Diskussion:Existenzrecht Israels
--Logist 16:59, 27. Okt. 2006 (CEST)
Einleitung: Nichtssagende Erklärung
Das Existenzrecht (Israels) bezeichnet das Recht dieses Staates auf Fortexistenz.
Die Worte Recht und Existenz werden hier einfach wiederholt, das ist aber keine Erklärung.
Rege deshalb Änderungen an; Recht -> in völkerrechtlicher Anspruch z.B.; auf Existenz = mit dem Existenzrecht ist natürlich die Anerkennung durch andere Staaten verbunden. --Mycroft Holmes 18:26, 5. Apr. 2007 (CEST)
- Dass in einer Definition Wortbestandteile wiederholt werden, dürfte in sehr vielen Artikeln vorkommen. Ich halte "Recht" immer noch für die bessere (weil kürzeste) Lösung, aber mit "Anspruch" geht es auch, allerdings nicht "völkerrechtlicher Anspruch", weil das noch die Interpreatation "sie erheben einen Anspruch, haben ihn aber vielleicht nicht" offen lässt. "Völkerrechtlich garantierter Anspruch" dürfte dann aber eindeutig genug sein.
- Ich weiß zwar nicht, ob man sagen kann, dass die Beschlüsse der UN-Generalversammlung, die das Existenzrecht Israels bestätigen, eine "völkerrechtliche" Garantie sind, aber auf jeden Fall ist dieses Dokument ein Teil des Völkerrechts, und zusammen mit der mehrheitlichen internationalen Anerkennung ergibt sich dann das Existenzrecht.
- Aber man kann meinen Vorschlag auch gerne wieder auf "Recht" revertieren.--Jah 09:46, 6. Apr. 2007 (CEST)
Ich finde die Lösung von Jah gut. Problematisch ist nur, daß jetzt der Bezug auf die konkrete Region rausgefallen ist. Ich meine damit, Israel will ja nicht irgendwo existieren. --Mycroft Holmes 13:09, 10. Apr. 2007 (CEST)
- Gleichzeitig mit der Löschung habe ich "innerhalb international anerkannter Grenzen" ergänzt, was doch präziser ist als "Region Palästina".--Jah 23:55, 10. Apr. 2007 (CEST)
- Naja, aber eben auch unkonkreter. Zur Wiederholung: Ich meine damit, Israel will ja nicht irgendwo existieren. --Mycroft Holmes 13:09, 10. Apr. 2007 (CEST) Shmuel haBalshan 00:01, 11. Apr. 2007 (CEST)
- Wie geht denn das: gleichzeitig präzise und unkonkret? Außerdem: "Israel will" haben wir mit der gegenwärtigen Version der Einleitung (hoffentlich endgültig) hinter uns gelassen. Es steht dort jetzt nicht mehr eine Wunschliste, sondern eine Aussage über den Rechtsstatus des Staates. Und ich kenne keine völkerrechtlichen Regelungen, die einem Staat garantieren, in einer bestimmten Region zu existieren, sondern es gilt m.W. allgemein, dass die (anerkannten) gegenwärtigen Grenzen nicht verletzt werden dürfen, was dann in der Folge natürlich bedeutet, dass Irael in der Region Palästina existieren darf, weil es sich nun einmal dort befindet. Aber das braucht in der Einleitung nicht erwähnt zu werden, zumal es auch ziemlich kompliziert wäre, das korrekt zu formulieren.--Jah 00:34, 11. Apr. 2007 (CEST)
- Wie das geht? Na, präziser im Hinblick auf einen Aspekt, unpräziser im Hinblick auf einen anderen. Das Problem der Anerkennung beinhaltet nun einmal das Problem der Grenzen - und das wird man in der Einleitung nicht präziser fassen können. Es gibt in diesem Sinne keine "international anerkannten Grenzen". Das ist ja das Problem. Insofern kann man darauf auch nicht bezug nehmen, sondern es müßte ein Bezug auf die Region hinein. Aber gut, kein Streit deswegen. Shmuel haBalshan 09:11, 11. Apr. 2007 (CEST)
- Exakt. Erst müssen Grenzen definiert werden und die Rechte der angestammten Bevölkerung Palästinas gewahrt werden, bevor man vom "Existenzrecht" dieses Staates und seiner höchst umstrittenen bisherigen Regierungen sprechen kann - bisher ist dies eine reine Worthülse, die in den jeweiligen Diskussionen vor sich hergetragen wird. Außerdem sollte geklärt werden, ob Staaten "Rechte" haben - wer ist hier Rechtssubjekt? Die Regierung Olmert oder die Menschen in Israel, zu denen eben nicht nur Juden gehören...und wie steht es um das "Existenzrecht" Palästinas? Tibets? Kurdistans? Armeniens? Darfurs? Ost-Timors? Mit welchem Maß/welchen Maßen wird hier international gemessen? Wer ist hier evtl. "gleicher" als Andere? --84.150.81.209 15:19, 11. Apr. 2007 (CEST)
- Wie das geht? Na, präziser im Hinblick auf einen Aspekt, unpräziser im Hinblick auf einen anderen. Das Problem der Anerkennung beinhaltet nun einmal das Problem der Grenzen - und das wird man in der Einleitung nicht präziser fassen können. Es gibt in diesem Sinne keine "international anerkannten Grenzen". Das ist ja das Problem. Insofern kann man darauf auch nicht bezug nehmen, sondern es müßte ein Bezug auf die Region hinein. Aber gut, kein Streit deswegen. Shmuel haBalshan 09:11, 11. Apr. 2007 (CEST)
- Die jetzige Einleitung drückt die Umstrittenheit des Existenzrechts deutlich aus, die Details dazu mitsamt den umstrittenen und nicht festgelegten Grenzen werden im Artikel ausgeführt, das Existenzrecht anderer Staaten ist hier nicht das Thema. Und gesperrte Benutzer haben kein Schreibrecht. EOD. Jesusfreund 17:16, 11. Apr. 2007 (CEST)
Ich finde die Einleitung ist (jetzt besser) gelungen. --Mycroft Holmes 23:43, 12. Apr. 2007 (CEST)
Paech - Linkspartei
Wenns euch Spaß macht, dann schreibt halt einen Absatz über die Haltung der Linkspartei zur Frage eines Existenzrechts Israels. Aber eine Liste von einzelnen Äußerungen brauchen wir hier sicher nicht. --Nuuk 12:22, 23. Mai 2007 (CEST)
- Geht die Haltung der Linkspartei nicht aus der Quelle hervor? --Weissmann 11:16, 24. Mai 2007 (CEST)
Jerusalemproblematik fehlt
Es ist Teil des israelischen Grundgesetzes, dass "Jerusalem die unteilbare Hauptstadt des Staates Israel" ist, dies sollte hier in Bezug auf die wechselseitigen Ansprüche auf Ostjerusalem genauer beleuchtet werden. --Smoking Joe 09:34, 24. Mai 2007 (CEST)