Abschleppseil
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Ein Abschleppseil ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Hierbei darf das Abschleppseil nach der deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung nicht länger als fünf Meter sein (in Deutschland nach § 43 Abs.3 StVZO). Ein Abschleppseil muss deutlich gekennzeichnet sein, z.B. durch ein rotes Tuch.
Ein Abschleppseil darf nur dort verwendet, wo auch bei dem geschleppten Fahrzeug die Bremsen funtionieren.
Um bei dem Wegfahren einen zu starken Ruck zu vermeiden, gibt es auch elastische Abschleppseile (entweder Gummi oder mit einer Schraubenfeder. Dies dient dazu, dass das Seil immer gespannt ist.
Siehe auch: Abschleppen, Schleppstange