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Mensur (Studentenverbindung)

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Georg Mühlberg "Auf die Mensur", Darstellung einer Mensur auf Korbschläger, ungefähr um 1900

Eine Mensur (lateinisch mensura = Abmessung) ist ein streng reglementierter Fechtkampf von Mitgliedern von Studentenverbindungen mit scharfen Waffen. Der Begriff gründet auf den fechttechnischen Fachbegriff „Mensur“, der seit dem 16. Jahrhundert einen festgelegten Abstand der Fechter zueinander beschreibt.

Mensuren werden je nach Vereinigung mit Korbschlägern oder Glockenschlägern gefochten. Die Fechter sind fast vollständig gegen Verletzungen geschützt; lediglich Teile von Kopf und Gesicht sind frei und können verletzt werden. Durch solche Verletzungen entstehende Narben heißen Schmisse.

Mensuren werden von vielen Studentenverbindungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz gefochten. Teils sind die Mitglieder dieser Verbindungen verpflichtet, Mensuren zu fechten, teils können sie dies freiwillig („fakultativ“) tun.

Die besondere Eigenart der Mensur

Das Mensurfechten ist weder Sport noch Duell, obwohl es mit beiden Formen menschlichen Kräftemessens Gemeinsamkeiten hat.

Wie beim Sport ist eine Mensur eine Auseinandersetzung von Kontrahenten, zwischen denen keine Antipathie bestehen muss. Im Gegenteil ist für ein Paukverhältnis sogar ein gewisses Vertrauen nötig. Allerdings kennt eine Mensur im Gegensatz zu einem Sportwettkampf keine Gewinner oder Verlierer. Die Leistung eines Paukanten (Teilnehmers an der Mensur) wird unabhängig von der Leistung seines Gegenpaukanten bewertet. Die Bewertung – die etwa Stand, Moral und Technik umfassen kann – wird vorgenommen vom Mensurconvent, einem Gremium, das aus allen anwesenden Bundes- bzw. Corpsbrüdern besteht, die die Mensur vollständig gesehen haben.

Mensuren sind wie Duelle Kämpfe Mann gegen Mann, bei denen die Teilnehmer vor allem den Mut beweisen sollen, solche Auseinandersetzungen trotz der Aussicht auf Verwundung und Schmerz diszipliniert und ohne äußere Anzeichen von Furcht durchzustehen. Wichtiger als das Gewinnen ist die aufrechte Teilnahme. Anders als Duelle dienen Mensuren aber nicht dazu, für so genannte ‚Verletzungen der Ehre‘ Satisfaktion (Genugtuung) zu geben. Das ist ausdrücklich nicht Sinn der Mensur. Mensuren dürfen auch nicht unter Bedingungen gefochten werden, die ernsthafte Verletzungen oder gar den Tod der Teilnehmer wahrscheinlich machen.

Der Zweck der Mensur

Schlagende Verbindungen, besonders pflichtschlagende Verbindungen, betrachten die Mensur als wichtige Hilfe zur Persönlichkeitsbildung. Sie begründen dies damit, dass die Vorbereitung auf eine Mensur vom Studenten nicht nur erfordert, eine saubere Kampftechnik einzuüben und dabei Disziplin und Sorgfalt zu entwickeln. Er muss sich auch mit einer bedrohlichen Situation auseinandersetzen, die eigenen Ängste davor überwinden, und ihr gut vorbereitet und gefasst entgegentreten.

Außerdem soll die Mensur den Zusammenhalt der Gemeinschaft stärken. Sie findet deswegen meist vor versammelter Aktivitas statt.

Ein erwünschter Nebeneffekt der Pflichtmensur ist es, Studenten, die die Mitgliedschaft nur aus materiellen Motiven anstreben, ohne sich selbst einzubringen, vom Eintritt in die Verbindung abzuhalten. Befürworter von Pflichtmensuren führen an, dass Freiwilligkeit oder weniger gewaltsame Kampfrituale diesen Zweck nicht erfüllen würden.

Geschichte und Charakter der Mensurarten

Studentische Selbstverteidigung

Im Mittelalter waren die Reisewege oft weit und kaum durch Staatsbehörden gesichert. Da besonders Schüler und Studenten oft lange zu ihren Studienorten reisen mussten, erlaubte Kaiser Maximilian I. von Habsburg ihnen 1514 das Tragen von Waffen zum Selbstschutz. Dieses Privileg war zugleich ein Ausweis für gehobene gesellschaftliche Position.

Das Erlernen der Fechtkunst wurde bald eine besondere universitäre Disziplin. Viele Universitäten beschäftigten eigene Fechtlehrer. Bald wurden Konflikte unter Studenten mit ihren Waffen ausgetragen.

Die Säbelmensur

Schwere Säbel waren Kriegswaffen, die in der frühen Neuzeit im Frieden nur von Adeligen und Studenten getragen werden durften. Der Ehrbegriff dieser Schichten forderte teilweise die Sühne vermeintlicher Beleidigungen durch Duelle mit solchen Säbeln als Fortentwicklung des ritterlichen Turnierkampfs. Ein tödlicher Ausgang des Kampfes wurde dabei bewusst in Kauf genommen.

Diese Form des Duells entstand um 1600 und wurde in den meisten europäischen Staaten um 1800 unter Strafe gestellt. In Deutschland wurde das Gesetz dazu von 1871 jedoch nur selten angewandt, da der gesellschaftliche Ehrenkodex, der die Sühne vermeintlicher Beleidigungen durch ein Duell forderte, vielfach noch akzeptiert wurde. Bis 1945 wurde das Duell auch in Form der Mensur gerade in und unter Verbindungen häufig offen oder heimlich weiter praktiziert. Heute ist diese Vorform der Mensur im modernen Sinn streng verboten und wird nicht mehr praktiziert. In den meisten europäischen Ländern (anders als in den USA) ist das Tragen von tödlichen Waffen in der Öffentlichkeit verboten. (Gewaltmonopol des Staates als Errungenschaft der Aufklärung, konzeptionell vorgedacht durch Montesquieu, der als Richter in Bordeaux durchaus Todesurteile verhängt hatte; als Begriff geprägt von Max Weber.).

Seit etwa 1800 wurden Mensuren nach dem Satisfaktionsprinzip gefochten: Sie dienten dazu, eine subjektiv empfundene Ehrverletzung auszugleichen. Dabei standen in der Regel beide Seiten unter geselslchaftlichem Druck: Wenn eine vermeintliche Beleidigung nicht durch eine Forderung (auf einen Zweikampf) beantwortet wurde, konnte der Beleidigte drastisch an gesellschaftlichem Ansehen verlieren. Umgekehrt konnte eine Forderung nicht ohne einen enstsprechenden Verlust an Ansehen abgelehnt werden. Noch bis 1945 war dieses Prinzip der unbedingten Satisfaktion bei den schlagenden Verbindungen weit verbreitet.

Persönliche Beleidigungen eines Mannes ([[Lateinische Sprache|lateinisch vir) wurden durch eine Forderung zum Kampf Mann gegen Mann (viritim) beantwortet, die sogenannte Viritim-Forderung.

Beleidigungen einer gesamten Verbindung hatten eine Forderung auf eine Pro-Patria-Suite zur Folge, die – analog zu einer Suite von Sätzen in einem Musikstück – aus einer Reihe von Mensuren von Mitgliedern der beteiligten Vereinigungen bestand. Hinsichtlich solcher Forderungen bestand der gleiche gesellschaftliche Druck wie bei vermeintlichen persönlichen Beleidigungen.

Heute existiert das Satsifaktionsprinzip in schlagenden Verbindungen nur noch der Form nach, als rituelle Fortsetzung einer Tradition. Viritim-Forderungen werden heute als persönliche Contrage (PC) bezeichnet. Bei Pro-Patria-Forderungen (im Namen der ganzen Vereinigung) fechten drei Chargen (Verbandsführer) und drei Burschen (aktive Mitglieder) jeder Seite je drei Partien gegen einen entsprechenden Vertreter der Gegenseite.

Die Bestimmungsmensur

Das Austragen von Mensuren zur Bereinigung von Ehrenhändeln und mit tödlichen Waffen wurde in einem Musterprozess vom Bundesverwaltungsgericht 1953 verboten (siehe unten und Göttinger Mensurenprozess).

Seitdem gibt es nur noch die so genannte Bestimmungsmensur. Sie wird mit Korb- oder Glockenschlägern ausgetragen. Im Vorfeld bestimmen (daher der Name) die Fechtchargierten – die für den Fechtbetrieb zuständigen Mitglieder einer schlagenden Verbindung – welcher Paukant welchen Gegner bekommen soll. Sie handeln den Kampf mit einer anderen Verbindung aus und achten dabei zum Wohl ihres Paukanten auf die Wahl von technisch ebenbürtigen Gegnern.

Die Pflichtmensur

Bezüglich ihrer Einstellung zur Mensur unterscheidet man heute folgende Formen von Studentenverbindungen:

  • Pflichtschlagende Verbindungen fordern von ihren Mitgliedern das Schlagen (Fechten) von Mensuren. Meist ist inder Satzung eine Mindestanzahl von Mensuren festgelegt, die ein Mitglied fechten muss.
  • Fakultativ schlagende Verbindungen ermöglichen ihren Mitgliedern auf deren Wunsch hin das Schlagen einer Mensur. Manche Satzungen enthalten nur dieses Prinzip, wobei kein Mitglied das Pauken (das Üben der Mensur) mehr erlernt. Andere unterscheiden sich kaum von pflichtschlagenden Verbindungen, weil das freiwillige Pauken von allen Mitgliedern auf Grund regen Interesses regulär geübt wird.
  • Nichtschlagende Verbindungen lehnen das Schlagen von Mensuren grundsätzlich ab und schaffen ihren Mitgliedern keine Möglichkeit, sie zu absolvieren. Das kann auf Grund der religiösen Überzeugung, aber auch auf der Tradition der eigenen Verbindung beruhen.

Es gibt in Deutschland drei pflichtschlagende Korporationsverbände, die das Schlagen von Mensuren für alle ihre Mitgliedsverbindungen zwingend vorschreiben: den Kösener Senioren-Convents-Verband (KSCV, Kösener Corps), den Weinheimer Senioren-Convent (WSC, Weinheimer Corps) und den Coburger Convent (CC, Turnerschaften und Landsmannschaften). Die Deutsche Burschenschaft und die Deutsche Sängerschaft sind fakultativ schlagend, d.h. den Mitgliedsverbindungen ist es freigestellt, Mensuren zu verlangen oder nicht. Die Mehrheit ihrer Mitgliedsverbindungen tut dies.

Beteiligte und Ablauf

Unparteiischer

Der Unparteiische ist ein Waffenstudent, der bereits selbst eine gewisse Anzahl von Mensuren nach dem entsprechenden Paukcomment geschlagen haben muss, um als Schiedsrichter tätig sein zu können. Er hat während der Partie zu gewährleisten, dass sich die Anwesenden und die Mensurbeteiligten regelgerecht verhalten. Er kann jeden Anwesenden bei Störungen des Ablaufs der Partie sowie jeden an der Partie Beteiligten bei Regelverstößen aus dem Pauklokal verweisen. Grundsätzlich urteilt der Unparteiische nur auf Anfrage von anfrageberechtigten Beteiligten. Das sind in der Regel die beiden Sekundanten und die beiden Testanten. Der Unparteiische darf keiner der beiden paukantenstellenden Studentenverbindungen angehören. Er hat nach bestem Wissen und Gewissen zu urteilen und ist während der Partie unverletzlich und darf weder ausgelacht noch herausgefordert werden.

Paukant

Der Paukant ist der Fechter, also derjenige der die Mensur schlägt. Bei einer Mensur gibt es immer genau zwei Paukanten. Die Paukanten gehören in der Regel unterschiedlichen Verbindungen an.

Datei:Sekundant.jpg
Sekundant

Sekundant

Der Sekundant ist für den Schutz seines Paukanten verantwortlich. Er überprüft die Schutzmaßnahmen des eigenen, aber auch die des gegnerischen Paukanten, damit sein eigener Schützling nicht benachteiligt ist. Während der scharfen Gänge schirmt er seinen Paukanten vor nicht erlaubten Hieben ab und fragt Verstöße beim Unparteiischen an. Dies geschieht dadurch, dass er „Halt“ ruft. Beide Sekundanten stellen sich daraufhin sofort vor ihre Paukanten, um sie vor weiteren Hieben zu schützen.

Testant

Der Testant hat in Bezug auf das ‚Anfragen‘ die gleichen Rechte wie der Sekundant. Auch er darf so genannte nicht commentgemäße Hiebe in Frage stellen. Zusätzlich hat er vor jedem Gang die Klinge des Paukanten zu desinfizieren und sie auf den regelgerechten Zustand zu überprüfen. Bei jeder Mensur gibt es zwei Testanten.

Protokollführer

Die beiden Protokollführer werden durch die beiden beteiligten Studentenverbindungen gestellt. Sie stehen unmittelbar neben dem Unparteiischen und halten auf der Mensurkarte die Namen aller Beteiligten, die geschlagenen Gänge, die Pausen und die Kreiden fest.

Paukarzt

Bei jeder Mensur muss ein approbierter Arzt anwesend sein, der Paukarzt oder Mensurarzt. Er ist oft selbst Mitglied einer schlagenden Verbindung. Ab höheren Partien sind in der Regel zwei Paukärzte – für jeden Paukanten einer – anwesend. Der Paukarzt entscheidet, ob eine Verletzung derartig ist, dass bei Fortsetzung der Mensur ernsthafte Folgen eintreten können. Dann wird der Paukant durch den eigenen Sekundanten abgeführt und der Paukarzt näht die Wunde.

Ablauf

Bei einer Mensur sind beteiligt:

Eröffnet und/oder beendet wird die Mensur heutzutage mit einem Scheingang, dem Ehrengang. Dabei behalten die Paukanten ihre normalen Mützen auf und kreuzen nur die Klingen. Vor dem ersten scharfen Gang werden die Mützen dann abgenommen. Eine Partie geht je nach Comment meist über 30 bis 40 Gänge zu jeweils vier bis sechs Hieben. Ein Unparteiischer leitet den Ablauf der Partie wie ein Schiedsrichter.

Technik

Stoßfechten

Zunächst entsprach das studentische Fechten der allgemein üblichen Fechtpraxis (Stoßfechten). Hierbei kam es nicht selten zu tödlichen Verletzungen oder schwerwiegenden Spätfolgen durch direkte Stöße beziehungsweise Stiche in den Oberkörper (zum Beispiel den so genannten Lungenfuchser). Das studentische Stoßfechten wurde ab 1767 vom Hiebfechten verdrängt, hielt sich aber vereinzelt noch bis 1860.

Hiebfechten

Mit der Zeit wurde die Technik zunehmend ritualisiert. Die Distanz der Kontrahenten verkürzte sich bis auf eine Schlägerlänge. Damit wurden Stöße unmöglich. Es entwickelte sich die heute noch praktizierte Hiebtechnik. Die heute verwendeten Waffen haben daher auch eine stumpfe Spitze. Das Klingenende ist nun, je nach örtlichem Fechtregelwerk (Comment), rund oder flach. Ebenso ist örtlich unterschiedlich, ob das Klingenende scharf geschliffen wird.

Das Verletzungsrisiko

Datei:Mensur00.jpg
Vorbereitung einer Bestimmungsmensur durch Anlegen der Schutzvorrichtungen, hier der Paukbrille mit Nasenblech

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts kämpfte man Mensuren als Form des Duells auf Tod oder Sieg, also mit oft tödlichem Ausgang. Unter andere deswegen wurde das Duell gesetzlich verboten; allerdings blieb das Waffenprivileg von Studenten und Adels erhalten.

Auch später konnte das nun abgemilderte Mensurfechten blutige Folgen haben. Da das Tragen von Schmissen als Ausweis besonderer Männlichkeit galt, wurden diese oft bewusst herbeigeführt und mit Stolz getragen. Sie waren im 19. und 20. Jahrhundert bis 1945 ein häufiges Kennzeichen einer universitären Ausbildung und Laufbahn.

Durch Wundinfektionen konnten Mensuren bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts auch bei lnur leichten Verletzungen einen tödlichen Ausgang nehmen. Erst seit der Entdeckung des Penicillin ist diese Gefahr weitgehend ausgeräumt.

Die Verletzungsgefahr wird auch heute bewusst in Kauf genommen, da sie im Selbstverständnis schlagender Verbindungen Bedingung für die erzieherische Wirkung der Mensur ist. Schwere oder gar tödliche Verletzungen gibt es jedoch heute nur noch sehr selten. Werden alle Sicherheitsbestimmungen bei einer Mensur eingehalten, dann sind sie weitgehend ausgeschlossen. Dafür sorgen mehrere Faktoren:

  • die ritualisierte Technik, die mit Hilfe eines Fechtlehrers ausgiebig gelernt und geübt wird;
  • die ärztliche Mensuruntersuchung, zum Beispiel auf nicht richtig zusammengewachsene Fontanellen, der Paukanten vor einer Mensur unterzogen werden;

Für die dennoch möglichen kleinen Schnittverletzungen im Kopfbereich (deren Vernarbung zu Schmissen führt), steht der Paukarzt zur Verfügung. Er kann eine Partie jederzeit aus medizinischen Gründen abbrechen, zum Beispiel wegen Verletzung oder Kreislaufkollaps.

Rechtslage

Deutschland und Österreich

Im Göttinger Mensurenprozess (1951-1953) bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dass durch die Mensur gefährliche Körperverletzungen im Sinne des Strafgesetzbuches entstehen können. Diese seien jedoch keine Straftaten, da sie durch Einwilligung des Verletzten zustande kämen. Sie müssten daher straflos bleiben, solange sie nicht im Rahmen von Ehrenhändeln vor sich gehen und bei ihrer Durchführung alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen für die Beteiligten getroffen würden.

Dieses Urteil hat zu den oben geschilderten generellen und amtlich überwachten Sicherheitsvorkehrungen geführt.

Die Rechtslage in Österreich ist vergleichbar: § 90 öStGB entspricht der deutschen Einwilligungsregelung nach § 228 dStGB.

Schweiz

Dort stellte das Strafgesetzbuch von 1937 das Duell zwar als Delikt gegen Leib und Leben unter Strafe. Da es aber keine die Mensur einschließende Definition des Begriffs des Duells enthielt, blieben Mensuren meist straflos. Das ist bis heute so.

Katholische Kirche

Nach kanonischem Recht des Vatikan waren Mensuren früher, selbst wenn sie nicht auf Tötung abzielten, unsittlich und wurden mit Kirchenstrafen bis zur Exkommunikation belegt, da sie körperlich und mental auf echte Duelle vorbereiteten.

Nachdem das Duell aufgegeben wurde, entfiel dieses Argument. Nach der neuesten Fassung des codex juris canonici von 1983 steht die Bestimmungsmensur nicht mehr unter expliziter kirchlicher Strafandrohung, sofern sie nicht mehr als Vorbereitung zum Duell anzusehen ist und keine Gefahr schwerer Verletzungen beinhaltet. Sie wird aber weiterhin als sittlich verwerflich angesehen. Auch ein möglicher Verstoß gegen das allgemeine Verbot der Körperverletzung in Canon 1397 sieht nur Sühnestrafen , hingegen keine Exkommunikation vor.

Darum gibt es auch katholische schlagende Verbindungen bzw. katholisch getaufte Mitglieder in anderen schlagenden Verbindungen. Der Großteil christlicher Verbindungen lehnt die Pflichtmensur jedoch strikt ab.

Kritik

Eine reservierte oder ablehnende Haltung gegen das Mensurfechten in schlagenden Verbindungen ergibt sich aus mehreren Punkten:

  • ihrer Herkunft aus und Nähe zum Duell
  • ihrer In-Kaufnahme von möglichen dauerhaften Gesichtsverletzungen
  • ihrer ethischen, pädagogischen und sozialen Funktion.

1. Wie ihre Geschichte zeigt, wurde die Mensur besonders im 19. Jahrhundert sehr häufig als „ritterliche“ Form des Austragens von Konflikten von Mann zu Mann geübt. Das blieb auch so, als das Duell mit Schusswaffen wegen seiner Selbstjustiz und seines häufigen tödlichen Ausgangs verboten wurde. Innerhalb schlagender Verbindungen war die Mensur noch bis 1945 Kampfmittel zur „Satisfaktion“ zum Austragen von „Ehrenhändeln“. Erst durch einen Musterprozess, der bis vor den Bundesgerichtshof Karlsruhe führte, wurde 1953 entscheiden, dass diese Form rechtswidrig sei.

Daher empfinden Kritiker die Pflichtmensur trotz ihres veränderten rechtlichen Status und Rahmens oft nach wie vor als Relikt überholter Konfliktaustragungs-Weisen. 2. Hinzu kommt die Verletzungsgefahr. Im Mensurprozess 1953 wurde zwar entschieden, es handele sich bei einer korrekt durchgeführten Mensur nicht um strafrechtlich relevante Körperverletzung, da die Beteiligten die Verletzungsgefahr freiwillig auf sich nähmen. Doch es kommt auch heute noch manchmal zu schweren Verletzungen durch unsachgemäßes Verhalten oder Überwachungsfehler. Die bewusste Herbeiführung einer Situation, in der es regelmäßig zu kleineren Verletzungen kommt und größere nicht völlig auszuschließen sind, wird daher von vielen als vernunft- und sittenwidrig empfunden.

3. Darüberhinaus wird die Mensur häufig als unzeitgemäßes Einüben von fragwürdigen gewaltsamen Verhaltensmustern gesehen: nicht nur von Außenstehenden, sondern auch von einem Teil der Verbindungen. Aus diesem Grund lehnen etwa christliche Verbindungen die Mensur meist grundsätzlich ab. Dies ist auch die offizielle Haltung der katholischen Kirche, die heute den ethischen gegenüber dem juristischen Aspekt in den Vordergrund rückt: Sie stuft die Mensur als unsittliches Verhalten ein und verwirft sie.

Dies ist auch für Kritiker ein grund, von dieser Form der Angstüberwindung Abstand zu nehmen. Sie weisen darauf hin, dass die 1-zu-1-Kampfsituation einem patriarchalischen, reaktionären, militaristischen und gewalttätigen Gesellschaftsmodell verhaftet war, das heute abzulehnen sei.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Unterschiede zu früher, die medizinische Begleitung und juristische Straffreiheit werden von Außenstehenden und nichtschlagenden Verbindungen zwar gesehen. Sie ändern aber wenig daran, dass die Mensur - ungeachtet ihres neuerlichen Zulaufs - in einem Teil der Gesellschaft als abstoßendes Beispiel für besonders rückwärtsgewandte Haltungen gilt.