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Alte Maße und Gewichte (Bayern)

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Mit Verordnung vom 28. Februar 1809 wurden die Maße in Bayern auf definierte Größen verbindlich festgelegt. Vorher gab es teilweise regionale Unterschiede, zum Beispiel zwischen dem Aschaffenburger Schuh mit 0,2875 m und Rheinländischem Fuß mit 0,3139 m. Eine Wirtschaftsreform von Montgelas sollte auch die Maße und Gewichte vereinheitlichen.

Eine Übersicht verschiedener europäischer Maße und Gewichte von Ferdinand Malaise (1842) gibt dem bayerische Fuß  – seinem Referenzmaß –  129,38 Pariser Linien.
Am 29. April 1869 führte Bayern per Gesetz zum Jahreswechsel 1872 das metrische System ein. Der bayrische Fuß wurde hierbei auf 0,291 859 206 Meter festgelegt.
Die Maßbezeichnungen und Maße, deren Werte gleichzeitig erstmals in metrischen Einheiten festgelegt wurden, blieben aber weiterhin im Alltagsgebrauch bestehen.


Längenmaße

Herleitung des bayrischen Fußes

Der bayrische Fuß ist – wie der Hannoveraner Fuß und der Lütticher Lambertsfuß – vom römischen Fuß abgeleitet. Die Ratio der drei ersteren zum letzterem beträgt 63 : 64.
Wobei letztlich beide Längenmaße auf die Nippur-Elle zurückgehen.

Die alten, duodezimalen Längenmaße

Während das Fußmaß im Altertum stets in sechzehn Fingerbreit unterteilt wurde, setzte dich im Mittelalter europaweit die duodezimale Zolleinteilung durch, in manchen Sprachen auch Daumenbreit genannt. Die duodezimale Fußeinteilung galt in Bayern bis einschließlich der Frühen Neuzeit.

Scrupel       = 0,1689  mm   (typographisch, inoffiziell)
Linie = 12 Scrupel = 2,0268  mm
Zoll = 12 Linien = 24,3216  mm  
Fuß = 12 Zoll = 291,8592  mm   Wurde 1869 amtlich genau festgelegt:  0,291 859 206 m.
Schritt = 28 Zoll = 0,681 0048  m   (1869 nicht erwähnt.)
Klafter = 6 Fuß = 1,751 1552  m  
Rute = 12 Fuß = 3,502 3104  m  
Meile vor 1811: =  7,414 975  km =  25406  bayrische Fuß, eigentlich fünf römische Meilen.
  1811/71: =  7,470 903  km =  25600  bayrische Fuß
  ab 1872: =  7,200 000  km    (ist metrisch gerundet)


Die Länge der bayrischen Elle betrug genau 2 Fuß 10¼ Zoll, also etwa 83,30 cm. Diese etwas merkwürdige Ellendefinition erklärt sich leicht folgendermaßen:
Historisch ist die alte, bayrische Elle zweifelsohne eine 45-römische-digiti Elle. Da der bayrische Fuß selbst 63/64 römische Fuß misst, entspricht dies also genau 34 2/7 bayrischen Zoll. Sei es aus historischer Unkenntnis oder sei es nur aus Vereinfachungsgründen, man rundete auf 34 ¼ Zoll ab. So verzichtete man also auf genau ein 28.stel zusätzliches bayrisches Zoll.

Die dezimalen Übergangslängenmaße

Nachdem 1806 das Heiliges Römisches Reich aufgelöst war, trat Bayern dem Rheinbund bei und wurde von Napoleon mit Gebietsgewinnen zum Königreich erhoben.
Zwar wagte man es in Bayern noch nicht, den in Frankreich seit 1793 eingeführten Meter gleich zu übernehmen, dezimalisierte aber  – sozusagen vorbereitend –  den bayrischen Fuß.
Dieses System galt bis zum 1. Januar 1872, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes von 1869.

Scrupel = 0,0003 m = 291,8592 µm
Linie = 10 Scrupel = 0,0029 m = 2,918592 mm
Zoll = 10 Linien = 0,0292 m = 2,918592 cm
Fuß = 10 Zoll = 0,2919 m = 29,18592 cm
Rute = 10 Fuß = 2,918592 m

Flächenmaße

Quadratzoll = 0,0006 m²
Quadratfuß = 144 Quadratzoll = 0,085182 m²
Bifang, Pifang
Beet = 9 Quadratfuß = 0,7666 m²
Quadratrute = 100 Quadratfuß = 8,5182 m²
Dezimale = 4 Quadratruten = 34,072709 m²
Tagwerk (Morgen, Jauchert, Joch) = 100 Dezimale = 3407,2709 m²
Hube, Hufe = 33-42 Tagwerke

Volumen

Der bayrischer Kubikfuß ist größer gleich 24,861 044 Liter. Dieser wurde aber nicht für Hohlmaße verwendet.

Hohlmaße, fest

Hiermit maß man alle nicht-flüssigen Stoffe, wie z.B. auch Getreide, Mehl, Kalk, etc.
Definition 1869:  Ein bayrisches Scheffel ist 1 / 0,449 725 9946 Hektoliter.

Herleitung:
Historisch ist die bayrische Metze nicht vom bayrischen Fuß selbst hergeleitet, sondern vom sogenannten Drusianischen Fuß, der landsläufig auch Fuß Karls des Großen genannt wird.
Dieser hat die Ratio 9:8 zum römischen Fuß und misst somit acht Siebtel bayrische Fuß. So besteht zwischen dem verwendeten, bayrischen Kubikfuß und dem eigentlichen bayrischen Kubikfuß die Ratio (7×7×7=)  343 : 512  (=8×8×8). Der sogenannte Karlsfuß misst knapp mehr als ein Drittel Meter.

Dreißiger = ½ Sechzehntelmetzen   = 1,158 l
Sechzehntelmetze(n), Mäßlein = ½ Achtelmetzen = 2,316 l
Achtelmetze(n) = ½ Viertelmetzen = 4,63245 l
Viertelmetze(n), halbes Viertel   = ½ Viertel = 9,2649 l
Viertel, halber Metzen = ½ Metzen = 18,5298 l
Metze(n) = 34 2/3 Maß = 37,0596 l
Scheffel, Schaff (Pl.: Schäff) = 6 Metzen = 222,3576 l
Muth = 4 Scheffel = 889,4304 l

Hohlmaße, flüssig

Definition 1869:  Das bayrische Maß ist der 208. Teil des Volumens eines bayrischen Scheffels.

Historisch ist das bayrische Maß aber sicher genau 50 Karls-Kubikzoll. Demnach ist die Metze also genau (1728/50=) 34,56 Maß, statt 34⅔ Maß. Der dadurch auftretende metrologische Fehler beträgt genau 1/325 = 0,308%. Nimmt man aber umgekehrt den Karls-Kubikfuß, das heißt die Metze, zum Referenzwert, so beträgt ein altbayrisches Maß eben nicht 1069,027 ml, sondern etwa 1072,327 ml. (Somit wurden also alle bayrischen Maßbiertrinker  – Dank ignoranter Gesetzesgebung –  beim Ausschank stets um knapp 3,3 ml betrogen!)

Achterl = 1/8 Maß   = 0,133 l
Quart(el), Schoppen = 2 Achterl   = ¼ Maß = 0,267 l
Gazel = 1/3 Maß   = 0,357 l
Seidel, Halbe = 2 Quartel = ½ Maß = 0,535 l
Maß(kanne) = 2 Seidel = 3 Gazel = 1,069 l
Schenkeimer = 60 Maß = 64,142 l
Visireimer (Biereimer) = 64 Maß = 68,416 l

Gewichte

Handelsgewichte

Gran = 0,073 g
Pfenniggewicht = 15 Gran = 1,094 g
Quint = 4 Pfenniggewicht = 4,375 g
Lot = 4 Quint = 17,5 g
Vierling = 8 Lot = 140 g
Pfund = 4 Vierlinge = 560 g

Apothekergewichte

Gran = 62,5 mg
Scrupel = 20 Grän = 1,25 g
Drachme = 3 Scrupel = 3,75 g
Unze = 8 Drachmen = 30 g
Pfund = 12 Unzen = 360 g

Münzgewichte

Richtpfennig (Silber) = 3,568 mg
Aß (Silber) = 53,735 mg
Pfenniggewicht (Silber) = 17 Aß = 256 Richtpfennige = 913,5 mg
Loth (Silber) = 16 Pfenniggewichte = 14,6159 g
Gran (Gold) = 0,812 g
Karat (Gold) = 12 Grän = 9,744 g
Mark = 16 Loth = 24 Karat = 233,855 g

Literatur

  • Heinrich Grebenau: Tabellen zur Umwandlung des bayerischen Masses und Gewichtes in metrisches Maß und Gewicht und umgekehrt. Nebst dazu gehörigen Preisverwandlungen. Auf Grund der mit allerhöchster Verordnung vom 13. August 1869 amtlich bekannt gemachten Verhältnißzahlen. Mit einer kurzen Geschichte und der nöthigen Erläuterung des metrischen Mass- und Gewichts-Systems. Lindauer, München 1870 (Digitalisat)