Diskussion:Volkssouveränität
Dieser Artikel ist die Zwangsweiterleitung von Volkssouveränitätsprinzip. Da die dortige Information zensiert wurde ist die Neutralität dieses Artikels verletzt. Cassiel 20:46, 12. Okt 2003 (CEST)
Du solltest lernen, daß Neutralität in der Wikipädia nicht bedeutet, daß Artikel Deine Privatmeinung wiedergeben. (Die von Dir so genannte "Information" in dem Artikel "Volkssouveränitätsprinzip" ist z.B. nichts als Deine private Interpretation dieses Prinzips - die für eine Enzyklopädie unerheblich ist.)
- @anonymus
- Und du solltest lernen, dass du auch nur eine, deine Privatmeinung vertrittst und vertreten kannst und anderen nicht vorschreiben kannst, was sie zu denken haben.
- Nein, ich vertrete hier nicht eine Privatmeinung. Es gibt eine z.B. in der juristischen Literatur gängige Interpretation des Volkssouveränitätsprinzips, die deshalb mehr als eine Privatmeinung ist, und sinnvollerweise in einer Enzyklopädie dargestellt wird. (Anders als meine und Deine Privatinterpretationen des Prinzips.)
- Und ich bin der Papst und unfehlbar! ;->
- Und ausgerechnet Juristen: Ich kenne Verfassungsrichter, die Urteile verfassen, die mit gesundem Menschenverstand betrachtet vollkommener Schwachsinn sind und damit stehe ich auch nicht alleine. Du und deine Quellen können mir viel erzählen, was richtig und was falsch ist ...
- Im übrigen schreibe ich Dir in keiner Weise vor was Du denken sollst -
- ... und wenn du andere zwingen willst, diesen ggf. himmelschreiende Schwachsinn widerspruchslos zu akzeptieren, dann betreibst du übelste Meinungsmanipulation. Führ dir mal Bertand Russell zu gemüte der gesagt hat: "Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle irren".
- ... und wenn ich niemanden zwingen will, was Du "ggf. himmelschreienden Schwachsinn" nennst, widerspruchlos zu akzeptieren?
- ... und wenn du andere zwingen willst, diesen ggf. himmelschreiende Schwachsinn widerspruchslos zu akzeptieren, dann betreibst du übelste Meinungsmanipulation. Führ dir mal Bertand Russell zu gemüte der gesagt hat: "Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle irren".
- ich versuche Dich nur zu überzeugen, Dich in der Wikipädia Wikipädia-konformer zu verhalten. (D.h. z.B. das NPOV-Kriterium im Sinne der Wikipädia zu verwenden.)
- Schnauze halten und applaudieren? Ich kann ja verstehen, dass du durch Schule, Kriegsdienst und Job darauf dressiert sein magst, alles widerspruchslos zu akzepiertieren, dich dem Anpassungsdruck zu beugen und womöglich selbst "Rad fährts", aber bitte erwarte diese Autoritätshörigkeit nicht von anderen.
- Ad hominem?
- Aber bitte: wenn du noch nicht mal einen "umstritten"-Verweis auf die Diskussionsseite akzeptierst, der ja eigentlich schon impliziert, dass man verschiedener Ansicht über die Neutralität sein kann, wir können mit deiner Prinzipienreiterei auch gleich den nächsten Edit-War vom Zaun brechen.
- Ein solcher Verweis ist allenfalls eine häßliche Notlösung. Die Herausforderung wäre, den Artikel so zu überarbeiten, daß die in der Literatur allgemein akzeptierte Interpretation als solche zunächst einmal sachlich dargestellt wird, und dann eventuell in der Literatur oder politischen Bewegungen vorhandene kritische Einwände oder alternative Vorstellungen entsprechend ihrem Gewicht zu Wort kämen. (Dagegen haben, wie gesagt, Deine - wie meine - Privatinterpretationen in einer Enzyklopädie nichts zu suchen.)
- "Ius summa ius iniuria"
- Übrigens "we agree to disagree" ist auch ein Wikipedia Prinzip, was aber wohl kaum einer kennt oder kennen will.
Neutralität
Der Inhalt des Artikels in seiner aktuellen Fassung entspricht in vollem Umfang gesichertem verfassungsrechtlichen Erkenntnisstand. Den Hinweis, dass die "Neutralität" des Beitrags "umstritten" sei, habe ich daher entfernt.
Atn 09:44, 13. Okt 2003 (CEST)
- Danke. Das ist die Bestätigung der poltitischen Zensur auf Wikipedia. Wikipedia wird von Spindoctorn des Etastablishments terrorisiert. Wikipedia als freie Enzyklopädie ist tot Cassiel 10:24, 13. Okt 2003 (CEST)
Politik und Recht
Wenn Sie der Auffassung sind, dass Volkssouveränität aus "politischen", "ideologischen" oder sonstwelchen Gründen anders verstanden werden müßte, als das gegenwärtige deutsche Verfassungsrecht dies vorsieht, steht es Ihnen frei, einen entsprechenden Abschnitt zu dem Artikel hinzuzufügen. Ich bitte Sie aber, diese Ausführungen von den rechtlichen Darstellungen klar getrennt zu halten. Ich habe diese Trennung für Sie schon einmal vorbereitet. Desweiteren bitte ich, den rechtlichen Teil unverändert zu belassen, solange und soweit Sie dazu keine belegbaren Rechtserkenntnisse beitragen können.
Atn 10:32, 13. Okt 2003 (CEST)
Volksabstimmung
- Der von Cassiel eingefügte Abschnitt soll bleiben.
- Der Abschnitt soll gelöscht werden. El
Souveränität und Gewaltunterworfensein
Soweit Cassiel folgendes behauptet, ist dies aus rechtlicher Sicht unzutreffend:
- Nach dem Volkssouveränitätsprinzip gibt es keine dem Volk übergeordnete staatliche oder staatsähnliche Ebene wie z.B. eine Bundesstaatsebene, EU-Ebene die gegenüber dem Volk des jeweiligen Staates weisungsbefugt ist. Auch innerhalb des Staates gibt es keine dem Volk übergeordnete, weisungsbefugte Instanzen wie z.B. Parlamente, Verfassungsgerichte, Regierungen, Verwaltung, Aristokraten, Diktatoren etc.
Einen Staat im völkerrechtlichen Sinne machen anerkanntermaßen drei Dinge aus: sein eigenes Staatsgebiet, seine autonome Staatsgewalt und sein Staatsvolk, auf das sich diese Staatsgewalt bezieht. Fehlen diese Voraussetzungen, so ist das Gebilde kein Staat.
In einem Staat ist daher begriffsnotwendig das Staatsvolk der Staatsgewalt unterworfen. Ebenso begriffsnotwendig gibt es daher in jedem Staat eine "Instanz", die dem Volk gegenüber machtausübungsbefugt ist. Die Volkssouveränität ändert daran nichts, sondern führt lediglich dazu, dass Gewaltunterworfensein und Inhaberschaft der Staatsgewalt in einundderselben Körperschaft zusammentreffen. Das Volk ist daher zum einen der Staatsgewalt unterworfen (was im Interesse eines geordneten Zusammenlebens auch allein sinnvoll ist), hat aber zum anderen die Möglichkeit in der Hand, die Rahmenbedingungen zu bestimmen, innerhalb derer die Staatsgewalt ihm gegenüber agiert. Volkssouveränität ohne gleichzeitiges Unterworfensein unter die Staatsgewalt aber kann es nicht geben.
Soweit im übrigen das Volk es zugelassen hat, dass Staatsgewalt auf eine internationale Organisation übertragen wird, ist auch diese Organisation dem Volk gegenüber zur Ausübung von Staatsgewalt befugt. Das betrifft insbesondere die EU.
Atn 12:27, 13. Okt 2003 (CEST)
Verschiedene Initiativen verstehen unter dem Volkssouveränitätsprinzip eine weitergehende Forderung. Sie lehnen die repäsentative Demokratie als grundsätzlich "undemokratisch" und akzeptieren lediglich direkte Demokratieen als "demokratsich". In ihrem Sinne bedeutet die Volkssouveränität die Souveränität des Volkes über sich selbst. Nach dem diesem Verständnis gibt es keine dem Volk übergeordnete staatliche oder staatsähnliche Ebene wie z.B. eine Bundesstaatsebene, EU-Ebene die gegenüber dem Volk des jeweiligen Staates weisungsbefugt ist. Auch innerhalb des Staates gibt es keine dem Volk übergeordnete, weisungsbefugte Instanzen wie z.B. Parlamente, Verfassungsgerichte, Regierungen, Verwaltung, Aristokraten, Diktatoren etc.
Das ist ja gut gemeint und ein schönes Versöhnungsangebot gegenüber Cassiel. Aber kann mir jemand zwei Inititiativen nennen, die sowas vertreten? Die also die repäsentative Demokratie als grundsätzlich "undemokratisch" ablehnen und Volkssouveränität so verstehen, daß es keine dem Volk übergeordnete staatliche oder staatsähnliche Ebene gibt, wie z.B. eine Bundesstaatsebene, EU-Ebene, die gegenüber dem Volk des jeweiligen Staates weisungsbefugt ist? Und wenn es keine solche Inititiativen gibt - was soll das in dem Artikel. (Cassiel selbst ist meines Wissens keine Initiative sondern eine einzelne Person.)