Zum Inhalt springen

Christoph Degenhart

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juni 2007 um 11:50 Uhr durch Fehlerteufel (Diskussion | Beiträge) (Fn.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Christoph Degenhart (* 1949) ist ein Staats- und Verwaltungsrechtler.

Christoph Degenhart studierte Rechtswissenschaften in München und Lausanne. Seine Staatsexamina legte er in den Jahren 1973 und 1976 ab. Noch 1976 promovierte er; 1980 folgte die Habilitation. Zunächst lehrte er in Erlangen, bevor er 1981 einem Ruf an die Universität Münster folgte. 1991 wechselte er an die Universität Leipzig, um an der Neugründung der dortigen Juristenfakultät mitzuwirken. Seit 1992 ist er Inhaber des dortigen Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht. Degenhart wohnt weiterhin in Nürnberg.[1]

Des Weiteren ist Degenhart Direktor des Instituts für Rundfunkrecht und Mitglied des Instituts für Umweltrecht und Planungsrecht. Außerdem ist er Stellvertreter eines Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen.

Trivia

Sein Vater Max Degenhart († 1974) war Senatspräsident am Bayerischen Obersten Landesgericht, Honorarprofessor an der Universität München und Mitautor des Palandt (u.a. Sachenrecht) sowie des ZPO-Kommentars von Zöller.

Veröffentlichungen (Auszug)

  • Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht, 22., neu bearb. Aufl., C. F. Müller, Heidelberg 2006, ISBN 3-8114-8003-0
  • Kommentierung des Art. 5 GG, in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz, in: Rudolf Dolzer (Gesamt-Hrsg.), Bd. 2, Art. 5, Loseblatt, Heidelberg 1991, ca. 750 S., Neubearbeitung 2004/2006, ISBN 978-3-8114-1053-4 (Grundwerk)
  • Kommentierung der Art. 70 - 74, 125 a und b GG i.d.F. der Föderalismusreform 2006 sowie der Art. 101-104 und 138 in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 4. Aufl., C. H. Beck, München 2006/2007, ISBN 3-406-55809-7

Nachweise

  1. Mitgliederverzeichnis der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer