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Diskussion:Apostasie im Islam/Archiv/2007

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Mbdortmund in Abschnitt Einleitungstext (Konsequenzen)

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"Islamische Ablehnung"

Seitdem ich als technischer Spätzünder mit "references" in der WP umgehen kann, bin ich ein Fan von Fußnoten, vor allem von Quellenangaben geworden. In meinen bisherigen Artikeln, oder in denen, an deren Gestaltung ich nicht ganz unbeteiligt gewesen bin, werde ich einiges nachtragen müssen. Den Bedarf sehe ich selbst.

Ich sehe einen solchen Bedarf auch hier, in dieser endlosen Diskussion. Der Begriff "islamische Ablehnung" bedarf einer ganz genauen Klärung und zwar wie folgt:

  • a) ist die "islamische Ablehnung" eine generell akzeptierte Position gegenüber Strafmaßnahmen im Falle der Apostasie?
  • b) wer vertritt diese Position der "islamischen Ablehnung"?
  • c) wo ist sie erläutert, beschrieben, nach wissenschaftlich anerkannten und nach - es versteht sich von selbst - islamischen Quellen begründet?
  • d) auf welche islamische Quellen berufen sich die Anhänger dieser "islamischen Ablehnung"?

Kurz: es wird darum gebeten, das Kind beim Namen zu nennen, d.h. Literatur "vom feinsten" auf den Tisch zu legen, in der diese Position klar formuliert und fachlich - nicht religiös motiviert!! - begründet wird.

Es wäre jetzt an der Zeit, diese immer wiederkehrende "islamische Ablehnung" endlich mal nach den obigen Standpunkten hier vorzulegen.

Liegen die Quellen hier vor, kann man darüber nach schari'arechtlichen Vorgaben nachdenken. "Vergebung vor Rache" ist nämlich kein islamrechtlich belegbares Argument. Frohes Schaffen!

--Orientalist 20:45, 7. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich warte auch (ohne Häme) auf das Kapitel, dass die Ablehnung der Strafe für Apostasie durch heutige Muslime darstellt. Gibt es da erste Ansätze oder Vorsätze? (Würde mich als kritischer Testleser zur Verfügung stellen.) Viele Grüße --Koenraad Diskussion 12:12, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Da sich Andere(Ahmadi,List) zu Schade vorkommen:

Ahmad von Denffer

Murad D. Hoffmann

Hier wird Apostasie-Todesstrafe für Hochverräter abgeschwächt. --DerHandelsreisende 13:54, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Damit wir uns nicht gleich am Anfang missverstehen: hier oben stehen zwei Namen; verlangt wird Literatur vom "feinsten", Recherche...usw.--Orientalist 15:50, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

von Denffer zitiert in diesem Artikelchen einen gewissen an-Nisaburi. Die gibt es wie Sand am Meer; er heißt in der Fachliteratur: al-Wahidi. Der Prophetengefährte heißt Sa'id ibn Dschubair und nicht Dschabir, dessen erläuternden Worte im Perfekt stehen müssen - nicht nur wegen des Bedingungssatzes. Was der Verfasser unter den Tisch fallen läßt, steht auf S. 53, Zeile 2-4 (Ausgabe: Dar al-fikr. Beirut. o.D.): wörtlich:

Das (also: la ikrah fi-d-din) war, bevor dem Gesandten Gottes befohlen wurde, die Buchbesitzer zu bekämpfen, dann wurde der Vers la ikraha fi-d-din abrogiert und dem Propheten wurde dann in Surat Bara'a (Sure 9) befohlen, die Buchbesitzer zu bekämpfen.

Und das sind eben jene "Schwertverse", die dieser Islamakrobat aus "verständlichen Gründen" unerwähnt läßt. Das ist, mit Verlaub, keine "Literatur". Das ist Augenwischerei, vom ersten bis zum letzten Wort.--Orientalist 12:17, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das war ne Einladung an Arne List und Ahmadi, sich an der Disk zu beteiligen.--DerHandelsreisende 12:35, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nöö: keine "Einladung" und diskutieren kann man das nicht. Literatur muß her für dies "islamische Ablehnung". --Orientalist 12:39, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Denkst du etwa meine Grundintention zu kennen? Arne List hat diese zwei Personen für islamische Ablehnung erwähnt. Ich hab für ihn was rausgesucht. Und nun sollte Arne List und Ahmadi sich an der Diskussion beteiligen oder in Zukunft die Arbeit an Islamthemen unterlassen. Wenn du diese "Literatur" von den beiden (Hoffmann und von Denffer) schon in der Luft zerreißt dann müssen die beiden halt härtere Geschütze auffahren. Ich bin gespannt was die abliefern werden (wahrscheinlich nix?). --DerHandelsreisende 13:00, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

NÖÖ: ich will hier gar nicht diskutieren. Ich warte auf "Literatur". Eingangs ist alles angegeben worden.--Orientalist 13:21, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Liest man das nach "Murad" Hoffmann: Was Apostasie anbetrifft, verschwindet jeder Konflikt, wenn muslimischerseits erkannt wird, dass es nach Qur’an und Sunna in dieser Welt keinerlei Strafe für den bloßen Abfall vom Islam gibt.

Er ignoriert a) Al-Kutub as-sitta, in der Sira beschriebene Praxis des Mohammed und die Abrogation von la ikraha fi-d-din. Von dieser Stelle an liest man so was nicht weiter. Das ist Blaudunst, gelogen, falsch und dreist.--Orientalist 14:02, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Literatur? Ich prophezeie: Da kommt nix. Wer nichts auf Lager hat, kann auch nicht liefern. Allenfalls ein paar abfällige Bemerkungen über den Besteller; zur Gesichtswahrung. --Helmut Welger 16:58, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Welche Literatur erforderlich ist, um diese ominöse "islamische Ablehnung" zu belegen, steht in den Richtlinien der WP. Was vorliegt, ist keine Literatur, sondern Rechtsverdrehung in Richtung eigene Glaubensvorstellungen islam light. Ich kann warten. "Murad" Hoffmann & van Denffer: das war mal nix. --Orientalist 17:36, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich glaube, den WP-Anforderungen betr. Literaturangaben betr. "islamische Ablehnung" werden die Betreffenden hier nicht nachkommen können. AL versucht noch auf den Zug von Ahmadi zu springen und fügt seine Forenseiten bei: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Apostasie_im_Islam&diff=prev&oldid=33031374

Dann wird auf den Web-links herumgebastelt. Und die Literatur über die "islamische Ablehnung" bleibt auf der Strecke. Ohne Substanz. --Orientalist 19:20, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Vielleicht geht es auch etwas weniger Schwarzweiß. Nur so als Idee ;-) Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass es durchaus eine – wenn auch ziemlich kleine – Anzahl von Muslimen gibt, die für eine liberalere Glaubenseinstellung stehen. Wäre ja auch schlimm, wenn es nicht so wäre. Das findet man natürlich nicht in der „Literatur vom feinsten“. Entsprechend dargestellt, könnten solche Standpunkte durchaus Erwähnung finden, sie werden ja nicht nur individuell vertreten. Deine pauschale „Islam-light“-Verunglimpfung ist in dem Zusammenhang nicht recht ernstzunehmen. Nach deiner Herangehensweise wäre jeder Islam, der nicht fundamentalistisch ist (was er derzeit sicher in der Lehre, teilweise auch in der Praxis ist), kein „richtiger“ Islam mehr. Das kanns ja auch nicht sein. Rainer Z ... 19:31, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Rainer: ich bin kein Fundamentalist, aber ich warte auf die Literatur, wie vereinbart und beschrieben. Was jetzt da abläuft ist erschreckend. Da wird von irgendeinem islam.com eine Seite eingesetzt als Erklärung für die "islamische Ablehnung". Diese islamische Ablehnung beschränkt sich auf einige Konvertitetn, in D'land lebende Muslime und weiß noch was. Das ist keine Literatur, die man in einem Lexikon erwartet. Man kann privat- in jeder Religion - seine eigene Meinung bilden. Aber enzyklopädisch aussagekräftig sind diese Meinungen nicht. Sie stehen im Raum wg. Anbiederung an das Grundgesetz, aber belegbar sind sie durch die Literatur nicht. So. Jetzt macht weiter. Ich mag es nicht, wenn man mir in den Rücken fällt. Tschüss.--Orientalist 19:38, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wer fällt dir in den Rücken? Rainer Z ... 20:01, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wenn der Deutsche Islamrat das Deutsche Islamforum genannt wird, so ist das selbstverständlich eine relevante Größe in Deutschland. Zur Erinnerung: Das ist hier die deutsche Wikipedia, daher darf man ja wohl sagen, wie sich die Organisationen der Muslime in Deutschland in dieser Frage verhalten. :http://www.interkultureller-rat.de/Themen/Islamforum/Scharia-Endfassung.pdf Das ist nun einmal ein Dokument der verschiedenen islamischen Organisationen in Deutschland, und da wird ganz unmissverständlich Stellung bezogen. -- Arne List 20:05, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Das sind alles Klimmzüge. Ein Islamrat ist keine Literatur und nicht rechtsverbindlich. Tauebenzüchtervereine, Evangelikaner und wer weiß was könnten hier vereint ihre Meinung sagen. Das ist keine enzyklopädisch verwertbare Literatur. Es ist nur eine Information, die ausschließlich auf den Islamrat begrenzt bleibt, somit nicht relevant. Ich habe eingangs aufgezählt, wie die Literaturangabe erfolgen soll und dabei haben die Grenzen der WP zu ungunsten der Muslime hier nicht überschritten. Also: entweder Literatur, wie oben gefordert, oder Ihr führt die sinnlose Disku weiter.

Rainer, denk mal ganz scharf nach.--Orientalist 20:17, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Achso, Sie meinen, wenn der Zentralrat der Muslime in Deutschland, die DITIB und andere ein derartiges gemeinsames Dokument verabschieden, dann hat das keine Relevanz. Also verhandelt die Bundesregierung die ganze Zeit mit den falschen Leuten in der Islamkonferenz? -- Arne List 20:22, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Arne List: jetzt hier und für die Zukunft: ich habe diesen Abschnitt in der Diskussion mit einer ganz konkret formulierten Forderung, die durchaus als berechtigt betrachtet wurde und klar formuliert ist, eingesetzt. Für Fragestellungen polemischer Art ist hier kein Platz. Mit wem die Regierung verhandelt (und wie!), steht hier nicht zur Diskussion. Hier werden nicht Foren, Vereine und ihre selbstgebackenen Meinungen gefragt, sondern handfeste Literatur zur "islamischen Ablehnung", - vom feinsten. Wenn Du dazu nichts beitragen kannst, dann bekenne Dich dafür. --Orientalist 20:47, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo.

Ich habe heute mal (auch aus Privatinteresse) mal versucht zur Apostasie zu recherchieren :

a) Laut Albert Hourani soll Raschid Rida bei Apostasie in zwei Fällen unterschieden haben.

  • Der Apostat, der für die ummah eine Gefahr darstelle, indem er sich aktiv gegen diese wende, soll weiterhin mit dem Tod bestraft werden.
  • Der Apostat, der nur einen sozusagen persönlichen Glaubensabfall vollziehe solle ohne Strafe davonkommen.

Kommt zwar ziemlich schwamming rüber, scheint aber von der im Artikel dargelegten Linie als Minderheitsmeinung abzuweichen. Meinungen? Relevanz für den Artikel? Bessere Quellen für Rida?

(Nachzulesen bei : Hourani, Albert : "Arabic thought in the Liberal Age 1798 - 1939", Cambridge, 1983. Hourani bezieht sich auf Jornier, J. : "Le Commentair coranique de Manar, Paris,1954 S. 290 in dem anscheinend die Publikation von Rida ausgewertet wird)

b) Die Encyclopaedia of Islam brachte (Bd. VII Eintrag : Murtadd S. 635f) als Kritiker der angestammten Ansicht Muhammad 'Ali, seines Zeichens (laut Eintrag Bd. VII S. 421) politischer Akteur, Journalist und Dichter in Indien (1878-1943). Dieser habe als Apologetik darauf verwiesen, daß sich die Todesstrafe für Apostaten nicht im Qur'an findet. Er ist allerdings kein islamischer Gelehrter hat also ergo genaus wie Hofmann keine Autorität islamisches Recht auszulegen --> ist m.A. für den Artikel Apostasie im Islam ohne Belang.

Werde mal weitersuchen und mal ein wenig die sogenannten "Modernisten" abgrasen, wenn ich Zeit dazu finde. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 20:55, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hourani habe ich bei mir. Seitenzahl? Im übrigen: in den "Fatawa al-manar" gibt es auch Beispiele...aber eine "islamische Ablehnung" findet sich dort nicht. Nur in Aachen.--Orientalist 21:01, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Oh, entschuldige. Laut meinen Notizen S. 237 (Wiederauflage von 1983). Mir gehts es auch nicht damit Arnes "islamische Ablehnung" zu begründen sondern Minderheitenmeinungen zu finden, die von der im Artikel dargelegten Lehrmeinung abweichen. Rida scheint hier die bestehende Lehrmeinung modifiziert zu haben, jedenfalls soweit ich Hourani verstanden habe. Beste Grüße -- Nasiruddin do gehst hea 12:37, 12. Jun. 2007 (CEST) P.S.: Ich kuck mal ob ich eine Übersetzung von Rida auf dt. engl. oder frz. irgendwo auftreiben kann.Beantworten

ist ein vernünftiger Ansatz. Sagen Abduh, al-Afghani, Abd ar-Raziq usw. etwas zu diesen Themen? Ich denke übrigens, dass die Ablehnung der Todesstrafe für Apostasie durch einen Dachverband in Deutschland seinen Platz im Artikel haben muss. Viele Grüße --Koenraad Diskussion 17:31, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

al-Qaradawi und co.

Eine kleine Auffrischung der Arabisch-Kenntnisse hat noch nie geschadet. Ich habe ein wenig gestöbert und fand auf der Website von Yusuf al-Qaradawi (einer der bekanntesten Rechtsgelehrten) das Kapitel "Fatwas und Urteile" (فتاوى و أحكام) Beim ersten Fall geht es um Folgendes: Ein Muslim fällt vom Glauben ab, tut dies aber nicht öffentlich, sondern eröffnet dies nur einem Freund. Ein anderer Muslim tötet ihn daraufhin wegen Apostasie. Qaradawi kommt in diesem Fall zu dem Schluss, "dass der Mörder hier in vielerlei Hinsicht einen Fehler beging"

  • إن القاتل هنا أخطأ من عدة وجوه.

Interessant ist folgende allgemeine Feststellung al-Qaradwis: "später einigten sie die Rechtsgelehrten des Islam darauf [...], dass die Bestrafung des Murtadd in der Tötung bestehe. Und dies ist die Ansicht der vier Rechtsschulen."

  • ومن ثم أجمع فقهاء الإسلام على عقوبة المرتد - وإن اختلفوا في تحديدها - وجمهورهم على أنها القتل، وهو رأي المذاهب الأربع

Es gibt also auch Fälle von irregulären Morden, die nicht durch das islamische Recht gedeckt sind und es herrscht Konsens über die Bestrafung! Eine weitere Fatwa behandelt die Frage der Apostasie durch Unterlassung. Hier zitiere ich al-Qaradawi folgendermaßen: "Imam Ahmad sagte in einer seiner berühmtesten Überlieferung: Wer abkehrt vom Gebet, ist ein Abtrünniger des Glaubens. Dafür gibt es keine andere Strafe als den Tod."

  • وقال الإمام أحمد -في أشهر الروايات عنه-: هذا التارك للصلاة كافر مارق من الدين. وليس له عقوبة إلا القت

Die Links lauten zu al-Qaradawis Fatwas lauten: [1] und [2] ein weiterer, ebenfalls interessanter Link (diesmal in Englisch) zu einer mehrsprachigen islamischen Website: [3] Dort heißt es:

  • "With regard to the shar’i rulings on apostates, if the apostate does not return to Islam, he must be executed."

Auf der Site werden Fragen und Antworten zum Thema Apostasie behandelt. ([4]) Auf der Site werden die ferner Überlieferungen von Al-Buchari, Ibn Taimiya etc. zum Thema Apostasie zitiert:

  • “It is not permissible to shed the blood of a Muslim who bears witness that there is no god except Allaah and that I am the Messenger of Allaah except in one of three cases: a soul for a soul (i.e., punishment for murder), a married man or woman who commits adultery, and one who leaves his religion and separates from the jamaa’ah (main body of Muslims).”
  • "It was narrated that Ibn ‘Abbaas said: the Messenger of Allaah (peace and blessings of Allaah be upon him) said: “Whoever changes his religion, execute him.”

Vorbeugende Feststellung: Normale Menschen (sprich: Muslime) werden diesen Strafen nichts abgewinnen können. (Weiter im Text) Sind diese Links verwertbar für den Artikel? Wenn ja, soll sich Orientalist bitte meine Übersetzung anschauen. Mein Arabisch ist ein wenig eingerostet. Viele Grüße --Koenraad Diskussion 06:58, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


CHef: hoffentlich erwartest Du von dem pensionierten schaichülislam nicht, daß er diese lange Latte der Links 1 und 2 bei al-Qaradawi übersetzt? Lange Rede, kurzer Sinn: die Pointe ist: murtadd = Kopf ab. Da kann man nichts schönreden. Und die Hadithe noch dazu, nicht nur bei al-Buchari, sondern auch bei den anderen der Al-Kutub as-sitta. So sieht eben die "islamische Ablehnung" aus. --Orientalist 09:08, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nö, die entscheidenden Stellen sind recht kurz. Die Links waren als Beleg und für die Interessierten und möglicherweise zur Verwendung im Artikel. Der eine z.B. für die Apostasie durch Unterlassung. Mit den anderen Links könnte mann das Kapitel "Meinungen britischer Muslime zur Apostasie" vielleicht umbenennen und heutige Haltungen zur Apostasie darstellen: die Meinungsumfrage in GB, Websites, Rechtsgelehrte etc. Gibt's Meinungen dazu? --Koenraad Diskussion 12:10, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Diese arab. links stehen auf meinen "Favorites", al-Qaradawi, Ibn Baz, Uthaimin und die anderen wie die auch immer heißen. Man kommt überall zumselben Ergebnis. Nix mit "Vergebung statt Rache"....das ist Erfindung.--Orientalist 12:51, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Karte

Ich habe eine Weltkarte mit Ländern die die Todesstrafe für Apostasie haben erstellt. Jedoch ist diese Karte unvollständig, solange nicht Länder mit zivilrechtlichen Folgen fehlen. Könnte man die Bitte aufzählen? Bitte mit Quelle, damit das alles auch stimmig ist. --DerHandelsreisende 15:36, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten


Ich glaube: Malaysia und Indonesien: Todesstrafe, bin mir nicht ganz sicher. Jemen aber mit Sicherheit.--Orientalist 15:52, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Indonesien such ich noch raus.--DerHandelsreisende 16:02, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Achja ich wollte noch anmerken, dass ich nur Länder die wirklich Gesetze gegen Apostaten haben reinsetze. Gefahr durch Lynchjustiz lasse ich mal außen vor, da man sonst die ganze Weltkarte rot machen müsste.--DerHandelsreisende 16:22, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Falls ich schlechte Quellen, oder es Einsprüche gibt, dann bitte ich das hier kundzutun.--DerHandelsreisende 16:34, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Staaten mit zivilrechtlichen und strafrechtlichen Folgen:

  1. Ägypten , Quelle Artikeltext
  2. Kuwait, alleanzacattolica.org
  3. Libanon, alleanzacattolica.org
  4. Libyen, Artikeltext
  5. Malaysia, christianpost.com


Natürlich ist bei solchen Links wie "christanpost" und ähnlich genauso Vorsicht geboten, wie bei den Mirzas, den islam-lights usw.--Orientalist 16:40, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hast du keine besseren, wissenschaftlich Quellen? Lieber mehr Zeit lassen und lesen (z.B. Ende/Steinbach oder mal beim Max-Planck-Institut für internationales Recht schauen) und dafür fundierter als mit Hilfe "feindlicher" Websites. Die sollte man nutzen, um zu erfahren, in welchen Ländern der Schuh drückt, als Beleg sind sie untauglich. (meine bescheidene Meinung) --Koenraad Diskussion 16:41, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ja wollte grade Orientalist fragen ob diese katholische Webseite geeignet ist. Wenn du mir Links geben könntest, bzw. ISBNs wäre ich dankbar. Die katholische Seite scheint mir auch nicht ganz "halal" zu sein--DerHandelsreisende 16:43, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Den Steinbach hab ich nur in einer älteren Ausgabe (Kapitel islamisches Recht in ausgewählten Staaten), Max-Planck-Institut ist geraten, die machen aber sehr gute, detaillierte Arbeit zum türkischen Verfasssungsrecht, Zivilrecht, Strafrecht. Da werden bestimmt auch Veröffentlichungen zu den betreffenden Ländern dabei sein. Sylvia Tellenbach (arbeitet dort, ist Juristin und Islamwissenschaftlerin) hat ja auch einen bekannten Aufsatz zu Apostasie im Islam geschrieben: hier --Koenraad Diskussion 17:11, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Über Apostasie gibt es eine umfangreiche Lit. in den Islamwissenschaften, die sich a) mit den klassischen Aspekten beschäftigt und b) die Moderne behandelt. Deine alte Ausgabe von Ende/Steinbach ist wie die Neuauflage. Nur: in der Neuauflage durften die Autoren Korrekturen machen, ohne den Umfang um eine Zeile (Zeilenumbruch! - Druckseitenerweiterung - Finanzierung!) zu verändern. Ich spreche aus Erfahrung. Verlaß Dich ruhig auf Deine erste Auflage. Das war Geschäft vom C.H.Beck- Verlag....und natürlich gut für die Herausgeber. Im übrigen ist dort so gut wie nichts über Ridda drin.--Orientalist 17:36, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Malaysia--Helmut Welger 19:02, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Stimmt Helmut Welger. Danke. Du hast es vor kurzem schon mal reingebracht, oder?--Orientalist 19:13, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, dann lassen wir es lieber so wie es jetzt ist. Ein Update auf zivil- und strafrechtliche Verolgung wäre gut, aber wenn es problematisch ist seriöse Lit./Quellen zu finden, bzw. meist veraltet ist, dann ist es unnötige Mehrarbeit. --DerHandelsreisende 19:56, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Zivil-und strafrechtliche Verfolgung betr. Apostasie findest Du nur im Straf- bzw. Zivilrecht der jeweiligen Staaten, die man nicht googeln kann (ich kann es es nicht). Also, setzt mal die Weltkarte zurück und gut isses gewesen. Denn darum geht es in erster Linie nicht, wo die heute die Köpfe rollen (können). Es geht darum, darzustellen, daß das islamische Recht von Anfang an diese Strafe kanonisiert hat und das zeitgenössische Muftis und Gelehrte diese Ansicht weiterhin vertreten. Und das sind somit zwei paar Schuhe. Daß hierzulande irgendwelche Konvertiten die Sache bagatellisieren und "Hochverrat" (wie wird Hochverrat in den USA bestraft und in Rußland---z.B.?) ins Spiel bringen, ist im islamischen Recht in diesem Zusammenhang unbekannt. Das nur am Rande.--Orientalist 21:25, 9. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kann man Oman, Teile Indonesiens und Nigeria, wo die Scharia auch gilt zur Todeszone für Apostaten erklären?--DerHandelsreisende 18:58, 10. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Pakistan?

Im Artikel lese ich, dass es in Pakistan erst eingeführt werden soll, dass "Apostasie" mit dem Tode bestraft werden kann. Ist die Karte da nicht etwas voreilig? Außerdem wäre es mal interessant, einzuzeichnen, wo die Todesstrafe in den letzten 10-20 jahren überhaupt von Gerichten verhängt und dann womöglich noch vollstreckt wurde. -- Arne List 22:02, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die polemische Frage ist absolut unerheblich. Faktum ist: die Todesstarfe bei Apostasie. Rede hier nicht herum, mit naiven Fragen.--Orientalist 22:04, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Also stimmt es nicht, was im Artikel steht, dass die Todesstrafe für "Apostasie" in Pakistan gefordert wird, sondern sie ist dort Realität? Dann ist doch aber die verlinkte Meldung "Blödsinn". -- Arne List 22:15, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Jetzt ist AL aus Dänemark zurück und stellt seine impertinenten, polemischen Fragen. (Nicht darauf reinfallen).Frag mal Deinen Freund Ahmadi zuerst.... :-) So läuft es: über Aachen bis nach Pakistan: da ist was faul im Staate Dänemark... Nochmals: es wird um Literatur gebeten: "islamische Ablehnung" - --Orientalist 22:19, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

So: http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Literatur#Auswahl

Arne List lese mal den Bildzeitungsartikel genauer. Vielleicht wirst du dann dich besinnen und ne ordentliche Zeitung zu holen. Und dann wirst du etwas erkennen: In Pakistan soll das Apostasiegesetz verschärft werden. Es sollen nur noch 2 (männl.) Zeugen reichen um einen der Apostasie beschuldigen zu können. Vielleicht wollen die Pakistanis die Ahmadiyya-Sekte auslöschen? Wer weiß. Nicht mein Bier. --DerHandelsreisende 22:27, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

AL redet und fragt dummes Zeug, da er keine Literatur zur Ansicht seiner Brüder in Aachen, einschl. Bruder Murad Hoffmann und Ahmad (Ahmed?) von Denffer abliefrn kann. Denn jene liefern auch keine. Somit kann man den Inhalt des Artikels belassen, wie er ist. Ich könnte es noch etwas "ausmalen"....aber das reicht fürs erste. Da stehen nur Fakten, die in der Literatur auch heute erfaßt werden. Natürlich nicht in Aachen, nicht in Kiel oder sonstwo. Aber in den arabischen und islamisch geprägten Ländern. Sonst siehe meine "gelben Seiten". Tschüss.--Orientalist 22:37, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Orientalist: Ich habe dich soeben wegen des Verstoßes gegen die Wikiquette, insbesondere „Keine persönlichen Angriffe“ für 24 Stunden gesperrt. Unabhängig von der Sachfrage, zu der ich mich nicht äußern will, hast du dich an diese Grundregeln zu halten. Ende der Durchsage. Rainer Z ... 23:08, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich will meinen Beitrag noch präzisieren. Es gibt in Pakistan ein allgemeines Blasphemiegesetz, dass von Zia ul Haq eingebracht wurde. Dieses sieht in schweren Fällen die Todesstrafe vor. Wenn also ein Moslem konvertiert, dann wurde und wird das als Blasphemie angesehen -> höchststrafe. Jetzt sollen nur spezielle Gesetze eingebracht werden, wodurch der Prozess schneller gehen soll. --DerHandelsreisende 23:42, 11. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Aha, na dann sollte man das halt im Artikel auch so sagen und mit Quellen belegen. Also wann wurde wer in Pakistan wegen "Apostasie" zum Tode verurteilt? -- Arne List 09:21, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Selber suchen. Frag die Mülltonne oder was auch immer. Du wusstest ja nicht mal den Unterschied zwischen den Blasphemie- und Apostasiegesetzen. Also viel Spaß. Hier ist nämlich nicht WP:Auskunft!--DerHandelsreisende 10:07, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Naja, du hast die Karte doch gepinselt, und ich weise nur auf einen möglichen Widerspruch zum Artikelinhalt hin. Bezüglich deines Tonfalls würde ich übrigens noch ein wenig feilen an deiner Stelle. -- Arne List 10:40, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Was stimmt nicht an meinem Tonfall?--DerHandelsreisende 11:15, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Das weißt Du selbst. Wir wollen es nämlich nicht übertreiben mit der "Integration" (=Anpassung an den hier leider üblichen Tonfall). Bleib einfach bei Deiner sachlichen Art, mit der Du hier eingestiegen bist. Arne weiß selbst, wo die Auskunft ist, und um seinen Spaß kümmert er sich vermutlich auch selbst. --m  ?! 15:29, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Weitere wichtige Länder

Der Artikel belegt die Wirkungsmacht eines traditionellen islamischen Rechtverständnisses am Beispiel verschiedener Länder und an Einzelfällen. Es fehlen aus meiner Sicht

  1. einige wichtige Länder, z.B. die Türkei
  2. Zahlen über die tatsächlich vollstreckten Todesurteile

So entsteht m.E. ein etwas überpointierter Eindruck. -- Mbdortmund 00:32, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Gegenfrage:

  1. Was macht ein Laizistisches Land wie die Türkei wichtig?
  2. Eine genaue Zahl wird es wohl nicht geben.

--DerHandelsreisende 00:52, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Im Artikel ist ja der Fall von Mahmud Taha genannt. Der wurde bloß nur aufgrund einer konstruierten Anklage wegen "Apostasie" hingerichtet. Selbstverständlich war er aber kein "Apostat", sondern ein Muslim, der was gegen das Numeiri-Regime hatte. -- Arne List 14:18, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel hat ein wenig die Tendenz, die traditionalistische Auslegung hervorzuheben, deshalb wäre ich daran interessiert, konkrete Regelungen in moderateren Ländern zu kennen inklusive der jeweiligen religiösen Rechtfertigung, soweit vorhanden. Dabei interessieren mich neben der Türkei auch Syrien, der Irak, Marokko, Algerien und andere bedeutende islamische Länder. Du schreibst, konkrete Zahle seien schwer zu bekommen, machen wir uns halt auf die Suche. Auch in den konservativen Ländern wäre Genaueres über die Rechtswirklichkeit von Interesse. Es geht mir dabei unter anderem um die Frage, ob Todesstrafen infolge der islamischen Rechtstradition krasse Einzelfälle oder die Regel sind. Wie gesagt, aus meiner Sicht werden hier moderatere islamische Positionen aufgrund von religiösen Prinzipien in Zweifel gezogen, obwohl es sie in der Praxis gibt.

Um es an einem Beispiel zu zeigen: Nach katholischem Glauben ist eine Scheidung nur in besonderen Einzelfällen möglich. Dennoch gibt es eine andere Praxis. -- Mbdortmund 01:46, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich denke das kein Moslem, falls es die Todesstrafe auf Apostasie gibt, die auch nicht anwenden liese. Aber wie gesagt: Nachforschen. Falls du Interesse hast können wir ja die Karte verfollständigen. Ich bin bei katholischen POVSeiten hängengeblieben. Jedoch würde ich gerne die Staaten bei denen Apostaten strafrechliche und zivilrechtliche Probleme kriegen ermitteln (muss aber juristisch festgelegt sein und kein Lynchjustiz). Dann könnte man auch auch Länder mit abgeschafften Gesetzen zur Apostasie mitreinbringen. ICh denke wenn der Mohammed von moderaten Moslems hören würde, dann würde er sich im Grabe drehen.--DerHandelsreisende 02:01, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es ist mal wieder auf den Unterschied zwischen islamischem Recht (Scharia) und den staatlichen Rechtsordnungen zu verweisen, die das islamische Recht mehr oder auch weiger inkorporieren. Wenn es in einem Land keine Todesstrafe für Apostasie gibt, liegt das nicht am islamischen Recht, sndern am Recht des jeweiligen Staates, das insoweit mit dem islamischen Recht nicht in vollem Einklang steht. Nicht das islamische Recht ist liberaler oder moderater geworden, sondern das staatliche. Die Türkei hat ohnehin kürzlich die Todesstrafe ganz abgeschafft, um die Aufnahmekriterien der EU zu erfüllen. --Helmut Welger 13:03, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, die Scharia ist doch ein sehr weit gefasster Begriff. Das islamische Recht ist doch kein Monolith, und das Beispiel Deutschland zeigt ja, dass sich dort ein Scharia-Verständis öffentlich durchsetzt, in dem es natürlich keinerlei Strafe für "Apostasie" gibt. Vor diesem Hintergrund würde ich sagen, dass Länder, wo es keine Strafe für "Apostasie" gibt, sich mehr am Islam orientieren, als diejenigen, wo es das (noch) gibt. Wobei man ja auch hier sagen muss, dass die Todesstrafe im 20. Jahrhundert extremst selten überhaupt vollstreckt wurde, und wie wir an dem Fall Mahmud Taha gesehen haben, ja nicht einmal wirklich wegen "Apostasie", sondern wegen "Staatsfeindlichkeit". -- Arne List 14:07, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich spreche nicht von der "deutschen Scharia" (der ich gern weltweiten Erfolg wünsche), sondern von der kanonischen der anerkannten Rechtsschulen. Die ist zwar nicht "monolithisch", aber beim in Rede stehenden Punkt einhellig. --Helmut Welger 15:29, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja und? Deren Relevanz im heutigen Leben ist in dieser Frage ja bei weitem nicht so, wie es der Artikel vermittelt. Sicher gibt es so eine klassische Rechtsauffassung. Nur komischerweise hat sich das seit Mitte des 19. Jahrhunderts weitgehend überlebt. Denn sonst würden ja ständig Apostaten hingerichtet werden. Werden sie aber nicht. -- Arne List 16:54, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Der Unterschied wird doch eigentlich durch den Abschnitt "Heutige Situation ..." ganz gut berücksichtigt. Allerdings sind dort nur "Schreckensbeispiele" aufgeführt. Würde man den Absatz etwas weiter fassen, etwa als "Heutige Rechtssituation in islamisch geprägten Ländern", wäre die Darstellung differenzierter. Die Unterscheidung, auf die Helmut verweist, bleibt allerdings entscheidend. Rainer Z ... 16:02, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Entsprechendes gilt für den Unterschied zwischen katholischem Kirchenrecht (Codex Iuris Canonici) und staatlichem Recht. Dass in vielen Staaten die Scheidung leichter möglich ist als nach Kirchenrecht, hat nichts mit "moderater Praxis" oder liberaler Auslegung des Kirchenrechts zu tun, sondern ausschließlich mit dem staatlichen Recht, das selbst in katholisch geprägten Ländern dem Kirchenrecht nicht in allem folgt.

Ich möchte alle Mitdiskutierenden bitten, auf begriffliche Klarheit zu achten. --HelmIut Welger 13:41, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Genau auf diesen Aspekt habe ich bereits hingewiesen, wie mir scheint aber gegensätzliche Konsequenzen daraus gezogen. Nach katholischem Recht sind fast alle weltlichen Scheidungen Unrecht, man könnte nun einen Artikel über christliche Länder verfassen, die prinzipielle Lehre der Kirche darstellen, ein paar heftige Fälle anführen, etwa die Entlassung von Kirchenmitarbeitern wegen unzüchtigem Lebenswandel anführen, und so den Eindruck erwecken, dies sei gängige Rechtspraxis oder Gegenbeispiele seien irrelevant. Es fehlt der Ausführung zur Praxis die repräsentative Breite und die statistische Genauigkeit. -- Mbdortmund 17:46, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Der Artikel heißt "Apostasie im Islam", nicht "Apostasie in der Türkei" etc. Welche Schwerpunkte würde man von einem Artikel "Scheidung im katholischen Kirchenrecht" erwarten? Eine ausführliche Darstellung, wo überall es nicht gilt? Nein, der Schwerpunkt ist schon richtig, lemmakonform. --Helmut Welger 18:43, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die letzte Person (el-akkad) ist kein Schreckensbeispiel. Der lebt noch.--DerHandelsreisende 18:11, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Dein Satz: "Ich denke das kein Moslem, falls es die Todesstrafe auf Apostasie gibt, die auch nicht anwenden liese.", lässt mich doch deutlich an Deiner Objektivität zweifeln. Oder war das nur so dahingesagt? -- Mbdortmund 18:23, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Es geht darum, dass es eine Hadd-Strafe ist. Das heißt sie ist auch koranisch begründet. Zwar würde ein Moslem in Zweifelsfällen diese nicht anweden, aber bei eindeutigen Fällen würde das durchgezogen. --DerHandelsreisende 18:29, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hoffe, Du fühlst Dich nicht angegriffen, aber verallgemeinernde Aussagen wie "ein Moslem würde ...", die eine bestimmte Verhaltensweise prognostizieren für Menschen, die irgendwie aus dem islamischen Kulturkreis stammen, sind nur irreführend und Ausdruck von Vorurteilen. Der Koran und die Hadith-Sammlungen legen vieles nahe, das ebenso wenig umgesetzt wird, wie entsprechende Vorschriften aus der Bibel. Religiöse Textauslegungen haben eine lange und komplexe Geschichte, zusätzlich muss man den jeweiligen Einfluss der Religion auf den Staat einschätzen, die spezifische Geschichte der Länder usw. -- Mbdortmund 19:12, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Einleitungstext (Konsequenzen)

Im zweiten Absatz steht: In islamisch geprägten Ländern ohne islamische Gerichtshöfe hat der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen. Nachfrage: Ist das in dieser Absolutheit richtig oder sollte er relativiert werden? Gilt das tatsächlich für jedes islamisch geprägte Land? (Wobei ich darunter Länder mit islamischer Bevölkerungsmehrheit verstehen würde) Rainer Z ... 16:09, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wörtchen wie "viele" oder "kann haben" machen die Musik, wenn man etwas nicht genau belegen kann. Das gilt vor allem für den ersten Satz in der Einleitung, wo nicht stehen darf, dass die Todesstrafe in wenigen Ländern droht, keineswegs aber überall und heute sowieso praktisch nicht (man möge es sonst belegen) -- Arne List 16:48, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Man sollte das genauer machen und belegen (wie immer) Viele Grüße --Koenraad Diskussion 17:36, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das wäre der Idealfall. Wie man aber an der Kartendiskussion sieht, scheint es nicht ganz einfach, diese Informationen zu bekommen. Solange schlage ich eine relativierende Formulierung vor. Rainer Z ... 17:55, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Du kannst schon davon ausgehen, das Konversion ein Scheidungsgrund darstellen kann. Wisst ihr noch vor paar Monaten als die Frau die vom Ehemann geschlagen wurde nicht geschieden wurde. Angeblich gäbe es das Züchtigungsrecht (naja war sehr sehr grob vereinfacht von der Richterin) und wäre deswegen kein Scheidungsgrund. Aber Konversion ist Scheidungsgrund.--DerHandelsreisende 18:14, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
In einigen Staaten zweifellos. Aber der Absatz von dem ich spreche, sagt aus, in allen islamisch geprägten Staaten hätte Apostasie zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen. Das wäre zu beweisen. Wobei es auch auf die Definition von „islamisch geprägter Staat“ ankommt. Ich plädiere da für die Glaubensmehrheit als Indikator und dann wämit einer selten bekloppten Begründung. Rainer Z ... 18:23, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mmh, da stimm ich dir zu.--DerHandelsreisende 18:27, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Formulierung "islamisch geprägter Staat" stammt von mir und gehört -- wenn Neutralität hier das Ziel sein soll -- auch in den ersten Einleitungssatz. Damit sind in der Tat Staaten gemeint, deren Bevölkerung mehrheitlich muslimisch ist oder meinetwegen die Islamische Welt. -- Arne List 18:32, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
In den ersten Satz gehört das meines Erachtens nicht. Das würde wieder die Dinge vermischen. Es gibt das islamische Recht als Bestandteil der Religion. Und es gibt Rechtsordnungen islamisch geprägter Staaten. Das sind zwei paar Schuhe, heute jedenfalls. Das Thema des Artikels und die Aussage des ersten Satzes betreffen das islamische Recht. Ich habe den zweiten übrigens umformuliert, hoffentlich in zutreffender und konsensfähiger Weise. Rainer Z ... 18:58, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hier besteht einfach ein grundlegendes Missverständnis: Es gibt nicht ein islamisches Recht, also eine Scharia. Das habe ich doch weiter oben mit der aktuellen deutschen Scharia-Auffassung belegt. "Islamisches Recht" ist kein Buch, sondern eine Auffassung zu einer konkreten Zeit in einem konkreten Land auf Grundlage des Korans (idealerweise). Ansonsten müsste der Artikel ja sagen, dass die Tatsache, dass eigentlich gar keine Apostaten hingerichtet werden, "gegen islamisches Recht" sei. Irgendwas stimmt da also nicht, und das Zauberwort heißt: "Tradtionielle Rechtsauffassung" und spielt in der Vergangenheit, in Schariastan (gibt es natürlich, z.B. dort wo unsere Freiheit am Hindukusch verteidigt wird, oder unser Öl herkommt), und natürlich im orientalistischen Mikrokosmos der Fachliteratur. Das ist aber nicht unbedingt die ganze Realität. -- Arne List 19:16, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Wo hast du das belegt? Und würdest du den Artikel Schari'a für eine grundlegende Falschinformation halten? Rainer Z ... 19:40, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nein, der Artikel ist zwar sehr pflegebedürftig, aber nicht völlig falsch. Es fehlt nur der Hinweis ganz am Anfang, dass die Scharia gar kein Buch, also nicht kanonisiert, ist. Dass es verschiedene Arten von Schariaauffassungen gibt, wird im Artikel weiter unten eingeräumt. Wie ich schon neulich anmerkte, sieht der Koran gar keine weltliche Strafe für Apostasie vor. Wenn das also "Scharia" sein soll, so sollte man sich zumindest mal kritisch damit auseinandersetzen. Und genau das machen ja auch viele Muslime. -- Arne List 19:51, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag @Rainer: Wo ich das belegt habe? Na, das war doch der Edit-War gestern. Ich wollte diesen Link unterbringen: http://www.interkultureller-rat.de/Themen/Islamforum/Scharia-Endfassung.pdf -- Arne List 20:02, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Pah dein Islamforum ist doch wirklich lächerlich. Die Scharia wurde im 8 Jhrd. "kanonisiert". sahaba, tabein tabetabein. Nehmt von meinem Gefolge, von deren Gefolge und von deren Gefolge. Islamforum ist tabetabetabetabe.... tabein.--DerHandelsreisende 20:06, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Dann gäbe es ja ein Buch mit dem Titel "Scharia" und eine deutsche Übersetzung davon, über die wir uns unterhalten könnten. Gibt es aber nicht. "Scharia" ist letztlich Auslegungssache des Korans. Das mit der Todesstrafe für Apostaten wird von vielen Muslimen als eine völlig falsche Auslegung verstanden. Ich sehe das auch als Grund dafür, dass es diese Strafe ja faktisch kaum noch gibt in der islamischen Welt, und die letzte Exekution war irgendwann im 19. Jahrhundert, wenn man mal von Taha (der kein "Apostat" war) und einzelnen Lynchmorden absieht, die aber keine Todesstrafe (also staatliches Handeln) sind. Sicher gibt es auch den modernen Islamismus, der sich sowas gerne wünscht. Das ist aber nicht „der Islam“. Mir vertraut sind in diesem Zusammenhang eher muslimische Argumentationen wie diese hier http://islam.de/5164.php , die ich mal zufällig herauspicke. -- Arne List 20:23, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Arne: Entschuldige, das habe ich nicht als Beleg für die „deutsche Scharia-Auffassung“ betrachtet. Das ist eine Quelle für den Standpunkt des Islamforums, sagt aber nichts aus über die Scharia selbst.
Handelsreisender: Bleibe bitte sachlich. Es besteht derzeit kein dringender Bedarf an Polemikern. Wenn du hier diskutieren willst, halte dich dran. Rainer Z ... 20:13, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nee, dann reden wir aneinander vorbei. Am Islamforum beteiligen sich ja die großen Dachverbände wie Zentralrat der Muslime in Deutschland und DITIB. Das ist schon offiziell, was da steht, und es ist natürliche eine Schariaversion. Es ist eben ein gutes Beispiel, wie eine Scharia im Hier und Heute aussehen kann (und soll). -- Arne List 20:23, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Kann das „ religös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam“ also von z. B. dem Islamforum verändert werden? Kommt mir seltsam vor. Dann könnte sich letztendlich jeder seine Scharia basteln. Die Wahrheit dürfte wohl irgendwo dazwischen liegen. Rainer Z ... 22:07, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Das „religös legitimierte, unabänderliche Gesetz des Islam“ ist im Koran zu finden. Wie es gelesen und verstanden wird, ist eine menschliche Angelegenheit und unterliegt natürlich der Zeit und den Umständen. Selbstverständlich können gelehrte Muslime definieren, was islamisches Recht ist, und was nicht. Die islamische Ablehnung der Todesstrafe für Apostasie begründet sich ja sehr wohl auf den Koran. Was koranisch nicht gedeckt ist, ist ebenjene Todesstrafe für den bloßen Austritt aus dem Islam. -- Arne List 22:23, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ich zitierte die Definition von Schari'a aus der Wikipedia ;-) Aber das mit der „koranischen Deckung“ hatten wir schon genug. Rainer Z ... 22:33, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, das ist ja auch richtig so, aber "unabänderlich" ist ja eine Sache bei Gott und interpretationswürdig. Jedenfalls "verändert" man nicht das Gesetz Gottes, wenn man sagt, für den reinen Willen zum Nichtglauben gibt es keine weltliche Strafe! Man stelle sich das mal vor, was dann hier los wäre! Da sich also aus dem Wort Gottes (dem Koran) nichts dergleichen ergibt, ist die Todesstrafe für Apostasie koranisch nicht gedeckt. Dass es eine Zeit gegeben hat, wo Apostaten als Hochverräter angesehen wurden (und werden mussten), ist bekannt. Das war in den Ridda-Kriegen. Aber heutzutage ist es ja gemeinhin so, dass ein bloßes Verlassen des Islam niemandem schadet (außer den Betreffenden selbst im Jenseits vielleicht, aber ihm kann das dann ja egal sein, da er daran nicht mehr glaubt, bzw. eh nie geglaubt hat). Warum also bestrafen? Das widerspräche dem Sinn des Korans, und das sehen ja viele Muslime genauso, die sich mit der Frage befasst haben. Leider darf das hier nicht dargestellt werden im Artikel. -- Arne List 22:40, 12. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich darf es, aber – da muss ich Orientalist recht geben – braucht es dazu anständige Quellen. Es geht hier ja nicht um Details, sondern um die Gegensätze Apostasie ist nach dem unabänderlichen Gesetz des Islams todeswürdig versus Die Bestrafung der Apostasie widerspricht dem Koran. Rainer Z ... 00:18, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ja, aber das sagen ja sehr viele Muslime, und oben habe ich einen prominenten Beleg geliefert. Leider wird das im Artikel nicht geduldet, und das macht ihn u.a. einseitig. -- Arne List 09:15, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
@Arne List: Bitte vermeide zur Begründung Argumente Deines persönlichen Glaubens (etwa:"Verlassen des Islam niemandem schadet (außer ...!!!)". Solche Argumente sind im Grunde Theoriefindung. Es kann hier nur berücksichtigt werden, was islamtheologisch einschlägig und belegt ist. - Meines Erachtens informiert der Artikel andererseits noch zu wenig über einschlägige und belegte Gründe, warum die Todesstrafe für islamische Apostasie (zB in der Theologie in Deutschland und/oder Europa) nicht als koranisch angesehen wird.--PaCo 00:41, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es ist nicht "meine persönliche Meinung", sondern eine normale Argumentation unter Muslimen, dass man sagt, die Todesstrafe sei alleine schon deswegen hinfällig, weil der Apostat wegen seines reinen Willens zum Nichtglauben ja niemandem schadet (außer sich selbst). Das ist nunmal eine verbreitete Sicht der Dinge, die ich hier nur wiedergebe. Dass ich persönlich auch gegen die Todesstrafe bin, ist ja wohl keine "Theoriefindung" und dein Vorwurf ohnehin anmaßend, da das hier eine Diskussionsseite ist, und ich auch nach meiner Meinung gefragt wurde, zum Beispiel, ob man das islamische Recht "ändern darf". Ja, man "darf", wobei es eben zu beachten gilt, dass der Koran die Grundlage ist und der Mensch auch irren kann und Dinge ihrer Zeit und den äußeren Umständen unterliegen. Daher zum Beispiel der Kontext der Todesstrafe überhaupt, wenn es sich um Hochverrat handelte, also um etwas, was auch außerhalb es Islam häufig (zumindest zu Kriegszeiten) mit dem Tode bestraft wird und sicher niemanden großartig aus den Latschen haut. Das was so empörend klingt, ist ja die Todesstrafe für den reinen Willen zum Nichtglauben, und das ist eben nach einer verbreiteten Meinung NICHT koranisch gedeckt. Verzeieh vielmals, falls dich stört, dass ich Anhänger dieser Meinung bin, aber ich bin Demokrat und finde das richtig so. -- Arne List 09:15, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Interpretation des Korans ist nicht von individueller Natur, wie mein wahhabitischer Freund mir immer einredet. Der Koran wurde durch Mohammed mitinterpretiert (belegt in Hadithen). Wenn also ein Islamforum/-rat versucht den Koran nach seinem Gutdünken umzuinterpretieren, dann würde mein wahhabitischer Freund sagen: "Wir sind doch keine Christen!".--DerHandelsreisende 01:38, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Die Wahabiten sind aber eine extreme Richtung, die man als eine Richtung unter vielen darstellen muss, aber neutral ist es nicht, wenn man dort den "wahren Islam" verortet. Sollte eigentlich einleuchten. Ich habe ja nichts dagegen, wenn verbrecherische und archaische Auslegungen genannt werden, aber dann muss man eben auch ihre Vertreter beim Namen nennen (auch den Mufti der "Original Research Fatwa") und nicht so tun, als sei das bereits "der Islam". Dafür gibt es einfach zu viele andere -- m.E. vernünftigere -- Meinungen im Islam. -- Arne List 09:22, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Islamische Theologie ist möglich, wenn auch vielleicht selten. Hier bei WP darzustellende theologische Auslegung und Wertung der Mitinterpretation Mohammeds oder die theologische Rechtfertigung einer Abweichung von speziellen Mitinterpretationen des Profeten müssen aber einschlägig sein und durch Quellen belegt werden. Auch wenn diese Recherche ergeben sollte, dass etwa die europäische Theologie die Todesstrafe für Apostasie im Islam rechtfertigt (und der Islam sie nur nicht durch- oder umsetzen kann und darf), so wäre das hier zu nennen.--PaCo 07:35, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Es wird ja schon unterdrückt, dass ich ein Dokument der deutschen Muslime vorlege, die unzweideutig ihre Version der Scharia verkünden, nach der es natürlich keine Strafen für den bloßen Willen zum Nichtglauben oder Glaubenswechsel geben darf. Diese Auffassung ist ja nicht etwa "exotisch" sondern von großen Organisationen, die eine breite Basis von Gläubigen vertreten, und außerdem logisch im Koran begründet, was man auch bei vielen anderen Muslimen nachlesen kann. Außerdem lässt sich damit auch die Tatsache erklären, dass die Todesstrafe praktisch nie vollstreckt wurde in der Moderne. -- Arne List 09:22, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Diese Sichtweise findet sich übrigens auch bei Tariq Ramadan: http://www.tariqramadan.com/article.php3?id_article=746 -- Arne List 10:41, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Noch einmal Einleitung

"In islamisch geprägten Ländern ohne islamische Gerichtshöfe – in Ägypten bestanden sie bis Januar 1956[2] – kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben, falls die staatliche Rechtsordnung sich an der Schari'a orientiert."

Der Satz ist immer noch extrem missverständlich, ein uninformierter Leser würde eventuell die Türkei dort subsummieren. Der Schlenker zu Ägypten gehört nicht in die Einleitung.

Ich schlage folgende Formulierung vor.

"In Ländern, deren staatliche Rechtsordnung sich an der Schari'a orientiert, die aber keine islamischen Gerichtshöfe haben, kann der bekundete „Abfall vom islamischen Glauben“ zivilrechtliche (Erbrecht, Eherecht) und strafrechtliche Konsequenzen haben."

Um deutlich klarzustellen, dass die konservative Auslegung des islamischen Rechts nicht in allen Ländern mit muslimischer Bevölkerungsmehrheit gilt, könnte man die Situation in der Türkei darstellen. Zur Religionsfreiheit in der Türkei gibt es reichlich offizielles Material, etwa die hier zitierte kleine Anfrage an die Bundesregierung. Was haltet ihr davon? -- Mbdortmund 12:04, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Als ich den "Schlenker zu Ägypten" entfernt habe, landete ich auf der Vandalismusmeldung. Also Vorsicht, auch wenn du natürlich recht hast, weil das eine schwachsinnige Detailinfo an dieser Stelle ist. -- Arne List 12:24, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Die Rechtssituation in der Türkei beruht nicht auf einer weniger konservativen Auslegung des islamischen Rechts, sondern auf dem türkischen Recht. Ich bitte nochmals um begriffliche Klarheit. --Helmut Welger 12:44, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Und wie kommt es, dass der Zentralrat der Muslime in Deutschland ebenfalls jedwede Strafen für den Willen zum Nichtglauben oder Glaubenswechsel ablehnt? Der könnte in dieser Frage ja auch einfach auf das "unveränderliche Recht" verweisen, das hier im Artikel vorgetragen wird. Oder sagst du jetzt, die Muslime in Deutschland lehnen das deshalb ab, weil es ja eine gesetzlich garantierte Religionsfreiheit gibt, die man für sich selber beansprucht, also auch den anderen zugestehen muss? Auch wenn das der Grund wäre, so ist das immer noch eine islamische Position. Genau diese Position darf im Artikel nicht erwähnt werden bisher. -- Arne List 12:51, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mit dem Zentralrat ist das so eine Sache. Offiziell wird der sich natürlich nie verfassungsfeindlich äußern. Er wird aber immer wieder verdächtigt, zumindest teilweise den Muslimbrüdern nahezstehen. Ob begründet, kann ich nicht beantworten. Rainer Z ... 14:08, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Was haben solche Unterstellungen (also die essayistisch ausgebreiteten Spekulationen im Artikel über den ZMD) denn nun mit dem Thema zu tun? Und selbst wenn es im Zentralrat Organisationen gäbe, die im Zusammenhang mit den Muslimbrüdern ständen, so heißt es noch lange nicht, dass die Muslimbrüder ernsthaft Einfluss auf den ZMD hätten. Und selbst wenn, dann wäre es ja umso bemerkenswerter, dass der ZMD sich gegen die traditionalistische Sichtweise stellt, nach der der "Abfall vom Glauben" bestraft werden kann. Es ist ja wohl eher so, dass Positionen wie diese eben bedeuten, dass der ZMD eben nicht islamistisch ist. Dass ihm das gerne unterstellt wird, gehört mit zum Programm. Damit müssen alle Muslime leben, die nicht abschwören. -- Arne List 14:37, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Lieber Kollege Welger, es scheint Dir vielleicht so, als sei durch die laizistische Staatskonzption das türkische Recht tatsächlich unabhängig von der Auslegung des Islam. Dabei übersiehst Du die massiven staatlichen Eingriffe in Glaubensfragen, etwa durch das Religionsministerium, entsprechende Gesetze, den staatlichen Religionsunterricht und die staatliche Kontrolle von Moscheen. Dass diese Verbindungen Folgen für die Auslegung religiöser Fragen haben, liegt auf der Hand, als Beispiel etwa hier eine Stellungnahme zu christlicher Missionsarbeit in der Türkei. mfg -- Mbdortmund 15:16, 13. Jun. 2007 (CEST)Beantworten