Beischlaf
Der Begriff Beischlaf ist in der Umgangssprache ein missverständlicher Ausdruck für den Geschlechtsverkehr, vor allem für den Vaginalverkehr oder Koitus heterosexueller Partner. Der Ausdruck kann auch für den homosexuellen Geschlechtsverkehr verwendet werden. Er kann, vor allem bei Kindern, die mit ihm ein kuscheliges, gemeinsames Schlafen ohne sexuelle Komponente verbinden, zu schweren Missverständnissen führen.
Enger wird der Begriff in der juristischen Fachsprache angewandt. Der Begriff Beischlaf wird vom deutschen Strafgesetzbuch im Tatbestand folgender Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verwendet:
- Beischlaf zwischen Verwandten
- Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Sexueller Mißbrauch widerstandunfähiger Personen
Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.
Weblinks
Siehe auch: Beiwohnung