Reichsgau
Reichsgaue waren staatliche Verwaltungsbezirke in Teilen des Deutschen Reiches in der Zeit des Nationalsozialismus von 1939 bis 1945.

Begriffsbestimmung
Reichsgaue standen unter der Leitung eines Reichsstatthalters, der meist in Personalunion Gauleiter für den gleichnamigen (Partei-)Gau der NSDAP war. Sie besaßen ein vom Reich abgeleitetes Recht, in Übereinstimmung mit dem Reichsinnenminister selbstständig im Verordnungswege Recht zu setzen. Es handelt sich dabei um den Beginn einer Neuordnung der Reichsmittelinstanz, und zwar zunächst außerhalb der Grenzen des Reichsgebietes von 1937.
Sudetenland
Nach dem Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939 wurde zum 15. April 1939 der Reichsgau Sudetenland gebildet. Er wurde in Stadt- und Landkreise eingeteilt, die in drei Regierungsbezirken zusammengefasst wurden.
Eingegliederte Ostgebiete
- Danzig-Westpreußen (zunächst: Westpreußen)
- Wartheland (zunächst: Posen)
Der Erlass über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete regelte ab 26. Oktober 1939 in entsprechender Anwendung des Sudetengaugesetzes die Bildung der beiden neuen Reichsgaue. Auch sie wurden in Stadt- und Landkreise eingeteilt, die jeweils in drei Regierungsbezirken zusammengefasst waren.
Donau- und Alpenreichsgaue
Das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark hatte die Bildung von Reichsgauen im Land Österreich und deren Einteilung in Stadt- und Landkreise bereits 1939 angeordnet. Wegen der geringeren Bevölkerungsdichte war von der Einteilung in Regierungsbezirke abgesehen worden. Der Reichsgau Groß-Wien umfasste nur eine Gemeinde, nämlich die Stadt Wien.
Da sich die Aufteilung des Landes Österreich, dessen Kompetenzen auf die Reichs- und Reichsgauebene aufgeteilt wurden, längere Zeit hinzog, kam es zur Bildung der Reichsgaue erst zum Beginn des Jahres 1940.
Siehe auch: Donau- und Alpenreichsgaue
Westmark
Der geplante Reichsgau Westmark (Saarland/bayerischer Regierungsbezirk Pfalz/CdZ-Gebiet Lothringen) ist formell nicht mehr zustandegekommen. Vielmehr verblieb es bis 1945 so, dass der Reichsstatthalter in der Westmark in Saarbrücken (vormals: Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes/Reichsstatthalter für die Saarpfalz) in Personalunion das Saarland und den bayerischen Regierungsbezirk Pfalz verwaltete, ferner auch die Aufgaben des Chefs der Zivilverwaltung für Lothringen wahrnahm.
Dieses Gebiet der Westmark, das altes Reichsgebiet und mit Lothringen auch französisches Staatsgebiet umfasste, wurde somit zwar einheitlich verwaltet, zerfiel aber weiterhin formell in das eigentliche Reichsgebiet (Saarland/Land Bayern) und das CdZ-Gebiet Lothringen.