Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/8. Juni 2007
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Windows-Screenshot, nichtkommerzielle Lizenz -- Prince Kassad 00:25, 8. Jun. 2007 (CEST)
- Behalten Ich sehe da nicht viel schützbares => nur geringe Schöpfungshöhe => gemeinfrei und die Anmerkung in der Infobox ist hinfällig. -- ChaDDy ?! +/- 00:29, 8. Jun. 2007 (CEST)
ach kinder, Ihr habt einen stress, ich habs doch angegeben, und die whatlinks zeigen es auch: Wikipedia:Löschkandidaten/7. Juni 2007#Verbindungszeichen Doppelbogen unten - das bild ist beleg von wegen "begriffsbildung" und wird spätestens am 7. Juni + 7 Tage = 14. Juni hinfällig.
tatsächlich ist die lizenzfrage viel interessanter: soweit ich weiß, ist der reine "anblick" eines urheberrechlicht geschützten objektes trotzdem gemeinfrei. man darf auch ein kunstwerk im öffentlichen raum frei fotografieren (kopieren darf mans deswegen trotzem nicht) - ist mein schluss, dass auch der "anblick" einer software, die aufgrund ihrer verbreitung als "im öffentlichen raum" gelten kann, zu reinen dokumentationszwecken natürlich als frei anzusehen ist - zutreffend? Ausnahmen bilden Bildschirmfotos von Software, deren grafische Oberfläche auf dem konkreten Bildschirmfoto keine Schöpfungshöhe erreichen - daran hab ich mich gehalten: auf dem bild ist nichts ausser dem namen selbst zu sehen, das seitens der firma die nötige schöpfungshöhe erreicht, und urheberrechtlich geschützt sein könnte - selbst der "anblick" einer font, die geschützt ist, ist frei (Arial Unicode MS) - und unicode-zeichen sind an sich sowieso gemeinfrei, was bild und codenummer betrifft
der zizierte Passus sagt mir aber nicht, welche lizenz dem bild zuzuordnen ist, sondern nur, ob ich es überhaupt verwenden darf (daher hab ich vorsichtsweise mal gewerbliche nutzung ausgeschlossen) - was wäre das korrekte vorgehen? können wir das auf WP:BR noch einbauen? dank und gruß und tut mir leid für die arbeit, die die aktion Euch macht - gruß -- W!B: 04:29, 8. Jun. 2007 (CEST)
Erreicht Schöpfungshöhe; Logo scheint laut [1] noch nicht besonders alt zu sein. -- ChaDDy ?! +/- 18:36, 8. Jun. 2007 (CEST)
Bildmaterial für Presse und Internetpräsenzen bestimmt = unfrei -- ChaDDy ?! +/- 20:53, 8. Jun. 2007 (CEST)
Sorry, wenn aber doch im Internet Fotos zur freien Verfügung für Presse- und Informationszwecke angeboten werden, dann kann man die doch verwenden. Wieso gibt es denn bei Wikipedia so strenge Richtlinien. Man könnte den Artikel übers THW wesentlich anschaulicher machen, wenn man die Bildvorlagen der Bundesanstalt verwendet. Ich glaube nicht, dass die Bundesanstalt als Urheber da Probleme machen wird, die Veröffentlich liegt doch auch in ihrem Interesse! (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von The gladiator (Diskussion • Beiträge) -- ChaDDy ?! +/- 22:29, 8. Jun. 2007 (CEST))
- In der Wikipedia dürfen aber nur wirklich Freie Inhalte verwendet werden. Das Bild muss für alle Zwecke frei sein, auch Bearbeitung und kommerzielle Nutzung muss erlaubt sein. Dies ist bei Pressefotos aber i. d. R. nicht der Fall. Sie sind lediglich zur Vervielfältigung frei. -- ChaDDy ?! +/- 22:29, 8. Jun. 2007 (CEST)
...dürfen auf Wikipedia verwendet werden. -- Btr 23:03, 8. Jun. 2007 (CEST)