Apostolische Sukzession
Die apostolische Sukzession oder apostolische Nachfolge ist die ununterbrochene Weitergabe des Bischofsamtes ausgehend von den Aposteln über viele Bischöfe vergangener Tage bis hin zu den heutigen Bischöfen, mittels der Bischofsweihe. Diese "Kette der Handauflegungen", als Vollmachtsweitergabe verstanden, ist bereits im Neuen Testament beim Übergang zur zweiten christlichen Generation bezeugt (Apg. 14,23, Apg. 20, 28; 2Tim. 1,6). Zumindest theoretisch kann jeder Bischof seine Weihevorgänger bis zu einem der 12 Apostel und damit bis Jesus Christus zurückverfolgen. Von evangelischer Seite wird oft auch die Bezeichnung historischer Episkopat verwendet.
Sinn und Ursprung der apostolischen Sukzession
Der Sinn der apostolischen Sukzession ist die unveränderte Weitergabe der Lehre, wie sie von den Aposteln gelehrt wurde, und der Vollmacht, vorgetragene Lehren auf ihre Rechtgläubigkeit hin zu beurteilen. Dies geht bereits aus dem ersten erhaltenen Dokument über die apostolische Sukzession hervor. Es stammt von Irenäus von Lyon aus dem 2. Jahrhundert. Geschrieben wurde es in der Auseinandersetzung mit Gnostikern, die sich auf geheime Unterweisungen durch Christus und geheime Apostel beriefen. Irenäus verneinte jede Geheimlehre, listete die allgemein bekannten Apostel der Bibel auf, den Hauptinhalt ihrer Lehre und die Identität der apostolischen Nachfolger bis zu seiner Zeit, um die lückenlose Überlieferung der christlichen Lehre nachzuweisen. Daraus folgerte er, dass jemand, der etwas lehrt, das im Gegensatz zu dieser Lehre steht, nicht in der Nachfolge dieser Apostel und in der Nachfolge Christi steht, und umgekehrt jemand, der nicht in der Nachfolge der Apostel steht, nicht in ihrem Namen lehren kann.
Irenäus schreibt: „Die von den Aposteln in der ganzen Welt verkündete Tradition kann in jeder Kirche jeder finden, der die Wahrheit sehen will, und wir können die von den Aposteln eingesetzten Bischöfe der einzelnen Kirchen aufzählen und ihre Nachfolger bis auf unsere Tage. Diese haben von den Wahngebilden jener nichts gelehrt und nichts gehört. Denn wenn die Apostel verborgene Geheimnisse gewusst hätten, die sie in besonderem, geheimem Unterricht nur die Vollkommenen lehrten, dann hätten sie die Geheimnisse am ehesten denen übergeben, denen sie sogar die Kirchen anvertrauten. Ganz vollkommen nämlich und in allem untadelig wünschten sie die, denen sie ihren Lehrstuhl übergaben, und die sie als ihre Nachfolger zurückließen, von deren gutem oder schlechtem Verhalten für das Wohl und Wehe der Ihrigen soviel abhing. Weil es aber zu weitläufig wäre, in einem Werke wie dem vorliegenden die apostolische Nachfolge aller Kirchen aufzuzählen, so werden wir nur die apostolische Tradition und Glaubenspredigt der größten und ältesten und allbekannten Kirche, die von den beiden ruhmreichen Aposteln Petrus und Paulus zu Rom gegründet und gebaut ist, darlegen, wie sie durch die Nachfolge ihrer Bischöfe bis auf unsere Tage gekommen ist. So widerlegen wir alle, die wie auch immer aus Eigenliebe oder Ruhmsucht oder Blindheit oder Mißverstand Konventikel gründen. Mit der römischen Kirche nämlich muss wegen ihres besonderen Vorranges jede Kirche übereinstimmen, d. h. die Gläubigen von allerwärts, denn in ihr ist immer die apostolische Tradition bewahrt von denen, die von allen Seiten kommen. Nachdem also die seligen Apostel die Kirche gegründet and eingerichtet hatten, übertrugen sie dem Linus den Episkopat zur Verwaltung der Kirche. Diesen Linus erwähnt Paulus in seinem Briefe an Timotheus. Auf ihn folgt Anacletus. Nach ihm erhält an dritter Stelle den Episkopat Klemens, der die Apostel noch sah und mit ihnen verkehrte. Er vernahm also noch mit eignen Ohren ihre Predigt und Lehre, wie überhaupt damals noch viele lebten, die von den Aposteln unterrichtet waren. Als unter seiner Regierung ein nicht unbedeutender Zwist unter den Brüdern in Korinth ausbrach, da sandte die römische Kirche ein ganz nachdrückliches Schreiben an die Korinther, riet ihnen eindringlich zum Frieden und frischte ihren Glauben auf und verkündete die Tradition, die sie unlängst von den Aposteln empfangen hatte. Es gebe einen allmächtigen Gott, der Himmel und Erde erschaffen und den Menschen gebildet und die Sintflut geschickt und den Abraham berufen habe; der das Volk aus dem Lande Ägypten hinausgeführt, zum Moses gesprochen, das Gesetz gegeben, die Propheten gesandt, dem Teufel und seinen Engeln aber das ewige Feuer bereitet habe. Dass dieser als der Vater unseres Herrn Jesu Christi von den Kirchen verkündet wird und dies als apostolische Tradition aufzufassen ist, können alle, die da wollen, aus jenem Briefe entnehmen; denn der Brief ist älter als die neuen Falschlehrer, die sich über dem Weltenschöpfer und Demiurgen noch einen andern Gott zurechtlügen. Auf genannten Klemens folgte Evaristus, auf Evaristus Alexander, als sechster von den Aposteln wurde Sixtus aufgestellt, nach diesem kam Telesphoros, der glorreiche Märtyrer, dann Hyginus, dann Pius, dann Anicetus. Nachdem dann auf Anicetus Soter gefolgt war, hat jetzt als zwölfter von den Aposteln Eleutherus den Episkopat inne. In dieser Ordnung und Reihenfolge ist die kirchliche apostolische Überlieferung auf uns gekommen, und vollkommen schlüssig ist der Beweis, dass es derselbe Leben spendende Glaube sei, den die Kirche von den Aposteln empfangen, bis jetzt bewahrt und in Wahrheit uns überliefert hat. “ (Irenäus, Gegen die Häresien, Buch 3, Kap. 3, Nr. 1-3, Bibliothek der Kirchenväter, Kempten & München, 1912).
Sukzession über Männer und Frauen
Die orthodoxen Kirchen und die römisch-katholische Kirche erkennen die Priester- und insbesondere die Bischofsweihe von Frauen nicht an; anders ist dies bei einigen Kirchen der Anglikanischen Kirchengemeinschaft, sowie bei der Herrnhuter Brüdergemeine, der schwedischen Kirche, der Altkatholischen Kirche und mehreren kleineren Kirchen geregelt. Dieser Unterschied stellt ein Hindernis für die Ökumene dar. Die Sukzession der rein männlichen Linien wird jedoch von den Kirchen, die auch Frauen zulassen, nicht angezweifelt. Die Mitglieder der Porvoo-Gemeinschaft anerkennen ihre apostolische Sukzession gegenseitig über die Geschlechtsgrenzen hinweg.
- siehe hierzu Hauptartikel: Frauenordination
Wechselseitige Anerkennung und Auseinandersetzungen
Die apostolische Sukzession der Bischöfe der römisch-katholischen Kirche, der altkatholischen Kirche und der östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen wird gegenseitig anerkannt.
Die apostolische Sukzession der anglikanischen Kirche wird mittlerweile von vielen Kirchen anerkannt, allerdings nicht in der römisch-katholischen Kirche: Papst Leo XIII. erklärte in seiner Bulle Apostolicae Curae 1896 die anglikanische Ordination wegen formaler Änderungen am Ritus unter Edward VI. für ungültig. Dagegen erkennt die Utrechter Union der altkatholischen Kirchen seit 1925 die Apostolische Sukzession und Gültigkeit der Weihen in der Anglikanischen Kirche an.
Die östlich-orthodoxen Kirchen erkennen gewöhnlich die Ordination durch römisch-katholische und anglikanische Bischöfe zum Diakon oder Priester an, ebenso die eines zur Orthodoxie konvertierten Bischofs. Allerdings gibt es in diesen Kirchen auch Stimmen, für die die richtige Lehre als wichtigstes Element der Sukzession im Vordergrund steht, weshalb sie die mit einer ihrer Ansicht nach falschen Lehre verbundenen Ordinationen nichtorthodoxer Kirchen nicht anerkennen.
Die Armenische Apostolische Kirche, eine orientalisch-orthodoxe Kirche, erkennt die bischöfliche römisch-katholische Konsekration an (und umgekehrt).
Die östlich-orthodoxen und orientalisch-orthodoxen Kirchen erkennen inzwischen im Allgemeinen die jeweils anderen kirchlichen Ämter an, mancherorts pflegen sie auch die gegenseitige Kommunion; Priester können einander vertreten.
Diejenigen lutherischen Kirchen, die die apostolische Sukzession haben erhalten oder wiedergewinnen können, haben in der Erklärung von Porvoo (1993) ihre Ämter gegenseitig anerkannt. Das deutschsprachige Luthertum hat sich dieser Entwicklung weitestgehend entzogen.
Theologische Interpretationen
In der nachkonziliaren katholischen Theologie wird dem Sukzessionsprinzip das Kollegialitätsprinzip zur Seite gestellt. Die Vollmacht des einzelnen Bischofs beruht nicht allein auf der historischen Rückbindung, sondern auch auf der aktuellen Einbindung in die Einheit des Episkopats (s.a. Episcopus vagans).
Nach protestantischer Lehrmeinung ist der historische Episkopat nicht für die Kirche konstitutiv. Wichtigstes Merkmal der Apostel sei vielmehr, dass sie direkt von Jesus Christus in ihr Amt eingesetzt wurden. Das Wirken dieses Zwölferkreises bilde gemäß der Schrift gemeinsam mit den Propheten und den zwölf Stämmen Israels die Grundlage für die gesamte Kirche der Folgezeit. Mit den Aposteln den gleichen Glauben zu teilen, ihrem in der Schrift überlieferten Wort zu glauben, um den heiligen Geist zu empfangen, ist für sie die entscheidende Bedeutung der apostolischen Sukzession (eine Konsequenz der reformatorischen Lehre von sola fide und von sola scriptura). Zudem fehlt es den reformatorischen Kirchen an einer Unterscheidung der Gläubigen in Priester und Laien; maßgeblich ist die allen gemeinsame Taufe (Luther: "Allgemeines Priestertum aller Getauften"). Daraus folgt auch ein divergierendes Kirchenrechtsverständnis.
Anfang des 20. Jahrhunderts entstand jedoch im deutschen evangelischen Raum die "Hochkirchliche Bewegung". Ihr besonderes Interesse gilt dem "kirchlichen Amt", der "Liturgie" und den "Sakramenten". Die Leiter der verschiedenen hochkirchlichen Bruderschaften haben in der Regel eine Bischofweihe in apostolischer Sukzession erhalten. Ihre "Weihelinie" wird für gewöhnlich über altkatholische Bischöfe auf die Apostel zurück geführt.
In der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage (landläufig als "Mormonen" bekannt) wird angenommen, dass die Weitergabe der apostolischen Vollmacht durch einen "Großen Abfall" vom wahren Glauben (engl. Great Apostasy) nach dem Tod der urkirchlichen Apostel nicht mehr möglich gewesen sei. Daher anerkennt sie auch keine Kirche als von Jesus Christus bevollmächtigt. Sie selbst beansprucht aber diese Vollmacht, die von den auferstandenen Aposteln und ursprünglichen Kirchenführern Petrus, Johannes und Jakobus auf ihren Gründer Joseph Smith im Jahr 1829 übertragen worden sei. Damit sei eine neue Linie von apostolischer Sukzession begonnen worden, die sich in der Ordinationslinie jedes Amtsträgers verfolgen lässt.
Sukzessionslinien in der römisch-katholischen Kirche
In der römisch-katholischen Kirche gibt es derzeit noch fünf Sukzessionslinien, von welchen die Linie des Kardinals Scipione Rebiba die am stärksten vertretene ist. Benannt sind die Linien nach den Konsekratoren, welche am Anfang der Linie stehen.
- Rovere (Nach Giuliano della Rovere, Papst Julius II., bis 1479/1483)
- Rebiba (bis 1541)
- Uchański (Nach Jakub Uchański Erzbischof von Gnesen und Primas von Polen, bis 1552)
- von Bodman (Nach Johannes Wolfgang von Bodman Weihbischof von Konstanz, bis 1686)
- de Bovet (Nach François de Bovet Erzbischof von Toulouse bis 1689)
Darüber hinaus gibt es innerhalb der römisch-katholischen Kirche einige Bischöfe, die ihre Sukzessionswurzeln in den Linien der östlichen Kirchen haben. Diese Bischöfe sind überwiegend in den den Episkopaten der mit Rom unierten Kirchen zu finden. Einige Beispiele:
- Bischof Francis Dean Alleyne (ein Bischof im lateinischen Ritus, der in maronitischer Sukzessionslinie steht)
- Erzbischof Joseph Ngô Quang Kiêt (Hanoi) und Bishof Joseph Trân Xuân Tiéu (Bischöfe im lateinischen Ritus, die in chaldeischer Sukzessionslinie stehen)
- Nasrallah Pierre Kardinal Sfeir (Patriarch von Antiochia - Maroniten) - maronitische Linie
- Gregorios III. (Loutfi) Laham (Patriarch von Antiochia - Melkitische Griechisch-Katholische Kirche) - melkitische Linie
- Emmanuel III. (Emmanuel-Karim) Delly (Patriarch der Chaldäisch-Katholischen Kirche) - chaldeische Linie
- Ignace Pierre VIII. (Grégoire) Abdel-Ahad (Patriarch von Antiochia) - Syrisch-katholische Kirche) - syrische Linie
- Lubomyr Kardinal Husar (Großerzbischof von Lemberg - Ukrainische Griechisch-Katholische Kirche) - ukrainische Linie
Wie aber konnte es geschehen, dass nur noch diese Linien existieren? Die Antwort ist recht einfach. Für gewöhnlich empfing ein an der Kurie tätiger Bischof seine Weihe von einem Kurienkardinal oder vom Papst selbst. Er selbst war dann oftmals Konsekrator von Missionsbischöfen, welche wiederum in der "Mission" neue Bischöfe weihten. Dies erklärt die Sukzessionsfolge für Afrika, Asien und Amerika. Was ist aber mit Europa? Hier galt es als besonderes Privileg vom Papst geweiht zu werden, welcher selbst aber für gewöhnlich vor seinem Pontifikat ein Kuriale war und seine Weihe von einem Kurienkardinal oder einem Vorgängerpapst empfangen hatte. Von diesen Bischöfen aus verbreitete sich dann die Linie weiter. Ein Beispiel: Der Kölner Erzbischof Clemens August I. von Bayern ließ sich vom Papst zum Bischof weihen. Alle von ihm geweihten Bischöfe standen also automatisch in der Rebibalinie. Andere Linien starben im Verlauf der Reformation oder der Säkularisation aus, da es in diesen Jahren kaum noch Bischofsweihen gab. Die Bischöfe aber, welche geweiht wurden, hatten vor allem Konsekratoren der Rebibalinie.
Die von Von-Bodman-Linie ist nur noch sehr selten anzutreffen, da viele ihr angehörenden Bischöfe selbst nicht geweiht haben. Sie waren zwar Mitkonsekratoren, niemals aber Hauptkonsekratoren. Sie war vor allem in den Niederlanden und den Asienmissionen vertreten. Heute ist diese Linie noch in Indonesien verbreitet, wo ihr unter anderem der Erzbischof von Merauke, Nicolaus Adi Seputra (*1959) angehört.
Die Uchańskilinie ist vor allem in Polen zu finden. Ihr bekanntester Vertreter war Papst Pius XI.. Heute gehören dazu unter anderem Józef Kardinal Glemp (*1929).
Die Roverelinie findet sich heute vor allem in Frankreich. Ihr aktuell wichtigster Vertreter ist Jean Marcel Kardinal Honoré, der emeritierte Erzbischof von Tours (*1920).
Die De-Bovet-Linie war vor allem in der Chinamission zu finden. Möglicherweise ist sie dort bereits abgeschlossen, wenn sie nicht in der dortigen Untergrundkirche weiterlebt. Unter ihren letzten Vertretern sind die Erzbischöfe von Samarinda (Indonesien), Florentinus Sului Hajang Hau (*1948), und Kuala Lumpur, Murphy Pakiam (*1938).
Sukzessionsliste der Päpste Johannes Paul II. und Benedikt XVI.
Johannes Paul II.

- Papst Karol Józef Wojtyła † (1958)
- Erzbischof Eugeniusz Baziak † (1933)
- Erzbischof Bolesław Twardowski † (1919)
- Erzbischof Hl. Józef Bilczewski † (1901)
- Jan Kardinal Puzyna de Kosielsko † (1886)
- Mieczysław Halka Kardinal Ledóchowski † (1861)
- Camillo Kardinal Di Pietro † (1839)
- Chiarissimo Kardinal Falconieri Mellini † (1826)
- Papst Annibale Francesco Clemente Melchiore Girolamo Nicola della Genga † (1794)
- Henry Benedict Mary Clement Kardinal Stuart of York † (1758)
Benedikt XVI.
- Papst Joseph Ratzinger (1977)
- Bischof Josef Stangl † (1957)
- Erzbischof Josef Schneider † (1955)
- Joseph Kardinal Wendel † (1941)
- Bischof Ludwig Sebastian † (1917)
- Erzbischof Johann Jakob von Hauck † (1912)
- Bischof Ferdinand von Schlör † (1898)
- Erzbischof Joseph von Schork † (1891)
- Erzbischof Franz Joseph von Stein † (1879)
- Erzbischof Friedrich von Schreiber † (1875)
- Erzbischof Gregor (Leonhard Andreas) von Scherr, O.S.B. † (1856)
- Antonio Saverio Kardinal De Luca † (1845)
- Giacomo Filippo Kardinal Fransoni † (1822)
- Pietro Francesco Kardinal Galeffi † (1819)
- Alessandro Kardinal Mattei † (1777)
- Bernardino Kardinal Giraud † (1767)
Gemeinsame Sukzessionswurzel in Kardinal Rebiba
- Papst Carlo della Torre Rezzonico † (1743)
- Papst Prospero Lorenzo Lambertini † (1724)
- Papst Pietro Francesco (Vincenzo Maria) Orsini de Gravina, O.P. † (1675)
- Paluzzo Kardinal Paluzzi Altieri Degli Albertoni † (1666)
- Ulderico Kardinal Carpegna † (1630)
- Luigi Kardinal Caetani † (1622)
- Ludovico Kardinal Ludovisi † (1621)
- Erzbischof Galeazzo Sanvitale † (1604)
- Girolamo Kardinal Bernerio, O.P. † (1586)
- Giulio Antonio Kardinal Santorio † (1566)
- Scipione Kardinal Rebiba †
Die Sukzessionslinien, die - wie die gemeinsame Linie der beiden Päpste über Henry Benedict Mary Clement Kardinal Stuart of York - auf Scipione Kardinal Rebiba zurückgehen, sind die in der römisch-katholischen Kirche am häufigsten belegbaren.
Doch teilt sich die Linie Rebiba bereits nach Kardinal Paluzzi Altieri Degli Albertoni. Eine Linie ist nun die oben genannte Linie Rebiba-Orsini de Gravina, die zweite Linie ist Rebiba-Carpegna (wozu heute unter anderem Roger Kardinal Mahony von Los Angeles gehört). Die Linie Rebiba-Orsini teilt sich später noch einmal in die beiden Linien Orsini-Enriquez (deren bedeutendster Vertreter Papst Pius IX. ist) und Orsini-Rezzonico, von denen letztere heute die Hauptlinie darstellt, zumal Carlo della Torre Rezzonico (Papst Clemens XIII.) der Konsekrator von Henry Benedict Mary Clement Kardinal Stuart of York ist.
della Roverelinie
- Paul-Marie-André Kardinal Richaud † (1934)
- Erzbischof Benjamin-Octave Roland-Gosselin † (1919)
- Léon-Adolphe Kardinal Amette † (1899)
- Guillaume-Marie-Romain Kardinal Sourrieu † (1882)
- Bischof Pierre-Alfred Grimardias † (1866)
- Bischof Louis-Charles Féron † (1834)
- Erzbischof Hyacinthe-Louis de Quélen † (1817)
- Erzbischof Gabriel Cortois de Pressigny † (1786)
- César-Guillaume Kardinal de la Luzerne † (1770)
- Erzbischof Christophe de Beaumont du Repaire † (1741)
- Erzbischof Louis-Jacques Chapt de Rastignac † (1722)
- Bischof Jean-François de Valderies de Lescure † (1699)
- Louis-Antoine Kardinal de Noailles † (1679)
- Erzbischof François de Harlay de Champvallon † (1651)
- Nicolò Kardinal Guidi di Bagno † (1644)
- Antonio (Marcello) Kardinal Barberini Sen., O.F.M. Cap. † (1625)
- Laudivio Kardinal Zacchia † (1605)
- Pietro Kardinal Aldobrandini † (1604)
- Ippolito Aldobrandini, Sen. † (1592)
- Alfonso Kardinal Gesualdo di Conza † (1564)
- Francesco Kardinal Pisani † (1527)
- Alessandro Kardinal Farnese † (1519)
- Giovanni de Medici † (1513)
- Raffaele Kardinal Sansone Riario † (1504)
- Giuliano Kardinal della Rovere †
Literatur
- Jörg Winter: Zum Amtsverständnis der römisch-katholischen und der evangelischen Kirche. In: Stefan Muckel (Hrsg.): Kirche und Religion im sozialen Rechtsstaat. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 978-3-428-10931-9, S. 975–985.