Zum Inhalt springen

Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Löschung eines laufenden Administratorproblemverfahrens

Seiteninhalte werden in anderen Sprachen nicht unterstützt.
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juni 2007 um 16:38 Uhr durch Syrcro (Diskussion | Beiträge) (Das Schiedsgericht ist unzuständig nach dem MB). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Syrcro in Abschnitt Das Schiedsgericht ist unzuständig nach dem MB

Soll sich das Schiedsgericht künftig eigentlich mit jeder Sperrung von reinen Diskutiersocken beschäftigen? Gruß Gulp 13:39, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht wäre die Stimmberechtigung als Voraussetzung für sowohl Adminbeschwerden (die dann allerdings auch nicht mehr schnell entsorgt werden sollten) als auch für die SG-Anrufung eine Idee.--feba 15:16, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
So eng braucht man das nach meiner Meinung gar nicht begrenzen. In diesem konkreten Fall (inkl. Vorlauf) geht es aber ja gar nicht um einen Benutzer, der vielleicht mal "Mist" gebaut hat, sondern um einen reinen Provokationsacount, der weggesperrt wurde. Sämtliche Weiterungen inkl. dieses Verfahrens kommen von Sockenpuppen des selbigen. Es findet hier also nach meiner Meinung nur ein "Vorführen" derer statt, die ernsthaft an der Wikipedia mitarbeiten wollen. Gulp 16:19, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Da tust Du der Socke aber unrecht. Sie hat schließlich nicht nur diskutiert sondern auch Editwars geführt! --Tinz 23:26, 8. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Sehe ich genauso wie Gulp.--KarlV 13:53, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Warte ab - vieleicht haben wir ja Glück und das SG trifft eine Grundsatzentscheidung für solche Sperren. Dann passiert es nicht mehr. Marcus Cyron wenns sein muß 13:35, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

10:0?

„Entscheidungen des Schiedsgerichts werden mehrheitlich gefasst, die Positionen der einzelnen Schiedsgerichtsmitglieder muss erkennbar sein.“

Wurde die Entscheidung von allen zehn Mitgliedern mitgetragen? -- kh80 •?!• 08:43, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Fall wurde von 7 Mitgliedern angenommen. Sie werden dieses Urteil noch unterschreiben bzw. sich äußern. Ich kann schlecht für andere mitunterschreiben. --Streifengrasmaus 08:45, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das heißt, diejenigen, die sich nicht dafür ausgesprochen haben, den Fall anzunehmen, waren auch überhaupt nicht an der Entscheidung beteiligt (also keine "teilnehmenden Schiedsrichter")? Welchen Sinn hat eine solche Regelung? Indem man die Schiedsrichter, die einen Antrag für unzulässig halten, von der Entscheidung ausschließt werden die Antragsgegner benachteiligt – oder man bewegt Schiedsrichter dazu, gegen ihre Überzeugung einen Fall für zulässig zu erklären, um später an der Entscheidung mitwirken zu können. -- kh80 •?!• 09:40, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, heißt es nicht. Erstmal ist es ein Unterschied, ob man den Fall nicht annimmt (zum Beispiel, weil man keine Zeit hat) oder den Fall explizit ablehnt. Abgelehnt hat diesen Fall keiner. Die Annahme bedeutet, dass diese 7 möglichst den Fall bearbeiten sollen. Der Rest darf aber auch, wenn er Zeit hat. In diesem speziellen Fall sind wir momentan sowieso nur 9 aktive Schiedsrichter, 2 davon waren im Chat nicht anwesend, so dass ich nicht sagen kann, ob sie sich anschließen oder nicht. --Streifengrasmaus 09:49, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ah, dann ist ja gut. :) Dass in der Vorlage nun auch die Ablehnung vorgesehen ist, ist mir entgangen. Danke für deine Antwort. Grüße -- kh80 •?!• 10:04, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Kommentar und Bitte

Ich bin mit eurer Entscheidung zwar nicht in allen Punkten einverstanden, begrüße aber die klare Regelung zum Umgang mit Neueintragungen bei WP:AP. Ob das praktikabel ist oder nicht, wird man sehen. Positiv ist natürlich, dass jeder Benutzer von Vornherein weiß, wie mit seinem Antrag umgegangen wird; nachteilig ist, dass ihr einem weiteren Trollspielplatz Tür und Tor öffnet. Aber wie gesagt: Man wird sehen.

Eine Bitte habe ich jedoch: Dadurch, dass ihr beteiligten Admins den Einsatz jeglicher Adminrechte in Zusammenhang mit der Beschwerde (und damit implizit auch im Zusammenhang mit dem sich beschwerenden Benutzer, selbst wenn es sich um eine Sockenpuppe eines bereits unbeschränkt gesperrten Benutzers handelt) untersagt, sollte jemand "von Amts wegen" darauf achten, dass diese Rechte auch gar nicht ausgeübt werden müssen. Will sagen: Habt selbst ein Auge darauf, dass die Fälle auch tatsächlich sachlich besprochen werden und dass sich die Beteiligten entsprechend der von euch hoch gehaltenen Prinzipien verhalten. Ihr wisst selbst, dass einige aktive oder ehemalige Administratoren immer wieder Ärger mit bestimmten Personen hatten, die nicht ansatzweise in der Lage waren, sich freundlich, höflich und zivilisiert zu verhalten. Ich möchte jedenfalls nicht in die Zwickmühle geraten, meine erweiteren Rechte missbräuchlich einsetzen zu müssen.

Viele Grüße --Scherben 13:09, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zum ˝Trollspielplatz“: Die Gefahr sehe ich nicht. Ein unberechtigter Antrag steht halt einfach einen Tag mit Ablehnungsbescheid dumm rum. So verlockend dürfte das für Trolle nicht sein. Es erspart aber empörte Diskussionen andernorts, warum die selbstherrlichen Admins eine Beschwerde einfach schnelllöschen etc. pp. Und Leute, die aus Unkenntnis eine Adminbeschwerde gestellt haben, erhalten eine klare Beründung für die Ablehnung statt einer „Abfuhr“ per Schnelllöschung. Das erspart Diskussionen bei den Fragen zur Wikipedia.
Zur Einschränkung der Adminrechte: Die ist eine Selbstverständlichkeit, die sowieso für jeden Admin gilt. Im Zusammenhang mit einer Adminbeschwerde gilt das naturgemäß besonders. Da jeder Admin die Beschwerdeseite auf seiner Beobachtungsseite haben sollte, dürften sich immer genug unbeteiligte finden, die die Sache erledigen. Im Zweifelsfall kann ein „angeklagter“ Admin Kollegen um Schützenhilfe bitten, wie er das ja auch sonst tut, wenn er in einen Konflikt direkt verwickelt ist.
Rainer Z ... 13:56, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn ich mir deinen Baustein so ansehe, frage ich mich dann aber doch, wer von uns beiden den/die anderen missverstanden hat. ;)
Ein Großteil der Sperren angemeldeter Benutzer wird doch mit der Begründung "Sockenpuppe eines unbeschränkt gesperrten Benutzers" vollzogen. Diese Benutzer haben nach eurer Entscheidung zukünftig die Möglichkeit, praktisch jede dieser Entscheidungen als "Adminproblem" zu deklarieren - und mit diesem Fall muss sich befasst werden, denn natürlich wurden Adminrechte für die Sperrung eingesetzt. Der konkrete Anlass für eure Befassung mit diesem Thema war ja genau solch ein Fall. Deshalb hätte ich mir eben eine deutlichere Betonung des Begriffs "missbräuchlich" gewünscht: Ich hatte den fraglichen Benutzer ja nicht gesperrt, weil ich mit ihm irgendein inhaltliches Problem hatte. Im Gegenteil: Ich hatte bis zur Sperrung nichts mit ihm zu tun.
Aber wie gesagt: Es ist eure Entscheidung, und eigentlich ist auch jede Spekulation müßig. --Scherben 15:16, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Diese Möglichkeit hatten sie bisher auch schon. Der Unterschied ist einfach nur, dass die Beschwerde nicht in Sekundenbruchteilen gelöscht wird. Adminbeschwerden, die in anderer Hinsicht nicht berechtigt sind - also Adminrechte wurden eingesetzt, aber nicht missbraucht, weil die Sockenpuppe irgendwo rumtrollte oder nachweisbar die Puppe eines dauerhaft gesperrten Benutzers ist - können in den 24 Stunden ganz normal abgehandelt werden. Ein paar Leute sagen ihre Meinung, Admin wird freigesprochen, Problem kann geschlossen werden. Der Baustein soll nur bei den fehlplatzierten Adminproblemverfahren eine Erklärung liefern, damit die nicht wie früher auf geheimnisvolle und nicht nachvollziehbare Weise verschwinden. --Streifengrasmaus 15:44, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ablehnungsbaustein

Für die schnelle und einheitliche Ablehnung ungerechtfertigter Adminbeschwerden habe ich einen Baustein {{Kein Adminproblem}} angelegt. Sieht so aus:

Diese Beschwerde wird als nicht gerechtfertigt abgelehnt.

Begründung: Es ist nicht erkennbar, dass ein an dem dargelegten Sachverhalt beteiligter Administrator seine erweiterten Rechte im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt eingesetzt hat, insbesondere die der Artikellöschung, der Artikel- oder der Benutzersperrung.

Daher stellt das beschriebene Problem kein Administratorenproblem dar, sondern eine Auseinandersetzung unter gleichberechtigten Wikipedianern. Die angemessenen Orte zur Lösung solcher Probleme sind die Diskussionsseiten der betreffenden Artikel, die Diskussionsseiten der betroffenen Wikipedianer und in schwerwiegenden Fällen, bei denen keine Einigung erzielt werden kann, der Vermittlungsausschuss.


Da ich kein großer Bausteinbastler bin, wäre es nett, wenn jemand prüft, ob der richtig kategorisiert ist usw. Er müsste vermutlich auch bei Hilfe:Allgemeine Textbausteine eingebaut werden.

Falls an den Formulierungen etwas zu beanstanden ist – nur zu! Rainer Z ... 14:47, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Entscheidung

Könntet ihr bitte im Zuge eurer Entscheidung erläutern, worauf sich nach Ansicht der Schiedsrichter die Legitimation stützt, allgemeine Regeln für Adminbeschwerden festzulegen? Wenn ihr meint, dass diese Regeln direkt aus anderen Richtlinien abgeleitet werden können, so wäre die Nennung konkreter Sätze oder Abschnitte sinnvoll, damit die Entscheidung auch nachvollziehbar ist. In dieser Form ist sie es, was den grundsätzlichen Teil angeht, nicht. sebmol ? ! 15:39, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Reicht es dir hier auf der Diskussionsseite, oder möchtest du eine Urteilsergänzung? --Streifengrasmaus 15:49, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das Schiedsgericht ist unzuständig nach dem MB

Tsor hat die Beteiligung des SG explizid abgelehnt, damit ist dieses für die Entscheidung nach dem einschlägigen Meinungsbild unzuständig. Der Vorschlag seiner Mitglieder erscheint jedoch trotzdem als Grundsatz für die AP geeignet, allerdings in seiner Absolutheit nicht befolgenswert. Man kann auch schon im Seitennamen einer AP so sehr gegen die Grundsätze der WP verstoßen, dass ein Schnellöschung notwendig ist („WP:A/AP/Der antisemitische Admin (xyz) hat mich unberechtig besperrt“ oä).--sугсго.PEDIA-/+ 16:14, 16. Jun. 2007 (CEST)Beantworten