GeldKarte
Geldkarte ist die Bezeichnung für die Funktion der elektronischen Geldbörse in Deutschland.
Die Geldkarte ist realisiert durch einen zusätzlichen Chip auf der EC-Karte. An einem Ladeterminal wird die Geldkarte aufgeladen, indem ein frei wählbarer Betrag dem zugehörigen Girokonto belastet und auf dem Chip gespeichert wird.
Bezahlt werden kann mit der Geldkarte bei jedem Händler, der mit einem Zahlungsprovider einen Vertrag zur Akzeptanz der Geldkarte geschlossen hat. Der Händler erhält dazu eine Händlerkarte (diese gibt es als physikalisches Gegenstück zur Geldkarte oder als Softwareschlüssel, beide werden in das Zahlungsterminal integriert).
Zahlt ein Kunde mit einer aufgeladenen Geldkarte, so wird die Geldkarte in das Zahlungsterminal des Händlers eingeführt und der Kaufpreis von der Geldkarte abgezogen und dem Konto des Händlers gutgeschrieben. Jeder einzelne Zahlvorgang mit einer Geldkarte geschieht offline, erst beim Kassenabschluss des Zahlungsterminals erfolgt die Datenübertragung zum Zahlungsprovider des Händlers. Bei der herausgebenden Bank wird für jede Geldkarte ein sog. Schattenkonto geführt. Damit lassen sich die Zahlungen nachvollziehen.
Eine Authorisierung des Geldkarten-Inhabers gegenüber dem Händler bzw. dem Zahlungsterminal findet nicht statt.
Genau wie bei dem Verlust einer konventionellen Geldbörse ist auch beim Verlust der elektronischen Geldbörse kein Ersatz möglich. Jeder Finder kann mit der gefundenen Geldkarte zahlen.
In Österreich existiert ein vergleichbares System unter dem Namen Quick.