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Arbeitsunfall

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Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung ist im engeren Sinne ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.

Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. die Berufsgenossenschaften.

In bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen muß ein Unfall per Unfallanzeige gemeldet werden. Oftmals erfahren die Unfallversicherungsträger von einem Unfall auch durch einen Bericht des behandelnden Arztes.

Meldepflichtig sind z.B. tödliche Unfälle oder Unfälle, die zu einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen.

Soweit eine Prüfung ergibt, daß ein Arbeitsunfall vorliegt, sind entsprechende Leistungen vom zuständigen Unfallversicherungsträger zu erbringen z.B. Übernahme der Behandlungskosten, Verletztengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit oder Rente im Fall schwerwiegender Unfallfolgen.