Diskussion:Bezirksamt (Berlin)
Die Formulierung von Satz 1 ist etwas verwirrend. Siehe dazu Verfassung von Berlin:
Artikel 74
(1) Das Bezirksamt besteht aus dem Bezirksbürgermeister und den Bezirksstadträten, von denen einer zugleich zum stellvertretenden Bezirksbürgermeister gewählt wird. (2) Das Bezirksamt ist die Verwaltungsbehörde des Bezirks; es vertritt Berlin in Angelegenheiten seines Bezirks.
.... Teil der Berliner Verwaltung auf der Ebene ...
Also Teil der "Berliner Verwaltung" klingt mißverständlich, da konnte man meinen, das/die Bezirksamt/ämter verwalten Berlin. Dass geschieht allenfalls mittelbar durch den Rat der Bürgermeister, die beim Senat Einfluss nehmen, jedoch über die Politik der Stadt nicht direkt entscheiden (siehe auch Bezirksverwaltung in Berlin. Eindeutig ist der Boss des Bezirksbürgermeisters der Regierende Bürgermeister (von Berlin): Artikel 75(2) Der Bezirksbürgermeister untersteht der Dienstaufsicht des Regierenden Bürgermeisters
Eine Regelung, dass es genau 5 Bezirksstadträte gibt, ist mir nicht bekannt, aber ich kann ja nicht alles ..
Ein paar Zeilen zum Thema Bezirk gibt es unter Bezirk (Berlin), ist vielleicht ein Link wert. Auch Liste der Bezirke und Ortsteile Berlins, wenngleich schon etwas sehr ausführlich, bietet sich an.
Da die Überschrift "Bezirksamt" und nicht "Bezirksamt (Berlin)" heisst, kann es den Zorn der Hamburger heraufbeschwören. Die haben auch Bezirksämter, vermutlich andere Städte auch. Vielleicht sollte man die auch berücksichtigen, ggf. die Überschrift "lokalisieren" oder den Beitrag entsprechend verschieben. Hoppla, Wien auch nicht vergessen! Sonst kommt der Kieberer und bringt dich in Hefen!
Letztlich ist das Bezirksamt noch das Gebäude, das die Herrschaften und ihre Helfer beherbergt. Geht man zum Bezirksamt, will man kaum den Bürgermeister besuchen, sondern einen seiner vielen Beamten und Angestellten. --Mauki 18:46, 18. Nov 2004 (CET)