EBay
eBay ist der weltweit umsatzstärkste Anbieter von Internet-Auktionen. Als eines von wenigen Unternehmen hat eBay das Platzen der so genannten Dotcom-Blase überlebt.
Ebay wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in den USA gegründet. Inzwischen nutzen mehrere Millionen Menschen diese Plattform, um Waren zu er- oder versteigern; die Firma ist in 27 Ländern der Welt präsent. Im Jahr 2003 wurden über eBay Waren und Dienstleistungen im Wert von 24 Milliarden US-Dollar umgesetzt, dafür wurden 971 Millionen Artikel zum Verkauf angeboten.
Ebay ist besonders beliebt, da man viele Produkte deutlich günstiger als im Handel erwerben kann. Auch originalverpackte Neuware wechselt oft für den Bruchteil des üblichen Preises den Besitzer. Außerdem kann man bei Ebay Waren ersteigern, die man ansonsten nirgendwo mehr findet, da sie nicht mehr hergestellt werden oder Nischenprodukte sind, die nicht den Weg in die Verkaufswege finden. Deswegen ist der Online Marktplatz ein Paradies für Sammler jeglicher Art.
Aktuelle CEO: Meg Whitman
Geschäftszahlen | |||
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Jahr | Umsatz in Mio. Dollar |
Gewinn in Mio. Dollar | |
2003 | 2165,1 | 441,62 | |
2002 | 1213,7 | 249,9 | |
2001 | 748,4 | 116 |
eBay Deutschland
Der deutsche Vorläufer von eBay wurde 1999 in Berlin unter dem Namen Alando von sechs Freunden und Brüdern gegründet. Schon sechs Monate später kaufte die amerikanische eBay-Gesellschaft die Firma für 43 Millionen US-Dollar. Mitte 2000 wurde der Geschäftssitz in den Europarc Dreilinden in der Nähe Berlins verlegt. Laut allgemeinen Geschäftsbedingungen soll allerdings ein schweizerischer eBay-Ableger für die Durchführung der Auktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz rechtlich verantwortlich sein.
In Deutschland finanziert sich eBay über eine sogenannte Angebotsgebühr, die zwischen 0,25 und 4,80 Euro je Artikel liegt, sowie über eine Provision in Höhe von zwei bis fünf Prozent, die dem Verkäufer bei einem erfolgreichen Verkauf in Rechnung gestellt wird. Ein erheblicher Anteil des Konzernumsatzes wird von den so genannten eBay-Partnern (auch Affiliate genannt) generiert. Diese vermitteln potentielle Kaufinteressenten an eBay und erhalten im Gegenzug Provisionen. (siehe Weblinks)
eBay Deutschland hatte zu Beginn des Jahres 2004 knappe sieben Millionen Mitglieder und ist somit Marktführer. Im August 2004 gelingt es einem 19-jährigen Schüler aus dem Landkreis Helmstedt die Domäne von eBay unter seine Kontrolle zu bringen. Er wird eine Woche später gefasst.
Kritik
Unzureichender Datenschutz
Das Auktionshaus ist zwar bei vielen Benutzern beliebt, aber auch aufgrund einer fragwürdigen Handhabung des Datenschutzes heftig umstritten ([1], [2], [3]).
Fehlen einer Identitätsfeststellung
Ein besonders gravierendes Problem ist das vollständige Fehlen einer eindeutigen Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von neuen eBay-Konten. Statt eine sichere Identitätsfeststellung (z.B. über Postident) durchzuführen, holt eBay seit Februar 2003 nur eine Schufa-Auskunft über den Neukunden ein ([4]). Dieser Mangel führt zu einer wachsenden Anzahl von Identitätsdiebstählen und diese wiederum zu einem exponentiellen Anstieg der Betrugsfälle.
Ein prominentes Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls wurde der Bundestagsabgeordnete Uwe Göllner, in dessen Namen bei eBay ein Sportstudio für 90.000 Euro sowie ein Solarium für weitere 30.000 Euro ersteigert wurden (vgl. Bericht Internet-Betrug: Teure Scherze. Unbekannte steigern bei eBay-Auktionen unter Politikernamen und schädigen Anbieter, Focus 02/2004 vom 05.01.2004).
Am 12. Februar 2004 hat das Amtsgericht Potsdam unter dem Aktenzeichen 22 C 70/04 in einem ähnlichen Fall eine einstweilige Verfügung gegen eBay erlassen (vgl. [5]), worin dem Auktionshaus unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu Euro 250.000 oder ersatzweise Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung verboten wird, Teilnehmer unter der Identität des Antragstellers zum Handel auf der Internetplattform zu registrieren ([6], [7]).
Intransparenz
eBay gibt keine konkreten Angaben über die Anzahl der über die Plattform durchgeführten Betrugsfälle bekannt, bezeichnete im Oktober 2003 jedoch einen Prozentsatz von 0,01 Prozent der Angebote als betrügerisch; bei den rund 670 Millionen Auktionen, die im Jahr 2002 durchgeführten wurden, würde dieser Prozentsatz also etwa 67.000 Betrugsfällen entsprechen ([8]).
Die Berliner Zeitung zitierte am 20. Januar 2004 in dem Artikel Starker Anstieg der Betrugsfälle bei eBay eine amtliche Statistik des Landeskriminalamtes (LKA) Sachsen, nach dem die Zahl der angezeigten Betrugsfälle im Jahr 2003 um 132,8 Prozent auf 2.305 Fälle gestiegen sei. Im Jahr 2002 waren in Sachsen noch 990 Betrugsfälle registriert worden.
Versteigerung illegaler Güter
eBay gerät auch immer wieder in die Kritik, da auf der Auktionsplattform kontinuierlich illegale Güter versteigert würden, ohne dass eBay ausreichende Anstrengungen unternehme, diese Vorgänge zu unterbinden; neben menschlichen Organen wie Nieren ([9]) wurde beispielsweise wiederholt rechtsextremistisches Propagandamaterial ([10]), illegale Musikkopien ([11]), Raubkopien von Software ([12]) oder Hehlerware bzw. Diebesgut ([13], [14]) über eBay versteigert.
Anfang Februar 2004 dokumentierte die Tierschutzorganisation Komitee gegen den Vogelmord e. V., dass bei eBay geschützte Tierarten in erheblichem Umfang gehandelt würden; allein im Januar 2004 seien hunderte geschützter Vogelarten, insbesondere Greifvögel und Eulen, Dutzende Bären- und Raubkatzenfelle, Elfenbeinprodukte sowie Schädel von Leoparden, Delphinen und Belugawalen versteigert worden. In der exemplarischen Studie "Wilde Tiere unterm Hammer - Dokumentation des Handels mit geschützten Arten bei eBay" wurden innerhalb von 30 Tagen mehr als 1.500 illegale Tierauktionen bei eBay erfasst. Vergleichbare Vorwürfe hat auch der Naturschutzbund NABU bereits seit längerem erhoben ([15], [16], [17]).
Daneben wurden beispielsweise 2003 vermehrt Tankquittungen versteigert, die ihrem Erwerber dazu dienten, Steuern zu sparen. Auch hier schritt eBay nur zögerlich und nach mehreren Hinweisen ein.
Viele Verkäufer bei eBay sind zwar gewerblich tätig, geben sich aber als Gelegenheitsverkäufer aus und geben die Einkünfte nicht beim Finanzamt an. Die Finanzbehörden scannen daher die Angebote bei eBay regelmäßig mit dem Robot XPIDER auf der Suche nach nicht deklarierten Einkünften ([18], [19]).
Schwarzmarkt für Tickets
Über eBay werden Tickets (Konzerte, Fußball, etc.) zu überteuerten Preisen angeboten (sofort Kauf Optionen) bzw. versteigert. Fans bezahlen so für ihre Tickets fast das drei bis vierfache des normalen Preises. Nach deutschem Gesetz eindeutig ein Verstoß, da die Anbieter die Tickets aus dunklen Quellen erhalten (Vereine, Fanclubs Ticketshops usw.) und in großen Mengen anbieten.
Position eBays
Das Unternehmen eBay hält dagegen, dass es die Versteigerungen nicht selbst ausrichte, sondern lediglich als Makler zwischen Verkäufern und Käufern auftrete. So bezeichnet eBay sich selbst auch nicht als Auktionshaus, sondern als "Online-Marktplatz". Daher sei eBay als Vermittler nicht verantwortlich zu machen für Betrügereien, die auf der bereitgestellten Plattform durchgeführt würden; in diesem Sinne urteilte auch das Landgericht Düsseldorf im Urteil vom 29. Oktober 2002 (Aktenzeichen: 4 a O 464/01) (vgl. [20] und vergleichbares Urteil vom Landgericht Potsdam vom 10. Oktober 2002 in einem ähnlichen Fall).
Rechtliche Bewertung
- Der Bundesgerichtshof hat in einem Streit zwischen Ricardo (Internetauktionshaus) und der Fa. Rolex nunmehr folgendes entschieden: Auch Hosting-Anbieter (im Sinne des Teledienstegesetzes), die lediglich eine Plattform für Angebote bereitstellen, sind verpflichtet, Angebote zu sperren, die Rechte Dritter verletzen. Darüber hinaus müssen sie Vorsorge treffen, dass es nicht zu weiteren Rechtsverletzungen kommt (BGH, Urt. v. 11. 3. 2004, I ZR 304/01 - Pressemitteilung des BGH).
- Der Bundesgerichtshof hat am 03. November 2004 entschieden, dass Käufer, die auf Internet-Auktionen Ware von professionellen Händlern erwerben, ein uneingeschränktes Widerrufsrecht innerhalb von 2 Wochen haben. Dem Urteil nach handelt es sich bei Online-Versteigerungen nicht um eine Auktion im herkömmlichen Sinne, sondern um ein einfaches Kaufangebot, das mit einem Kaufvertrag abgeschlossen wurde und somit dem Fernabsatzgesetz unterliegt (Az.: VIII ZR 375/03).
Die Definition des "professionellen Händlers" wurde dabei nicht behandelt.
Siehe auch
Literatur
- Ultsch, in Schwarz/Peschel-Mehner (Hrsg.): Recht im Internet. Kognos Verlag Augsburg, ISBN 3-931314-04-9
Weblinks
Offizielle Angebote von eBay:
- Deutsche Website von eBay
- Österreichische Website von eBay
- Schweizer Webseite von eBay
- Amerikanische Website von eBay
Unabhängige Informationen: