Reichskonkordat
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Das Konkordat, das 1933 zwischen dem Heilgen Stuhl und dem Deutschen Reich geschlossen wurde, wird gemeinhin als Reichskonkordat bezeichnet. In ihm wurde das Verhältnis zwischen deutschem Staat und der katholischen Kirche geregelt. Obwohl der Vertrag bereits lange zuvor in der Weimarer Republik vorbereitet war, wird der Vertragschluß aus politischen Gründen heute oft kritisiert, weil zu diesem Zeitpunkt Adolf Hitler bereits Reichskanzler war.