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Papst

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Papstkrone (Tiara)
Papstkrone (Tiara)
aus Meyers Konversationslexikon 1888

Papst (v. lateinisch papa, Vater) ist die Bezeichnung für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche. Auch die Amtsbezeichnung des Oberhaupts der koptischen Kirche wird im Deutschen mit "Papst" wiedergegeben. Weiterhin haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben, wie z. B. die Palmarianisch-Katholische Kirche mit Gregor XVII. (siehe auch Sedisvakantismus). Rechtlich gilt das Amt des Papstes, der Heilige Stuhl, als eigenes Völkerrechtssubjekt neben denen des Vatikanstaats und der katholischen Kirche.

In der katholischen Kirche ist papa als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Römischen Bischof seit dem 5./6. Jahrhundert im Gebrauch. Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem im Orient. Seit Leo I. führt der römische Papst die Bezeichnung "Pontifex Maximus", den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien u.a.: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).

Die offiziellen Titel des Papstes lauten:

  • Bischof von Rom,
  • Stellvertreter Jesu Christi,
  • Nachfolger des Apostelfürsten,
  • Oberhaupt der katholischen Kirche (damit ist nach dem Selbstverständnis nicht eine Konfession, sondern die Gesamtkirche gemeint)
  • Patriarch des Abendlandes,
  • Primas von Italien,
  • Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz,
  • Souverän des Staates der Vatikanstadt,
  • Servus Servorum Dei (Knecht der Knechte Gottes)

Zum Papst kann nach dem Kirchenrecht jeder getaufte Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. im 14. Jahrhundert. Der Papst wird im Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. 1996 wurde die früher geforderte Zweidrittelmehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine einfach Mehrheit ersetzt.

Ein Papst kann auch freiwillig früher zurücktreten, was bisher aber erst einmal geschah, nämlich 1294 durch Coelestin V.. In jüngerer Zeit lehnt der schwer erkrankte Papst Johannes Paul II. einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab. Er begründet dies damit, dass er "sein Kreuz tragen" und Christus im Leiden nachfolgen will. Insbesondere in westlichen Gesellschaften, die öffentliches Leiden und Sterben tabuisieren, wird er dafür kritisiert.

Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich im Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte im Dictatus papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden - ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.

In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):

  1. den Bischof von Rom
  2. den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon im gleichen Rang wie Rom, aber im Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
  3. den Bischof von Alexandria
  4. den Bischof von Antiochia
  5. den Bischof von Jerusalem

Auch damals schon galt der römische Bischofssitz als "primus inter pares", begründet durch die Aposteltätigkeit von Petrus und Paulus in dieser Stadt, insbesondere durch die Gräber der "Apostelfürsten". Durch die Teilung des Römischen Reiches wurde die Sonderentwicklung des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes begünstigt.

Laut dem Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea (†339) leitet sich das römische Bischofsamt in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus ab, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei und dort unter Kaiser Nero das Martyrium erlitten habe. Daher wird der römische Bischof in der römisch-katholischen Kirche als Inhaber des Petrusamts verstanden (Matt. 16,18). Die römische Petrustradition ist historisch wahrscheinlich und wurde in den ersten Jahrhunderten von keinem konkurrierenden Metropolitansitz bestritten; sie ist jedoch nicht mit letzter Sicherheit verifizierbar. Neben Rom beruft sich auch das Patriarchat von Antiochia auf Gründung durch den Apostel Petrus. Nach der Überlieferung ging er von dort nach Rom. Auch die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) führen sich auf einen Apostel zurück.

Das erste Vatikanischen Konzil (1869-1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zum Dogma. Diese Lehre wird von den übrigen Kirchen nicht geteilt.

Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, immer ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.

Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zum Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.

Der Papst ist ferner weltliches Oberhaupt des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.

Siehe auch: Liste der Päpste - Konzil - Sedisvakanz - Päpste nach Namen - Liste der historischen Gegenpäpste - Liste der modernen Gegenpäpste - Konklave - Papstwahl