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Oberharzer Wasserregal

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Das Oberharzer Wasserregal ist ein heute nicht mehr verwendetes jahrhundertealtes System zur Versorgung von Wasserrädern in den Harzer Gruben mit Aufschlagwasser. Die zur Erzeugung von Wasserkraft gebauten Anlagen stehen heute unter Denkmalschutz.

Aufbau

Das Wasserregal besteht aus einer Vielzahl von Stauseen und Stauteichen, die alle ähnlich konstruiert sind und die zur Sammlung und Speicherung des Regenwasers dienen. Das Wasser wurde in fast parallel zu den Isohypsen der Hänge verlaufenden Gräben gesammelt und in die Teiche geleitet, teilweise über große Entfernungen, wie zum Beispiel der Dammgraben, der Wasser aus der Region des Brockens über 25 km bis nach Clausthal leitet. Die Teiche geben ihr Wasser an eine weitverzweigte Reihe von Gräben und Wasserläufen ab, welche teils oberirdisch, teils unterirdisch verlaufen, damit schließlich das Wasser in den Gruben die Wasserräder antreibt. Ein komplexes System sorgt dafür, dass für jedes Wasserrad eine angemessene Menge an Wasser zur Verfügung steht. Überdies kann das Wasser durch stetige Weiterführung auf mehreren Ebenen genutzt werden. Die Wasserräder selbst, die teilweise als Kehrräder ausgelegt waren, hatten verschiedene Aufgaben. Zum Beispiel sollten sie das Wasser aus Gruben pumpen oder Personen- und Materialtransport in die Schächte ermöglichen, wofür teilweise abenteuerlich wirkende Hebelkonstruktionen (Kunstgestänge, Fahrkunst) verwendet wurden. Die Stauseen und Wassergräben sind heute noch weitgehend erhalten, die Wasserräder selbst aber sind überwiegend nicht mehr vorhanden, auch wenn einige rekonstruiert sind.

Geschichte

Das Wasserregal (von lat. rex, regis = König) bestand in seinen Anfangszeiten bei Wiederaufnahme des Bergbaus im Harz im 16. Jahrhundert als Wassernutzungsrecht im Rahmen der Bergfreiheiten. Mit der Verstaatlichung der Bergwerke am 1. Januar 1864 durch das Königreich Hannover fielen neben den Bergfreiheiten auch sämtliche Wassernutzungsrechte zurück an den Staat. Damit hatte das Königreich Hannover das Wasserregal beansprucht. Es ist im Preußischen Wassergesetz von 1913 §16 und §381 erstmals schriftlich als Gesetzestext niedergelegt. Nach dem Anschluss des Königreiches Hannover an das Königreich Preußen übernahm die Königlich-Preußische Bergbauinspektion und später dann die Preussag den Betrieb der Bergwerke des Oberharzes. Mit dem wohl endgültigen Ende des Bergbaus im Oberharz blieb noch die Möglichkeit der weiteren Wasserkraftnutzung der gestauten und aufgefangenen Wasser zur Stromerzeugung. Dies wurde von der Preussag bis 1980 in den Schächten Kaiser Wilhelm (maximale Leistung 4,5 MW)und Ottiliae (maximale Leistung 1,5 MW) fortgesetzt. Dafür wurden die Teiche und Gräben weiterhin benötigt und gepflegt. Nach Stilllegung der Kraftwerke ging die Anlage des Wasserregals auf die Harzwasserwerke über, die diese pflegen und zum Teil zur Trinkwassergewinnung nutzen.