DNA-Test
Ein DNA-Test ist eine forensische Methode, entwickelt im 20. Jahrhundert, bei der die DNA einer unbekannten Probe mit der DNA verglichen wird, die eindeutig einer Person zugeordnet werden kann. Letztere bekommt man gewöhnlich aus einem Haar oder durch einem Mundabstrich.
In einem Labor werden die langen DNA-Stränge mittels eines Enzyms zu Fragmenten zerlegt, diese werden auf einer Membran durch eine Trennmethode (Chromatographie, Gelelektrophorese) voneinander getrennt. Durch eine Röntgenkamera wird ein Bild auf einen Film übertragen. Der entwickelte Film enthält ein Bandenmuster, das der Probe entspricht. Es ist der so genannte genetische Fingerabdruck. Passen die Streifen beider Proben innerhalb gewisser Genzen zu einander, werden sie als übereinstimmend angesehen.
Die Methode findet sowohl bei Strafverfahren, als auch bei Vaterschaftsfragen eine wichtige Rolle.
Um eine Probe bzw. das Ergebnis zu interpretieren, werden aufeinander folgende Schlüsse gezogen, die aber auch Fehlschlüsse sein können. Ein ungültiger Schluss an irgendeiner Stelle der Kette macht alle nachfolgenden ungültig.
- falsche Übereinstimmung durch falsch positive Testergebnisse
- bei einer zufälligen Übereinstimmung muss der Verdächtigte nicht der Urheber der Spur sein
- Das biologische Material kann von jemand anderem hinterlegt worden sein
- Das biologische Material muss nicht zum Tatzeitpunkt hinterlegt worden sein
---------- ---------- ---------- ---------- ---------- |berichtete| |tatsächl. | |Urheber | |am Tatort | |schuldig | |Überein- | -> |Überein- | -> | | -> |anwesend | -> | | | stimmung | 1 |stimmung | 2 | | 3 | | 4 | | ---------- ---------- ---------- ---------- ---------- | | ^ ^ | `-----------------´ | | Urhebertrugschluss | | | `-------------------------------------------------------------------´ Trugschluss des Anklägers
Der Trugschluss des Anklägers (Gigerenzer 2002) besteht in der falschen (!) Annahme:
P(unschuld|Übereinstimmung) sei P(Übereinstimmung)
So wird auch oft in den Medien berichtet:da beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million zufällig übereinstimmen, ist auch die Wahrscheinlichkeit der Unschuld 1:1 Million, oder die Wahrscheinlichkeit der Schuld 1 Million:1. Dies ist ein Fehlschluss und falsch (s.a. bedingte Wahrscheinlichkeit)
Beispiel
Das Labor vergleicht zwei DNA-Proben, die eines Verdächtigen und die am Tatort gefunden. Es berichtet:"Beide Proben mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1 Million zufällig übereinstimmen". Es sagt aber nichts weiter, als dass man unter einer Millionen Menschen einen mit einer solchen Zufallsübereinstimmung (!) findet.
Der Täterkreis kann aufgrund von Indizien (Geschlecht, wahrscheinlicher Aufenthalt in der Nähe) auf 10 Millionen Menschen eingschränkt werden, es gibt also 10 Menschen mit einer zufälligen Übereinstimmung. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Verdächtige der Urheber der Spur ist 1:10, und nicht etwa 1 Million:1. ([1])
siehe auch: DNA-Sequenzanalyse, Polymerase-Kettenreaktion
Quelle
- Koehler, J. J., Chia, A. & Lindsey, J. S. (1995). The Random Match Probability (RMP) in DNA Evidence: Irrelevant and Prejudicial? Jurimetrics Journal. 35, 201-219.
- Gerd Gigerenzer: Das Einmaleins der Skepsis. Über den richtigen Umgang mit Zahlen und Risiken. (2002) ISBN 3827000793