Menschenrechtsabkommen
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Als Menschenrechtskonventionen werden die kodifizierten Texte zu den Menschenrechten bezeichnet. In der Regel handelt es sich dabei um völkerrechtliche Verträge, die multilateral geschlossen werden. Damit binden die Konventionen allein die Staaten untereinander, aus den Konventionen entstehen für die Bürger der unterzeichnenden Staaten keine Rechte.
Liste verschiedener Menschenrechtskonventionen
- die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (muss von jedem UN-Mitglied unterzeichnet werden) vom 10. Dezember 1948
- der UN-Sozialpakt und UN-Zivilpakt vom 19. Dezember 1966 (in Kraft getreten 1976)
- die Amerikanische Menschenrechtskonvention (AMRK) vom 22. November 1969
- die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4. November 1950, die für die Bürger der unterzeichnenden Staaten (und direkt auch für alle EU-Bürger) unmittelbar Rechte verbürgt.
Siehe auch: Portal Vereinte Nationen