Zum Inhalt springen

Berufsgenossenschaft

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Oktober 2003 um 01:03 Uhr durch 172.179.217.192 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und werden hauptsächlich mit den versicherten Risiken Arbeitsunfall und Berufskrankheit in Verbindung gebracht.

Die Aufgaben umfassen Prävention, Rehabilitation und Kompensation. Berufsgenossenschaften erzielen keinen Gewinn und sind selbstverwaltet, d. h., Entscheidungen werden durch ein paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetztem Gremium getroffen.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer/Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) keine Beiträge.

Rechtgrundlage war ursprünglich die Reichsversicherungsordnung (Soziale Gesetzgebung Bismarcks, heute das Sozialgesetzbuch).