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Radfahrstreifen

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Radfahrstreifen bezeichnet eine Fläche auf der asphaltierten Fahrbahn einer Straße, die für Radfahrer vorgesehen ist.

Zeichen 237 – Sonderweg für Radfahrer

Rechtlich handelt es sich um einen Radweg nach StVO, der mit Verkehrszeichen 237 ausgeschildert ist. Die Fahrbahn gem. StVO endet links von der Trennlinie. Ein Radfahrstreifen ist nach RMS (Richtlinie zur Markierung von Straßen) mit einem durchgezogenen Breitstrich (25 cm) von der Fahrbahn abzutrennen (Zeichen 295). Zur Verdeutlichung kann das Zeichen 237 oder ein Radfahrer-Piktogramm auch markiert sein.

Die Trennlinie kann bei Grundstückszufahrten unterbrochen (gestrichelt) markiert werden. Bei Einmündungen und in Kreuzungen ist dies immer der Fall.

Die Breite soll in der Regel 1,85 Meter betragen. An kurzen Engstellen gilt das Mindestmaß von 1,50 Meter. Es handelt sich dabei um die normalen Maße, wie sie auch bei baulich angelegten Radwegen gelten. Die Breite des Zeichens 295 ist in dem Maß eingerechnet. Dies gilt auch für etwaige Entwässerungsrinnen, auch, wenn diese nicht gut befahrbar sind.

Da es sich um einen Sonderweg für Radfahrer handelt, ist jegliches Benutzen durch andere Verkehrsteilnehmer nicht erlaubt, insbesondere Halten und Parken. Nur das Überqueren ist unter Beachtung des Radverkehrs gestattet.