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Ersatzmutter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Ersatzmutter steht für:

  • Menschen:
    • Leihmutter, in Deutschland nach § 13 c Adoptionsvermittlungsgesetz verboten; in anderen Staaten unterschiedlich gergelt.
    • Stiefmutter, neue Partnerin oder neue Ehegattin des Vaters nach Tod/Verlust der un-/verheirateten Mutter
  • Tiere:
    • [[]] umgangsprachlich bei Tieren als Ersatz für das Muttertier