Offener Investmentfonds
Ein Investmentfonds ist eine Form der Geldanlage. Eine Kapitalanlagegesellschaft (auch Investmentgesellschaft, KAG) sammelt das Geld der Kapitalanleger, bündelt es in einen Investmentfonds und investiert es in unterschiedlichen Anlagebereichen. Durch die Streuung der Investition wird das Anlagerisiko minimiert. Das Geld wird nach vorher festgelegten Anlagezielen in Aktien, festverzinslichen Wertpapieren, am Geldmarkt und/oder in Immobilien angelegt.
Mit dem Kauf von Investmentfondsanteilen wird der Anleger Miteigentümer am Fondsvermögen und hat einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum jeweils gültigen Rücknahmepreis. Der Anteilswert bemisst sich nach dem Wert des gesamten Fondsvermögens, dem so genannten Inventarwert oder Net Asset Value (NAV), dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird durch ein professionelles Fondsmanagement verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen, das heißt die Anlagen müssen strikt getrennt von dem Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Vermögenserhalt auch bei Insolvenz der Gesellschaft. Der Betrag des Sondervermögens steigt durch neue Einlagen von Anlegern und durch Kurs-, Dividenden- und/oder Zinsgewinne bzw. fällt durch Rückerstattung von Anteilen oder Verluste.
Die in Deutschland zum Verkauf zugelassenen Investmentfonds unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die genauen gesetzlichen Vorschriften zu Investmentfonds sind im Investmentgesetz (InvG) zu finden.
Offene Fonds
Bei den offenen Fonds existiert keine Begrenzung des Fondsvermögens und der Zahl der Anteilscheine. Die Anteilscheine offener Fonds können in der Regel an jedem (Börsen-)Tag gehandelt werden.
Arten offener Fonds (nach Art der Investition)
- Aktienfonds (Investment hauptsächlich in Aktien)
- Rentenfonds (Investment hauptsächlich in festverzinsliche Papiere)
- Mischfonds (Investment in verschiedenen Anlageklassen)
- Geldmarktfonds
- Offene Immobilienfonds
Seit Anfang 2004 in Deutschland und Österreich zum öffentlichen Vertrieb zugelassen (offizielle Bezeichnung: Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken):
- Hedgefonds
- Dachfonds (Investment hauptsächlich in andere Fonds)
Andere Arten offener Fonds
- Garantiefonds
- AS-Fonds
- Indexfonds bildet einen bestimmten Index wie z.B. den DAX nach.
- Laufzeitfonds sind zeitlich begrenzt und werden zwangsläufig am Ende der Laufzeit aufgelöst
- Multi Manager Fonds
- Spezialfonds Fonds für Institutionelle Anleger.
Weitere Unterscheidungsmerkmale
Eine weitere Möglichkeit, Investmentfonds zu kategorisieren ist, sie nach Anlagedauer zu sortieren, wobei die Definition der verschiedenen Kapitalanlagegesellschaften variiert:
- kurzfristige Fonds
- mittelfristige Fonds
- langfristige Fonds
Eine mögliche weitere Unterteilung ist, ob der Fonds mit einem Ausgabeaufschlag versehen ist:
- Tradingfonds (TF) ohne Ausgabeaufschlag
- Classicfonds (CF) mit Ausgabeaufschlag
Für Fonds mit Ausgabeaufschlag ist bei dem Kauf ein um bis zu 5% höherer Preis zu zahlen. Für die Aufnahme in Sparplänen, bei denen monatlich eine bestimmte Summe in Fonds investiert wird und daher auch monatlich Anteile nachgekauft werden, ist diese Anlageform aufgrund des vergleichsweise hohen Anschaffungspreises nicht zu empfehlen (siehe Kosten)
Geschlossene Investmentfonds
Hauptartikel: geschlossene Fonds
Geschlossene Fonds unterliegen Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit jederzeit Anteile handeln zu können. So muss eine Investition in der Regel während des Platzierungszeitraums erfolgen, auch eine Rückgabe von Anteilen ist nicht möglich.
Kosten
Die Kosten eines Fonds setzen sich zusammen aus dem Ausgabeaufschlag, den Verwaltungskosten, der Depotgebühr und manchmal einer Erfolgsbeteiligung des Managements. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0 %. Da der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Vertriebskosten dient, wird im Direktvertrieb über das Internet teilweise auf ihn verzichtet, wobei dann die Verwaltungsgebühr höher ausfallen kann. In der Verwaltungsgebühr ist unter anderem eine Bestandsprovision enthalten von der sich Discountanbieter im Wesentlichen finanzieren.
Die jährlichen Managementgebühren liegen im allgemeinen bei 0,1 – 1,75 % p.a., die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Die jährlichen Managementgebühren von Indexfonds liegen bei durchschnittlich nur etwa 0,45% p.a. Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf absoluter (Beteiligung am Gewinn) oder relativer (Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten Benchmark) Bemessungsgrundlage.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Vermögen eines Publikumsfonds bei einer Depotbank hinterlegt ist. Sie berechnet dem Fondsvermögen jährlich eine Depotbankgebühr. Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck- oder Wirtschaftsprüfungskosten, die dem Fondsvermögen belastet werden und im Bericht ausgewiesen sind. (siehe Total Expense Ratio).
Alle Umschichtungen des Fondsvermögens verursachen zudem Transaktionskosten. Bei Aktienfonds geht man von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote (PTR - Portfolio Turnover Rate) von 1,5 aus. Da die Depotbank des Fonds, die über die Transaktionskosten an allen Umschichtungen verdient, oftmals zum Konzern der Kapitalanlagegesellschaft gehört, können Interessenkonflikte insofern auftauchen, als dass zu viele Umschichtungen erfolgen oder die vereinbarten Gebührensätze überhöht sind.
Bei Indexfonds sind Umschichtungen nur erforderlich, wenn sich die Zusammensetzung des zugrundeliegenden Index ändert oder das Fondsmanagement auf Mittelzu- oder abflüsse reagieren muss. Bei Indexfonds geht man daher von einer durchschnittlichen jährlichen Umschichtungsquote von nur 0,2 aus.
Ein deutsches Extrembeispiel für häufige Umschichtungen im Vergleich zur verfolgten Anlagepolitik ist der im Jahr 2006 liquidierte Europa-Actio-Matrix-Universal-Fonds, der vor Spesen eine fast benchmarkneutrale Performance hatte, aber trotz der weitgehend benchmarkneutralen Anlagepolitik bis zu 38 mal im Jahr umgeschlagen wurde.
Vorteile eines Fonds
Investmentfonds ermöglichen Anlegern ihr Geld in verschiedenen Anlagebereichen, also an den Geld- und Kapitalmärkten, in festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien, Aktien und Derivaten anzulegen und gleichzeitig professionell verwalten zu lassen. Insbesondere bei Aktienfonds unterscheidet man zwischen aktiv verwalteten Investmentfonds und Indexfonds, deren Zusammensetzung einen festgelegten Aktienindex repliziert (spiegelt). Kapitalanlagegesellschaften argumentieren, dass die professionelle Auswahl der Aktien bei aktiv verwalteten Aktienfonds die Chance auf eine überdurchschnittlich gute Kursentwicklung bietet.
Geldanlage über Investmentfonds ist sowohl in Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen, die ab ca. 250 € bis 500 € möglich sind.
Die Anlegergelder sind Sondervermögen der Investmentgesellschaft und der Depotbank. Selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank bleibt das Geld der Anleger daher unangetastet. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die BaFin. Kaum eine andere Anlageart ist in dieser Hinsicht so sicher und gut überwacht.
Nachteile eines Fonds
Entgegen den von Kapitalanlagegesellschaften geweckten Erwartungen übertrifft nur ein gutes Drittel aller aktiv verwalteten Fonds seinen jeweiligen Vergleichsindex. Daher stellen meistens Indexfonds oder ggf. Indexzertifikate eine bessere Investitionsalternative als aktiv verwaltete Aktienfonds dar: Indexfonds und Indexzertifikate bieten eine ähnliche Risikostreuung wie die üblichen Aktienfonds, ähnliche und in vielen Fällen bessere Entwicklungen als der aktiv geführten Fonds - aber dies zu meist geringeren Kosten, da kein teures Management der Fondsgesellschaft den Gewinn des Anlegers reduziert. Weiterhin lässt sich die Kursentwicklung von Indizes (wie beispielsweise dem DAX) auch von Kleinanlegern über täglich verfügbare Medien wie Zeitungen und Fernsehen leichter verfolgen als bei Fonds und gestattet so bei Bedarf entsprechende Dispositionsmöglichkeiten.
Beim Vertrieb von Fondsanteilen wird oft auf das Risikopotential mancher Fondssektoren nicht entsprechend hingewiesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, wie ein entsprechender Fonds investieren darf und nicht wie der Name es evtl. vorgeben könnte. Der Verkaufsprospekt muss über diese Möglichkeiten eindeutige Informationen enthalten!
Die Möglichkeit des Aktionärs, an Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften teilzunehmen und sein Stimmrecht auszuüben, wird von den Fondgesellschaften nicht an den Investor weitergegeben.
Steuerliche Aspekte
Offene Fonds unterliegen mit Zinseinnahmen und Dividenden ihrer Wertpapiere der Kapitalertragsteuer. Die Kursgewinne eines Fonds sind Spekulationsgewinne und bei einer Haltedauer von über einem Jahr derzeit steuerfrei. Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100 % steuerpflichtig oder sogar zu 100 % steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt- und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.
Gesetzliche Grundlagen
Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Investmentgesetz. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten.
Österreich
In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
Schweiz
In der Schweiz erfolgt die gesetzliche Regelung durch das "Bundesgesetz über die Anlagefonds" (SR 951.31)
Seit dem 1. Januar 2007 ist das "Bundesgesetz über die Anlagefonds" durch das "Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen" ersetzt worden.
Abkürzungen:
- KAG: Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen
- LPCC: Loi fédérale sur les placements collectifs de capitaux
- CISA: Collective Investment Schemes Act
In Liechtenstein erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005. Die Aufsicht wird durch die FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sichergestellt. Die Regulierung entspricht europäischen Standards.
Das IUG kennt drei Fondstypen:
- Investmentunternehmen für Wertpapiere (oder Investmentfonds) sind entsprechend der EU-Richtlinie 85/611/EWG (geändert durch die Richtlinien 2001/107/EG und 2001/108/EG) konzipiert, erfüllen alle Anforderungen des Anlegerschutz und verfügen auf Grund der Mitgliedschaft Liechtensteins im Europäischer Wirtschaftsraum (EWR) über den Europa-Pass - sie werden auch als OGAW oder UCITS bezeichnet.
- Investmentunternehmen für andere Werte werden durch das nationale Liechtensteinische Fondsrecht (IUG) reguliert. Fonds dieses Typs sind sehr liberal reguliert und unterliegen nur den grundlegenden Anforderungen von Diversifikation und Anlegerschutz - erlauben darüber hinaus aber die Abbildung individueller Anlageziele. Eine Unterkategorie stellen Investmentunternehmen mit erhöhtem Risiko dar - hier erfolgt die Regulierung von Hedge-Fonds und anderen Alternativen Anlagen.
- Investmentunternehmen für Immobilien spielen heute in Liechtenstein keine Rolle - aktuell wird dieser Fondstyp nicht genutzt.
Die drei Fondstypen können in zwei Rechtsformen aufgesetzt werden:
- Anlagefonds (vertragliche Form als Treuhänderschaft, in Luxemburg auch FCP genannt)
- Anlagegesellschaft (körperschaftliche Form, in Luxemburg auch SICAV oder SICAF genannt.
Erwerb von Fondsanteilen
- Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
- Hier wird in der Regel ein Ausgabeaufschlag erhoben.
- Im Bankenvertrieb, am Bankschalter oder bei einer Direktbank
- Die Bank wickelt den Auftrag zumeist über eine Investmentgesellschaft ab, so dass auch hier ein (manchmal reduzierter) Ausgabeaufschlag fällig wird.
- Im Börsenhandel
- Hier erhält man die Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag. Neben der üblichen Ordergebühr (vergleichbar mit einer Aktienorder) der Bank fällt nur noch eine geringe Maklercourtage an.
- Die Börse Hamburg hat im August 2002 unter der Bezeichnung "Fondsbörse Deutschland" als erste Börse in Deutschland mit dem Börsenhandel von offenen Fonds (Investmentfonds) begonnen. Seither kann man Fondsanteile wie Aktien handeln. Somit werden für alle an der Börse gelisteten Fonds während der gesamten Börsenzeit seitens der Makler fortlaufend handelbare Preise gestellt; zudem kann der Anleger Limite und Stop-Loss-Order aufgeben.
- Im Jahr 2006 haben auch die Börse München und die Börse Stuttgart den börslichen Fondshandel aufgenommen.
Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht
Offene Fonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert. Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.
Staatliche Anreize
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Der Staat hilft Arbeitnehmern beim Aufbau eines Vermögens mit finanziellen Anreizen. Wer seine vermögenswirksamen Leistungen (VL) in Aktienfonds anlegt, erhält vom Staat eine Sparzulage von 18 % (= 72 € pro Jahr). Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. mind. 60 % Aktienanteil) kommen auch Dachfonds und gemischte Wertpapier- und Grundstücks-Sondervermögen in den Genuss der Förderung. Die Einkommensgrenzen betragen 17.900 € für Ledige und 35.800 € bei Zusammenveranlagten. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter diesen Grenzen, erhält man die Zulage. Zusätzlich eröffnet die Anlage in Aktienfonds die Chance, von den Kurssteigerungen am Aktienmarkt zu profitieren.
Riester-Rente mit Fonds
Gefördert werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt.
Bei der Anlage in Investmentfonds kann ein Auszahlplan mit festen und variablen Auszahlungen vereinbart werden. Dabei können bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlphase ausgezahlt werden. Bei allen geförderten Anlagen muss zugesagt sein, dass mindestens die eingezahlten Beträge wieder ausgezahlt werden. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor Angebotsbeginn zu bestätigen.
Investmentfonds werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl direkt als auch indirekt (über fondsgebundene Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Investmentgesellschaften kombinieren die renditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumenregel "Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil". Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhängigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. In diesem Fall spielt das Alter des Anlegers keine Rolle.
Zur Wahl stehen Konzepte, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit einem Anlageberater erfolgen.