Zum Inhalt springen

Bahaitum

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 4. Juli 2007 um 23:56 Uhr durch TobiasVetter (Diskussion | Beiträge) (Religionsverständnis). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Bahai (بهائي bahāʾī) nennen sich die Mitglieder einer weltweit verbreiteten Religion (auch Bahaismus oder Bahaitum genannt), die im 19. Jahrhundert von Baha'u'llah (بهاءالله bahāʾuʾllāh ‚Herrlichkeit Gottes‘) in Persien gestiftet wurde. Im Mittelpunkt der Lehre steht der Glaube an einen transzendenten Gott, die mystische Einheit der Religionen, eine handlungsorientierte Ethik sowie die Vision einer geeinten Menschheit.

Datei:009-434.jpg
Schrein des Bab (Hängende Gärten der Bahai in Haifa, Israel)
Die Gartenterrassen führen am Karmel abwärts zum Schrein

Verbreitung

Europäisches Haus der Andacht in Hofheim am Taunus (Stadtteil Langenhain)

2005 bekannten sich rund 7,5 Millionen Menschen zum Bahai-Glauben.[1] Demographen der Bahai-Gemeinde zählen nur offiziell registrierte Mitglieder und kommen aufgrund besonders vorsichtiger Schätzungen auf rund fünf Millionen weltweit.[2] Nach Angaben der Bahá’í International Community stammen die Bahai aus 2112 ethnischen Gruppen[3] und leben vor allem in Indien, dem Iran, in Afrika südlich der Sarah und Südamerika.[4] In Indien gibt es mit ungefähr 2,2 Millionen Mitgliedern die größte Bahai-Gemeinde der Welt.[5] Die größte Bahai-Gemeinde der westlichen Industriestaaten ist die der USA, in Europa lebt nur eine fünfstellige Zahl. In Bezug auf die Bevölkerungszahl sind die Bahai-Gemeinden meist sehr klein, fast überall liegen sie unter einem Promille. In Bolivien und einigen Inselstaaten wie Kiribati erreichen sie mehrere Prozent.

In Deutschland leben seit 1905 Bahai. Momentan sind es rund 5000 in ca. 900 Orten Deutschlands. Ihr Gemeindezentrum mit dem ersten „Europäischen Haus der Andacht“ befindet sich in Hofheim am Taunus. Dort werden im Bahai-Verlag deutsche Übersetzungen der Bahai-Schriften herausgegeben. Insgesamt wurden sie in mehr als 800 Sprachen übersetzt. Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (sog. Bahai-Beschluss) erlangte die Gemeinschaft in der deutschen Rechtswissenschaft einige Bekanntheit. In Österreich leben momentan etwa 1100, in der Schweiz 1000 Bahai.

Lehre

Die Bahai besitzen in den zahlreichen Originalschriften ihres Religionsstifters Baha'u'llah eine eigene zentrale Offenbarungsquelle. Neben dem Heiligsten Buch (Kitab-i-Aqdas) und dem Buch der Gewissheit sind die mystischen Schriften (wie Die Sieben Täler und die Verborgenen Worte) für die Gläubigen von großer Bedeutung.

Menschenbild

Das menschliche Leben wird in den Schriften Baha'u'llahs als ein mystischer Weg der Seele beschrieben, der mit der Zeugung im Mutterleib beginnt, jedoch mit dem körperlichen Tod noch lange nicht beendet ist. Der Mensch ist mit einem freien Willen ausgestattet, trägt die Verantwortung für sein Tun und hat die Konsequenzen selbst zu tragen. Er ist fähig zum Guten wie zum Bösen und bedarf der Erziehung, um die in ihm angelegten „Gaben und Fähigkeiten“ zu entwickeln. Trotz allen Bemühens und aller „Selbsterziehung“ bleibt der Mensch hinter den hohen Forderungen der Schrift immer zurück. Alle Menschen bedürfen daher der Gnade Gottes. Kein Mensch hat das Recht, über einen anderen zu urteilen oder seine Fehler vor anderen zu beichten.

Der menschlichen Vernunft wird in den Lehren der Bahai eine große Bedeutung zugemessen. Baha'u'llah verbietet im Kitab-i-Aqdas, was die Gläubigen „ihres Verstandes beraubt“[6]. Wie an anderer Stelle erläutert wird, sind damit auch Glücksspiel, alkoholische Getränke und Drogen gemeint.[7]

Zentral ist die Entwicklung von ewigen Tugenden wie Güte und Dankbarkeit, Demut und Geduld, und die Lösung von vergänglichen Wünschen und Anhaftungen. Selbstkasteiung, „Einsiedelei und harte Askese[8] werden aber ebenso abgelehnt wie ein hedonistisches Leben im Überfluss. Baha'u'llah empfiehlt, das „rechte Maß“ zu halten, und sieht im „Dienst an der Menschheit“ das Kriterium wahren Menschseins.[9] Gesellschaftliches Engagement und soziale Verantwortung, die aktive Gestaltung der Welt, wird als natürliche Folge individueller Spiritualität betrachtet und ist von dieser nicht zu trennen. Bettelei ist den Bahai verboten.

Schöpferischer Antrieb und Ursache allen Seins ist die göttliche Liebe. Als „erstes Gebot der Religion“ bezeichnete Abdu'l Baha, der Sohn des Religionsstifters, die Nächstenliebe. Religion, die zu Zwietracht führt, verfehle ihren Zweck. In diesem Fall sei es besser ohne sie zu leben. Das Wesen des Menschen ist seine unsterbliche Seele, die keine trennenden Merkmale der Rasse oder des Geschlechts trägt. Der Körper wird als der menschliche „Tempel“ bezeichnet, dem ebenfalls eine besondere Wertschätzung entgegengebracht wird, was in den Reinheits- und Hygienegeboten Baha'u'llahs, aber beispielsweise auch im Verbot der Feuerbestattung zum Ausdruck kommt.

Das kalligraphische Ringsymbol „Baha“ (arabisch: Herrlichkeit) zeigt drei Ebenen: die Ebene Gottes, die Ebene der Religionsstifter und der Menschheit. Diese Ebenen werden durch die Offenbarung miteinander verbunden.

Religionsverständnis

Im Mittelpunkt des Religionsverständnis der Bahai steht eine dreifache Einheit: die Einheit Gottes, die mystische Einheit der göttlichen Offenbarer und die Einheit der Menschheit.[10]

Theologischer Angelpunkt der Bahai-Lehre ist das heilsgeschichtliche Paradigma der „fortschreitenden Gottesoffenbarung“: Gott offenbart sich der Menschheit nicht einmalig, sondern progressiv und zyklisch wiederkehrend, da die Menschheit sich ständig fortentwickelt, muss die Religion eine Erneuerung erfahren, um der Situation entsprechend göttliche Führung leisten zu können. Dies geschieht, indem Gott der Menschheit in bestimmten Zeiträumen göttliche Offenbarer oder Manifestationen Gottes schickt. Folglich sind die großen Religionen göttliche Stiftungen und sie haben immer die Botschaft Gottes, nur in abgewandelter äußerer Form.[11] Dem Glauben der Bahai nach ist Baha'u'llah der jüngste dieser göttlichen Offenbarer, aber nicht der letzte. Baha'u'llah ist für die Bahai der Verheißene aller anderen Hochreligionen und damit ebenfalls der Beginn eines neuen Zyklus der Gottesoffenbarung. Er sei ebenfalls Derjenige, welcher einen neuen Abschnitt in der Menschheitsentwicklung einleitet, welcher schließlich im Größten Frieden und im Goldenen Zeitalter münden werde.[12]

Mit Baha'u'llah beginnt für die Bahai ein Zeitalter bahnbrechender Erfindungen und Entdeckungen, vor allem aber ein Zeitalter der Aufklärung, der Versöhnung und der Einheit. Baha'u'llahs Gebote sollen die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft bilden und dazu führen, dass „dem Körper dieser Welt eine lebendige Seele geschenkt wird und dieses zarte Kind, die Menschheit, zur Stufe der Reife gelangt“.[13]

Ethische Grundsätze

Siehe auch den Artikel Zwölf ethische Grundsätze der Bahai

Im Jahr 1912 stellte Abdu'l Baha in seinen Ansprachen in Paris (siehe Literatur) zwölf ethische Grundsätze aus den Lehren Baha'u'llahs besonders heraus. Diese zentralen Lehrsätze der Bahai dominierten bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts die Rezeption der Religion im Westen, die vor allem als humanitäre Friedensbewegung wahrgenommen wurde. Die spirituellen und philosophischen Lehren Baha'u'llahs, wie zum Beispiel über das Wesen der menschlichen Seele oder das Leben nach dem Tod, erfuhren erst in den letzten Jahren ein größeres Interesse.

Glaubenspraxis

Das Haus der Andacht in Indien ist auch als „Lotustempel“ bekannt.

Gottesdienstliche Rituale bestehen nicht. In den Häusern der Andacht wird aus den Heiligen Schriften aller Weltreligionen rezitiert. Drei rituelle Pflichtgebete unterschiedlicher Länge und Form stehen dem Gläubigen täglich zur Wahl.[14] Diese werden vom Gläubigen alleine und zurückgezogen gesprochen oder gesungen.

Neun Feiertage im Jahr werden von den Bahai ohne rituell vorgegebene Formen mit Gebet, Lesungen aus den Schriften, künstlerischen Darbietungen, Festmahl oder anderen gemeinschaftlichen Aktivitäten öffentlich begangen.

Die örtliche Gemeinde trifft sich alle 19 Tage zu ihrem Monatsfest, das auch „Neunzehntagefest“ genannt wird. Der Bahai-Kalender teilt das Jahr in 19 mal 19 Tage ein. Jeder Monatsbeginn wird mit Gebeten, Gedankenaustausch und geselligem Beisammensein gefeiert. Mancherorts gibt es auch öffentliche Friedensandachten, die teils auch gemeinsam mit den Anhängern anderer Religionsgemeinschaften gestaltet werden. Bei „Gebeten der Weltreligionen“ rezitieren und singen die Repräsentanten der Religionen nacheinander Gebete ihrer heiligen Schriften in der jeweiligen Tradition. Als verbindendes Element dient die Musik.

Weitere Veranstaltungen der Bahai sind u. a. Gebetsversammlungen, Lesungen aus religiösen Schriften, Studienkurse, Kinderklassen, Vorträge oder Tagungen.

Jeder Bahai sollte täglich selbst in den heiligen Schriften lesen und „darüber meditieren“. Richtschnur für das tägliche Handeln eines jeden Bahai ist das durch Baha'u'llah geoffenbarte „Wort Gottes“. Die jährliche Fastenzeit im März dauert einen Bahai-Monat und soll vor allem der geistigen Besinnung dienen. Für Andachten verwenden Bahai hauptsächlich die vom Religionsstifter Baha'u'llah sowie dessen Sohn Abdu'l Baha verfassten Gebete.

Der Kultus wurde von Baha'u'llah auf ein Minimum beschränkt und lässt viel individuellen Gestaltungsfreiraum. Die Bahai sehen das auch als Teil des universellen Charakters ihrer Religion, die Inkulturation ermöglicht und begrüßt. Was zählt, ist die geistige Grundhaltung und nicht die äußere Form. Die formlose Heiratszeremonie ist nur zwischen Frau und Mann möglich und erfordert die Zustimmung aller noch lebenden Eltern, was die Einheit innerhalb der Familie stärken soll.

Die Gläubigen haben die Gesetze ihres jeweiligen Landes zu respektieren und zu befolgen. Parteipolitischer Aktivitäten enthalten sich die Bahai. Engagement in Jugendgruppen, Friedensbewegungen, interreligiösen Initiativen und Umweltschutzbewegungen außerhalb der Bahai-Gemeinde, sofern parteipolitisch neutral, wird ausdrücklich gefördert.

Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung basiert auf dem Prinzip der Beratung und der freien und geheimen Wahl. Einen Klerus gibt es nicht. Entscheidungsträger sind beratende Gremien (Geistige Räte) mit jeweils neun (meist ehrenamtlichen) Mitgliedern, die lokal, auf Bundesebene und international gewählt werden.

Das Beratungsprinzip gilt den Bahai als Ideal, das sie in der Arbeit ihrer Institutionen anstreben. Sie verstehen es als Modell, das auch in anderen Bereichen angewandt werden kann. Das Beratungsprinzip soll sicherstellen, dass die Erfahrung und das Wissen aller für die gemeinsame Willensbildung nutzbar wird. Freie und uneingeschränkte Meinungsäußerung sind dabei unerlässlich. „Erst wenn die Meinungen aufeinanderprallen“, so Abdu'l Baha, „kann der Funke der Wahrheit sprühen“. Bei Entscheidungen wird nicht publiziert, welches Mitglied wie gestimmt hat. Parteibildung und Lobbyarbeit sollen durch lösungsorientierte Arbeit ersetzt werden. Voraussetzung für diese Form der Entscheidungsfindung ist, dass alle Ratsmitglieder als gleichberechtigt betrachtet werden. Meinungsbeiträge für eine Beratung werden nicht als persönliches „Eigentum“ betrachtet, sondern werden in dem Moment, in welchem sie in die Diskussion eingebracht werden, zum Gemeingut, über das alle gemeinsam befinden. Entscheidungsgrundlage ist die Heilige Schrift, die durch den Rat – je nach Beratungsgegenstand – stets neu anzuwenden ist. Jede Beratung im Geistigen Rat wird mit Gebeten begonnen.

Die Gemeinde finanziert sich durch freiwillige Spenden ihrer Mitglieder. Spenden von außerhalb der Gemeinde werden nicht angenommen. Die Aufgabe der Geistigen Räte besteht nicht nur in der Leitung der Gemeinde, sondern darüber hinaus auch in ihrem Beitrag zum gesellschaftlichen Leben – beispielsweise durch Projekte zur Gewaltprävention an Schulen oder in der interreligiösen Begegnung.

Die örtlichen Geistigen Räte werden einmal im Jahr durch die ganze Gemeinde gewählt. Jedes Land ist in bestimmte Wahleinheiten eingeteilt, wo Delegierte gewählt werden, die ihrerseits bei einer jährlichen Tagung die Geistigen Räte auf Bundesebene wählen. Der internationale Rat, das neunköpfige Haus der Gerechtigkeit in Haifa, wird alle fünf Jahre durch die Mitglieder der nationalen Räte aus der Gesamtheit aller männlichen Gläubigen gewählt.

Die Arbeit der Räte wird unterstützt von Beraterinnen und Beratern des sog. Berateramts, die selbst keine Entscheidungsträger sind und vom Haus der Gerechtigkeit ernannt werden.

Die entscheidungsbefugten Räte werden allesamt demokratisch gewählt. Um die Autonomie des Wählers zu gewährleisten, sind Kandidatenaufstellungen und Wahlkampagnen untersagt. Die Grundlegung dieser Gemeindeordnung erfolgte bereits durch den Religionsstifter Baha'u'llah. Präzisiert wurde sie später durch Abdu'l Baha und Shoghi Effendi.

Heilige Schriften

Hier eine Auswahl heiliger Schriften der Bahai:

Der Bab hat den arabischen Bayan und den persischen Bayan (siehe Bayan) sowie den Kitab-i-Asma geschrieben. Baha’u’llah verfasste den Kitab-i-Ahd, den Kitab-i-Aqdas, den Kitab-i-Iqan die Ährenlese, die Botschaften aus Akka, den Brief an den Sohn des Wolfes, die Vier Täler und die Sieben Täler, die Tafel vom Karmel, die Tafel vom Heiligen Seefahrer und die Verborgenen Worte.

Geschichte

Dass sich die Grabstätte des Bab heute in Haifa (Israel) befindet, hat historische Gründe.

In der Ursprungsgeschichte der Baha'i-Religion stehen zwei Hauptfiguren im Vordergrund: Sayyid Ali Muhammad (1819-1850), genannt „Bab“ (arab. „das Tor“), und Mirza Husayn Ali (1817-1892), genannt „Baha'u'llah“ (arab. „Herrlichkeit Gottes“).

Der Bab

Der Bab (1819-1850) erhob 1844 im südpersischen Shiraz den Anspruch, ein Gesandter Gottes zu sein mit dem Auftrag, als Vorläufer und Herold auf das baldige Erscheinen eines weiteren Offenbarer Gottes hinzuweisen, der die Erfüllung der Verheißungen aller Religionen - die Erscheinung eines endzeitlichen Welterneuerers - erfüllen würde. Dieser Anspruch einer nachislamischen Gottesoffenbarung erregte die Gemüter der islamischen Orthodoxie im damaligen Persien und führte zu Verfolgungen der Babisten. Der Bab wurde 1850 öffentlich hingerichtet. 1852 versuchten zwei Anhänger des Bab ein Attentat auf den Schah, das scheiterte.

Baha'u'llah

Baha'u'llah (1817-1892), einer der führenden Anhänger des Bab, wurde gefangen genommen und lebte die letzten 40 Jahre seines Lebens in Verbannung. 1863 (in seinem ersten Verbannungsort Bagdad) erklärte Baha'u'llah seinen engsten Anhängern, dass er der von Bab verheißene Offenbarer sei und stiftete damit eine neue Religion, die als Baha'i-Religion bekannt wurde. Öffentlich erhob er diesen Anspruch erstmals 1866. Die alte Gemeinschaft der Babi-Religion ging weitgehend in der neuen Religion von Baha'u'llah auf. Eine kleinere Gruppe der Anhänger des Bab folgte Subh-i-Azal und nannte sich „Azali“. Andere, die Subh-i-Azal nicht akzeptierten, verstanden sich weiterhin als „Babi“. Baha'u'llahs Verbannung aus Persien führte ihn weiter über Edirne und Istanbul zur letzten Station seines langen Exils in die Festungsstadt Akko im heutigen Israel.

In der Nähe von Akko verstarb Baha'u'llah, wo er bestattet wurde und sich heute das geistige Zentrum der Baha'i-Gemeinde befindet.

Um einer unangebrachten Bilderverehrung vorzubeugen und aus Respekt vor der Person des Religionsstifters, ist den Baha'i die Verbreitung von Darstellungen Baha'u'llahs nicht gestattet. Jeder Baha'i kann während einer neuntägigen Pilgerreise für eine kurze Zeit einen Blick auf ein Bild Baha'u'llahs werfen.

Abdu'l Baha, Shoghi Effendi und die Folgezeit

Seine Nachfolge ging auf dessen ältesten Sohn Abdu'l Baha (1844-1921), über. Baha'u'llah bestimmte ihn zum Führer des Glaubens und bevollmächtigten Ausleger seiner Schriften. Diese Bestimmung gilt als Bund zwischen Baha'u'llah und seinen Jüngern. Ein jüngerer Sohn stellte den Anspruch von Abdu'l Baha in Frage, worauf dieser ihn und seine Anhänger als „Bundesbrecher“ exkommunizierte.

Abdu'l Baha folgte 1921 sein Enkel Shoghi Effendi (1897-1957), der als „Hüter der Sache Gottes“ die Geschicke der Gemeinschaft leitete. Nachdem Shoghi Effendi keine männlichen Nachkommen hatte, gibt es keinen bevollmächtigten Ausleger mehr.

Seit 1963 führt das Haus der Gerechtigkeit die internationale Gemeinde. Es hat seinen Sitz in Haifa (Israel). Hier befindet sich daher auch das administrative Baha'i-Weltzentrum.

Bahá'í International Community (BIC)

Seit 1948 ist die Bahá'í International Community bei den Vereinten Nationen als nichtstaatliche Organisation anerkannt. Sie arbeitet am Hauptsitz New York in zahlreichen Gremien der Weltorganisation mit (WHO, UNICEF), sie hat seit 1970 beratenden Status beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC).

Außerdem hat die Bahá'í International Community 1992 in New York das „Büro für die Förderung der Frauen“ eingerichtet. Dieses hat die Aufgabe, die Stellung der Frau weltweit zu fördern und zu verbessern.

Unabhängig davon führt die weltweite Bahai-Gemeinde mehr als 1700 soziale und wirtschaftliche Entwicklungsprojekte durch, die insbesondere Bahai-Prinzipien in die Tat umsetzen sollen. 348 Schulen werden auf allen Kontinenten von Bahai geführt.

Konversion

Beitritt

Der Beitritt zum Baha'i-Glauben geschieht nicht durch die Geburt in eine Baha'i-Familie. Anders als bei den abrahamitischen Religionen Islam, Christentum und Judentum findet bei der Geburt keine rituelle Aufnahme in die Baha'i-Gemeinschaft statt. Die Baha'i brechen mit der rituellen Beschneidung.

Als Baha'i definiert man jeden, der sich „zum Glauben erklärt“, d. h. eine Erklärung unterschreibt, in der steht, dass er/sie „Baha'u'llah als Manifestation Gottes für dieses Zeitalter“ anerkennt. Jugendliche, obgleich von einer Baha'i-Familie, die diese Erklärung nicht unterschreiben, bleiben von Wahlen, Nationaltagungen, Ämtern und Pilgerfahrten ausgeschlossen.

Als Baha'i gilt jeder, der sich zur Baha'i-Religion bekannt hat und mindestens 15 Jahre alt ist. In Baha'i-Familien findet die Erklärung in der Regel zum 15. Geburtstag statt – sofern sich der Jugendliche für den Glauben an Baha'u'llah entscheidet – und obliegt dem Nationalen Geistigen Rat der Baha'i in Deutschland. Der Jugendliche unterschreibt und schickt seine Erklärungskarte dem Nationalen Geistigen Rat. Dieser prüft die Erklärung und schickt ein Willkommensschreiben und eine offiziellen Bestätigung, dass man von nun an zur Baha'i-Gemeinde gehört. Meistens folgen Geschenke, z. B. Bücher. Die Erklärung wird nicht in einer offiziellen, zeremoniellen Feier wie eine Konfirmation oder eine Bar Mizwa im Rahmen eines Gottesdienstes gefeiert. Manche Baha'i-Familien laden zum „Geburtstagsfest“ andere Baha'i ein, um so die Erklärung zu feiern.

Für Personen, die nicht aus Baha'i-Familien stammen, gilt das Gleiche. Nach gründlichem Abwägen wird die Erklärungskarte unterschrieben eingesandt. Auch eine spontane Beitritts-Erklärung ist möglich, denn Baha'i verlangen nicht, dass man vorher einen Unterricht besucht hat. Besuch von offenen Ferienkursen, Baha'i-Kinderklassen, Studiengruppen am Wochenende usw. wird zur persönlichen geistigen Entwicklung empfohlen.

Die Baha'i haben nie eine Übertrittsprozedur gehabt wie z. B. das Judentum es bei der Gijur-Konversion hat. Es bleibt dem Einzelnen überlassen, wann man genug weiß, um der Religion beizutreten. Wer sich für die Konversion entscheidet, kann sich entweder direkt an die örtliche Gemeinde wenden oder auch an die nationale Instanz.

Austritt

Der Austritt aus der Baha'i-Gemeinschaft ist eine formale Prozedur, ein Wille, der schriftlich formuliert beim Nationalen Geistigen Rat eines Landes eingehen muss. Zunächst berät der Geistige Rat (das lokale Beratungsgremium der Gemeinde des Gläubigen) über den Antrag, verfasst einen Brief mit einer Erklärung und schickt ihn an den National Geistigen Rat. Dieser wird entweder ein weitere Beratung mit dem Gläubigen vorschlagen, um einen Austritt aufgrund von Missverständissen zu vermeiden, oder er wird den Austritt akzeptieren und auch das Haus der Gerechtigkeit informieren. Ein Austritt verläuft demnach formal gesehen fast genauso wie der Beitritt.

Gründe für einen Austritt sind persönlicher Art, z.B. Rücksichtnahme gegenüber der anderen Religionszugehörigkeit eines potentiellen Ehepartners, mangelnde Überzeugung der Gottesgesandheit Baha'u'llahs, Zweifel an der Existenz Gottes nach Schicksalsschlägen, Nichtakzeptanz der ethischen Grundprinzipien der Baha'i.

Vom Austritt zu unterscheiden ist der Ausschluss im Falle des Bundesbruches (siehe an anderer Stelle) und der ebenfalls vom Nationalen Geistigen Rat verhängte Verlust der administrativen Rechte (d.h. der Teilnahme am administrativen Teil des 19-Tage-Festes, Baha'i-Wahlen usw.) für Baha'i, die sich nicht an die administrativen Gesetze halten (Verzicht auf die schlichte Zeremonie bei der Hochzeit, Annahme parteipolitischer Ämter, Gestaltung des Privatlebens in einer dem öffentlichen Ansehen des Glaubens schadenden Weise). Normalerweise wird aber in all diesen Fällen versucht, den Entzug der administrativen Gesetze zu vermeiden. Natürlich kann der Entzug der administrativen Rechte bei der betroffenen Person auch zur Entscheidung zu einem Austritt führen.

Aus der Perspektive anderer abrahamitischer Religionen kann ein Baha'i als Ungläuber, jüdisch Goy, gelten. Aus Sicht des Kitab-i-Aqdas darf ein Baha'i zwar einen Atheisten oder Andersgläubigen heiraten, aber andersherum ist dies nicht immer der Fall, weil es Interpretationen des Koran oder der fünf Bücher Mose gibt, nach welchen ein Moslem oder Jude keinen Andersgläubigen heiraten darf bzw. dessen Konversion zur eigenen Religion voraussetzt. In den Augen vieler Muslime und Juden bedeutet dies für den Andersgläubigen den Austritt aus seiner Religion, weil sonst die Ehe nach der Halacha und nach islamischen Recht ungültig sei.

Um das Jahr 1980 herum, in den Anfängen der iranisch-islamischen Revolution, haben einige Baha'i unter massivem Druck der iranischen Regierung ihrem Glauben abgeschworen (siehe auch unten). Die Regierung gewährte den Baha'i lediglich dann ein Studium oder einen Job, wenn sie zum Islam übertraten. Diejenigen, die Baha'i blieben, durften weder studieren noch ein öffentliches Amt bekleiden, viele verarmten, wurden inhaftiert oder sogar hingerichtet.

Kontroversen

Im Gegensatz zu anderen neuen religiösen Bewegungen ist die Bahai-Gemeinde kaum in Kontroversen verwickelt. Die Bahai nehmen gegenüber Andersdenkenden und Ehemaligen einen toleranten Standpunkt ein; es ist kein Problem auszutreten und den Kontakt abzubrechen.

Ein Gemeindemitglied, das nachhaltig bestrebt ist, die Gemeinde zu terrorisieren oder zu spalten oder ihren Institutionen offen die Feindschaft erklärt, bricht damit den Bund Gottes, wie er in den Heiligen Schriften der Bahai niedergelegt ist, und wird als Bundesbrecher bezeichnet. Wenn jemand zum Bundesbrecher erklärt wurde, wird er exkommuniziert und die Bahai brechen jeden Kontakt zu ihm ab.

Die bekannteste Kontroverse in der Geschichte der europäischen Bahai-Gemeinde wurde durch Veröffentlichungen Francesco Ficicchias ausgelöst, der nach drei Jahren Mitgliedschaft 1974 von den Bahai-Institutionen „aufgrund seiner fortgesetzten subversiven Aktivitäten“[15] als Bundesbrecher exkommuniziert wurde.

1977 erklärte Ficicchia dem Haus der Gerechtigkeit seine „erbitterte“[15] Feindschaft und verfasste schließlich eine Monographie[16] über die Bahai, die 1981 mit Unterstützung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen, welche sich später jedoch von dem Werk distanziert hat[17], publiziert wurde.

1995 erschien mit dem Titel Desinformation als Methode. Die Bahāʾismus-Monographie des F. Ficicchia eine Erwiderung von Udo Schaefer und anderen Bahai. Seit 2001 betreibt Ficicchia eine Website mit überarbeiteter Kritik [18].

Eine Regel der Bahai in den Vereinigten Staaten, die einige intellektuelle Bahai als interne Zensur und somit als problematisch ansehen, ist, dass dort alle schriftlichen Arbeiten über den Bahai-Glauben, auch akademischer Art, vor der Publikation einer internen Überprüfung durch den Nationalen Geistigen Rat unterzogen werden müssen.[19] So musste das in den achtziger Jahren von einer Gruppe von Intellektuellen in Los Angeles publizierte populäre Magazin Dialogue nach zwei Jahren sein Erscheinen einstellen, da den Autoren vom Nationalen Geistigen Rat öffentlich mangelnder Respekt gegenüber den Institutionen vorgeworfen wurde (obwohl jeder Artikel vor der Publikation die interne Revision passiert hatte).

Verfolgung

Siehe den Hauptartikel Verfolgung der Bahai

Da Muslime Mohammed als das „Siegel der Propheten“ bezeichnen, und ihn damit als den letzten einer ganzen Reihe von Propheten betrachten, kann es nach ihrem Glauben bis zum Jüngsten Tag keine weiteren Offenbarungen mehr geben. Baha'u'llah vertritt jedoch den Anspruch, die Reihe der Propheten fortzusetzen. Im Kampf um Einfluss und Macht innerhalb des Iran dienten und dienen die Baha'i, zu Erzfeinden des Schiitentums und des Nationalstolzes stilisiert, immer wieder als Sündenböcke, die instrumentalisiert werden, um die emotionale Unterstützung der Massen zu gewinnen.

Seit Mitte 1981 wurde den Baha'i bis heute die Aufnahme in höheren Bildungseinrichtungen, in manchen Orten auch in Schulen, verweigert, Studenten und Lehrkräfte wurden entlassen, Angestellte im öffentlichen Dienst ohne Sozialversicherung und Rente aus dem Dienst geworfen, Gehälter und Ausbildungskosten mussten unter Androhung von Gefängnis zurückgezahlt werden. Baha'i-Eigentum wurde enteignet, Geschäftsverkehr mit Baha'i-Angehörigen verboten, Läden und Geschäfte geschlossen, Geschäfts- und Privatkonten gesperrt und somit die Existenzgrundlage zerstört.

Nach einem Bericht der UNO-Sonderbeauftragten der Menschenrechtskommission, Asma Jahangir, vom Oktober 2005 hat der Oberste Revolutionsführer Chamenei die Oberbefehlshaber der Armee, die Geheimdienste, die Organisation der Revolutionswächter und die Polizei angewiesen, alle Menschen, die der Religionsgemeinschaft der Baha'i angehören, „zu identifizieren, zu registrieren und dauerhaft zu überwachen“.

Einzelnachweise

  1. vgl. The World Almanac and Book of Facts 2006, S. 721
  2. Bahá’í International Community: Die Bahá’í, S. 13
  3. Bahá’í International Community: A Global Community
  4. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seiten 119 - 120, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  5. Tha Bahá'ís of India: BahaIndia.org
  6. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas 119
  7. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas Erläuterungen 144; vom Alkoholverbot ausdrücklich ausgeschlossen ist der medizinische Gebrauch.
  8. Baha'u'llah: Worte des Paradieses; vgl. Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas Erläuterungen 61
  9. Ährenlese 218: „Der ist wirklich ein Mensch, der sich heute dem Dienst am ganzen Menschengeschlecht hingibt. Das Höchste Wesen spricht: Selig und glücklich ist, wer sich erhebt, dem Wohle aller Völker und Geschlechter der Erde zu dienen.“
  10. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seite 108, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  11. Prof. Manfred Hutter: Die Weltreligionen - Seiten 108 - 110, Verlag C.H. Beck, 2. Auflage München 2006, ISBN 9783406508653
  12. Walter de Gruyter, 1993 Berlin / New York, ISBN 3110138980
  13. Abdu'l Baha: Briefe und Botschaften 16:5
  14. Zur Wahl stehen das lange Pflichtgebet (einmal in 24 Stunden), das mittlere Pflichtgebet (früh, mittags und abends) und das kurze Pflichtgebet (zwischen 12 und 18 Uhr).
  15. a b Udo Schaefer et al.: Desinformation als Methode. Die Bahāʾīsmus-Monographie des F. Ficicchia, Georg Olms Verlag, Hildesheim 1995, Religionswissenschaftliche Texte und Studien, Bd. 6, ISBN 3-487-10041-X, (Kapitel 1, IV: Entstehungsgeschichte des Konflikts, S. 24 ff, wörtliche Zitate: S. 25, 27)
  16. Francesco Ficicchia: Der Bahā’ismus − Weltreligion der Zukunft? Geschichte, Lehre und Organisation in kritischer Anfrage, Quell Verlag, Stuttgart 1981, ISBN 3-7918-6009-7
  17. Ulrich Dehn in Materialdienst der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW), 10/1996, pp. 309-311: U. Schaefer/N. Towfigh/U. Gollmer, Desinformation als Methode. Die Baha’ismus-Monographie des F. Ficicchia, Hildesheim 1995
  18. [1]
  19. http://bahai-library.com/index.php5?file=leith_bahai_review_repealed

Literatur

Primärliteratur

  • Baha'u'llah: Ährenlese – Eine Auswahl aus den Schriften Baha'u'llahs. Hofheim 1980, Baha'i Verlag, ISBN 3870374063
  • Baha'u'llah: Botschaften aus Akka. Hofheim 1982, Baha'i Verlag, ISBN 3870371439
  • Baha'u'llah: Kitab-i-Aqdas, Das Heiligste Buch. Hofheim 2000, Baha'i Verlag, ISBN 3870373393
  • Baha'u'llah: Kitab-i-Iqan, Das Buch der Gewissheit. Hofheim 2006, Baha'i Verlag, ISBN 3870373628
  • Baha'u'llah: Die Sieben Täler – Die Vier Täler. Eine mystische Dichtung. Hofheim 1997, Baha'i Verlag, ISBN 387037330X
  • Baha'u'llah: Verborgene Worte – Worte der Weisheit. Hofheim 2001, Baha'i Verlag, ISBN 3870373881
  • Bab: Eine Auswahl aus seinen Schriften. Hofheim 1991, Baha'i Verlag, ISBN 3870372478
  • Bab, Baha'u'llah, 'Abdu'l-Baha: Gebete. Hofheim 1996, Baha'i Verlag, ISBN 3870373202
  • Bab, Baha'u'llah, 'Abdu'l-Baha: Singe die Verse Gottes. Chants Recorded at the European Baha'i House of Worship. Gebete/Audio-CD. Hofheim 2003, Baha'i Verlag, ISBN 3870374055

Sonstige Quellen

  • 'Abdu'l-Baha: Ansprachen in Paris., 7. Auflage Hofheim 1983, Baha'i Verlag, ISBN 3870370629
  • 'Abdu'l-Baha: Beantwortete Fragen. Eine Sammlung von Lehrgesprächen. 4. Auflage Hofheim 1998, Baha'i Verlag, ISBN 3870370947
  • 'Abdu'l-Baha: Gedanken des Friedens. Die Reden und Schriften von 'Abdu'l-Baha für eine neue Kultur des Friedens sowie ein Statement zum Internationalen Jahr des Friedens. 2. Auflage Hofheim 1999, Baha'i Verlag, ISBN 3870373652
  • Der Nationale Geistige Rat der Baha'i in Deutschland (Hrsg.): Festschrift. 100 Jahre deutsche Baha'i-Gemeinde. Hofheim 2005, Baha'i Verlag, ISBN 3870374365
  • Der Nationale Geistige Rat der Baha'i in Deutschland (Hrsg.): Integration als Herausforderung und Chance – Eine Initiative der Baha'i. Hofheim 1998, Baha'i Verlag, ISBN 3870373504

Sekundärliteratur

  • Manfred Hutter: „Heilige Schriften der Baha'i“, in: Udo Tworuschka (Hrsg.): Heilige Schriften. Eine Einführung, Darmstadt 2000, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, ISBN 3534135946
  • Stephan A. Towfigh, Wafa Enayati: Die Baha'i-Religion. Ein Überblick. München 2005, Olzog Verlag, ISBN 3789281638

Architektur und Kunst

  • Julie Badiee: An Earthly Paradise: Baha'i Houses of Worship Around the World. Oxford 1992, George Ronald, ISBN 085398316X
  • Roger White/Raghu Rai (Photographs): Forever in Bloom. The Lotus of Bahapur. New Delhi 1992, Time Books International
  • A. Mooghen: Mishkin Qalam: XIX Century Artist & Calligrapher. Darmstadt 1992, Reyhani, ISBN 3906714012
  • Moshe Zur Zurich/Ruhi Vargha (Photographs): Baha'i Shrine and Gardens. Mount Carmel, Haifa. Haifa 2001, Haifa Tourist Board, ISBN 9650511059

Magazine und Zeitschriften

Vorlage:Link FA Vorlage:Link FA Vorlage:Link FA Vorlage:Link FA Vorlage:Link FA Vorlage:Link FA