Zum Inhalt springen

Remission (Physik)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Oktober 2003 um 15:12 Uhr durch Nephelin (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

In der Optik und Reproduktionstechnik spricht man von Remission, wenn ein Körper einen Teil des Lichtspektrums absorbiert (Opazität) bzw. transmittiert (Transparenz) und einen Teil des Lichtspektrums reflektiert. Remission ist also die Summe von Absorption, Reflektion (auch Reflexion) und Transmission.

Nimmt man beispielsweise einen gelben Körper (subtraktive Farbmischung; Körperfarben, Buntfarben) und bestrahlt diesen mit Tageslicht (umfasst das gesamte Lichtspektrum), so emittiert bzw. reflektiert er den roten und den grünen Lichtanteil (additive Farbmischung; Lichtfarben), absorbiert aber den Blauanteil. Der Körper wirkt durch die Addition der zurückgeworfenen roten und grünen Lichtanteile gelb.

In der Medizin wird von Remission bei temporärem Nachlassen von Krankheitssymptomen körperlicher bzw. psychischer Natur gesprochen.

Im Handel bzw. Vertriebswesen spricht man von Remission im Zusammenhang von unverkauften Waren, sogenannten Remittenden, die an den Händler zurückgegeben werden. Dabei wird zwischen einer körperlichen und einer körperlosen Remission unterschieden. Im ersten Fall wird das Warengut an den Händler zurückgegeben und vom Händler verrechnet bzw. gutgeschrieben, im zweiten Fall erfolgt keine Rückgabe (z. B. bei Zeitschriften, die wegen ihrer Tagesaktualität danach wertlos wären), sondern es erfolgt nur eine Verrechnung.