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Wasserwirtschaft

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Begriff

Die Wasserwirtschaft bezeichnet die Bewirtschaftung des Wassers durch den Menschen. Man kann drei Bereiche unterscheiden:

  1. die Bewirtschaftung von Gewässern,
  2. die Trinkwassergewinnung und -verteilung,
  3. die Bewirtschaftung von Abwässern.

Gewässerbewirtschaftung

Seen und Flüsse werden schon seit römischer Zeit in Europa bewirtschaftet. Dazu werden sie so gestaltet, dass 1. Transporte vereinfacht werden, meist durch gewässerbauliche Maßnahmen, etwa durch Flußbegradigungen oder den Einbau von Staustufen, Schleusen oder Schiffshebewerken; 2. die Nahrungsmittelerzeugung verbessert wird, etwa durch Anlage von Fischteichen.

Seit dem 20. Jahrhundert werden die in früherer Zeit durchgeführten wasserbaulichen Veränderungen auch wieder zurückgebaut, Begradigungen werden aufgehoben, Flüsse dürfen wieder mäandrieren.

Dies bezeichnet die Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser in menschlichen Siedlungsräumen. Diese unterliegt in allen Fällen der behördlichen Überwachung

Industriebetriebe, Kraftwerke, Landwirtschaft und weitere gewerbliche Verbraucher benötigen großen Mengen von Wasser. Da an diese Wässer geringere bzw. andere Anforderungen bei Qualität, Zusammensetzung und Temperatur gestellt werden wird für deren Zwecke Wasser ohne oder mit geringen Aufbreitungsaufwand gefördert.

Sie umfasst die Sammlung, Kanalisation und Aufbereitung von Abwasser sowie die Entsorgung der Abbauprodukte.

Siehe auch Gewässerschutz, Wasserrecht, Entwässerung