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Westeuropäische Union

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WEU steht für Westeuropäische Union.

Die Westeuropäische Union (WEU), gegründet 1954 von Frankreich, Großbritannien, Belgien, Niederlande und Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland und Italien. Außer den beiden Letztgenannten waren alle anderen schon am Vorläufer, der Westunion, beteiligt. Beide bau(t)en auf dem 1948 geschlossenen Brüsseler Vertrag auf, der eine automatische Beistandsverpflichtung beinhaltet. Dies steht im Gegensatz zur Nordatlantischen Vertragsorganisation (NATO), die keine derart strenge Beistandsklausel kennt.

Die (damals noch nicht existente) NATO war der Grund für die ursprüngliche Gründung der Westunion. Während die europäischen Staaten Hilfe der USA verlangten, wurde aus den USA signalisiert, dass die Europäer erst einmal alles in der eigenen Kraft stehende tun sollten. Als dies durch die Westunion und den Brüsseler Vertrag erfüllt war, begann der Gründungsprozess der NATO. Somit wurde die Westunion kurz nach ihrer Gründung schon wieder bedeutungslos, da die NATO ihre Aufgaben übernahm.

Zur Wiederbelebung des Brüsseler Vertrages und der (nun so genannten) Westeuropäischen Union kam es als die USA auf die Aufnahme Deutschlands in die NATO drangen. Sie versprachen sich davon eine Bündnisstärkung, eine Frontverlagerung ostwärts und eine psychologische Wirkung auf die Sowjetunion. Die Europaeischen Staaten, vor allem Frankreich hatten aber Angst vor Deutschland und verlangten ein enge Kontrolle von Deutschland. Als Kompromiss schlug Frankreich den Pleven-Plan und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft (EVG) vor, die quasi das militärische Gegenstück zur EGKS war. Sie beinhaltete eine europäische Armee und einen europäischen Verteidigungsminister und diskriminierende Regelungen gegen Deutschland. Dieser Vorschlag Frankreichs wurde allerdings 1954 nicht von der eigenen französischen Nationalversammlung ratifiziert und war somit gestorben. Als Kompromiss wurde der Brüsseler Vertrag wiederbelebt und die Westunion um Deutschland und Italien erweitert und in WEU umbenannt. Aufgrund von Bestimmungen des Washingtoner Vertrages (NATO) ist die Beistandsklausel allerdings in der Realität hinfällig. Wirklich von Bedeutung für die Wiederbelebung sind die Zusatzprotokolle, die Deutschland klare Beschränkungen auferlegen und somit zur Rüstungskontrolle Deutschlands beitragen. Diese fallen erst 1984 vollständig.

Nachdem die WEU die 60er & 70er Jahren mehr oder weniger verschläft, wird sie in den 80ern wiedererweckt. Die Europäer fühlen sich sowohl von der Konfrontation der Supermächte, als auch ihrer folgenden Annäherung ausgeschlossen und beschließen, die WEU zur Artikulation ihrer Interessen zu nutzen. Die strukturellen Voraussetzungen für Aktionen der WEU sind allerdings erst Anfang der 90er erfüllt. Hierzu zählen die Petersberger-Beschlüsse des WEU-Ministerrats (Petersberger Aufgaben) und zuvor der Gipfel der Europäischen Union (EU) in Maastricht (Vertrag von Maastricht).

Die im Vorfeld vom Amsterdamer EU-Gipfel versuchte Integration der WEU in die EU wird von Großbritannien abgelehnt. Es setzt sich der schon ältere Streit der beiden Pole Großbritannien (europäischer Pfeiler in der NATO) und Frankreich (eigenständige europäische Verteidigung) fort. Zur Kehrtwende kommt es erst 1998, als Großbritannien beim französisch/britische Gipfel in St. Malo einer europäischen Verteidigung zustimmt. Hier beginnt die wirkliche Integration der WEU in die EU und somit die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Am Ende bleiben nur die parlamentarische Versammlung, das Generalsekretariat und der Brüsseler Vertrag übrig. Alles andere wird aufgelöst oder in die EU integriert. Hierzu gehören u.a. die Planungskapazitäten, das Forschungs- und das Satellitenzentrum.


Mitglieder

Mitglieder der WEU sind Belgien (1954), Deutschland (1954), Frankreich (1954), Griechenland (1995), Italien (1954), Luxemburg (1954), Niederlande (1954), Portugal (1990), Spanien (1990) und das Vereinigte Königreich (1954). Diese Vollmitglieder müssen Mitglied der EU sein. Beobachter sind EU-Mitglieder, die keine Mitglieder sein können oder wollen. Meist sind sie neutral oder nicht paktgebunden. Konkret sind dies Finnland, Schweden, Österreich, Irland und trotz seiner NATO-Mitgliedschaft Dänemark. Assoziierte Mitglieder sind nicht-EU, aber NATO-Mitglieder. Sie bestehen aus Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Island, Norwegen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Türkei, Tschechische Republik und Ungarn. Assoziierte Partner sind weder NATO- noch EU-, aber Partnerschaft für den Frieden (PfP)-Mitglieder im Rahmen der NATO.