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Mofa-Prüfbescheinigung

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Die Mofa-Prüfbescheinigung ist ein deutscher Nachweis über die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse „Mofa“.

Andere Länder kennen diese Art der Prüfbescheinigung nicht, sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne.

Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa) sowie zum Führen von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit).

Der Bewerber um eine solche Prüfbescheinigung muss eine Ausbildung (praktisch und theoretisch) absolvieren sowie seine Kenntnisse in einer theoretischen Prüfung unter Beweis stellen. Träger der Mofa-Ausbildung ist in der Regel eine Fahrschule, kann aber auch eine sonstige Bildungseinrichtung mit der behördlich genehmigten Ausbildungsbefähigung sein.

Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung mit vollendetem 15. Lebensjahr und bestandener Theorieprüfung. Das Fahrerlaubnisrecht soll in naher Zukunft (angepeilt ist der Jahreswechsel 07/08) keine Mofa-Prüfbescheinigung mehr beeinhalten. Vielmehr soll den 15-jährigen dann der Fahrerlaubniserwerb Klasse M mit allen zurzeit geltenden Bestimmungen erlaubt werden.