Zweckgemeinde
Eine neue Form der interkommunalen Zusammenarbeit (Gemeindezusammenarbeit). Direktdemokratische, flexible, funktionale, aufgabengerechte, transparente (auch finanziell), wirtschaftliche, öffentlich-rechtliche Körperschaft auf Gemeinde-Ebene, mit unmittelbarer (auch finanzieller) Verantwortung der Behörden gegenüber den Bürgern. Die Zweckgemeinde eignet sich für intensive Zusammenarbeit zwischen Gemeinden auf Grundlage von flexiblen, bewährten staatsorganisatorischen Prinzipien (direkte Demokratie, Autonomie, Freiwilligkeit). Die Zweckgemeinde ist im Rahmen der ihr durch die Bürger übertragenen Aufgaben autonom und abschliessend zuständig. In der Schweiz bestehen seit Langem ähnliche Gebilde in Form von Bürger-, Kirch-, Schul- und Zivilgemeinden, sie haben sich vorzüglich bewährt, die Vielfalt der Gemeinden in der Schweiz ist eine Stärke, sie reflektiert die mannigfaltigen Anforderungen an den heutigen Staat. Die Zweckgemeinde ist eine Anwendung von FOCJ, sie wird zur Zeit im Kanton Zürich, Schweiz, seinem Verfassungsrat und der öffentlichen Vernehmlassung diskutiert. Mehr dazu auf www.zweckgemeinde.ch - zum Verfassungsrat und Online-Vernehmlassung siehe www.verfassungsrat.ch > Vernehmlassung > Ihre Meinung.