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Rauchverbot

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Ein Rauchverbot untersagt es, an bestimmten Orten Zigarette, Zigarren oder Pfeifen zu rauchen oder auf ähnliche Art Genußmittel zu sich zu nehmen.

In der Öffentlichkeit

Das Rauchverbot in der Öffentlichkeit dient verschiedenen Zwecken. Vor allem soll es Belästigungen von Nichtrauchern durch Raucher verhindern. In manchen Restaurants wurden zum Beispiel zu diesem Zweck Nichtraucherzonen eingerichtet. Außerdem soll es gelegentlich auch Verschmutzungen durch weggeworfene Kippen (Zigarettenreste) und Tabakrauch verhindern. In manchen Fällen wird es auch verhängt, um Explosions- oder Feuergefahren auszuschließen, zum Beispiel an Tankstellen oder in historischen Gebäuden.

Die Deutsche Bahn hat bekanntgegeben (August 2004), dass sie auf allen größeren Bahnhöfen ein Rauchverbot einführen will. Das Rauchen soll dann nur noch in eigens ausgewiesenen Raucherzonen erlaubt werden. Neben der Rauchbelästigung der nichtrauchenden Fahrgäste sollen so vor allem die Reinigungskosten für die achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen gesenkt werden. Auf Flughäfen gelten bereits seit etwa den 1990er Jahren entsprechende Regelungen. Rauchverbotszonen werden in der Öffentlichkeit und an Arbeitsplätzen durch dieses Verbotszeichen gekennzeichnet.

Rauchverbote international

  • In Frankreich gilt seit 1993 ein generelles Rauchverbot in der Öffentlichkeit, das Gesetz wird aber in der Praxis kaum durchgesetzt.
  • In den USA gilt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Einrichtungen und bei Inlandsflügen.
  • In Singapur ist das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, öffentlichen Verkehrsmitteln, Aufzügen usw. verboten und wird mit sehr hohen Geldstrafen geahndet.
  • In Irland gibt es ein generelles Rauchverbot in öffentlichen geschlossenen Räumen (also auch in allen Kneipen und Restaurants) und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

In der Industrie

In der Industrie gilt beim Umgang mit feuergefährlichen oder explosiven Stoffen grundsätzlich ein Rauchverbot, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern. In Büroräumen haben die Mitarbeiter das Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Nichtraucher können daher ein Rauchverbot für ihr Büro fordern, sofern dies nicht bereits durch die Unternehmensleitung generell verfügt wurde. Weiterhin wird das Rauchen als unproduktive Zeit von einigen Firmen als Pausenzeit abgerechnet.

Gesellschaftliche Akzeptanz

Die gesellschaftliche Akzeptanz von Rauchverboten ist sehr unterschiedlich und teilweise schlecht. Rauchverbote aus Gründen von Feuer- oder Explosionsgefahr werden größtenteils sehr gut akzeptiert. Rauchverbote, die dem Schutz von Nichtrauchern dienen, stoßen dagegen oft auf Widerstand und teilweise Aggressivität von Rauchern. Insbesondere Nichtraucherzonen in Kneipen und Restaurants sind in Deutschland nur schwer durchzusetzen.

Der Grund für den starken Widerstand gegen manche Rauchverbote dürfte in der physischen Abhängigkeit vieler Raucher vom Nikotin zu suchen sein, der viele eine Abstinenz von nur wenigen Stunden bereits nur schwer ertragen läßt. Dazu kommt ein Gewöhnungseffekt: Da ungehemmtes Rauchen in der Öffentlichkeit jahrzehntelang toleriert worden war, empfinden viele Raucher dies als eine Art Naturrecht.

Es fehlt vielen Rauchern darüber hinaus am Empfinden, wie der Rauch auf andere wirkt. Oft ist ihnen weder klar, daß Rauch für viele Menschen sehr unangenehm oder sogar akut gesundheitsschädlich ist noch daß das Problem nicht auf ihren unmittelbaren Standort und die Zeit des Rauchens beschränkt ist, da sich Rauch ausbreitet und hält.