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Kopierschutz

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Kopierschutz ist in der Theorie eine technische Vorrichtung, die Daten davor schützen soll, von Unbefugten kopiert zu werden.

In der Realität gibt es so etwas wie einen Kopierschutz noch nicht. Dies liegt daran, dass Daten, die gelesen werden können, auch wieder geschrieben und somit grundsätzlich kopiert werden können. Insbesondere, wenn die Rohdaten als Ganzes, also inklusive des "Kopierschutzes" kopiert werden, wird dieser ad absurdum geführt. Somit wird ein Kopieren eher behindert, aber nicht wirklich verhindert.

Statt dessen gibt es andere Ansätze ("Abspielschutz"), die vermeiden sollen, dass Daten von Befugten (Privatkopie) bzw. Unbefugten ("Raubkopierer") vervielfältigt werden:

  • Bei Audio-CDs werden absichtlich Fehler im Datenformat eingebaut und damit der Standard verletzt. In der Regel werden diese Fehler von gängigen CD-Spielern ignoriert, da diese nur bestimmte Daten auf der CD interpretieren (den sogenannten Red Book Standard). CD-ROM-Laufwerke versuchen hingegen, die fehlerhaften Daten zu interpretieren, was zu Fehlermeldungen und Abstürzen führen kann. Bei diesen Laufwerken kann durch kopiergeschützte CDs sogar erhöhter Geräteverschleiß auftreten. Viele Autoradios und tragbare CD-Player basieren auf der (sehr kostengünstigen) CD-ROM-Technik und sind deshalb ebenfalls betroffen.
  • Daten werden auf dem Datenträger verschlüsselt und der Schlüssel nur befugten Parteien übergeben, beispielsweise Geräteherstellern. Die Laufwerke des Herstellers können die Daten dann entschlüsseln, können aber nur mit autorisierter Software angesteuert werden. So soll Kopierprogrammen der Zugang zu den Daten verwehrt werden. (Beispiel: CSS bei der DVD)

Nach dem neuen Urhebergesetz ist es verboten, "wirksame technische Maßnahmen", die das Kopieren verhindern sollen, zu umgehen. Was hierbei wirksam ist, ist jedoch unter Experten erheblich umstritten.

Unter Umständen ist das Einbringen eines Kopierschutzes, der die legale Privatkopie nicht zulässt, auch nach §303 StGB Computersabotage strafbar, da hiermit Daten unterdrückt werden, die dem Nutzer nach dem Urhebergesetz zustehen. Klarheit werden aber letztlich nur die Gerichte oder eine eindeutigere Rechtslage bringen können.

Siehe auch