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Konkursordnung
Außerstreitgesetz (abgekürzt AußStrG) ist in Österreich der Name des Gesetzes, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält. Es ist neben der Zivilprozessordnung (ZPO) die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren (Zivilverfahrensrecht).
Basisdaten | |
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Titel: | Außerstreitgesetz |
Langtitel: | Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen (Außerstreitgesetz - AußStrG) |
Abkürzung: | AußStrG |
Typ: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Republik Österreich |
Rechtsmaterie: | Zivilverfahrensrecht |
Fundstelle: | BGBl. I Nr. 111/2003 |
Inkrafttretensdatum: | 13. Dezember 2003 |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Gliederung
- I. Teil: Konkursrecht
- I. Hauptstück: Wirkungen der Konkurseröffnung
- 1. Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
- 2. Abschnitt: Anfechtung der vor Konkurseröffnung vorgenommenen Rechtshandlungen
- II. Hauptstück: Ansprüche im Konkurs
- III. Hauptstück: Wirkungen der Aufhebung des Konkurses
- I. Hauptstück: Wirkungen der Konkurseröffnung
- II. Teil: Konkursverfahren
- I. Hauptstück: Der ordentliche Konkurs
- 1. Abschnitt: Gerichtsbarkeit im Konkurse
- 2. Abschnitt: Konkurseröffnung
- 1. Unterabschnitt: Allgemeine Voraussetzungen
- 2. Unterabschnitt: Sonderbestimmungen für juristische Personen
- 3. Unterabschnitt: Verfügungen des Gerichts
- 3. Abschnitt: Organe des Konkursverfahrens
- Masseverwalter etc.
- 4. Abschnitt: Feststellung der Konkursmasse
- 5. Abschnitt: Feststellung der Ansprüche
- 6. Abschnitt: Verfügung über das Massevermögen und Rechnungslegung
- 7. Abschnitt: Verteilung der Masse
- 8. Abschnitt: Zwangsausgleich
- 9. Abschnitt: Anderweitige Aufhebung des Konkurses
- II. Hauptstück: Geringfügige Konkurse
- III. Hauptstück: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- I. Hauptstück: Der ordentliche Konkurs
- III. Teil: Sonderbestimmungen für natürliche Personen
- I. Hauptstück: Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren
- II. Hauptstück: Zahlungsplan
- III. Hauptstück: Abschöpfungsverfahren mit Restschuldbefreiung
- IV. Teil: Internationales Insolvenzrecht
- I. Hauptstück: Völkerrecht und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- 2. Abschnitt: Ergänzende Bestimmungen zur EU-Insolvenzverordnung
- II. Hauptstück: Allgemeine Vorschriften
- 1. Abschnitt: Anzuwendendes Recht
- 2. Abschnitt: Österreichische Konkursverfahren
- 3. Abschnitt: Anerkennung ausländischer Verfahren
- III. Hauptstück: Sonderbestimmungen für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen
- 1. Abschnitt: Grenzüberschreitende österreichische Konkursverfahren
- 2. Abschnitt: Anerkennung ausländischer Verfahren
- I. Hauptstück: Völkerrecht und Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften
- V. Teil
Ausgleichsordnung
- I. Teil: Ausgleichsverfahren
- 1. Abschnitt: Eröffnung des Ausgleichsverfahrens
- 1. Abschnitt: Wirkung der Eröffnung des Verfahrens
- 1. Abschnitt: Ansprüche im Ausgleichsverfahren
- 1. Abschnitt: Organe des Ausgleichsverfahrens
- 1. Abschnitt: Ausgleichstagsatzung
- 1. Abschnitt: Inhalt des Ausgleichs
- 1. Abschnitt: Bestätigung des Ausgleichs
- 1. Abschnitt: Wirkung des Ausgleichs
- 1. Abschnitt: Aufhebung, Fortsetzung und Einstellung des Verfahrens
- 1. Abschnitt: Nichtigkeit und Unwirksamkeit des Ausgleichs
- 1. Abschnitt: Ausgleich einer Handelsgesellschaft oder eines Gesellschafters, einer Verlassenschaft oder einer juristischen Person
- 1. Abschnitt: Allgemeine Verfahrensbestimmungen
- II. Teil: Schluss- und Übergangsbestimmungen
Rechtshinweis Kategorie:Rechtsquelle (Österreich) Kategorie:Zivilprozessrecht