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Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung

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Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung: Liste der geschützten Pflanzen und Tiere

Liste der nach BArtSchV geschützten Tiere

Säugetiere

Streng geschützte Säugetiere

Besonders geschützte Säugetiere

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Vögel

Streng geschützte Vögel

Besonders geschützte Vögel

5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.

Kriechtiere (Reptilien)

Streng geschützte Kriechtiere

Besonders geschützte Kriechtiere

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Lurche (Amphibien)

Besonders geschützte Lurche

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.

Geschützte Fische und Rundmäuler

Besonders geschützte Fische und Rundmäuler

6) Nur Population des Mittelmeeres.

Geschützte Insekten

Streng geschützte Schmetterlinge

Besonders geschützte Schmetterlinge

9) Alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Besonders geschützte Hautflügler

Streng geschützte Käfer

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Besonders geschützte Käfer

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Streng geschützte Libellen und Echte Netzflügler

Besonders geschützte Libellen und Echte Netzflügler

3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
9) alle heimischen Arten, soweit nicht im Einzelnen aufgeführt.

Schrecken

Spinnentiere

Arachnida Spinnentiere

Krebse

Crustacea Krebse

Weichtiere

Mollusca Weichtiere

Stachelhäuter

Echinodermata Stachelhäuter

Nesseltiere

Cnidaria Nesseltiere

  • Astroides calycularis 6)
  • Errina aspera 6)
  • Gerardia savaglia 6)

Schwämme

Porifera Schwämme

  • Apiysina cavernicola 6)
  • Asbestopluma hypogea 6)
  • Axinella polypioides 6)
  • Petrobiona massiliana 6)

1) Nur europäische wild lebende Populationen.
2) Ausgenommen die nach § 2 Abs. 1 BJagdG dem Jagdrecht unterliegenden Arten.
3) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7b aa BNatSchG geschützten Arten.
4) Ausgenommen die nach § 20a Abs. 1 Nr. 7a BNatSchG geschützten Arten.
5) Besonders geschützte Art auf Grund § 20a Abs. 1 Nr. 7b bb BNatSchG.
6) Nur Population des Mittelmeeres.
7) Nur heimische Populationen.
8) Nur wild lebende Populationen.


Liste der nach BArtSchV geschützten Pflanzen

Flora

Pteridophyta et Spermatophyta

A

B

C

D

E – G

H

I, J

L

M, N

O

P

R

S

T – W