Zum Inhalt springen

Diskussion:Amir Zaidan/Archiv

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 21. Juni 2007 um 20:47 Uhr durch BambooBeast (Diskussion | Beiträge) (Konstruktiv beitragen statt löschen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von BambooBeast in Abschnitt Neutraler Standpunkt

Löschdiskussion

Wikipedia:Löschkandidaten/28._März_2007#Amir_Zaidan

FYI, -- Atlasowa

islamologie und Wissenschaft

Wenn im Artikel Islamologie als Wissenschaft definiert wird, so scheint mir das widersprüchlich zum allgemein annerkannten Wissenschaftsbegriff. Denn wie sonst könnte sich hier ein islamologisch-wissenschaftlich geführter Gottesbeweis finden? Bemerkenswert finde ich besonders die Aussage am Ende des Artikels: "Umgekehrt wurde aber, wie oben beschrieben, die Existenz des Schöpfers durch nachvollziehbare Vernunfterkenntnisse und objektiv überprüfbare Sachverhalte bewiesen. Daher ist es falsch zu behaupten „Gott“ könnte nicht wissenschaftlich bewiesen werden.". Also ich weiss nicht was Amir Zaidan unter Wissenschaft versteht - aber meines Wissens konnte (zumindest bis jetzt) Gott NICHT wissenschaftlich bewiesen werden (wurde oft versucht, letztlich haben sich ALLE Gottesbeweise als wissenschaftlich methodisch falsch herausgestellt - zirkelbezug, Annahmen, etc.). Der, der das behauptet verwendet keine wissenschafltichen Methoden (vielleicht nur eine "wissenschaftliche Sprache"). Daher denke ich sollte der Begriff "Wissenschaft" in diesem Zusammenhang klarer gedeutet/interpretiert (umschrieben) werden. Das was im Artikel unter "Islamologie" beschrieben wird, ist meines Erachtens wohl einfach "Religion" --BambooBeast 14:55, 1. Apr. 2007 (CEST)

Interessant wäre, ob Amir Zaidan wirklich diese Position vertritt (so wie im Artikel beschrieben), oder ob er von Islamischen Kreationisten vereinnahmt und missinterpretiert wird. Nach einigem googeln vermute ich eher letzteres --BambooBeast 19:17, 1. Apr. 2007 (CEST)

Nach einigem googlen vermute ich eher daß der Wikipedia Artikel "maßgeblich"(hihi) von Zaidans Tochter geschrieben wurde und Zaidan tatsächlich diese Position vertritt. Zaidan ist kein Islamwissenschaftler (anerkannter deutscher Studiengang).

Wenn das diese Lina Zaidan ist, geh ich jetzt gleich mal konvertieren ;-) --87.176.235.96 19:44, 5. Apr. 2007 (CEST)

Er nennt sich selbst Islamologe und gibt an anderer Stelle [1] als Qualifikation an:

4-jähriges Studium der Schari’a und Usulud-din (auf arabisch) am „Institut Européen Sciences Humaines – Association d’enseignement de théeologie musulmane“ in Chateau Chinon in Frankreich mit Abschluß B. A.

6 Seminare Aufbaustudium (auf arabisch) im „Internationalen Zentrum für islamische Wissenschaften“ in Deutschland unter Leitung von Prof. Dr. Hassan Hitou.

2-jähriges Studium (auf arabisch) im Fachbereich „Tafsir und ‘Ulumul-quran“ an der JAMIA NIZAMIA/ Nizamia-Universität in Hyderabad/Indien mit Abschluß M. A.

Derzeit Vorbereitung der Promotion an der Jamia Nizamia im Fach „Tafsir und ‘Ulumul-quran“.

Ob wohl der Begriff "Islamologie" aus dem französischen übernommen wurde? Die beiden Absätze zu Zaidan als "Pionier der Islamologie" und "Pionier der islamologischen Terminologie" kommen mir reichlich hochtrabend vor. Zu seiner "islamologischen Methodik" gibt es noch einen besser verständlichen Querverweis: [[2]] Den Begriff "Wissenschaft" würde ich bei einem Artikel über Zaidan auch lieber nur sehr spärlich verwenden. --Atlasowa 15:56, 2. Apr. 2007 (CEST)

Skripte

Wenn Skripte als Fachbücher herausgegeben werden, kann man sie ja wieder in den Artikel aufnehmen, so sind sie eigentlich nicht relevant.

Die Skripte wurden erstellt für die Kurse des Islamologischen Instituts und sollen in Kürze als Fachbücher herausgegeben werden.

  • Fiqhul-ibadat/Einführung in die islamischen `Ibadah-Handlungen, (Skript 164 S., DIN-A-4), Wien 2006
  • Fiqh 2 - Einführung in Familienrecht, Nahrungs- und Bekleidungsgebote, Kaffara und Waqf, (Skript 130 S., DIN-A-4), Wien 2006
  • Fiqh 3 - Normen des Vertrags –und Finanzwesens,(Skript 110 S., DIN-A-4), Wien 2006
  • Al-qawa'idul-fiqhiyya - Einführung in die Fiqh-Regeln, (Skript 48 S., DIN-A-4), Wien 2005
  • Usulul-fiqh - Einführung in die Hermeneutik des Fiqh, (Skript 132 S., DIN-A-4), Wien 2003
  • Scharia - Einführung in die praixbezogene Gebotenlehre, (Skript 110 S., DIN-A-4), Wien 2004
  • Ath-thaqafatul-islamiya - Einführung in Gottesbild, Menschenbild, Kultur und Weltanschauung im Islam, (Skript 104 S., DIN-A-4), Wien 2005
  • Ulumul-quran - Einführung in die Disziplinen der Quranwissenschaft, (Skript 142 S., DIN-A-4), Wien 2005
  • Ulumul-hadith- Einführung in die Disziplinen der Hadith-Wissenschaft, (Skript 140 S., DIN-A-4), Wien 2004
  • Ausgewählte Kapitel islamischer Kulturgeschichte, (Skript 120 S., DIN-A-4), Wien 2006

--BambooBeast 21:16, 2. Apr. 2007 (CEST)

Zweitfrau nach islamischem Recht

Der Absatz sollte jetzt ausreichend mit Quellen belegt sein. Der Familienstand ist übrigens bei biografischen Lexikoneinträgen Standard (vgl. die vorbildlichen Artikel laut Wikipedia:Formatvorlage_Biografie). -- Atlasowa

Bitte nach den üblichen Wiki-Standards bearbeiten. Überschriften im Bildzeitungsstil und das Zitieren von Mediengerüchten sind in der Wissenschaft unüblich und in einer seriösen Enzyklopädae unangebracht. Wertungen, Bewertungen und Verurteilungen ebenso. Laut angegebener Quellenlage ist die Mär der Beziehung zu einer anderen Frau eine bislang unbewiesene Behauptung, ein Mediengerücht, das nicht mittels überprüfbarer Beweisen verifiziert ist. Es gibt weder Bilder dieser angeblichen Zeremonie, noch ein Datum, noch die Adresse einer Moschee, in welcher die Eheschliessung angeblich stattgefunden haben soll. Es gibt also nichts, keine Beweise, aber ständige Dementis der Betroffenen. Tatsache ist auch, die Frau hat den Gerüchten immer wieder widersprochen, ihr Familienstand ist verwitwet nicht verheiratet, das ist verifizierbar – ebenso ihr Wohnsitz ist verifizierbar – somit gibt es keine Kollision mit deutschen Gesetzen. Der Hinweis auf Strafgesetze, die nicht übertreten wurden, ist deshalb überflüssig und diskriminierend. Einen oder mehrere Lebenspartner zu haben, für längere oder kürzere Zeit oder diese zu wechseln ist bei uns kein Verbrechen. Vielleicht besteht die Beziehung zu der Frau gar nicht mehr oder eine andere, welche Relevanz hat dies eigentlich? Zudem ist es schwer nachvollziehbar Verhaltensweisen, die bei uns als völlig normal gelten, nämlich eine weitere Beziehung ausserhalb der Ehe zu haben, bei den Moslems zu kriminalisieren. Der Mann scheint in dieser Hinsicht doch eher fortschrittlich und liberal zu sein, anders als der Autor dieser Rubrik. Nach dieser Denke müssten wir bei allen Politikern (zuletzt Minister Seehofer CDU), Sportlern und Prominenten die Rubrik Zweit-, Dritt- und Viertfrau einführen. Ist Wikipedia so erz-katholisch, dass wir derartige privaten Dinge als Verbrechen anprangern - womöglich dafür noch Strafen einfordern und das Sexualleben der vatikanischen Zensur unterwerfen? Ich habe diese unüblichen und zudem nicht verifizierten Behauptungen entfernt, Familienstand und Kinderzahl kann an anderer Stelle eingefügt werden. --Tempomat 21:37, 23. Apr. 2007 (CEST)

So, ich habe den Absatz wieder eingefügt - wunschgemäß ohne den Hinweis, daß keine Strafgesetze verletzt werden (fand ich zwar vorher klarer und eben gerade nicht kriminalisierend, aber gut...) Haben Sie denn für die "ständigen Dementis" der Betroffenen eine Quelle? In dem zitierten Artikel ist nämlich gerade kein Dementi der islamischen Eheschliessung zu finden. Eher schon ein Melderegisterauszug. Da ich hingegen mehrere Quellen dafür gefunden habe, ist der Familienstand jetzt wieder im Artikel, nach Kürzung der alten Version :

Amir Zaidan ist verheiratet und hat sechs Kinder. Es wurde berichtet[3] [4]er habe noch in Deutschland als Zweitfrau nach islamischen Recht seine Mitarbeiterin Karola Khan geheiratet und dies sei in Hessen seinem Freundeskreis, Glaubensbrüdern, christlichen Partnern im Religionsdialog, sowie den Medien (HR3 TV-Beitrag, wo er sie als Freundin bezeichnete) bekannt gewesen. Die Zweitfrau sei ihm nach Wien gefolgt und arbeite als Sekretärin des IRPI [5]. Frau Khan legte demgegenüber Wert auf die Feststellungen, ihr Wohnort sei Mainz; sie sei nicht berufstätig; ihr Familienstand sei: verwitwet(Wiener Imam: Ein "Liberaler", der mit doppelter Zunge spricht? Hildegard Becker, sicherheit-heute vom 20.01.2007).
Die IGGiÖ als offizielle religiöse Vertretung der in Österreich lebenden Muslime nimmt selbst islamische Eheschließungen vor, allerdings nur von Unverheirateten. Auf der IGGiÖ-Homepage ist dazu zu lesen, daß auch wenn in Österreich die Zivilehe vor dem Standesamt die letztlich bindende Form der Eheschließung sei, so sei das islamische Eheversprechen für Muslime weiterhin emotionell wichtig. Für sie sei die feierliche Eheerklärung in muslimischem Rahmen oft die „richtige“ Hochzeit, die auch moralisch als verpflichtend betrachtet werde(Website der IGGiÖ, Service, Eheschliessung). Bigamie ist in Deutschland (§ 172 dt. StGB) und in Österreich (§ 192 ö. StGB) strafbar, jedoch wird eine islamische bigame Eheschliessung als nicht rechtskräftig bewertet.

Die Relevanz beruht vor allem darauf:

  • Die islamische Mehrehe wurde beim Anerkennungsgesetz 1912 bewußt geregelt, nämlich nicht erlaubt:

Am 15. Juli 1912 wurde das Gesetz betreffend die Anerkennung der Anhänger des Islam nach hanafitischem Ritus als Religionsgesellschaft erlassen. (...) Eine wesentliche Einschränkung erfuhr die Anerkennung des, die Polygynie erlaubenden, islamischen Eherechtes. Hier wollte man den Muslimen keine Sonderstellung einräumen. Man normierte ausdrücklich die Weitergeltung der Bestimmungen des Ehegesetzes von 1870, das ein eigenes ziviles Eherecht für alle Mitglieder nichtanerkannter Religionsgemeinschaften vorsah. In den Erläuternden Bemerkungen wurde dazu ausgeführt: (...)Islam in Österreich, Dr. Martina Schmied

  • Das wurde auch später nochmals bei der Gründung der islamischen Glaubens-Gemeinschaft in Österreich thematisiert:

Anas Shakfeh: "Als große Hürde sah die österreichische Regierung damals die Polygamie, die es in manchen islamischen Ländern noch immer gibt. Die Österreicher wollten sicher gehen, dass bestimmte Gesetze, wie eben die strikte Einhaltung der Monogamie, in Österreich nicht verletzt werden. Um unsere Anerkennung in Österreich bemüht, mussten wir beweisen, dass die Mehrehe für einen Moslem eine Option im weiteren Sinn ist – und kein religiöses Gebot, an das man sich halten müsse. Die österreichischen Behörden wollten eine Kollision zwischen gesetzlichen Grundlagen und religiösen Regelungen vermeiden." "Polygamie größte Integrations-Hürde" Anas Shakfeh über Muslime in Österreich, chili.cc vom 28.12.2004

  • Es geht hier nicht um die Privatsache, sondern um die dahinterstehende Rechtsauffassung. Zaidan verbreitet als Dozent an IRPI und IRPA seine Rechtsgutachten über die Stellung der Frau, die islamische Ehe und über die Vereinbarkeit von staatlichen Gesetzen und islamischem Recht an Islamlehrer, die wiederum als Multiplikatoren an österreichischen Schulen lehren.

Die angeblichen Bewertungen stammen jawohl mehr aus Ihrer Fantasie... ("bei uns als völlig normal (...) eine weitere Beziehung ausserhalb der Ehe zu haben", "Wikipedia so erz-katholisch", "als Verbrechen anprangern", "Sexualleben der vatikanischen Zensur unterwerfen"). ts ts -- Atlasowa 00:41, 30. Mai 2007 (CEST)

Titel

Es wurden bereits mehrfach im Abschnitt Islamologie die Titel von Amir Zaidan eingefügt. Also statt Zaidan versteht unter Islamologie [...] - Prof. DIR. MAG. Zaidan versteht unter Islamologie [...]. Es ist nach meinem Verständnis hier unüblich den vollen Titel anzuführen. Bei anderen Artikeln - z.B. Georg Winckler (Rektor der Universität Wien) oder Bundespräsident Heinz Fischer ist es auch so, dass sie im Text nicht mit vorangestellten Titeln angeführt werden. Daher entferne ich die Titel im Artikel Amir Zaidan wieder (die Akademische Laufbahn ist sowieso noch im Artikel beschrieben). Falls jemand weiterhin damit nicht einverstanden ist, bitte hier begründen. --BambooBeast 11:02, 24. Mai 2007 (CEST)

Konstruktiv beitragen statt löschen

Ich habe den Revert des Artikels wieder rückgängig gemacht und einige Änderungen eingearbeitet. Die aktuelle Version ist vielleicht ergänzungs- und verbesserungswürdig, aber was genau ist denn das Problem? In dem ersten Abschnitt sollte es keine Probleme geben, da wäre aus meiner Sicht noch eine Klarstellung wünschenswert inwieweit es sich um Fernstudienabschlüsse handelt, aber gut. Die Abschnitte Islamologie und Übersetzungen sind belegt, sollten sich dennoch Fehler oder falsche Gewichtung finden, dann müßte doch eine Korrektur oder Ergänzung statt Totalrevert möglich sein. Bei der Polygynie ist Rechtslage und Namen raus, im übrigen siehe oben. Über die Nähe zur Muslimbrüderschaft könnte man etwas (Zitiertes, Belegtes!) einfügen, ist aber vielleicht nicht nötig: Wer 1+1 zusammenzählen kann, kann das auch bei M.S.V.+ IESH + IRH + GMSG und dem Rest. Falls sich Zaidan da weiterentwickelt haben sollte, wäre das natürlich interessant. Hinweise darauf habe ich nicht gefunden. Was ist denn aus seiner Dissertation geworden (und welches Thema)? Oder ernennt ihn die IGGiÖ einfach so zum Prof, ohne Brief aus Indien? -- Atlasowa

Neutraler Standpunkt

Ich finde der Artikel hat seit der Aufhebung des Seitenschutzes (Version 26. Mai 2007) [6] in einigen Absätzen an Neutralität eingebüßt. Ich möchte daher diese Absätze/Stellen hier zur Diskussion stellen. In der Zwischenzeit füge ich einen Neutralitätsbaustein in den Artikel ein. --BambooBeast 20:47, 21. Jun. 2007 (CEST)

Kamel-Fatwa

Version 26.5.: Der Name „Kamel-Fatwa“ wurde geprägt, da die Wegstrecke von 81 km, die eine muslimische Frau ohne Begleitung zurücklegen dürfe, gleich der Strecke sei, die ein Kamel an einem Tag zurücklegt. Zaidan hat betont, dass diese Fatwa nur für einen konkreten Fall erstellt worden sei und nicht allgemein gültig ist.
Version 21.6.: Der Name „Kamel-Fatwa“ wurde geprägt, da die Wegstrecke von 81 km dem Aktionsradius eines Kamels innerhalb von 24 Stunden entspricht. Zaidan hat betont, dass diese Fatwa nur für einen konkreten Fall erstellt worden und nicht allgemein gültig sei, was aber dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist.

Die Version vom 21.6. ist so formuliert, als ob ein Kamel grundsätzich einen Aktionsradius von 81km innerhalb von 24h hätte. Der Zusatz was aber dem Wortlaut nicht zu entnehmen ist unterstellt in dieser konkreten Formulierung indirekt, dass das ein nachträglicher "Schwenk" von Zaidan war, was aber sicher nicht belegbar ist. Die ursprüngliche Formulierung war IMHO viel klarer und neutraler.

Nähe zur Muslimbruderschaft

ist nun im Artikel enthalten. Es wird ein Zusammenhang zwischen Amir Zaiden und verschiedenen Personen/Organisationen, die der Muslimbruderschaft angeblich nahe stehen angeführt. Dadurch wird quasi der Schluß nahe gelegt, dass auch Amir Zaidan in einem Naheverhältnis zur Muslimbruderschaft steht - was aber nicht konkret im Text erwänt wird. Meiner Ansicht nach ist das eine Verletzung des Neutralen Standpunkts und ist Theoriefindung. Es ist nicht Aufgabe von Wikipedia ein Naheverhältnis aufzudecken oder ein solches zu "verheimlichen". Wikipedia enthält sich, für oder gegen Standpunkte Stellung zu beziehen. Vielmehr wird darin erwähnt, welche relevanten Personen, (weltanschauliche) Gruppen, Religions- und Wissenschaftsvertreter etc. welche Standpunkte vertreten. Insofern sollte meiner Ansicht nach dieses Thema nur dann im Artikel behandelt werden, wenn relevante und belegte Aussagen von relevanten Personen/Organisationen zitiert werden können. Alle Passagen, die das als "Andeutung" unterstellen sind als POV zu werten und sollten gelöscht werden.

Übersetzungen

Neu im Artikel ist der Querverweis auf das Konzept von Ismail al-Faruqi's Buch "Toward Islamic English" und der Hinweis, dass die Verwendung von nicht übersetzten Wörtern das flüssiges Lesen jedoch erschwert. Der Hinweis auf "Toward Islamic English" liefert die Information, dass Zaidan nicht DER ERSTE ist der das so macht - was aber im Text auch nicht behauptet wird. Daher finde ich die Formulierung nicht gelungen. Der Beisatz flüssiges Lesen jedoch erschwert hängt wohl davon ab, mit welchen Begriffen man vertaut ist und kann so generell nicht gesagt werden. Ausserdem finde ich diese Aussage so nicht in der angegebenen Quelle.

Zweitfrau nach islamischen Recht

ist jetzt drinnen, war in der Version 26.5. nicht enthalten. Da bin ich selbt unschlüssig wie das zu sehen ist. Gut finde ich, dass der Name der Zweitfrau nun draussen ist, denn das trägt nichts zur Sache direkt bei.