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Frucht (Begriffsklärung)

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Das Wort Frucht (v. althochdt.: fruht, aus lat.: fructus) bezeichnet

  • den (oft essbaren) aus dem Fruchtknoten entstehenden Teil der Pflanze, der den Samen bis zur Reifung umschließt, siehe Frucht (Botanik).
  • den heranwachsenden Embryo im Mutterleib (Leibesfrucht).
  • im Rechtswesen den wirtschaftlichen Ertrag einer Sache oder eines Rechts; zufriedenstellende Ergebnisse (Die Früchte meiner Arbeit).

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