Aggression
Als Aggression (lat. aggredi - herangehen, angreifen) wird feindseliges, durch verbale oder tätliche Angriffe begangenes Verhalten gegenüber Personen, Sachen oder (völkerrechtlich) auch gegenüber Staaten, Völkern und Volksgruppen bezeichnet.
Psychologie
Ursachen für Aggressionen sind in der Regel in der eigenen Person zu suchen. Auslöser kann eigene Furcht sein, aber auch der Wunsch, andere in Furcht oder Angst zu versetzen. Schließlich können Aggressionen auch eine Form rücksichtsloser Durchsetzung eigener Interessen und Ideen sein. Theoretisch begründet werden Aggressionen durch die psychoanalytischen Arbeiten Freuds und Adlers sowie Lorenz' Lehre von den Instinkten und ihren Schlüsselreizen. Ein anderer Erklärungsansatz wird durch die Frustrations-Aggresions-Hypothese von Dollard und Miller vermittelt: Aggressionen entspringen erfahrenen Zurückweisungen. Lewin hat nachgewiesen, dass es einen Zusammenhang zwischen autoritärem Führungsstil und gesteigerter Aggression bei Wegfall der Kontrolle gibt. Letztlich steht auch die Theorie des sozialen Lernens für die Nachahmung aggressiver Vorbilder. So wird auch das Milgram-Experiment dieser Theorie zugeschrieben werden: Der Mensch orientiert sich an den Anordnungen durch die Autorität. Die vermeintlich verlagerte Verantwortung erlaubt scheinbar sadistische Exzesse. Tiere zeigen in ihrem Verhalten Aggressionen gegen Artgenossen bei der Verteidigung ihres individuellen Lebensraumes (Jagdrevier und Schutz der Nachkommen). Ihnen ist die Unterwerfung gegenüber dem überlegenen Gegner angeboren. Dies verhindert die Tötung des eigenen Artgenossen weitestgehend. Konrad Lorenz glaubte daher, dass das zur Tötung führende Aggressionspotenzial der Menschen mit der Entwicklung von Waffen entstehen ließ.
Rechtswissenschaften
Aggressionen werden Strafrechtlich erst relevant, wenn sie selbst ein geschütztes Rechtsgut verletzen. In der Regel ist dies bei Körperverletzungen der Fall. Aggressionen sind straflos, wenn sie durch Rechtfertigungsgründe wie Notwehr oder Notstand o.ä. gerechtfertigt werden. Völkerrechtlich hat der Begriff der Aggression Einzug in die Charta der Vereinten Nationen erhalten. Aggressionen sind Eingriffe in die Souveränität eines Staates, die nicht gerechtfertigt sind. Dies können der Angriffskrieg sein, aber auch Grenzverletzungen und Drohungen mit Gewalt. Wird völkerrechtliches Unrecht begangen, so kann sich das angegriffene Völkerrechtssubjekt dagegen wehren (jedoch sind Präventivkriege nicht zulässig). Maßnahmen sind Retorsionen (völkerrechtlich gestattet) oder Repressalien (völkerrechtswidrig). Beide sind völkerrechtlich bei Aggressionen zulässig.
Literatur
- Psychologie
- A. Bandura, Lernen am Modell, Stuttgart 1976
- J. Dollard, N. E. Miller, Personality and psychotherapy, New York 1950
- K. Lorenz, Das so genannte Böse, München 1974
- S. Milgram, A behavioral study of obedience., Journal of abnormal and social psychology, 67, S. 371-378
- Völkerrecht
Martin Hummrich, Der völkerrechtliche Straftatbestand der Aggression, Baden-Baden 2001