Abitur in Nordrhein-Westfalen
Das Abitur in Nordrhein-Westfalen wird mit dem Abitur-Jahrgang 2007 auf das Zentralabitur umgestellt. Zur Zeit legt man das Abitur in Nordrhein-Westfalen noch nach 13 Schuljahren zwölf Schuljahren vor. Im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) wird es demnach ein Doppelabitur geben, bei dem zwei Jahrgänge (einer nach zwölf, einer nach 13 Schuljahren) in die Abiturprüfungen gehen werden.
Zentralabitur 2007 bis 2012
Der Abiturjahrgang 2007 absolviert das erste Zentralabitur in NRW. Schüler, die im Jahr 2006 das Abitur nicht bestanden und die Jahrgangsstufe 13 wiederholt haben, nehmen nicht am Zentralabitur teil, sondern erhalten die bis dahin üblichen Prüfungsaufgaben des jeweiligen Fachlehrers, da sie auch nicht wie die Schüler des Jahrgangs 2007 auf das Zentralabitur vorbereitet wurden.
Aufbau der gymnasialen Oberstufe
Vorbereitungsphase | Qualifizierungsphase | Prüfungsphase | ||||
11.1 | 11.2 | 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | Abiturprüfungen |
Die Vorbereitungsphase wird in Zukunft abgeschafft werden. | Alle Noten, die man in der Qualifizierungsphase und den Abiturprüfungen erreicht, machen zusammen die Gesamtqualifizierung aus, den Abiturzeugnisdurchschnitt, der später entscheidend für die Aufnahme an Universitäten ist (siehe Numerus Clausus). |
Kurswahlen
Ein Kurs ist ein Fach, das man ein Halbjahr lang belegt hat. Um das Abitur in NRW machen zu können, muss man zwei Fächer als Leistungskurse (LK) und verschiedene Grundkurse (GK) wählen. Die beiden Leistungskursfächer und zwei der Grundkursfächer bilden die vier Abiturfächer, in denen man die Abiturprüfung ablegt. Die ersten drei Abiturfächer sind dabei schriftliche, zentral geprüfte Fächer, das vierte ein mündlich geprüftes Fach, bei dem der entsprechende Fachlehrer die Aufgaben stellt und überprüft.
Insgesamt müssen die vier Abiturfächer die drei "Aufgabenfelder" abdecken:
Aufgabenfeld | Fach | Anmerkungen |
---|---|---|
sprachlich - literarisch- künstlerisch |
Deutsch | Pflichtfach |
Englisch | Fremdsprachen Pflicht: eine Fremdsprache durchgängig belegt | |
Französisch | ||
weitere Fremdsprachen (je nach Schule unterschiedlich) | ||
Kunst | Pflicht: vier Kurshalbjahre ein literarisch-künstlerisches Fach (Grundkurs) zwei in der Jgstf. 11, zwei in den Jgstf. 12 oder 13 | |
Musik | ||
Literatur | ||
geistes-, gesellschafts- wissenschaftlich |
Geschichte | Pflicht: zwei Kurshalbjahre Geschichte und zwei Kurshalbjahre SoWi in den Jgstf. 12 und 13 bei Nichtbelegung Zusatzkurs |
Sozialwissenschaft (SoWi) | ||
Erdkunde | ||
Philosophie | ||
Erziehungswissenschaft | nicht an allen Schulen angeboten | |
Psychologie | ||
mathematisch- naturwissenschaftlich- technisch |
Mathematik | Pflichtfach |
Biologie | Klassische Naturwissenschaften Pflicht: eine klassische Naturwissenschaft durchgängig belegt | |
Chemie | ||
Physik | ||
Informatik | nicht an allen Schulen angeboten | |
Ernährungslehre | ||
Technik | ||
ohne Zuordnung | Religion | Pflicht: vier Grundkurse in Jgstf. 11 und 12; Alternative: Philosophie |
Sport | Pflichtfach |
Sprachlicher oder naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Es muss entweder ein sprachlicher oder ein naturwissenschaftlicher Schwerpunkt gesetzt werden. Das heißt, dass entweder zwei Fremdsprachen oder zwei naturwissenschaftlich-technische Fächer gewählt werden müssen. Während es Pflicht ist, eine klassische Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) zu wählen, darf das zweite Fach, das den Schwerpunkt ausmacht, jedes Fach aus der naturwissenschaftlich-technischen Fächergruppe (nicht Mathematik) sein. Welches der beiden naturwissenschaftlich-technischen Fächer schriftlich gewählt wird, ist nicht vorgeschrieben, natürlich können auch beide Fächer schriftlich belegt werden. In beiden Schwerpunkten müssen vier Kurse aus einer der beiden Fremdsprachen bzw. Naturwissenschaften und die beiden Kurse aus 13.1 und 13.2 in der zweiten (je nach Schwerpunkt) in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Wer den naturwissenschaftlichen Schwerpunkt wählt, muss in einer Fremdsprache und einer Naturwissenschaft Klausuren schreiben, beim fremdsprachlichen Schwerpunkt muss man in den beiden Fremdsprachen, aber nicht in der Naturwissenschaft Klausuren schreiben.
Punktesystem
Punkte | Note in Worten | Note (mit Tendenz) | Rohpunkte | Notendefinition | Bemerkung |
---|---|---|---|---|---|
15 | sehr gut | 1+ | 95 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen in besonderem Maße. | |
14 | 1 | 90 % | |||
13 | 1− | 85 % | |||
12 | gut | 2+ | 80 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen voll. | |
11 | 2 | 75 % | |||
10 | 2− | 70 % | |||
9 | befriedigend | 3+ | 65 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen im Allgemeinen. | |
8 | 3 | 60 % | |||
7 | 3− | 55 % | |||
6 | ausreichend | 4+ | 50 % | Die Leistungen weisen zwar Mängel auf, entsprechen aber im Ganzen noch den Anforderungen. | |
5 | 4 | 45 % | |||
4 | schwach ausreichend | 4− | 40 % | Die Leistungen weisen Mängel auf und entsprechen den Anforderungen nur noch mit Einschränkungen. | defizitärer Bereich |
3 | mangelhaft | 5+ | 33 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht, lassen jedoch erkennen, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. | |
2 | 5 | 27 % | |||
1 | 5− | 20 % | |||
0 | ungenügend | 6 | 0 % | Die Leistungen entsprechen den Anforderungen nicht und selbst die Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. | Wird ein einziges Prüfungsfach mit null Notenpunkten bewertet, gilt der gesamte Prüfungsteil bereits als nicht bestanden. |
Quelle: [1]
Kursbewertung
In den Leistungskursen und den schriftlichen Grundkursen – man kann Grundkurse schriftlich und mündlich wählen; Deutsch, Fremdsprachen und Mathematik müssen aber in jedem Fall schriftlich gewählt werden – werden in jedem Kurshalbjahr zwei Klausuren geschrieben. Für jedes Quartal gibt es eine mündliche Note. Die Gesamtnote für das Kurshalbjahr ergibt sich dann aus der schriftlichen Gesamtnote, die mit der mündlichen Gesamtnote zusammengezogen wird.
Wie aus den Einzelnoten die Kursgesamtnote ermittelt wird, ist nicht im Detail vorgeschrieben. Ein System, das der Fachlehrer hierbei anwenden könnte, ist folgendes:
Bei gebrochenen Zwischenergebnissen gibt die mündliche Note den Ausschlag, bei gebrochenen Gesamtergebnissen gibt die Tendenz des 2. Quartals den Ausschlag, ob auf- oder abgerundet wird.
1. uartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 9 Punkte (befriedigend plus , 3+) Erste Klausur: 6 Punkte (ausreichend plus, 4+)
gesamt: (9+6)/2 = 7,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also8 Punkte (befriedigend, 3)
2. Quartal Sonstige Mitarbeitsnote/ mündliche Note 11 Punkte (gut ) Zweite Klausur 10 Punkte (gut -)
gesamt: (11+10)/2 = 10,5 Punkte, die mündliche Note gibt den Ausschlag also 11 Punkte (gut , 2)
Gesamtnote: (8+11)/2 = 9,5;aufsteigende Tendenz im 2.Quartal also10 Punkte (gut minus, 2-)
Abiturzulassung
Um für das Abitur zugelassen zu werden, muss man in der Qualifikationsphase (den Jahrgangsstufen 12 und 13) insgesamt 110 Punkte im Grundkursbereich und 70 Punkte im Leistungskursbereich (Halbjahre 12.1 bis 13.1) erreicht haben. Insgesamt darf man im Leistungskursbereich zwei Kurse mit Defiziten haben und im Grundkursbereich sechs defizitäre Kurse. Defizite zählen ab 4minus (4 Punkte) und niedriger. Ein Kurs entspricht dabei je einem belegten Kurshalbjahr. Ein Kurs, der mit 0 Punkten (= ungenügend, 6) absolviert wird, gilt als nicht belegt.
Abiturprüfungen
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen werden in den ersten drei Abiturfächern mit zentral gestellten Aufgaben abgehalten. Es findet eine Vorzensierung statt. Bei zu großen Abweichungen (4.00 oder mehr Punkte) findet eine mündliche Prüfung statt. Der Schüler kann sich auch freiwillig für eine mündliche Prüfung melden.
Bei den Korrekturen gibt es jeweils einen Zweitkorrektor und, wenn Erst- und Zweitkorrektur sich um vier Punkte oder mehr unterscheiden – ansonsten wird das arithmetische Mittel gebildet, eine „Einigung“ wie früher gibt es nicht – einen Drittkorrektor. Der Zweitkorrektor ist laut APO GOSt § 34 eine von der oberen Schulaufsichtsbehörde beauftragte Fachlehrkraft, die jedoch nicht notwendigerweise an einer anderen Schule beschäftigt ist. Weder die Namen von Prüfling und Erstkorrektor noch das Ergebnis des Erstkorrektors müssen vor dem Zweitkorrektor geheim gehalten werden.
Die Bewertung erfolgt „in einem vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilungsverfahren“[2], das zentral erstellt wurde und den Aufgaben beigegeben wird.
Mündliche Prüfung
Die mündlichen Prüfungen werden nicht zentral gestellt. Die Aufgaben werden wie zuvor vom Fachlehrer ausgearbeitet, müssen aber dennoch den Bestimmungen des Abiturs genügen. Bei einer mündlichen Prüfung müssen neben dem Prüfling selbst drei Lehrer anwesend sein: Der Fachlehrer, der die Prüfung abhält, ein Lehrer aus derselben Fachschaft, der das Protokoll führt, und ein dritter Lehrer, der den Vorsitz führt und nicht von diesem Fach sein muss. Außerdem ist es bei Einwilligung des Prüflings möglich, dass ein Schüler des Nachfolgejahrgangs als stiller Beobachter der Prüfung beiwohnt. Lehrpersonal der Schule kann ohne Einwilligung des Prüflings in der Prüfung hospitieren.
Berechnung des Abiturzeugnisdurchschnitts
Die Gesamtqualifikation (Gesamtpunktzahl), die man mit dem Abitur erreicht hat, setzt sich zusammen aus
- 22 Grundkursen aus der Qualifizierungsphase in einfacher Wertung
- vier Leistungskursen aus der 12 in doppelter Wertung
- zwei Leistungskursen aus der 13.1 in dreifacher Wertung
- zwei Leistungskursen aus der 13.2 in einfacher Wertung
- dem 3. und 4. Abiturfach aus der 13.2 in einfacher Wertung
- den Prüfungsnoten der vier Abiturfächer in vierfacher Wertung
Hierbei kann eine maximale Punktzahl von 840 erreicht werden, davon 330 im Grundkursbereich, 210 im Leistungskursbereich und 300 im Abiturbereich. Die 22 Grundkurse setzen sich zusammen aus den Pflichtkursen, die man belegen muss, davon höchstens zwei Kurse aus dem künstlerisch-literarischen Feld und höchstens drei Sportkurse.
Gesamtqualifikation
max. 840 Punkte | ||||
Grundkursbereich
max. 330 Punkte |
Leistungskursbereich
max. 210 Punkte |
Abiturbereich
max. 300 Punkte |
||
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Umrechnung der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote
Punktzahl | Durchschnittsnote |
---|---|
280 | 4,0 |
281–296 | 3,9 |
297–313 | 3,8 |
314–330 | 3,7 |
331–347 | 3,6 |
348–364 | 3,5 |
365–380 | 3,4 |
381–397 | 3,3 |
398–414 | 3,2 |
415–431 | 3,1 |
432–448 | 3,0 |
449–464 | 2,9 |
465–481 | 2,8 |
482–498 | 2,7 |
499–515 | 2,6 |
516–532 | 2,5 |
533–548 | 2,4 |
549–565 | 2,3 |
566–582 | 2,2 |
583–599 | 2,1 |
600–616 | 2,0 |
617–632 | 1,9 |
633–649 | 1,8 |
650–666 | 1,7 |
667–683 | 1,6 |
684–700 | 1,5 |
701–716 | 1,4 |
717–733 | 1,3 |
734–750 | 1,2 |
751–767 | 1,1 |
768–840 | 1,0 |
Die Abstufungen errechnen sich nach folgender Formel:
(G = Punktzahl der Gesamtqualifikation; N = Note)
Abitur der Jahrgänge 2006 und davor
Das Abitur vor 2006 lief prinzipiell genauso ab wie das Zentralabitur 2007, nur dass die Aufgaben nicht zentral, sondern von den entsprechenden Fachlehrern gestellt wurden. Dennoch mussten die Aufgaben zuvor an das Bildungsministerium gesendet werden, in dem die Abiturtauglichkeit der Aufgaben geprüft wurde. Je nach Fach konnte es dabei z. B. passieren, dass ein Lehrer drei Vorschläge einreichen musste, von denen zwei angenommen wurden und nur einer, der erst am Prüfungstag bekannt gegeben wurde, in der Prüfung tatsächlich benutzt wurde.
Abitur ab 2013
Das Abitur im Jahr 2013 (Schuljahr 2012/2013) wird ein Doppelabitur, in dem zwei Jahrgänge Abitur machen werden; einer, der 13 Schuljahre, und einer, der nur zwölf Jahre absolviert haben wird. Von da an werden alle Schüler nur noch zwölf Schuljahre für das Abitur benötigen. Dieses Konzept stößt vielerseits auf Kritik, da vor allem angenommen wird, dass das Land NRW eine doppelt so große Anzahl an Studienplätzen bzw. Ausbildungsplätzen nicht bereitstellen kann.
Anfang 2007 wird für die Schüler, die im Schuljahr 2005/06 das fünfte Schuljahr eines Gymnasiums besuchen, eine neue Oberstufenordnung vorgestellt, die sich am Kursmodell, das seit 2002 in Baden-Württemberg praktiziert wird, orientiert bzw. mit diesem identisch ist.
Weblinks
- Offizielle Seiten vom Land NRW
- Sonstige
Quellen
Siehe auch
- ↑ Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe und der Abiturprüfung. (pdf) Beschluss der KMK vom 07.07.1972 i. d. F. vom 16.03.2023. Kultusministerkonferenz, 16. März 2023, S. 29, abgerufen am 25. Mai 2023.
- ↑ http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/APOGOSt/APOGOSt_neu.pdf