Ersatzmutter
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Ersatzmutter steht für:
- Menschen:
- Leihmutter, in Deutschland nach § 13 c Adoptionsvermittlungsgesetz verboten; in anderen Staaten unterschiedlich gergelt.
- Stiefmutter, neue Partnerin oder neue Ehegattin des Vaters nach Tod/Verlust der un-/verheirateten Mutter
- Tiere:
- [[]] umgangsprachlich bei Tieren als Ersatz für das Muttertier