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Eigentumsfreiheitsklage

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Die Eigentumsfreiheitsklage (lat. "actio negatoria") ist nach österreichischem Recht die Klage des besitzenden Eigentümers auf Abwehr von Störungen.

Passivlegitimiert ist jeder, der unbefugt in das Eigentum des Klägers eingreift, unabhängig davon ob er damit ein Recht behauptet oder nicht.

Die Eigentumsfreiheitsklage kann gerichtet sein auf:

  • Wiederherstellung
  • Unterlassung

Ihr entsprechen im deutschen Recht der Beseitigungs- und der Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB, die dem Eigentümer gegen jede Eigentumsstörung zustehen, die nicht Besitzentziehung oder -vorenthaltung ist.

Siehe auch: Eigentum