Zum Inhalt springen

Parteipolitik

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. Juni 2007 um 18:31 Uhr durch Jaellee (Diskussion | Beiträge) (Formatierung). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Begriff Parteipolitik bezeichnet politische Vorgänge und Aussagen, bei denen weniger der Vorgang oder die politische Entscheidung selbst im Vordergrund stehen, sondern die öffentliche Aufmerksamkeit oder die machtpolitische Wirkung, die für die politische Partei generiert wird.

Typische Beispiele parteipolitisch motivierter Vorgänge sind

  1. Personalentscheidungen einer Regierung, bei denen nicht die Kompetenz des Betroffenen, sondern sein „Parteibuch“ den Ausschlag gibt.
  2. Wechselnde Standpunkte der politischen Opposition zu Initiativen einer Regierung, die einerseits z. B. als zu teuer kritisiert, andrerseits als im Ausmaß unzureichend bezeichnet werden.