Arbeitsunfall
Ein Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallvericherung ist im engeren Sinne ein Unfall eines Versicherten, der rechtlich wesentlich durch eine versicherte Tätigkeit verursacht und nicht absichtlich herbeigeführt ist.
Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung sind u.a. die Berufsgenossenschaften.
In bestimmten gesetzlich festgelegten Fällen muß ein Unfall per Unfallanzeige gemeldet werden. Oftmals erfahren die Unfallversicherungsträger von einem Unfall auch durch eine Bericht des behandelnden Arztes.
Meldepflichtig sind Unfälle, die zu einem unfallbedingten Arbeitsausfall von mher als drei Tagen führen. Viele Arbeitgeber versuchen daher ihre Mitarbeiter zu einer Tätigkeit an einem Heilarbeitsplatz zu bewegen.
Soweit eine Prüfung ergibt, daß ein Arbeitsunfall vorliegt, sind entsprechende Leistungen vom zustündigen Unfallversicherungsträger zu erbringen z.B. Übernahme der Behandlungskosten, Verletztengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit, Rente im Fall schwerwiegender Unfallfolgen.