Benutzer Diskussion:C.Löser
Def-Sort und Westfälischer Friede
Hi!
Nur mal als Frage: Macht der Defaultsort nicht auch Sinn, um den Katsortierungsbug zu umgehen, wie eben in "Westfälischer Friede" mit dem "ä"? --STBR – !? 22:59, 27. Jun. 2007 (CEST)
- Hab's auch gerade realisiert und zurückgesetzt. Gruß --C.Löser Diskussion 23:00, 27. Jun. 2007 (CEST)
Rechtslage des Deutschen Reiches
Änderung im Artikel Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945
Hallo C.Löser,
stimmst du einer Änderung – wie von Benutzer:Phi vorgeschlagen; relevante Diskussion dort ersichtlich – im Lemma Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945 zu?
Ich hatte gesagt, dass man zuerst besser dich als Autor mal fragen solle, da ich schließlich meine Ausführungen auch nur soweit interpretieren und belegen kann, wie es für mich ersichtlich ist.
Vielleicht könntest du in der Deutschland-Diskussion auch Stellung nehmen – ich weiß, es ist wahrscheinlich für dich ein leidiges Thema, das du deiner Ansicht nach bestimmt schon breit erklärt hättest, doch wie du siehst, besteht anscheinend immer noch Diskussionsbedarf. Danke. --Orangerider 17:28, 28. Jun. 2007 (CEST)
Lieber C.Löser, ich bin ja selber schuld, warum hab ich mich auch hier auf eine extrem fruchtlose Diskussion mit Benutzer:Orangerider eingelassen, der erhebliche intellektuelle Schwierigkeiten mit dem Begriff der Identität zu haben scheint: Worin denn die Identität des Deutschen Reiches mit der Bundesrepublik bestehe, konnte er nicht weiter erläutern und betonte nur hilflos, sein Identitätsbegriff sei aber auf jeden Fall derselbe wie der des Verfassungsgerichts. Naja. Ich würde nun gerne in diesem Artikel klarer formulieren, dass es sich um eine Identität als staats- und völkerrechtliches Subjekt handelt (und eben nicht um eine Wesensgleichheit in allen äußeren und inneren Merkmalen). Im Artikel steht nämlich (m.E. missverständlicherweise), Reich und Republik wären "voll identisch", was mir eine ontologische Identität nahezulegen scheint. Damit ich jetzt aber nicht einen nächsten ellenlangen Streit über die Identität Deutschlands vom Zaun breche, frage ich sicherheitshalber mal jemanden, der sich wirklich mit der Materie auskennt. Beste Grüße, --Φ 17:30, 28. Jun. 2007 (CEST)
- War mir natürlich wieder klar, dass du deine Sätze nicht der WP:WQ angemessen in „neutraler“ Weise formulieren kannst, sondern dies mal wieder mit einem Seitenhieb versehen musstest. Es war meinerseits auch nie von einem Begriff wie „Wesensgleichheit in allen äußeren und inneren Merkmalen“ die Rede, sondern so, wie ich es in dortiger Diskussion formuliert hatte (inkl. der einen Korrektur meinerseits am Schluss). --Orangerider 17:36, 28. Jun. 2007 (CEST)
AW
(Ich möchte versuchen neutral zu bleiben und gehe mal nur auf die Sachprobleme ein)
Hab gerade angefangen die Diskussion dort zu lesen, aber mich auch recht schnell wieder abgewandt, sorry. Ich versuche mal einfach zu antworten, ohne die Diskussion gelesen zu haben. Es geht wohl um die Identität. Gebraucht wurde diese Formulierung teils bezogen auf das Völkerrechtssubjekt als solches, teils in Hinblick auf seine einzelnen Merkmale, zB das Staatsmerkmal "Staatsgebiet" als vorübergehend nur teilidentisch mit dem Staatsgebiet des damaligen Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 bzw. dem später verkleinerten Staatsgebiet. Bei der Identität geht es nur um die Völkerrechtssubjektsidentität. Man kann sich das so vorstellen, wie eine Hülle. Die Hülle ist der Staat als Völkerrechtssubjekt. Das Innere der Hülle kann verschieden ausgestattet werden, ohne das sich an der Hülle, also der Völkerrechtsubjektsidentität etwas ändert. Die jeweilige Innenausstattung erfolgt durch Staatsrecht, vor allem durch die Verfassung. Die Innenausstattung hat sich damals durch das GG geändert bzw. ist jetzt das GG, während die Hülle nach herrschender Meinung gleichgeblieben ist. Außenseite der Hülle (Völkerrecht) und ihre Innenausstattung (Staatsrecht) sind gedanklich zu trennen. Der Name eines Staates ist immer etwas staatsrechtliches. Auch wechselnde Namen ändern nichts an der Völkerrechtssubjektsidentität bzw. -kontinuität, genausowenig wie gleiche Namen automatisch Völkerrechtssubjektsidentität bedeuten. Ich hoffe das hilft? --C.Löser Diskussion 19:01, 28. Jun. 2007 (CEST)
- Dann kann man also sagen, dass diese Hülle durchwegs, also kontinuierlich ohne Unterbrechung, seit 1871 als „Deutschland“ bis heute existent ist. Aus dieser Hülle versuchte einzig nur die DDR – durch ihre letzte Verfassungsänderung – mehr oder weniger unrechtmäßig auszubrechen. Oder?
- Obwohl rechtmäßig muss es dann doch irgendwie gewesen sein, wenn die DDR in den 70ern in die UN (Völkerrecht) aufgenommen wurde.
- Ich muss aber wohl die angegebene Jahreszahl korrigieren und stattdessen auf 1867 ändern, da der Norddeutsche Bund ja ebenso identisch ist, obwohl er nur (!) die nördlichen deutschen Länder umfasste und nicht auch die südlichen. Aber diesbezüglich handelte es sich ja um eine Staatsgebietsvergrößerung. Richtig? --Orangerider 19:29, 28. Jun. 2007 (CEST)
- Nach zumindest in Deutschland herrschender Meinung war auch der Norddeutsche Bund ab 1867 ein Bundesstaat (und kein Statenbund); die Süddeutschen Staten traten ihm nur bei und das Völkerrechtssubjekt wurde umbenannt (es war also keine Fusion, sondern Inkorporation).
- Die DDR wurde durch die UN-Mitgliedschaft als Staat anerkannt. Völlig stringend lässt sich ohnehin keine der (Fortbestands-)Theorien verfolgen. Völkerrecht ist eben zu einem großen Teil Politik und nicht Recht; in wichtigen Dingen wird vom Normativen abgewichen und das politisch Gewollte wird zum zukünftigen Normativen erhoben (so auch die Fiktion des Fortbestands des Völkerrechtssubjekts Österreich, das ja eigentlich untergegangen war).
- Die Verfassungsänderung in der DDR betraf wie oben dargelegt nur die staatsrechtliche Seite und kann nur indirekt als Manifestation des "Staatswillens" bzw. der Ansicht der DDR-Verantwortlichen in Bezug darauf gesehen werden, was völkerrechtlich gewünscht war. Ob rechtmäßig oder unrechtmäßig ist gerade im Völkerrecht eine Frage des Standpunkts. Rückblickend wird das "Phänomen" DDR zumeist als missglückter und unrechtmäßiger Sezessionsvesuch angesehen. Wenn die Geschichte einen anderen Verlauf genommen hätte würde das aber heute vielleicht ganz anders aussehen. --C.Löser Diskussion 19:39, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ich danke dir sehr für deine Erläuterungen; auch das mit Österreich, worüber ich mir bis jetzt keine genauen Gedanken gemacht hatte, aber du hast diesbezüglich absolut recht, denn formal gab's ja durch die Sammeleinbürgerung nach dem Anschluss Österreichs ans Deutsche Reich keine Österreicher mehr, sondern nur noch Deutsche. Und geh ich recht in der Annahme, dass die Republik Österreich nicht neu konstituiert wurde, was formal hätte erforderlich sein müssen, sodass es ein neues Völkerrechtssubjekt Österreich geben kann.
Nun zurück zur Eingangsfrage: Findest du es nun erforderlich, das entsprechende Lemma „Rechtslage des Deutschen Reiches nach 1945“ diesbezüglich zu ergänzen? Vor allem deine Ausführungen zur bildlichen Vorstellung („Hülle“) fand ich sehr aufschlussreich.
Und falls ja, könntest du das machen, da du am besten weißt, an welche Stelle es im Artikel stehen sollte. --Orangerider 20:47, 28. Jun. 2007 (CEST)