Personenbeschreibung
Eine Personenbeschreibung ist das Beschreiben von Eigenheiten (Aussehen und Verhalten) einer Person.
Schulunterricht
Die Personenbeschreibung ist zum einen Grundelement im Schulunterricht, z.B. Deutschunterricht. Dabei werden Fähigkeiten geübt, Charakteristika einer Person anhand vielfältiger äußerer Merkmale sprachlich zu erfassen. [1]
Kriminalistik
Zum andern versteht man unter Personenbeschreibung ein Identifikationsmittel in der Kriminalistik.
Sie dient dazu, einen Verdächtigen, einen Straftäter, einen Vermißten oder eine unbekannten Toten zu identifizeren (Wiedererkennung). Sie ist jedoch vor allem Grundlage für die Personenfahndung und dient im Strafverfahren ggfs. als Beweismittel für die Täterschaft oder Teilnahme dieser Person. Desweiteren kann in seltenen Fällen auch ein Zeuge oder eine Auskunftsperson beschrieben werden, wenn sie in polizeilichen Ermittlungen gesucht wird.
Aussehen
Das Aussehen des Körpers (körperliche Merkmale) ist der wichtigste Apekt einer Personenbeschreibung. Hier werden Größe, Gewicht, Phänotypus, Haarlänge, Haarfarbe, Frisur, Tätowierungen, körperliche Merkmale, Anormalitäten usw. genannt oder beschrieben.
Verhalten
Das Verhalten kann unter anderem die Sprache, Gehfehler, Gewohnheiten usw. beinhalten.
Die Personenbeschreibung entsteht entweder aus Schilderungen von (Zeugen), von Videografien oder Fotografien oder aufgrund einer erkennungsdienstlichen Behandlung.
Nach Personenbeschreibungen lassen sich auch Phantombilder, z.B. für einen Steckbrief oder eine Personenfahndung, erstellen.
Für die deutsche Polizei bei Personenbeschreibungen die Polizeidienstvorschrift 384.1 VS-NfD anzuwenden.