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Psychiatrische Klinik

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Eine Psychiatrische Klinik ist ein Krankenhaus zur Behandlung psychischer Störungen, abzugrenzen sind die "psychosomatischen Kliniken", das sind internistische Krankenhäuser, die psychische Störungen als Mitverursacher körperlicher Krankheiten behandeln. Im Bereich der Psychiatrie gibt es Tageskliniken in denen man sich akut behandeln lassen kann. Verwandt ist der Begriff Nervenklinik, siehe auch Neurologie und Psychiatrie. Zur Geschichte der Psychiatrischen Klinik siehe Tollhaus und Irrenhaus. In einigen psychiatrischen Kliniken befinden sich besonders gesicherte forensische Stationen für Straftäter.

Herkunft des Begriffs

Der begriffliche Unterschied zu allgemeinen Krankenhäusern rührt neben den behandelten Krankheitsformen aus der historisch entstandenen unterschiedlichen Trägerschaft. Die Psychiatrischen Kliniken werden von den Bundesländern finanziert, die allgemeinen Krankenhäuser von den Gemeinden. Mit der jeweiligen Trägerschaft hängen auch einige Begriffe zusammen, die zunächst nichts über die Therapiemöglichkeiten oder -formen aussagen: Landesklinik, Landeskrankenhaus, Bezirkskrankenhaus. Diese Begriffe zusammen mit der Ortsbezeichnung umreissen den Zuständigkeitsbereich/Einzugsbereich des jeweiligen Hauses und umgekehrt wird damit die zuständige Gebietskörperschaft benannt, die dieses Haus unterhält. Die Begriffe etc. wechseln geringfügig von Bundesland zu Bundesland.

Die psychiatrische Klinik als "totale Institution"

Das Leben eines Patienten in einer psychiatrischen Klinik (vor allem auf den "geschlossenen" Stationen) wird stark eingeschränkt: sie unterliegen ganztägig der Aufsicht der Ärzte und des restlichen Klinikpersonals. Gemäß dem amerikanischen Soziologen Erving Goffman gehört die psychiatrische Klinik zur Gruppe der totalen Institutionen. Als andere totale Institutionen bezeichnet Goffman Gefängnisse, Kasernen, Internate, Klöster und Altenheime. Zitat Goffmann: Eine totale Institution lässt sich als Wohn- und Arbeitsstätte einer Vielzahl ähnlich gestellter Individuen definieren, die für längere Zeit von der übrigen Gesellschaft abgeschnitten sind und miteinander ein abgeschlossenes, formal reglementiertes Leben führen.

Siehe auch

Unterbringung, Psychisch-Kranken-Gesetz, Unterbringungsverfahren, Maßregelvollzug