Geringwertige Wirtschaftsgüter
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ist ein Begriff aus dem (deutschen) Steuerrecht. Hierbei handelt es sich um Güter die ihrer Art- und Beschaffenheit nach auch längerfristig dem Betrieb oder Gewerbe dienen können, die aber einen bestimmten (Anschaffungs-)Wert nicht übersteigen. Dieser Netto-Anschaffungspreis beträgt derzeit (2004) € 410,00.
Die GWG haben den Vorteil, dass sie im Jahr der Anschaffung voll abgesetzungsfähig sind und nicht über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen. Die sofortige Absetzungsmöglichkeit vereinfacht die Buchführung und die Aufzeichnungsverpflichtungen.
Die sofortige Absetzungsmöglichkeit im Jahr der Anschaffung ist aber nicht zwingend. Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ob er nicht auch das GWG entsprechend den steuerlichen Vorschriften abschreiben will.