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Bezirksverordnetenversammlung

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Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) ist die Volksvertretung auf Ebene der Berliner Bezirke. Die Bezirksverornetenversammlungen der 12 Berliner Bezirke sind nach der Verfassung von Berlin Teil der Berliner Verwaltung. Aufgaben der BVV sind die Kontrolle des Bezirksamts sowie die Anregung von Verwaltungshandeln. Hierzu kann die BVV Ersuchen und Empfehlungen an das Bezirksamt richten.


Mitgliedschaft, Struktur der BVV

Die BVV besteht aus 55 Bezirksverordneten (diese sind keine Abgeordneten). Mitglied der BVV kann jeder werden, der das aktive und passive Wahlrecht besitzt und in Berlin seinen Wohnsitz hat. Zu den Wahlen zur BVV treten die in Berlin etablierten Parteien (SPD, CDU, PDS, Grüne, FDP) oder auch lokale Wählergemeinschaften an, es sind aber auch Einzelkandidaturen möglich. Überhang- oder Ausgleichsmandate gibt es nicht. Das Mandat von Bezirksverordneten endet mit Ablauf der Wahlperiode, ansonsten durch Niederlegung, Aberkennung oder mit dem Tode. Zudem erlischt das Mandat automatisch, wenn ein Bezirksverordneter zum Bezirksbürgermeister oder zum Bezirksstadtrat gewählt wird.

Die Mitglieder einer Partei bilden eine Fraktion in der BBV. Dabei ist die Mitgliedschaft in der Fraktion an die Mitgliedschaft in der Partei gekoppelt, das heißt ein Austritt aus der Partei bedeutet automatisch auch den Austritt aus der Fraktion. Mindestens drei (ansonsten fraktionslose) Bezirkverordnete können eine Fraktion bilden, zwei Fraktionslose eine so genannte Gruppe.

Zu Beginn der Wahlperiode gibt sich die BVV eine Geschäftsordnung und wählt das Bezirksamt. An der Spitze der BVV steht der Vorstand, bestehend aus dem Bezirksverordnetenvorsteher, zwei Stellvertretern und weiteren Beisitzern.

Aufgaben der BVV

Die BBV ist nach der Berliner Verfassung (Artikel 69-73) "Organ der bezirklichen Selbstverwaltung". Sie wählt das Bezirksamt. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der bezirklichen Verwaltung. Zudem beschließt sie den bezirklichen Haushalt, der jedoch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses bedarf. Die BVV kann darüber hinaus kaum Beschlüsse fassen, die die Verwaltung dann umsetzen müsste. Sie kann lediglich das Bezirksamt befragen und über Ersuchen an das Bezirksamt Verwaltungshandeln anregen.

Die BVV setzt für ihre Arbeit Ausschüsse ein, denen neben Bezirksverordneten auch so genannte Bürgerdeputierte angehören können, die von der BVV gewählt werden.

Wahl

Die Wahlperiode der BVV ist gekoppelt an die Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses. Sie beträgt also fünf Jahre, endet aber bei einer vorzeitigen Auflösung des Abgeordnetenhauses (wie im Jahr 2001) automatisch auch vorzeitig.

Bei den Wahlen zur BVV sind außer deutschen Staatsbürgern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedsstaaten mit gemeldetem Wohnsitz in Berlin wahlberechtigt. Das Wahlalter beträgt derzeit 18 Jahre; die rot-rote Landesregierung plant eine Absenkung auf 16 Jahre. Während bei der Abgeordnetenhauswahl eine Sperrklausel von 5 Prozent besteht, gilt auf Grund eines Urteils des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs bei den Wahlen zur BVV die 3-Prozent-Hürde.

Wahl des Bezirksamtes, Zählgemeinschaft

Das Bezirksamt, das von der BVV zu wählen ist, besteht aus 6 Mitgliedern: dem Bezirksbürgermeister und fünf Bezirksstadträten. Die Bezirksamtsposten werden proportional zum bezirklichen Wahlergebnis auf die Parteien verteilt. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des Bezirksbürgermeisters steht grundsätzlich der stärksten Fraktion zu, kann jedoch an eine so genannten Zählgemeinschaft aus zwei oder mehr Fraktionen übergehen, die über mehr Mandate als die stärkste Fraktion verfügen muss.

Ausblick

Bereits seit langem gibt es immer wieder Forderungen, das Proporzbezirksamt durch ein so genanntes politisches Bezirksamt zu ersetzen. Dann würde es richtige "Bezirksregierungen" geben, die von einer Mehrheit, unter Umständen einer Koalition gewählt würden. Somit steht zu erwarten, dass die BVV ein noch politischeres Gremium wird als bisher schon. Dies wird allerdings zur Folge haben, dass die Fraktionen, die nicht an der Koalition beteiligt sind, Opposition betreiben werden.

Zudem ist angesichts der leeren öffentlichen Kassen im Lande Berlin fraglich, ob und wie auf Bezirksebene wirklich politische Schwerpunkte gesetzt werden können.