Berufsgenossenschaft
Erscheinungsbild
Versicherungsträger für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.
Die Aufgaben umfassen Prävention, Rehabilitation und Kompensation. Berufsgenossenschaften erzielen keinen Gewinn und sind selbstverwaltet, d. h., Entscheidungen werden durch ein paritätisch mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern besetztem Gremium getroffen.
Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich aus den Beiträgen der Unternehmer/Arbeitgeber. Arbeitnehmer zahlen im Gegensatz zu den anderen Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung) keine Beiträge.
Rechtgrundlage war ursprünglich die Reichsversicherungsordnung (Soziale Gesetzgebung Bismarcks, heute das Sozialgesetzbuch).