Medizinisch-Psychologische Untersuchung
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt MPU) überprüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (auch: Mobilitätskompetenz). Die offizielle Bezeichnung im Straßenverkehrsgesetz lautet „Begutachtung der Fahreignung“ (entsprechend: Begutachtungsstelle für Fahreignung). Im Volksmund wird statt "MPU" oft der diskriminierende Begriff „Idiotentest“ verwendet.
Begriffe
Die MPU dient der Beurteilung der Fahreignung. Der Begriff „Fahreignung“ umfasst als unbestimmter Rechtsbegriff die körperliche Eignung, die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) und Persönlichkeitsmerkmale wie die persönliche Zuverlässigkeit.
- Neuerdings wird häufig der übergeordnete Begriff der Mobilitätskompetenz verwendet, der den Aspekt der Verhaltensentwicklung deutlich stärker hervorhebt. Verkehrsexperten definieren Mobilitätskompetenz als die Gesamtheit überdauernder körperlicher, geistiger und verhaltens- bzw. einstellungsbezogener Voraussetzungen eines Fahrers zum sicheren und partnerschaftlichen Führen von Kraftfahrzeugen. Es stehen somit Fragen der Verhaltens- und Einstellungsänderung sowie Anpassungsleistungen an veränderte körperlich-geistige Bedingungen im Vordergrund, nicht intellektuelle Fähigkeiten. Mobilitätskompetenz ist nicht mit charakterlicher Eignung gleichzusetzen.
Aufgabenstellung
Zweck eines MPU-Gutachtens ist die Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers. Eine Prognose ist eine auf Fakten und Erfahrungswissen begründete Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft. Die aktenkundigen Fakten sind im Verkehrszentralregister und in der Führerscheinakte dokumentiert. Können die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch die verkehrsmedizinischen und verkehrspsychologischen Befunde und Hinweise auf stabile Verhaltens- und Einstellungsänderungen ausgeräumt werden, ist die Prognose günstig.
- Das MPU-Gutachten bereitet somit Entscheidungen über die Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis vor. Es ist eine gesetzlich vorgeschriebene Entscheidungshilfe für die Fahrerlaubnisbehörde. Vor einer rechtskräftigen Entscheidung über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüfen, ob ein Gutachten widerspruchsfrei und nachvollziehbar ist. Die festgelegten formalen und inhaltlichen Standards müssen erfüllt sein.
Gutachten, die den Qualitätsstandards im Einzelfall nicht entsprechen oder bei denen begründete Zweifel an der Objektivität bestehen, können von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt werden. Die Qualität der Gutachten wird aufwendig kontrolliert (vgl. Qualitätssicherung).
Seriöse Hilfsangebote
Wer seine Fahrerlaubnis verloren hat, muss nach deutscher Rechtslage durch ein MPU-Gutachten nachweisen, dass er wieder geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, dass nach Ansicht der beiden Gutachter - Verkehrspsychologe und Verkehrsmediziner - die ursächlichen Probleme also nicht mehr bestehen.
Gleich zu Beginn der Sperrfrist sollten Betroffene deshalb an kostenlosen Informationsveranstaltungen der Begutachtungsstellen [1] teilnehmen oder eine Beratung bei einem Fachpsychologen für Verkehrspsychologie [2] oder verkehrspsychologischen Berater [3] in Anspruch nehmen, um die Sperrfrist sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. Mittlerweile bieten auch viele Drogenberatungsstellen seriöse MPU- Vorbereitungskurse an.
In der individuellen verkehrspsychologischen Beratung steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden im Vordergrund. Ziel einer seriösen Beratung durch Verkehrspsychologen ist nicht allein die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Zukunftsperspektive (Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten). Bei den Informationsveranstaltungen wird der allgemeine Ablauf der MPU erläutert. Die Erfolgskriterien werden konkret benannt. Fragen der Vertraulichkeit und Schweigepflicht gegenüber Dritten (wie zum Beispiel den Mitarbeitern der Fahrerlaubnisbehörde, Angehörigen oder Verkehrsanwälten) werden angesprochen, ebenso der Auslandsführerschein und Führerscheintourismus. Häufig wird auch die Begutachtungsstelle gezeigt, und die Tests werden erläutert.
Neue Bestrebungen gehen dahin, in bestimmten Fällen die Sperrfrist abzukürzen. Dies ist unter bestimmten Bedingungen möglich, z. B. einmalige Fahrt unter Alkoholeinfluss mit niedriger Promille) ohne nachfolgende MPU. Dazu sollte frühzeitig in der Sperrfrist verkehrspsychologische Beratung und Therapie angenommen werden. Bei entsprechender Vorbereitung ist eine Sperrfristverkürzung in vielen Fällen realisierbar (siehe „Der Testknacker bei Führerscheinverlust“, S. 76 ff.) [4].
Ziele der MPU-Beratung
Bei den MPU-Beratungen steht die persönliche Problematik des Ratsuchenden und Zukunftsperspektive im Vordergrund. Ziel der Beratung ist nicht allein die Neuerteilung der Fahrerlaubnis, sondern vor allem die Vermeidung neuer Verkehrsauffälligkeiten.
Geht es ausschließlich um das Bestehen der Prüfung (der MPU) durch vorherige Einübung einer geschickten Präsentation und Argumentation (´Schauspielunterricht´), kann dieses Ziel in der Regel nicht erreicht werden. Wenn grundlegende Problemlösungen und Änderungen in Einstellung und Verhalten fehlen oder nicht ausreichend stabil sind, sind die Rückfallquoten hoch.
Kriterien für seriöse Beratungsformen
- Kostenlose Erstgespräche zum Kennenlernen
- Durchschaubare und verständliche Qualifikationsnachweise (z.B. amtliche Anerkennung)
- Keine Paketangebote und -preise, sondern individuelle maßgeschneiderte Angebote
- Keine Werbung mit Erfolgsquoten (der "Erfolg" ist nicht das Bestehen der MPU, sondern der langfristige Erhalt der Fahrerlaubnis)
- Keine Garantien (Geld-zurück-Garantie: Fällt die MPU negativ aus, wird der Preis zurückerstattet). Solche Garantien werden in der Regel durch stark überhöhte Preise finanziert. Das Geschäftsgebaren ist undurchschaubar, Notlagen werden ausgenutzt
- Konsequente personelle Trennung von Beratung und Begutachtung
- Keine Abwicklung über Kassenleistungen (mit seltenen begründeten Ausnahmen)
- Seriöse Werbeauftritte. Vermeidung des diskriminierenden Begriffs "Idiotentest"
- Keine Beratung in Privaträumen oder Hotels.
- Kontrollen (Qualitätssicherung) durch neutrale Stellen
- Realistische Preise (für eine Beratungsstunde bei akademisch ausgebildeten Verkehrspsychologen sind zwischen 80,- und 100,- € anzusetzen)
- Keine gleichzeitige Vermittlungstätigkeit von Krditen zur Finanzierung MPU und Vorbereitung, wie sie z.B. durch den TÜV-Süd erfolgt[5].
MPU-Beratung als verkehrspsychologische Beratung
MPU-Beratungen werden als verkehrspsychologische Beratungen in der Regel von Fachpsychologen für Verkehrspsychologie [2] oder verkehrspsychologischen Beratern durchgeführt[3]. Die Berufsbezeichnung Verkehrspsychologischer Berater ist durch eine amtliche Anerkennung gesetzlich geschützt (§ 71 Fahrerlaubnisverordnung). Anerkannte Verkehrspsychologen unterliegen strikten Fortbildungsverpflichtungen.
Viele MPU-Stellen [1] bieten ebenfalls MPU-Beratungen durch Verkehrspsychologen an. Das Ziel ist, die Zeit der Fahrerlaubnissperre sinnvoll zur Vorbereitung auf die MPU zu nutzen. In bestimmten Fällen - abhängig etwa von der Höhe der Blutalkoholkonzentration bei der Trunkenheitsfahrt - ist eine Verkürzung der Dauer der Sperrfrist möglich.
Verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FeV
Im Gegensatz zu allgemeinen MPU-Beratungen, die gesetzlich nicht geregelt sind, ist die "verkehrspsychologische Beratung nach § 71 FEV" bis in die Details der Anerkennung und Umsetzung hinein durch die Verordnung geregelt. Sie dient als "Maßnahme mit Rechtsfolge" ausschließlich dem Abbau von Punkten (bei einem Punktestand zwischen 14 und 17) und ist damit Teil des staatlichen Verwaltungshandelns.
MPU-Umgehung
Der Weg der MPU-Umgehung durch den Führerscheinerwerb im europäischen Ausland ist nach geltender Rechtslage noch möglich, kann aber nicht vor Ablauf der Sperrfrist beschritten werden (vgl. Führerscheintourismus). Angesichts der unklaren Rechtslage, möglicher späterer Nutzungsuntersagungen und vieler betrügerischer Angebote (Erfolgsgarantien, etc.) sollten vorher sorgfältige Informationen (z.B. bei Verkehrsanwälten) eingeholt werden.
Verbraucherschutz
Mit der Angst vor der MPU werden Geschäfte gemacht. Selbst Unternehmen, die sich als seriös verstehen, nutzen den diskriminierenden Begriff „Idiotentest“ für ihr Marketing [6]. Das Internet bietet zahllose Möglichkeiten, um unseriöse Angebote zu platzieren und die Notlage der Betroffenen auszunutzen (Stichworte: EU-Führerschein, Geld-zurück-Garantien, Telefon-Abzocke mit 0900er-Nummern).
Dazu gibt der Berufsverband BDP detaillierte Hinweise zum Verbraucherschutz.
Der Berufsverband verweist auf objektive und hilfreiche Ratgeberliteratur zur MPU und führt ein Register aller amtlich anerkannten verkehrspsychologischen Berater in Deutschland.
Veranlassung und Durchführung der MPU
Eine MPU wird bei etwa 0,2 % aller Fahrer jährlich veranlasst. Annähernd die Hälfte davon sind "Zweituntersuchungen". Laut Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ließen im Jahr 2005 insgesamt 104.325 Kraftfahrer (von etwa 50 Millionen) eine MPU durchführen, ein Rückgang von 6 % gegenüber 2004. Im Großteil der Fälle liegen schwerwiegende Auffälligkeiten und/oder Regelverstöße im Straßenverkehr vor, die bei Gerichten oder Fahrerlaubnisbehörden erhebliche Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges auslösen.
61 % aller Fragestellungen hatten Alkohol zum Inhalt, 17 % Drogen und der Rest auffälliges Verhalten, Straftaten oder körperliche Gebrechen. Bei erstmalig aufgefallenen Alkoholfahrern gab es 2005 gegenüber 2004 einen Rückgang um 12 %, bei Wiederholungsfällen um 9 %; im gleichen Zeitraum nahm die Zahl der wegen Drogenfragestellung durchgeführten Untersuchungen um 8 % zu. [7].
Die wichtigsten Untersuchungsanlässe sind (in der Reihenfolge der Häufigkeit):
Anlass / Fragestellung | Beschreibung |
Alkohol
("Alkohol-MPU") |
Ein Kraftfahrer ist mehrfach mit Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen, oder einmal mit einer Promillezahl von 1,6 Promille oder mehr (dieser Wert gilt auch für Fahren unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad). Verkehrsauffälligkeiten unter Alkoholeinfluss stellen mehr als 60% aller Begutachtungsfälle (Quelle: BASt, 2004). |
Drogen
("Drogen-MPU") |
Ein Kraftfahrer ist unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr aufgefallen, oder der Fahrerlaubnisbehörde liegen Hinweise vor, dass ein Kraftfahrer außerhalb des Straßenverkehrs wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz auffällig geworden ist (durch Drogendelikte oder Drogenmissbrauch) |
Verkehrsrechtliche Auffälligkeiten
("Punkte-MPU") |
Mehr als 18 Punkte beim Verkehrszentralregister in Flensburg, oder besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße |
Strafrechtliche Auffälligkeiten | Der Kraftfahrer ist strafrechtlich mehrfach in Erscheinung getreten oder mit Straftaten aufgefallen, die auf eine besonders hohe Aggressivität oder geringe Impulskontrolle schließen lassen |
Weitere Untersuchungsanlässe können z. B. die vorzeitige Erteilung einer Fahrerlaubnis oder körperliche/psychische Erkrankungen/Behinderungen sein. Die Kosten der Untersuchung sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt und in allen Untersuchungsstellen einheitlich.
Nach der Beantragung der Neuerteilung sendet die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die erforderlichen Unterlagen und Dokumente an eine frei wählbare MPU-Stelle, die wiederum das fertige Gutachten an den Auftraggeber (also an den Führerscheinbewerber) schickt. Nach Vorlage des positiven Gutachtens bei der Führerscheinstelle wird der bereits beantragte Führerschein in der Regel unmittelbar ausgehändigt.
Die Durchführung der MPU dauert in der Regel 3–4 Stunden. Die Reihenfolge der Untersuchungsteile (Testdiagnostik, ärztliche Untersuchung, psychologisches Gespräch) kann variieren. Der aktuelle Sachstand wird im Regelfall am Untersuchungstag unter Vorbehalt mitgeteilt, da in der Regel noch nicht alle Befunde vorliegen. Das Gutachten wird dem Auftraggeber zugesandt, der es an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeben kann. Die Führerscheinakte wird parallel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeschickt. Der Zeitrahmen bis zur Zusendung des Gutachtens soll 14 Tage nach der Untersuchung nicht überschreiten.
Die MPU besteht aus folgenden Untersuchungsteilen:
Untersuchung | Beschreibung |
Verkehrsmedizin | Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie ggf. labormedizinische Verfahren (z. B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, seltener auch EtG oder CDT) eingesetzt. |
Verkehrspsychologie | Im psychologischen Gespräch geht es um Einsicht in das frühere Fehlverhalten, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden. |
Leistungsdiagnostik | Bei einem standardisierten Reaktionstest am Computer werden körperliche Leistungen (Reaktionsfähigkeit, Konzentration, Aufmerksamkeit) getestet |
Viele MPU-Stellen bieten zusätzlich an bestimmten Wochentagen kostenlose Informationsabende an, um die Betroffenen aus erster Hand zu informieren. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht erforderlich. Hierbei werden in der Regel auch zusätzliche Beratungsgespräche und Vorbereitungsmaßnahmen lokaler Institutionen vorgestellt. Alle diese Angebote dienen, so die Begutachtungsstellen, dem Ziel, Spannungen und Ängste im Vorfeld einer MPU zu reduzieren.
Bestehensquoten und Wirksamkeit
Nach Mitteilung der zuständigen Akkreditierungsstelle Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) führte die MPU im Jahr 2004 bei 62,6 % aller Untersuchungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis. Der Anteil der positiven Gutachten lag dabei bei 46,4 %, weitere 16,2 % der MPU-Teilnehmer erhielten ihren Führerschein nach einem zusätzlichen Nachschulungskurs zurück (offizielle Bezeichnung: „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung für auffällige Kraftfahrer“). Angeblich wird die Auflage zum Besuch dieser Nachschulungskurse insbesondere von jenen Begutachtungsstellen (TÜV, Dekra) ausgesprochen, die diese Kurse im eigenen Haus anbieten. [8].
- Eine qualifizierte Vorbereitung kann wesentlich dazu beitragen, Ängste abzubauen und durch bessere Kenntnis der Anforderungen die Voraussetzungen für eine günstige Fahreignungsprognose zu verbessern. Dies wird durch Studien belegt, bei denen die Bestehensquoten von qualifiziert vorbereiteten mit nicht vorbereiteten MPU-Absolventen verglichen werden. Die Qualität der Vorbereitung ist jedoch nicht einheitlich. Es sollte deshalb sorgfältig geprüft werden, welche Form der Vorbereitung seriös und zielführend ist (siehe auch den Abschnitt „Verbraucherschutz“).
Eine Untersuchung aus dem Jahr 2001 [9] machte deutlich, dass bei Rehabilitationsmaßnahmen innerhalb der Sperrfrist eine frühere Neuerteilung der Fahrerlaubnis keineswegs immer mit einem erhöhten Rückfallrisiko einher geht. Ob sich diese Ergebnisse auf die aktuelle Situation mit einer breiten Palette unterschiedlicher Ansätze im Vorfeld der MPU - von intensiver Einzeltherapie bis hin zu „Schauspielschulen“ - übertragen lassen, ist jedoch ebenso ungeklärt wie die Auswirkung der Änderung der Rechtsgrundlagen durch die Fahrerlaubnis-Verordnung im Jahr 2000.
Die Wirksamkeit (sog. ´Legalbewährung´) der MPU hat sich infolge der zwischenzeitlich eingeführten Hilfemaßnahmen - Therapien und Kurse - seit Beginn der 80er-Jahre stetig verbessert. Damals fand erstmals eine bundesweite Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen [10] statt, anlässlich der erstmaligen Einführung von Rehabilitationskursen für alkoholauffällige Kraftfahrer. Fanden sich um 1980 für positiv beurteilte MPU-Absolventen innerhalb von drei Jahren noch 18,8 Prozent 'Rückfäller', und für Kursteilnehmer (im Sinne des heutigen § 70 FeV) 13,4 Prozent, so lagen die Rückfallquoten für Fälle aus der Zeit von 1987-1990 nur noch bei 11,2 bzw. 13,8 Prozent [11]. Auch Aussagen, nach denen jeder dritte Alkoholfahrer nach einer positiven MPU erneut rückfällig wird [12], werden durch Fachliteratur gestützt [13]. Bei dieser Studie wurde der Beobachtungszeitraum von 3 auf 10 Jahre ausgedehnt.
Personen, die erst bei einer zweiten Untersuchung - ohne zwischenzeitliche verkehrspsychologische Maßnahme - ihre Fahrerlaubnis erneut erhalten hatten, wurden nach dieser Untersuchung im Untersuchungszeitraum (drei Jahre) zu 21,2 Prozent rückfällig. Bei dem norddeutschen Projekt von 2001 (s.o. [9]) lagen die Werte für positiv Beurteilte bei 6,5 Prozent und für Kursteilnehmer bei 8,3 Prozent. Wurde der Führerschein erst nach therapeutischen Maßnahmen und einer weiteren Untersuchung wieder erteilt, lag das Rückfallrisiko sogar nur noch bei 4,4 Prozent. Diese Zahlen sind vergleichbar mit den Ergebnissen anderer intensiver Verkehrstherapien [14]. Das stärker auf die Betroffenen abgestimmte Maßnahmesystem wirkt offenkundig wesentlich nachhaltiger, als noch zu Beginn der 80er-Jahre. Um die erreichten Qualitätsstandards zu halten, wurden neue methodische Ansätze zur Evaluation der Maßnahmen vorgeschlagen. [15]
- Die Angaben zur Dunkelziffer bei alkoholauffälligen Fahrern schwanken zwischen 1:1000 und 1:60. Die Entdeckungswahrscheinlichkeit von Fahrten unter Alkoholeinfluss ist aufgrund der geringen polizeilichen Kontrolldichte somit sehr niedrig. Jede Fahrt unter Alkoholeinfluss ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle erhöht die Wahrscheinlichkeit der nächsten Fahrt; Alkohol am Steuer ist ein Seriendelikt [16].
Das Für und Wider von "zu viele fallen durch" und "zu viele werden positiv" ist immer eine Frage persönlicher Wertmaßstäbe und gesellschaftlicher Sicherheitsbedürfnisse. Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 11 % der tödlichen Unfälle auf Alkoholeinfluss zurückzuführen.[17]. Vor dem Hintergrund obiger Zahlen sehen die MPU-Befürworter die Wirksamkeit der MPU als ausreichend belegt. Hierfür wird häufig eine 35 %ige „Grundrate“ bei „Ersttätern“, die sich in früheren Jahren noch nicht einer MPU unterziehen mussten, angeführt [18].
Berichterstattung in den Medien
In der Boulevardpresse und an Stammtischen wurde die MPU unter der Bezeichnung „Idiotentest“ bekannt, weil sie im Verkehrsrecht der 1950er und 1960er Jahre vor allem dann gefordert wurde, wenn ein Fahrerlaubnisbewerber zum dritten Mal die Prüfung nicht bestanden hatte (so genannte Prüfungsversager). Diese verwaltungsrechtliche Regelung wurde jedoch etwa zeitgleich mit der Theorie der „Unfallpersönlichkeit“ (so genannte „Konflikt-Unfäller“ und „Affekt-Unfäller“ mit ausgeprägter Veranlagung zu Unfällen) abgeschafft, da ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unfallgeschehen statistisch nicht nachweisbar war. Da die Unfallzahlen mit zunehmender Motorisierung in Deutschland stark anstiegen (absoluter Höhepunkt 1973: ca. 20.000 Getötete im Straßenverkehr), verschob sich der Schwerpunkt der Untersuchungen auf die Hauptrisikofaktoren im Straßenverkehr: Alkohol, Drogen und andere Verkehrsauffälligkeiten wie überhöhte Geschwindigkeit.
Journalisten tragen auch heute noch zur Verbreitung des Begriffes „Idiotentest“ bei, indem sie Nachrichten über prominente Betroffene oder spektakuläre Ereignisse unter dem Deckmantel der Information in den Medien platzieren [19]. In der Regel handelt es sich um Boulevardblätter.
Meinungsbildend sind auch die so genannten „MPU-Foren“ im Internet, in denen Betroffene ihre persönlichen Probleme und Erfahrungen öffentlich darlegen und Informationen austauschen.
Kritik und Gerüchte
Manche Leute werfen dem Testverfahren völlige Willkür vor: Die gestellten Fragen seien indiskret und würden das gesamte Privatleben ausleuchten.
Die MPU erfolgt jedoch strikt anlassbezogen und erhebt nur diejenigen Untersuchungsbefunde, die zur Beantwortung der behördlichen Fragestellung notwendig sind.
Über den Ablauf einer MPU kursieren zahllose unzutreffende Geschichten und Erzählungen, insbesondere über unlösbare Aufgaben oder absichtliche „Fallen“ während der Gespräche. Einige der häufigsten Falschmeldungen und ´MPU-Mythen´
- „Kugeltest“: Angeblich muss der MPU-Kandidat versuchen, zwei Kugeln aufeinander zu stellen (was physikalisch unmöglich ist), und fällt durch, sobald er die Kugeln auch nur berührt. Einen solchen „Test“ hat es bei der MPU nie gegeben, er ist frei erfunden.
- Persönlichkeitsfragebogen oder Aggressionsfragebogen: Angeblich muss ein MPU-Kandidat einen dieser Fragebögen ausfüllen, anhand dessen das Ergebnis der Untersuchung bereits vorab festgelegt wird. Derartige Fragebögen existierten lediglich während einer kurzen Versuchsphase in den 1970er-Jahren und wurden bald wieder abgeschafft. Es gibt bei einer MPU zwar kurze Fragebögen, die sich auf die persönliche Lebenssituation beziehen (Beruf, biografische Angaben) oder auf die Verkehrsvorgeschichte und eventuelle Erkrankungen eingehen. Sie dienen aber vor allem als Leitfaden für das Gespräch, und die schriftlichen Angaben werden vor der Übernahme in das Gutachten noch einmal ausdrücklich besprochen.
Auch existiert entgegen allen Gerüchten kein fester Fragenkatalog, den ein Gutachter abfragt. Jeder Antragsteller wird individuell nach seiner Problematik auf selbstkritische Einsichtsfähigkeit, Glaubwürdigkeit und – je nach der Fragestellung der Fahrerlaubnisbehörde – auf seine Konsumgewohnheiten oder die Stabilität einer begonnenen Verhaltensänderung hin überprüft.
Derartige Gerüchte fördern die Verbreitung des Begriffs „Idiotentest“ im Volksmund. Weitere häufige Behauptungen und die Stellungnahmen der MPU-Befürworter dazu:
Kritische Argumente | Stellungnahme der MPU-Befürworter |
„Die Beurteilung ist reines Glücksspiel“ | Die Begutachtungsstellen für Fahreignung sind an bundesweit einheitliche Beurteilungsmaßstäbe gebunden, die veröffentlicht und von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) verbindlich vorgeschrieben sind (siehe unten). Diese Akkreditierung trägt wesentlich dazu bei, dass die Begutachtung einheitlich und vergleichbar erfolgt. Da Menschen ihr Verhalten und ihre Einstellungen ändern können, ist es gerade keine Glücksache, ob ein Gutachten positiv ausfällt. |
„Man darf nicht die Wahrheit sagen“ | Zuverlässige Angaben sind für eine günstige Prognose notwendig. Mangelnde Glaubhaftigkeit muss im Gutachten dargestellt werden und kann nicht zu einem günstigen Gutachtenergebnis führen. Bei frei erfundenen Geschichten oder Bagatellisierung der Probleme fällt das Ergebnis meist negativ aus.
Glaubhaftigkeit setzt widerspruchsfreie und nachvollziehbare Aussagen voraus (sog. "Hypothese 0"). Günstigen Einfluß auf die Beurteilung der Glaubhaftigkeit haben:
Nicht relevant sind:
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„Man hat sowieso keine Chance durchzukommen“ | Gutachter müssen neutral und objektiv beurteilen und sich an wissenschaftlichen Erkenntnissen und den gültigen Beurteilungskriterien orientieren. Erforderlich ist aber die Mitwirkung des Betroffenen: Er muss die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten und die gezogenen Konsequenzen benennen und bei Bedarf objektive Nachweise (Leberwerte, Screenings) beibringen. Der hohe Anteil an erfolgreich bestehenden Probanden belegt dies. |
„Die medizinische Untersuchung und der Reaktionstest sind wissenschaftlich fundiert und faktenorientiert, das Gespräch mit dem psychologischen Gutachter beruht dagegen nicht auf Erkenntnissen und ist von der Qualifikation und Tagesverfassung des Gutachters abhängig“ | MPU-Gutachter entscheiden stets im Team (Arzt und Psychologe). Erkenntnisse ergeben sich zunächst aus der sorgfältigen Analyse der Vorgeschichte der früheren Verkehrsverstöße und den Forschungsergebnissen zur Wiederholungswahrscheinlichkeit nach gravierenden Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten. Im zweiten Schritt müssen diese Erkenntnisse mit den individuellen Befunden abglichen werden, um das Wiederholungsrisiko im Einzelfall zu beurteilen. Die hohen Anforderungen an die Qualifikation der Gutachter und die Einheitlichkeit der Begutachtung werden im Rahmen der Qualitätssicherung regelmäßig überprüft. |
„Auch jahrelange unauffällige Fahrpraxis zählt nicht“ | Tests sind objektive und Zeit sparende Verfahren, um die aktuelle Leistungsfähigkeit zu belegen. Sie werden ausführlich erklärt und beginnen erst nach einer Übungsphase. Bei erkennbaren Leistungsdefiziten, z. B. im Bereich der Reaktionsschnelligkeit, kann aber auch durch eine zusätzliche Beobachtung des Fahrverhaltens (praktischer Fahrtest) festgestellt werden, ob der Betreffende diese durch seine Erfahrung im Straßenverkehr ausgleichen kann |
„Psychologen sind Leute, die mit dem Ziel der Eigendiagnostik ihrer persönlichen Defizite das Studium der Psychologie gewählt haben. Sie benötigen MPU-Probanden zu ihrer permanenten Selbstbestätigung bzw. Selbstüberhöhung und sind daher grundsätzlich ungeeignet, ein objektives Urteil abzugeben“ | Ein Psychologiestudium ist wissenschaftlich anspruchsvoll. Zur "Eigendiagnose und -therapie" ist es ungeeignet. Psychologen lernen im Studium, objektiv zu urteilen und ihre Entscheidungen wissenschaftlich zu begründen. In Gutachten zur Fahreignung kommt es in erster Linie auf die ´Verkehrsbiografie´ des Betreffenden an (die ´Aktenlage´). Diese ist in jedem Fall ausreichend für die wissenschaftlich fundierte Diagnose die Sicherheit gefährdender Krankheiten. |
Begutachtungsstellen in Deutschland
Eine Übersicht über sämtliche akkreditierten und amtlich anerkannten MPU-Stellen in Deutschland kann ebenfalls über eine Suchfunktion [1] des BDP abgerufen werden (siehe unten). Ihre Gutachten werden von den Fahrerlaubnisbehörden in Deutschland akzeptiert. Sie stehen untereinander im direkten Wettbewerb, der sich angesichts der geregelten Preise (vgl. GebOSt) vor allem über Kundenempfehlungen und kundengerechte Bearbeitung abspielt. In Großstädten wie Hamburg, Köln, München, Stuttgart und Frankfurt agieren zwischen vier und sechs Anbieter, in Berlin inzwischen sogar mehr als zehn. Derzeit sind 19 Organisationen akkreditiert, wobei verschiedene Anbieter in Firmenverbänden zusammenarbeiten.
Von dem meisten MPU-Stellen werden regelmäßig Informationsabende und individuelle Beratungen angeboten. Im Kunden-Service gibt es erhebliche Unterschiede, je nach Träger.
Hilfreiche Hinweise für eine kundenorientierte, fachkundige und menschliche Behandlung der betroffenen Antragsteller finden sich in den Erfahrungsberichten der einschlägigen MPU-Foren[20] (Beispiele: Persönliche Erfahrungsberichte und MPU-Chroniken).
Alle Begutachtungsstellen, nach Städten geordnet | (Quelle: BDP - Sektion Verkehrspsychologie) |
- MPU Aachen TÜV Nord { 0241 / 409929-0 } 52064 Aachen , Friedlandstraße 18
- MPU Aachen TÜV Rheinland { 0241 / 1825-298 } 52070 Aachen , Krefelder Straße 225
- MPU Aalen TÜV Süd Life Service { 07361 / 66430 } 73430 Aalen , Stuttgarter Str. 6
- MPU Arnsberg TÜV Nord { 02931 / 53005-0 } 59821 Arnsberg , Laurentiusstraße 2
- MPU Aschaffenburg TÜV Süd Life Service { 06021 / 3094 -0 } 63739 Aschaffenburg , Weißenburger Str. 38
- MPU Augsburg PIMA { 0821 / 2461636 } 86150 Augsburg , Schaezlerstr. 2
- MPU Augsburg TÜV Süd Life Service { 0821 / 3432900 } 86150 Augsburg , Halderstraße 23
- MPU Bad Mergentheim TÜV Süd Life Service { 07931 / 9883-0 } 97980 Bad Mergentheim , Daimlerstr. 7
- MPU Bad Oldesloe TÜV Nord { } 23843 Bad Oldesloe , Hindenburgstraße 3
- MPU Balingen TÜV Süd Life Service { 07433 / 9682-0 } 72336 Balingen , Wilhelmstr. 34
- MPU Bautzen Dekra { 03591 / 278-18 } 2625 Bautzen , Löbauer Str. 75
- MPU Bautzen TÜV Süd Life Service { 03591 / 42456 } 2625 Bautzen , Wallstraße 14
- MPU Bayreuth TÜV Süd Life Service { 0921 / 75995-51 } 95444 Bayreuth , Wittelsbacherring 10
- MPU Bayreuth BAD { 0228 / 40072-21 } 95445 Bayreuth , Kulmbacher Straße 11
- MPU Berlin-Kreuzberg PIMA { 030 / 69569080 } 10969 Berlin-Kreuzberg , Ritterstraße 3
- MPU Berlin TÜV Nord { 030 / 209168-0 } 10117 Berlin , Georgenstraße 24
- MPU Berlin Dekra { 030 / 20053-813 } 10243 Berlin , Warschauer Straße 33
- MPU Berlin AVUS { 030 / 43 72 72 3 } 10623 Berlin , Carmerstr. 1
- MPU Berlin IAS { 030 / 8510276-11 } 12159 Berlin , Rheinstraße 16
- MPU Berlin IAS { 030 / 54783-197 } 12681 Berlin , Allee der Kosmonauten 47
- MPU Berlin AVUS { 030 / 98 19 3126 } 13158 Berlin , Frühlingstr. 8
- MPU Berlin Dekra { 030 / 417841-75 } 13405 Berlin , Kurt-Schumacher-Damm 28
- MPU Berlin-Mitte TÜV Rheinland { 030 / 247578-0 } 10178 Berlin-Mitte , Alexanderplatz 6, Eingang C
- MPU Berlin-Schöneberg TÜV Rheinland { 030 / 235140-0 } 10789 Berlin-Schöneberg , Tauentzienstraße 3
- MPU Betzdorf PIMA { 02741 / 937930 } 57518 Betzdorf , Wilhelmstraße 122
- MPU Bielefeld TÜV Nord { 0521 / 786-239 } 33609 Bielefeld , Böttcherstraße 11
- MPU Birkenfeld TÜV Rheinland { 06782 / 993114 } 55765 Birkenfeld , Feckweilerhaide 15
- MPU Bochum PIMA { 0234 / 6105350 } 44787 Bochum , Gerberstraße 2-20
- MPU Bochum TÜV Nord { 0234 / 2897557 } 44789 Bochum , Universitätsstraße 74 a
- MPU Bonn TÜV Süd Life Service { 0228 963957 0 } 53111 Bonn , Maximilianstraße 20
- MPU Bonn PIMA { 0228 / 3728320 } 53111 Bonn , Friedrichstraße 32
- MPU Bonn TÜV Rheinland { 0228 / 6480351 } 53123 Bonn , An der Burg Medinghoven
- MPU Bonn BAD { 0228 / 40072-22 } 53225 Bonn , Herbert-Rabius-Straße 1
- MPU Braunschweig TÜV Nord { 0531 / 70733-3 } 38102 Braunschweig , Kurt-Schumacher-Straße 21
- MPU Braunschweig VPI { 0531 / 701770 } 38102 Braunschweig , Berliner Platz 12-16
- MPU Bremen TÜV Nord { 0421 / 33495-5 } 28195 Bremen , Schüsselkorb 26/27
- MPU Bremen Klinikum Bremen { 0421 / 4974420 } 28205 Bremen , Bismarckstr. 223
- MPU Bremen TÜV Süd Life Service { 0421 / 4348 369-0 } 28195 Bremen , Bahnhofstr. 28-31
- MPU Bremerhaven TÜV Nord { 0421 / 33495-5 } 27570 Bremerhaven , Elbestraße 30
- MPU Chemnitz TÜV Süd Life Service { 0371 / 67527-0 } 9111 Chemnitz , Bahnhofstr. 12
- MPU Chemnitz TÜV Rheinland { 0371 / 2673946 } 9116 Chemnitz , Michaelstr. 71
- MPU Chemnitz Dekra { 0371 / 3513-233 } 9119 Chemnitz , Neefestr. 131
- MPU Cottbus Dekra { 0355 / 87732-56 } 3044 Cottbus , Gewerbeweg 7
- MPU Cottbus TÜV Rheinland { 0355 / 25241 } 3048 Cottbus , Vetschauer Straße 17
- MPU Dabendorf TÜV Rheinland { 03377 / 202024 } 15806 Dabendorf , Am Bahnhof
- MPU Darmstadt TÜV Hessen { 06151 / 859393 } 64283 Darmstadt , Adelungstraße 23
- MPU Darmstadt TÜV Rheinland { 06151 / 5011797 } 64285 Darmstadt , Niebergallweg 30
- MPU Deggendorf BAD { 0228 / 40072-21 } 94469 Deggendorf , Ulrichsberger Straße 17
- MPU Deggendorf TÜV Süd Life Service { 0991 / 2979-165 } 94469 Deggendorf , Zieglerstraße 2b
- MPU Demmin BAD { 0228 / 40072-23 } 17109 Demmin , Clara-Zetkin-Straße 8
- MPU Dessau TÜV Nord { 0345 / 2029101 } 6844 Dessau , Zerbster Straße 37
- MPU Dessau Dekra { 0340 / 55052-34 } 6847 Dessau , Ernst-Zindel-Str. 8
- MPU Dortmund TÜV Nord { 0231 / 91443034 } 44137 Dortmund , Hansastraße 7 - 11
- MPU Dresden TÜV Süd Life Service { 0351 / 4941425 } 1069 Dresden , Wiener Platz 6
- MPU Dresden Dekra { 0351 / 2855-183 } 1239 Dresden , Köhlerstr. 18
- MPU Dresden TÜV Rheinland { 0351 / 3125335 } 1277 Dresden , Schandauerstr. 43
- MPU Duisburg TÜV Rheinland { 0203 / 2808817 } 47051 Duisburg , Schwanenstr. 19
- MPU Duisburg TÜV Nord { 0203 / 304-291 } 47058 Duisburg , Meidericher Straße 14 - 16
- MPU Düsseldorf TÜV Rheinland { 0211 / 1711950 } 40210 Düsseldorf , Konrad-Adenauer-Platz 10
- MPU Düsseldorf MPU GmbH { 0211 / 9365437 0800 / 6781111 } 40210 Düsseldorf , Konrad-Adenauer-Platz 12
- MPU Düsseldorf TÜV Nord { 0211 / 936567-0 } 40210 Düsseldorf , Konrad-Adenauer-Platz 11
- MPU Eisenach TÜV Süd Life Service { 03691 / 724890 } 99817 Eisenach , Bahnhofstraße 31
- MPU Eisenach TÜV Thüringen { 0361 6544069-0 } 99817 Eisenach , Clemensstraße 8
- MPU Elmshorn TÜV Nord { 0431 / 666686-0 } 25337 Elmshorn , Bismarckstraße 13
- MPU Elsterwerda Dekra { 03533 488428 } 4910 Elsterwerda , Elsterstraße 21
- MPU Erfurt TÜV Thüringen { 0361 / 6461031 } 99084 Erfurt , Anger 74/ 75
- MPU Erfurt Dekra { 0361 74324-70 } 99092 Erfurt , St.-Christophorus-Str. 3
- MPU Erfurt TÜV Süd Life Service { 0361 6544069-0 } 99099 Erfurt , Spielbergtor 12d
- MPU Eschwege TÜV Hessen { 0561 / 2091482 } 37269 Eschwege , Elsa-Brandström-Str. 1
- MPU Essen TÜV Rheinland { 0201 / 2698163 } 45127 Essen , Deutschlandhaus, Lindenallee 10
- MPU Essen IBBK { 0201-2697747 } 45128 Essen , Rolandstr. 7-9
- MPU Essen TÜV Nord { 0201 / 8301919 } 45138 Essen , Steubenstraße 53
- MPU Esslingen TÜV Süd Life Service { 0711 / 396927-0 } 73728 Esslingen , Berliner Straße 4
- MPU Frankfurt/ M PIMA { 069 / 27135641 } 60329 Frankfurt/ M , Am Hauptbahnhof 8
- MPU Frankfurt AVUS { 069 / 13 38 87 0 } 60311 Frankfurt , Am Salzhaus 4
- MPU Frankfurt (Oder) TÜV Rheinland { 0355 / 25241 } 15234 Frankfurt (Oder) , Friedrich-Ebert-Straße 52
- MPU Frankfurt a.M. TÜV Nord { 069 / 257813-0 } 60329 Frankfurt a.M. , Gutleutstraße 32
- MPU Frankfurt/ M TÜV Hessen { 069 / 9788240 } 60489 Frankfurt/ M , Eschborner Landstr. 42-50
- MPU Freiburg TÜV Süd Life Service { 0761 / 387710 } 79098 Freiburg , Bismarckallee 7f
- MPU Freiburg IAS { 0761 / 20888-31 } 79106 Freiburg , Wentzingerstr. 7 a
- MPU Fulda TÜV Hessen { 069 / 9788240 } 36037 Fulda , Bahnhofstraße 26
- MPU Geldern TÜV Nord { 02831 / 92349-0 } 47608 Geldern , Schloßstraße 28
- MPU Gera TÜV Thüringen { 0365 / 7351250 } 7545 Gera , Frederici-Str. 8 a
- MPU Gera Dekra { 0365 43744-18 } 7552 Gera , Heinrich-Hertz-Straße 6
- MPU Gießen TÜV Hessen { 0641 / 982290 } 35390 Gießen , Alicenstraße 4a
- MPU Göttingen TÜV Nord { 0551 / 3855-151 } 37075 Göttingen , Rudolf-Diesel-Straße 5
- MPU Greifswald TÜV Nord { 03834 / 501343 } 17489 Greifswald , Grimmer Straße 4 – 6
- MPU Hagen TÜV Nord { 02331 / 8032-28 } 58097 Hagen , Feithstraße 188
- MPU Halberstadt Dekra { 0941 / 681730 } 38820 Halberstadt , Am Sülzegraben 15
- MPU Halberstadt TÜV Nord { 0391 / 59748-15 } 38820 Halberstadt , Wilhelm-Külz-Straße 1 – 3
- MPU Halle TÜV Nord { 0345 / 2029101 } 6110 Halle , Georg-Schumann-Platz 9
- MPU Halle TÜV Süd Life Service { 0345 / 2093238-0 } 6112 Halle , Ernst-Kamieth-Straße 11
- MPU Halle Dekra { 0345 / 69141-51 } 6126 Halle , Schieferstr. 2
- MPU Hamburg TÜV Nord { 040 / 423020-0 } 20095 Hamburg , Kattrepel 10
- MPU Hamburg TÜV Süd Life Service { 040 / 794164 -0 } 20095 Hamburg , Glockengießerwall 19
- MPU Hamburg AVUS { 040 / 76 62 27 0 } 21073 Hamburg , Schlossmühlendamm 4
- MPU Hamburg BAD { 0228 / 40072-24 } 22085 Hamburg , Winterhuder Weg 29
- MPU Hamburg Klinikum Bremen { } 22529 Hamburg , Butenfeld 34
- MPU Hamburg AVUS { 040 / 38 99 01 0 } 22767 Hamburg , Schillerstr. 44
- MPU Hamburg-Harburg TÜV Nord { 040 / 423020-0 } 21073 Hamburg-Harburg , Am Irrgarten 7
- MPU Hanau TÜV Hessen { 0180 / 288 3820 } 63450 Hanau , Daimlerstraße 5
- MPU Hannover TÜV Nord { 0511 / 763506-30 } 30159 Hannover , Ernst-August-Platz 3 a
- MPU Hannover VPI { 0511 / 169928-0 } 30159 Hannover , Lange Laube 6
- MPU Hide Klinikum Bremen { } 25746 Hide , Esmarckstraße 50
- MPU Heidelberg TÜV Rheinland { 06221 / 338369-0 } 69115 Heidelberg , Sofienstr. 6-10
- MPU Heidelberg Universitätsklinikum Heidelberg { 06221-568953 } 69115 Heidelberg , Voßstraße 2, Gebäude 4040 (BfF)
- MPU Heilbronn TÜV Süd Life Service { 07131 / 59122-0 } 74072 Heilbronn , Bahnhofstr. 19-23
- MPU Herborn TÜV Hessen { 0641 / 982290 } 35745 Herborn , Schloßstraße 20
- MPU Hildesheim TÜV Hessen { 0561/ 2091482 } 31134 Hildesheim , Bernwardstraße 11
- MPU Hildesheim TÜV Nord { } 31134 Hildesheim , Hannoversche Straße 36
- MPU Husum TÜV Nord { 0431 / 666686-0 } 25813 Husum , Theodor-Storm-Straße 2
- MPU Ingolstadt TÜV Süd Life Service { 0841 / 881357-0 } 85049 Ingolstadt , Pfarrgasse 6
- MPU Jena Dekra { 0365 / 43744-18 } 7743 Jena , Steinweg 24
- MPU Jena TÜV Thüringen { } 7745 Jena , Rudolstädter Straße 41
- MPU Kaiserslautern TÜV Rheinland { 0631 / 303276-00 } 67655 Kaiserslautern , Bahnhofstraße 28
- MPU Kaiserslautern TÜV Süd Life Service { 0631 / 30394-0 } 67655 Kaiserslautern , Bahnhofstraße 22
- MPU Kaiserslautern TÜV Rheinland { 0631 / 3545 / 161 / 360 } 67663 Kaiserslautern , Merkurstraße 45
- MPU Karlsruhe TÜV Süd Life Service { 0721 / 913793-10 } 76133 Karlsruhe , Erbprinzenstraße 34
- MPU Karlsruhe IAS { 0721 / 8204-261 } 76135 Karlsruhe , Steinhäuserstr. 19
- MPU Kassel TÜV Hessen { 0561 / 979151-40 } 34117 Kassel , Werner-Hilpert-Straße 25-27 (gegenüber Kulturbahnhof)
- MPU Kassel AVUS { 0561 / 81 67 – 677 } 34121 Kassel , Pettenkofer Str. 26
- MPU Kempten TÜV Süd Life Service { 0831 / 52154-00 } 87435 Kempten , Bodmanstraße 4
- MPU Kiel TÜV Nord { 0431 / 666686-0 } 24103 Kiel , EKZ Sophienhof / Sophienblatt 20/30
- MPU Kiel TÜV Süd Life Service { 0431 / 6684 6880 } 24103 Kiel , Sophienblatt 36
- MPU Koblenz TÜV Hessen { 069 / 9788240 } 56068 Koblenz , Johannes-Müller-Straße 7
- MPU Koblenz TÜV Rheinland { 0261 / 8085-145 } 56070 Koblenz , Hans-Böckler-Straße 6
- MPU Köln PIMA { 0221 / 2589244 } 50667 Köln , Martinstraße 16-20
- MPU Köln MPU GmbH { 0221 / 170507-0 } 50667 Köln , Hohe Str. 71
- MPU Köln TÜV Nord { 0221 / 272429-0 } 50667 Köln , Hohe Straße 111
- MPU Köln TÜV Rheinland { 0221 / 912847-10 } 50668 Köln , Breslauer Platz 2c
- MPU Köln IBBK { 0221 / 9228875 } 50668 Köln , Marzellenstr. 23
- MPU Korbach TÜV Hessen { 0561 / 2091482 } 34497 Korbach , Enser Straße 19
- MPU Krefeld TÜV Rheinland { 02151 / 441-448 } 47800 Krefeld , Elbestraße 7
- MPU Landau TÜV Rheinland { 06341 / 968-245 } 76829 Landau , Horstschanze 46
- MPU Landshut TÜV Süd Life Service { 0871 / 92364 -0 } 84028 Landshut , Altstadt 362
- MPU Leer TÜV Nord { 0421 / 33495-5 } 26789 Leer , Mühlenstraße 157
- MPU Leipzig TÜV Nord { } 4103 Leipzig , Am Gutenbergplatz 1
- MPU Leipzig TÜV Süd Life Service { 0341 / 21181-60 } 4103 Leipzig , Büttnerstraße 10 (Hofmeisterhaus)
- MPU Leipzig TÜV Rheinland { 0341 / 90045667 } 4129 Leipzig , Zschortauerstr. 71
- MPU Leipzig Dekra { 0341 25939-66 } 4347 Leipzig , Torgauer Str. 235
- MPU Lippstadt MPU GmbH { 02941 / 202942, 0800 / 6781111 } 59555 Lippstadt , Blumenstr. 10
- MPU Lübeck TÜV Nord { 0431 / 666686-0 } 23558 Lübeck , Werner-Kock-Straße 4 (Linden-Arcaden)
- MPU Lüdenscheid MPU GmbH { 02351 / 661867 0800 / 6781111 } 58511 Lüdenscheid , Sauerfelder Str. 11
- MPU Ludwigshafen TÜV Rheinland { 0621 / 5290-833 } 67059 Ludwigshafen , Ludwigstraße 67-69 (3. OG)
- MPU Ludwigshafen Mahnke & Partner { 0621 / 581721 } 67061 Ludwigshafen , Mundenheimer Str.129
- MPU Lüneburg TÜV Nord { 040 / 423020-0 } 21335 Lüneburg , Salzstraße 21
- MPU Magdeburg TÜV Nord { 0391 / 59748-15 } 39104 Magdeburg , Am Alten Theater 6 (City-Carré)
- MPU Magdeburg Dekra { 0391 / 5328-23 } 39116 Magdeburg , Brenneckestr. 100
- MPU Mainz-Kastel PIMA { 06134 / 188819 } 65208 Mainz-Kastel , Anna-Birle-Straße 1
- MPU Mainz TÜV Rheinland { 06131 / 96505-0 } 55118 Mainz , Kaiser-Wilhelm-Ring 6
- MPU Mainz IBBK { 06131 / 6007894 } 55118 Mainz , Erthalstr. 1
- MPU Mannheim TÜV Süd Life Service { 0621 / 12607-20 } 68161 Mannheim , Kaiserring 10-12
- MPU Mannheim IAS { 0621 / 718808-40 } 68165 Mannheim , Augustaanlage 7-11
- MPU Mannheim MPU GmbH { 0621 / 40 06 640 } 68165 Mannheim , Friedrichsplatz 10
- MPU Meißen Dekra { 03521 / 727572 } 1662 Meißen , Brauhausstraße 12
- MPU Minden VPI { 0571 / 388477-0 } 32423 Minden , Obermarktstraße 35
- MPU Mönchengladbach TÜV Süd Life Service { 02161 / 82783 } 41061 Mönchengladbach , Hindenburgstraße 140
- MPU Mönchengladbach TÜV Rheinland { 02161 / 822-137 } 41065 Mönchengladbach , Theodor-Heuss-Straße 93-95
- MPU Mosbach TÜV Süd Life Service { 06261 / 9289-61 } 74821 Mosbach , Anton-Gmeinder-Straße 9
- MPU München PIMA { 089 / 65308547 } 81543 München , Candidplatz 9
- MPU München TÜV Süd Life Service { 089 / 545428-30 } 80336 München , Goethestraße 4
- MPU München TÜV Süd Life Service { 089 / 5791 / 1922 / 1923 } 80686 München , Westendstr. 199
- MPU München AVUS { 089 / 489566 -0 } 81667 München , Weißenburger Str. 43
- MPU Münster TÜV Nord { 0251 / 41432-12 } 48143 Münster , Berliner Platz 30
- MPU Neubrandenburg TÜV Nord { 0395 / 4214112 } 17033 Neubrandenburg , Fritz-Reuter-Straße 1 a
- MPU Nordhausen TÜV Thüringen { 03631 / 630448 } 99734 Nordhausen , Rathsfelder Str. 1
- MPU Nürnberg PIMA { 0911 / 4319803 } 90443 Nürnberg , Tafelfeldstraße 3
- MPU Nürnberg TÜV Süd Life Service { 0911 / 94467-0 } 90402 Nürnberg , Königstorgraben 7
- MPU Nürnberg AVUS { 0911 / 99 44 007 } 90459 Nürnberg , Ritter-v.-Schuh-Platz 3
- MPU Nürnberg IBBK { 0911 / 4392747 } 90459 Nürnberg , Pillenreuther Str. 14
- MPU Offenburg TÜV Süd Life Service { 0781 / 28938-0 } 77652 Offenburg , Okenstr. 18
- MPU Oldenburg i.O. TÜV Nord { 0421 / 33495-5 } 26122 Oldenburg i.O. , Wallstraße 11
- MPU Oranienburg Dekra { 03301 / 6062-83 } 16515 Oranienburg , Walther-Bothe-Str. 75
- MPU Osnabrück TÜV Nord { 0541 / 5823-402 } 49084 Osnabrück , Rheinische Straße 15
- MPU Paderborn TÜV Nord { 05251 / 141-151 } 33102 Paderborn , An der Talle 7
- MPU Passau TÜV Süd Life Service { 0851 / 93138-0 } 94032 Passau , Ludwigstraße 2
- MPU Plauen TÜV Süd Life Service { 03741 / 28029-0 } 08523 Plauen , Klostermarkt 1
- MPU Plauen Dekra { 03741 452130 } 8529 Plauen , Dresdener Straße 14
- MPU Potsdam PIMA { 0331 / 2308970 } 14467 Potsdam , Yorckstraße 22
- MPU Potsdam Dekra { 0331 / 8886016 } 14478 Potsdam , Verkehrshof 11
- MPU Prenzlau PIMA { 03984 / 804408 } 17291 Prenzlau , Uckerpromenade 17
- MPU Prenzlau Dekra { 03984 / 718539 } 17291 Prenzlau , Stettiner Straße 25
- MPU Ravensburg TÜV Süd Life Service { 0751 / 35948-0 } 88214 Ravensburg , Schwanenstraße 5
- MPU Recklinghausen TÜV Nord { 02361 / 9020-77 } 45657 Recklinghausen , Springstraße 12
- MPU Recklinghausen MPU GmbH { 02361 / 302960 0800 / 6781111 } 45659 Recklinghausen , Blitzkuhlenstr. 175
- MPU Regensburg PIMA { 0941 / 3820384 } 93053 Regensburg , Paracelsusstr. 1
- MPU Regensburg TÜV Süd Life Service { 0941 / 58677-0 } 93047 Regensburg , Bahnhofstr. 13
- MPU Rosenheim TÜV Süd Life Service { 08031 / 382067 } 83022 Rosenheim , Münchener Straße 27
- MPU Rostock Dekra { 0381 / 40546-44 } 18059 Rostock , Charles-Darwin-Ring 7
- MPU Rostock TÜV Nord { 0381 / 7703-505 } 18107 Rostock , Trelleborger Straße 15
- MPU Saarbrücken ProSecur GmbH { 0681 / 960 2020 } 66111 Saarbrücken , Reichsstraße 16
- MPU Saarbrücken TÜV Süd Life Service { 0681 / 37974-0 } 66111 Saarbrücken , Dudweilerstraße 2a
- MPU Sangerhausen TÜV Nord { 0345 / 2029101 } 6526 Sangerhausen , Göpenstraße 27
- MPU Schwerin TÜV Nord { 0385 / 758210-0 } 19053 Schwerin , Dr.-Külz-Straße 20
- MPU Siegen TÜV Nord { 0271 / 33781-58 } 57074 Siegen , Leimbachstraße 227
- MPU Singen TÜV Süd Life Service { 07731 / 996360 } 78224 Singen , Erzbergerstr. 2
- MPU Sonneberg Dekra { 03675 / 7561- 23 } 96515 Sonneberg , Neustadter Str. 115
- MPU Stendal Dekra { 03931 / 7015-25 } 39576 Stendal , Clausewitzstr. 3
- MPU Stendal TÜV Nord { 0391 / 59748-15 } 39576 Stendal , Altes Dorf 1
- MPU Stuttgart PIMA { 0711 / 6744009 } 70178 Stuttgart , Böblinger Straße 8
- MPU Stuttgart IBBK { 0711 / 9978855 } 70173 Stuttgart , Königstr. 4
- MPU Stuttgart MPU GmbH { 0711 / 25 39 526 } 70173 Stuttgart , Königstr. 20
- MPU Stuttgart TÜV Nord { 0711 / 248395-60 } 70173 Stuttgart , Königstraße 1 b
- MPU Stuttgart TÜV Süd Life Service { 0711 / 907118-10 } 70469 Stuttgart , Arnulf-Klett-Platz 3
- MPU Torgau Dekra { 03421 / 72780 } 4860 Torgau , Gewerbering 8
- MPU Trier TÜV Süd Life Service { 0651 / 170499-0 } 54292 Trier , Theodor-Heuss-Allee 22
- MPU Trier TÜV Rheinland { 0651 / 146219-0 } 54292 Trier , Bahnhofsplatz 8
- MPU Tübingen MTO { 07071 / 9101-5 } 72072 Tübingen , Schweickhardtstraße 3
- MPU Tübingen TÜV Süd Life Service { 07071 / 94258-3 } 72072 Tübingen , Europaplatz 5
- MPU Ulm TÜV Süd Life Service { 0731 / 619851 } 89073 Ulm , Hirschstraße 22
- MPU Weiden TÜV Süd Life Service { 0961 / 416311-0 } 92637 Weiden , Schillerstr. 13
- MPU Weimar TÜV Süd Life Service { 03643 / 494628-0 } 99423 Weimar , Fuldaer Straße 189
- MPU Wiesbaden TÜV Hessen { 069 / 9788240 } 65189 Wiesbaden , Weidenbornstraße 1
- MPU Wittenberg TÜV Nord { 0345 / 2029101 } 6886 Wittenberg , Friedrichstraße 129
- MPU Wittstock TÜV Rheinland { 03394 / 403063 } 16909 Wittstock , Kettenstraße 48
- MPU Worms TÜV Rheinland { 06241 / 9202221 } 67547 Worms , August-Horch Straße 14
- MPU Wuppertal TÜV Rheinland { 0202 / 2549936 } 42103 Wuppertal , Schloßbleiche 42, Block B
- MPU Wuppertal MPU GmbH { 0202 / 7694650 0800 / 6781111 } 42103 Wuppertal , Wirmhof 3
- MPU Würzburg MPU GmbH { 0931 / 35 32 299 } 97070 Würzburg , Haugerring 6
- MPU Würzburg TÜV Süd Life Service { 0931 / 32136-0 } 97070 Würzburg , Bahnhofstraße 11
- MPU Zella-Mehlis TÜV Thüringen { 03681 / 462656 } 98544 Zella-Mehlis , Industriestr. 13
- MPU Zwickau TÜV Süd Life Service { 0375 / 282507 } 8056 Zwickau , Bahnhofstr. 68-70
- MPU Zwickau Dekra { 0375 / 5083-133 } 8060 Zwickau , Olzmannstr. 22
Gesetzliche Grundlagen der MPU
§ 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) regelt die Erteilung einer Fahrerlaubnis, § 3 StVG die Entziehung. Ein Bewerber für eine Fahrerlaubnis muss – neben anderen Anforderungen wie Mindestalter etc. – zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein. Geeignet ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder wiederholt gegen verkehrsrechtliche Bestimmungen oder Strafgesetze verstoßen hat (§ 2 Abs. 4 StVG). Begründen Tatsachen (Verkehrsauffälligkeiten, körperliche oder geistige Mängel) Bedenken gegen die Eignung, kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung beigebracht wird (§ 2 Abs. 8 StVG).
Ist jemand ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Mit der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis. Bei einer ausländischen Fahrerlaubnis kann das Recht aberkannt werden, von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen (§ 3 Abs. 1 StVG).
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen ist durch § 6 StVG ermächtigt, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen, die die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, die Beurteilung der Eignung durch Gutachten und die Feststellung und Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde regeln. Diese Anforderungen sind in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) detailliert in § 11 (Eignung), § 13 (Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik) und § 14 (Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel) beschrieben. Auf der Basis der Verordnung fordert die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU und legt die jeweilige Fragestellung für die Untersuchung fest. Die Auswahl der Begutachtungsstelle (siehe oben) erfolgt durch den Bewerber.
Qualitätssicherung und Akkreditierung
Die anerkannten Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung unterliegen regelmäßigen Überprüfungen durch die „Akkreditierungsstelle Fahrerlaubniswesen“ bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Diese überprüft in erster Linie, ob die Qualitätssicherung funktioniert.
Weiterhin verpflichtet die Akkreditierung zur Einhaltung umfangreicher gesetzlicher und fachlicher Bestimmungen, die vor allem die Einhaltung der Schweigepflicht (Datenschutz), die Objektivität und Neutralität der Untersuchung und die Einheitlichkeit der Beurteilung (fachliche Begutachtungs-Leitlinien und Beurteilungskriterien) betreffen.
Eine ausreichende personelle Ausstattung (spezialisierte Ärzte und Psychologen) sowie geeignete räumliche und sachliche Voraussetzungen (behindertengerechte Ausstattung, Geräte zur psychologischen Testdiagnostik etc.) müssen vorhanden sein.
Auch die Erstellung der Gutachten ist in hohem Maße standardisiert (Aufbau, Kriterien, etc.). Über das Gespräch und alle anderen Befunderhebungen müssen Aufzeichnungen geführt werden. Am Ende des Gesprächs steht stets eine Sachstandsmitteilung, soweit dies nach dem Stand der Befunderhebungen möglich ist. Die anforderungsgerechte Umsetzung durch die Anbieter wird regelmäßig von der Akkreditierungsstelle überprüft.
Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung
Seitens einiger Verkehrsjuristen wird argumentiert, die Entscheidung einer Fahrerlaubnisbehörde zu einer MPU müsse auf dem Rechtsweg überprüfbar sein. Die Überprüfung der Entscheidung sei auch aus verfassungsrechtlicher Sicht geboten, da es sich bei der MPU um einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht handle [21]. Andere Positionen stellen die selbstständige Anfechtung einer MPU-Anordnung generell in Frage [22].
Die Kriterien für die Entscheidung zu einer Begutachtung sind so präzise und die Sachlage in der Regel so eindeutig, dass der Entscheidungsspielraum der Fahrerlaubnisbehörde vergleichsweise gering ist. Der Gesetzgeber bewertet eine MPU als eine vorbereitende, informationssammelnde Handlung im Rahmen einer Verwaltungsentscheidung, vergleichbar mit anderen (z. B. ärztlichen) Gutachten, und sieht somit bislang keine Veranlassung, die Entscheidung zur Durchführung auf dem Rechtsweg überprüfbar zu machen.
Gegen die auf der Grundlage des MPU-Gutachtens (in Ausnahmefällen auch gegen das Gutachten) getroffene Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde können Rechtsmittel eingelegt werden.
Eignungsuntersuchungen für Berufskraftfahrer
Bewerber und Inhaber der Klassen D, D1, DE, DE1 oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z. B. Busfahrer) müssen sich ab Vollendung des 50sten Lebensjahres alle fünf Jahre einer eingehenden verkehrsmedizinischen und -psychologischen Untersuchung unterziehen.
Der verkehrspsychologische Teil umfasst die Überprüfung besonderer Anforderungen wie Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung, Belastbarkeit und Reaktionsfähigkeit. Diese Vorschriften sind seit dem 1. Januar 1999 gültig. Damit soll sichergestellt werden, dass Berufskraftfahrer die besonderen Anforderungen für diese Tätigkeit erfüllen.
Die Untersuchungen werden von Arbeits- und Betriebsmedizinern, sowie in amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung angeboten.
Quellen
- ↑ a b c Suchfunktion für amtlich anerkannte Begutachtungsstellen für Fahreignung Referenzfehler: Ungültiges
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-Tag. Der Name „MPU-Stelle“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ a b Suchfunktion für Fachpsychologen für Verkehrspsychologie
- ↑ a b Suchfunktion für amtlich anerkannte verkehrspsychologische Beraterinnen und Berater
- ↑ Ratgeberliteratur zur MPU
- ↑ Jörg Michael Sohn : in Newsletter Verkehrspsychologie 2/2007 S.2 .
- ↑ TÜV Nord: Beratung zum Idiotentest - keine Angst vor dem so genannten Idiotentest
- ↑ Begutachtung der Fahreignung 2005 - Bericht 15/2006 der Bundesanstalt für Straßenwesen, Langfassung
- ↑ Jörg Michael Sohn [1] Die Lage der Verkehrspsychologie (S.18ff)
- ↑ a b Wolfgang Jacobshagen (2001): Die Wirksamkeit des Modells BUSS – Beratung, Untersuchung und Schulung in der Sperrfrist – bei alkoholauffälligen Kraftfahrern. Blutalkohol 38, S. 233 – 248
- ↑ Werner Winkler, Wolfgang Jacobshagen und Wolf-Rüdiger Nickel (1988): Wirksamkeit von Kursen für wiederholt auffällige Kraftfahrer. Unfall- und Sicherheitsforschung Straßenverkehr 64
- ↑ Wolfgang Jacobshagen und Hans-Dieter Utzelmann (1996): Medizinisch-Psychologische Fahreignungsbegutachtungen bei alkoholauffälligen Fahrern und Fahrern mit hohem Punktestand. Empirische Ergebnisse zur Wirksamkeit und zu deren diagnostischen Elementen. Verlag TÜV Rheinland, Köln
- ↑ Vortrag Edzard Glitsch, zitiert nach Ärztezeitung
- ↑ Wolfgang Jacobshagen (1996): ALKOEVA und kein Ende? Blutalkohol 33, S.257–266
- ↑ Rüdiger Born (2006): [2]. 2. BNV-Kongress Kassel, 21.-22.September 2006. Verkehrstherapie als Best Practice – Alltag und Aussicht
- ↑ Harald Meyer (2002): Eine vereinfachte Methode zur Erhebung der Legalbewährung. BDP Sektion Verkehrspsychologie: 38. BDP-Kongress für Verkehrspsychologie
- ↑ Wolfram Heinrich: Betrunken fahren? Das Phänomen des „Ewigen Alkoholfahrers“ (PDF-Datei)
- ↑ Unfallgeschehen im Straßenverkehr 2005 - Presseexemplar des Statistischen Bundesamts S.33 (www.destatis.de, 610 KB)
- ↑ Egon Stephan (1984): Die Rückfallwahrscheinlichkeit bei alkoholauffälligen Kraftfahrern in der Bundesrepublik Deutschland. Zeitschrift für Verkehrssicherheit 30, 28-34
- ↑ Aktuelle Berichterstattung zum Thema MPU und EU-Führerschein - Quelle: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
- ↑ Beispiele für ´MPU-Foren´
- ↑ Wolf-Dieter Obst: Zahl der „Idiotentests“ geht drastisch zurück, Stuttgarter Nachrichten, 15. Juli 2006
- ↑ Klaus Weber (2006): Keine selbständige Anfechtbarkeit einer MPU-Anordnung, in: NZV 2006 Heft 8, 399 - 407.