Hans Filbinger

Hans Karl Filbinger (* 15. September 1913 in Mannheim; † 1. April 2007 in Freiburg im Breisgau-Günterstal) war ein deutscher Politiker. 1951 wurde er Mitglied der CDU, war von 1971 bis 1979 deren Landesvorsitzender in Baden-Württemberg sowie von 1973 bis 1979 einer ihrer stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Von 1966 bis 1978 war er Ministerpräsident Baden-Württembergs, 1973/74 als solcher Bundesratspräsident.
1978 trat Hans Filbinger erst als Ministerpräsident, dann auch von seinen Parteiämtern zurück. Seit Februar 1978 war bekannt geworden, dass der Jurist als Ankläger und Richter bei der Kriegsmarine 1945 Todesurteile gegen Deserteure beantragt und gefällt hatte. Dies hatte Filbinger weitgehend geleugnet und dadurch öffentlichen, aber auch zunehmend innerparteilichen Rückhalt verloren.
Elternhaus und Jugend
Der Vater, Johannes Filbinger, stammte aus dem oberpfälzischen Kemnath, seine Mutter, Luise geborene Schnurr, die bereits 1918 verstarb, aus dem badischen Sasbach. Auf dem großelterlichen Hof in Sasbach verlebte Hans Filbinger die Zeit des Ersten Weltkriegs und später viele Ferienzeiten. Die Gemeinde Sasbach, die Filbinger als seine eigentliche Heimat ansah, ernannte Filbinger 1968 zum Ehrenbürger.
In Mannheim besuchte Filbinger ab 1924 das Realgymnasium. Durch das Elternhaus stark katholisch geprägt, trat er 1928 als Schüler dem Bund Neudeutschland bei, der der katholischen Zentrumspartei nahestand. Dort stieg er bis zum Leiter des Mannheimer „Gaus Langemarck“ im Bezirk Nordbaden auf. 1933 machte er in Mannheim sein Abitur.
Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten forderte Filbinger im April 1933 seine Bundesbrüder auf, die bisherigen Ziele weiterzuverfolgen, und formulierte das Programm des Bundes für die nächste Zukunft.[1]
Ausbildung in der NS-Zeit
Im Sommersemester 1933 begann Filbinger Rechtswissenschaft und Volkswirtschaft an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg zu studieren, unterbrochen 1934/35 von zwei Semestern an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Die Studienstiftung des Deutschen Volkes wählte ihn nicht als Stipendiaten aus, weil er „einen ausgesprochen religiösen und konfessionellen Weltanschauungshorizont“ habe.[2] 1937 legte er die erste juristische Staatsprüfung am OLG Karlsruhe ab.
Filbinger war von 1933 bis 1936 Mitglied des Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbundes (NSDStB) und des Wehrsportverbands der Freiburger Universität, der 1934 in die SA überführt wurde.
Im Mai 1937 trat er in die NSDAP ein und begann sein Referendariat. 1939 promovierte er in München über das Thema Die Schranken der Mehrheitsherrschaft im Aktien- und Konzernrecht. Danach wurde er zuerst Assistent, dann Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg. 1940 legte er dort die Große Juristische Staatsprüfung ab.
Marinestabsrichter 1943-1946
Einsatzbereiche und Verfahren
1940 meldete Filbinger sich freiwillig zur Kriegsmarine und war vom 30. August 1940 an Soldat. 1943 erreichte er den Dienstgrad eines Oberfähnrichs zur See. Am 21. März 1943 wurde er zum Marinerichter berufen, obwohl er nach eigenen Angaben versucht hatte, der Berufung durch eine Meldung zur U-Boot-Flotte zu entgehen.
Ab April 1943 war er „Marinehilfskriegsgerichtsrat“, zunächst am Gericht des Befehlshabers der Sicherung Nordsee, Zweigstelle Cuxhaven. Von Mai bis August 1943 diente er am Gericht des Küstenbefehlshabers Deutsche Bucht, Zweigstelle Westerland, und zur gleichen Zeit auch beim Gericht des 2. Admirals der Ostseestation, Zweigstelle Westerland. Von August 1943 bis November 1944 ist Filbingers Name in den erhalten gebliebenen Gerichtsakten nicht nachzuweisen. In dieser Zeit diente er beim Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, Zweigstelle Kirkenes. Dieses Gericht verließ er nach eigenen Angaben am 25. Oktober 1944, weil die deutsche Front nach der Räumung Finnlands zurückverlegt wurde. Im November und Dezember 1944 war er am Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste, Tromsö. Ab Januar 1945 bis Kriegsende war er beim Gericht des Kommandanten der Seeverteidigung Oslofjord in Oslo[3].
Dort geriet er bei Kriegsende in britische Kriegsgefangenschaft. Die Briten ließen die deutsche Militärgerichtsbarkeit zur Aufrechterhaltung der Ordnung weitgehend bestehen und setzten Filbinger bis Februar 1946 an seinem bisherigen Gericht weiter als Marinerichter für die deutschen Truppen ein.
Die NS-Militärjustiz kannte keine eigene Anklagebehörde: Die Militärrichter fungierten wechselweise als Vorsitzende Richter, Untersuchungsführer oder Vertreter der Anklage. Die Verteidigung übernahmen meist zivile Verteidiger.
Filbinger war nach den erhaltenen Strafverfahrenslisten an mindestens 234 Marinestrafverfahren beteiligt. In 169 Fällen war er Vorsitzender Richter oder Untersuchungsführer und damit für das Urteil bzw. die Strafverfügung direkt verantwortlich. In 63 Verfahren trat er als Ankläger auf. In sechs Fällen wurde die Todesstrafe verhandelt. In drei davon vertrat Filbinger die Anklage, in zwei Fällen fällte er als Vorsitzender Richter Todesurteile. Auf einen Fall nahm der eigentlich Unbeteiligte von außen Einfluss.[4]
Diese Mitwirkung wurde erst im Zusammenhang der Filbingeraffäre 1978 aufgedeckt. Dabei wurden nur bis dahin veröffentlichte, vielfach unvollständige Gerichtsakten berücksichtigt. Etwa 40 weitere Akten sind bis heute unter Verschluss.
Walter Gröger
Der zweiundzwanzigjährige, mehrfach vorbestrafte Matrose Walter Gröger wollte dem Krieg entfliehen und besuchte 1943 öfter heimlich eine norwegische Freundin, Marie Lindgren, um bei ihr zu bleiben. Dabei wurde er am 6. Dezember 1943 ertappt, festgenommen und nach einem Jahr Untersuchungshaft wegen vollendeter „Fahnenflucht im Felde“ (Inland) am 14. März 1944 zu acht Jahren Zuchthaus und Verlust der Wehrwürdigkeit verurteilt. Dem Urteil lag das Militärgesetz für Fahnenflucht zu Grunde, nach dem von Deutschland besetzte Gebiete wie Norwegen als Inland galten. In der Begründung wurde ein Fluchtplan Grögers nach Schweden nicht als versuchte Fahnenflucht ins Ausland gewertet, weil er seine Uniform wiedergeholt und damit Rückkehrabsicht zur Truppe signalisiert habe.
Der Gerichtsherr, Generaladmiral Otto Schniewind, hob dieses Urteil am 1. Juni 1944 auf, „weil auf Todesstrafe hätte erkannt werden sollen“, und setzte eine neue Verhandlung an. Anstelle des bisherigen Untersuchungsführers und Anklägers, der aus unbekannten Gründen ausfiel, wurde Filbinger am Vortag der Hauptverhandlung mit dem Fall beauftragt.
In der Verhandlung des Gerichts Oslofjord am 16. Januar 1945 blieb der Tatbestand unbestritten. Als mildernder Umstand galten bisher zwei angeblich an der Ostfront erworbene Auszeichnungen Grögers. Dieser gab jedoch in einem Verhör durch die Geheime Staatspolizei zu, dass er die Uniformjacke eines Kameraden mit den Orden als seine eigene ausgegeben hatte. Daraufhin wurde sein Fluchtplan in das neutrale Schweden als Fluchtversuch ins Ausland ausgelegt. Eine „Führerrichtlinie“ vom 14. April 1940, die dafür generell die Todesstrafe vorsah, wurde zur Urteilsbegründung herangezogen und dem Militärgesetz übergeordnet. Auf dieser Basis beantragte Filbinger die Todesstrafe. Der Vorsitzende, Marineoberstabsrichter Adolf Harms, folgte seinem Antrag und verurteilte Gröger zum Tod.
Am 22. Januar 1945 stellte der Verteidiger, Werner Schön, ein Gnadengesuch für Gröger: Das Gericht habe indirekt eingeräumt, dass nach dem geltenden Militärgesetz kein Fluchtversuch ins Ausland vorgelegen habe. Er warf Harms und Filbinger damit kaum verdeckt Rechtsbeugung vor. Am 23. Januar schickte Filbinger eine Urteilsabschrift und das Gnadengesuch des Verteidigers zur Bestätigung an das zuständige Gericht der Kampfgruppe. Die Dokumente kamen jedoch zurück, weil das Gericht inzwischen aufgelöst worden war. Filbinger bat daraufhin in einem Fernschreiben an den Marinechefrichter Ostsee um Bestätigung des Urteils und um Stellungnahme zum Gnadenantrag binnen einer Woche. Zugleich schickte er das Urteil mit Akten an das Oberkommando der Marine (OKM) in Berlin. Am 27. Februar erhielt er per Fernschreiben die Mitteilung, dass der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine das Urteil bestätigt, das Gnadengesuch abgelehnt und die Vollstreckung der Todesstrafe angeordnet habe.
Am 15. März 1945 traf die Urteilsbestätigung des OKM in Oslofjord ein. Noch am selben Tag ordnete Filbinger die Vollstreckung an, womit er die übliche Dreitagesfrist bis zur Hinrichtung verkürzte. Er setzte sich selbst zum leitenden Offizier dafür ein, wie es für Anklagevertreter üblich war. Am 16. März um 14:05 verkündete er dem Verurteilten die Anordnung des Gerichtsherrn und Ablehnung des Gnadengesuchs. Er ließ Gröger den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigen. Um 16:00 ließ er ihn erschießen. Dabei war er selbst anwesend und gab möglicherweise den Feuerbefehl, den das Protokoll dem leitenden Offizier zuwies.
Grögers Angehörige erhielten keine Nachricht von seiner Hinrichtung. Die Mutter Anna Gröger erführ 1954 davon, jedoch erst 1978 - ebenso wie Marie Lindgren - die genauen Umstände.[5]
Bielke und Alois Steffen
Kurz vor Kriegsende, am 9. und 17. April 1945, verhängte Filbinger als Gerichtsvorsitzender zwei Todesurteile. Das erste Urteil betraf den Obergefreiten Bielke wegen Mordes in Tateinheit mit Meuterei und Fahnenflucht. Bielke hatte am 15. März 1945 seinen Kommandanten erschossen, weil dieser die U-Boot-Besatzung, der er angehörte, nicht in das neutrale Schweden fliehen lassen wollte. Das zweite Urteil erging gegen den U-Boot-Steuermann Alois Steffen wegen Fahnenflucht und Wehrkraftzersetzung. Beide Urteile konnten nicht vollstreckt werden, da die Verurteilten sich durch ihre Flucht nach Schweden dem Zugriff der Wehrmacht entziehen konnten.[6]
Günther Krämer
Der Matrose Herbert Günther Krämer war am 17. August 1943 wegen fortgesetzten Plünderns zuerst zu acht Jahren Zuchthaus, dann zum Tod verurteilt worden. Das Urteil hatte Filbinger beantragt, zugleich aber dem Gerichtsherrn Verhörergebnisse vorgelegt, die eine Begnadigung rechtlich möglich erscheinen ließen. Nach späterer Darstellung des baden-württembergischen Staatsministeriums erreichte er dann als Ankläger in einem weiteren Verfahren, dass das Urteil zu einer Freiheitsstrafe umgewandelt wurde.
Karl Heinz Möbius und Guido Forstmaier
Der katholische Militärpfarrer Karl Heinz Möbius war wegen „Wehrkraftzersetzung“ zum Tod verurteilt worden. Daran war Filbinger nicht beteiligt gewesen. Er mischte sich in das anschließende Bestätigungsverfahren ein und erreichte im Frühjahr 1945 eine Wiederaufnahme des Verfahrens, das mit einem Freispruch endete.
Guido Forstmaier hatte mit Möbius in einer Todeszelle gesessen. Er sagte 1978 in einer schriftlichen Erklärung, er sei nur dank des Einsatzes von Filbinger einem sicheren Todesurteil entgangen. Als Untersuchungsführer habe dieser die Zeugen durch geschickte Vernehmung zu Aussagen beeinflusst, die entlastend gewertet werden konnten. Damit habe er die Hauptverhandlung um fünf Monate bis März 1945 verzögert, schließlich die drohende Todesstrafe wegen Wehrkraftzersetzung abgewendet und stattdessen eine Degradierung des Angeklagten zum Matrosen und eine Haftstrafe mit Bewährungsprobe an der Front für ihn erreicht. Zu deren Vollstreckung sei es wegen des Kriegsendes nicht mehr gekommen.
Akten zu diesem Fall wurden nicht aufgefunden.
Kurt Olaf Petzold
Der Marinesoldat Kurt Olaf Petzold wurde angeklagt, weil er Vorgesetzte im Gefangenenlager beschimpft („Jetzt habt ihr ausgeschissen ihr Nazihunde“) und sich Hakenkreuze von seiner Kleidung gerissen hatte. Filbinger verurteilte ihn am 1. Juni 1945, vier Wochen nach Kriegsende, wegen Erregung von Missvergnügen, Unbotmäßigkeit, Gehorsamsverweigerung und Widersetzung zu sechs Monaten Gefängnis.
Karriere in der CDU
Nach seiner Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft war Filbinger zunächst als Rechtsanwalt in Freiburg tätig. Er war mit Ingeborg Breuer verheiratet; aus der Ehe gingen vier Töchter und ein Sohn hervor.
1951 begann Filbinger seine politische Karriere in der CDU. Seit 1953 war er Stadtrat in Freiburg. 1958 berief ihn Ministerpräsident Gebhard Müller erstmals zum Mitglied der Landesregierung. Als Staatsrat sollte er vor allem die Interessen Südbadens innerhalb des jungen Bundeslandes Baden-Württemberg wahrnehmen. 1960 wurde Filbinger in den Landtag von Baden-Württemberg gewählt, dem er bis 1980 (zunächst für den Wahlkreis Freiburg-Stadt, ab 1976 für den Wahlkreis Freiburg I) angehörte. Ebenfalls 1960 wurde er Innenminister von Baden-Württemberg.
1966 wurde er Vorsitzender des CDU-Landesverbandes Südbaden. Nach dem Zusammenschluss der Landesverbände Nordbaden, Südbaden, Nordwürttemberg und Württemberg-Hohenzollern zu einem Dachverband wurde er auf dem ersten Landesparteitag der CDU Baden-Württemberg am 15./16. Januar 1971 zum Landesvorsitzenden gewählt. Der Dachverband war mit damals 45.000 Mitgliedern der drittstärkste Landesverband der CDU.
Ministerpräsident Baden-Württembergs
Als Kurt Georg Kiesinger am 1. Dezember 1966 als Bundeskanzler nach Bonn wechselte, wurde Filbinger dessen Nachfolger im Amt des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg. Dabei kam es zum Bruch mit der FDP, die eine sozialliberale Koalition anstrebte.
1967 schaffte Filbinger zusammen mit der SPD in Baden-Württemberg die Konfessionsschule und die konfessionelle Lehrerbildung ab. Nach dramatischen Koalitionsverhandlungen bildete er mit der SPD eine Große Koalition nach Bonner Muster. Nach der Landtagswahl von 1968 wurde diese Koalition weitergeführt. Ihre größte Leistung Anfang der 1970er Jahre war eine Verwaltungsreform unter Federführung von Innenminister Walter Krause. Dabei wurde die Zahl der Gemeinden und Landkreise stark reduziert, wobei die neuen Landkreise und Regierungsbezirke die historischen Grenzen der früheren Länder Baden und Württemberg übersprangen.
In der Landespolitik trat Filbinger für die Integration von Baden in das Bundesland Baden-Württemberg ein. Dafür entschied sich bei einer vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Volksabstimmung 1970 eine große Bevölkerungsmehrheit. 1971 konnte Filbinger auch vier bis dahin selbständige Landesverbände der CDU zum Landesverband Baden-Württemberg vereinen.
In der Bildungspolitik war Filbinger entschiedener Gegner der Gesamtschule und förderte stattdessen den Ausbau herkömmlicher Haupt- und Realschulen und Gymnasien. Er ließ auch christliche Gemeinschaftsschulen, selbstständige Pädagogische Hochschulen, Berufsakademien und Fachhochschulen zu, strich andererseits aber Gelder für Schulprojekte wie die Ulmer Hochschule für Gestaltung.
In der Bundespolitik vertrat Filbinger als einer der stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU mit Alfred Dregger den rechten Parteiflügel der CDU. Er bekämpfte eine Reform des Abtreibungsparagraphen § 218. Er befürwortete entschieden den von Bund und Ländern 1972 eingeführten Radikalenerlass in einer in Baden-Württemberg geltenden strengeren Form: Alle Bewerber für den Öffentlichen Dienst wurden überprüft, alle Angehörigen als linksextrem eingestufter Parteien und Gruppen wurden vom Beamtendienst ausgeschlossen. Dies versuchte Filbinger über den Bundesrat auch als Bundesgesetz durchzusetzen. Er war zudem einer der schärfsten Gegner der Entspannungs- und Aussöhnungspolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt und lehnte den Grundlagenvertrag mit der DDR ebenso ab wie die Abkommen zur Anerkennung der Oder-Neiße-Linie mit Polen.
Bei der Wahl vom 23. April 1972 errang die CDU unter Filbinger 52,9 Prozent der Wählerstimmen und damit erstmals in der Geschichte des Landes die absolute Mehrheit. Vom 1. November 1973 bis zum 31. Oktober 1974 war er Bundesratspräsident. Bei der Landtagswahl von 1976 errang er mit der Wahlkampfparole „Freiheit statt Sozialismus“ mit 56,7 Prozent den bislang größten CDU-Wahlerfolg in der alten Bundesrepublik. Danach wurde er mit 91,5 Prozent zum Landesvorsitzenden wiedergewählt.[7]
Ab 1975 versuchte Filbinger erfolglos, den Bau des Kernkraftwerks Wyhl durchzusetzen, dessen Planung er seit 1967 mit vorangetrieben hatte. Bekannt wurde seine Aussage: Wenn Wyhl nicht gebaut werde, würden in Baden-Württemberg „die Lichter ausgehen“. Massive Polizeieinsätze gegen Anti-AKW-Demonstranten führten dazu, dass sich viele Bauern und ehemalige CDU-Wähler der Region dem Protest anschlossen.
Im Zuge des Kampfes gegen die RAF schaffte die Landesregierung unter Filbinger 1977 die Verfasste Studentenschaft ab. Im Anschluss an Günter Rohrmoser machte er im „Deutschen Herbst“ die Kritische Theorie als geistige Wegbereitung für den RAF-Terror verantwortlich.[8] 1998 bekräftigte er, die Vertreter der Frankfurter Schule seien die „maßgebliche Antriebskraft“ der „Exzesse“ an bundesdeutschen Hochschulen gewesen, die ihrerseits eine „Sympathisantenszene“ für den RAF-Terror gebildet habe: Damit einher ging jene „Befreiung zur Sexualität“, deren Auswirkungen wir heute in der Lawine von Pornographie und Perversion erleben müssen.[9]
Diese Einstellung änderte nichts an Filbingers Popularität. Baden-Württemberg galt in seiner Ära als Vorbild politischer und wirtschaftlicher Stabilität und „Musterländle“ der CDU. Filbinger galt als möglicher Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten.
Staatliche und akademische Ehrungen
- Das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
- Großoffizier der Französischen Ehrenlegion
- Grand Prix France-Allemagne
- Verdienstorden der Republik Italien Großkreuz
- Großkreuz Isabel la Católica (Spanien)
- Großkreuz/Nationalorden Kreuz des Südens der föderativen Republik Brasilien
- Orden der Republik Ägypten I. Klasse
- Outstanding Civilian Service Award (USA)
- Ehrendoktor der Universität Ulm,
- Ehrendoktor des privaten College Oglethorpe University in Atlanta, Bundesstaat Georgia (USA)
- Verleihung des Titels Professor durch das Land Baden-Württemberg.
Der Fall Filbinger
Rolf Hochhuths Provokation
Der Dramatiker Rolf Hochhuth veröffentlichte in der ZEIT vom 17. Februar 1978 einen Vorabdruck seines Romans Eine Liebe in Deutschland. In der Schlusspassage bezeichnete er Filbinger als „Hitlers Marinerichter, der sogar noch in britischer Gefangenschaft nach Hitlers Tod einen deutschen Matrosen mit Nazi-Gesetzen verfolgt hat“. Er sei „ein so furchtbarer Jurist gewesen, daß man vermuten muß — denn die Marinerichter waren schlauer als die von Heer und Luftwaffe, sie vernichteten bei Kriegsende die Akten — er ist auf freiem Fuß nur dank des Schweigens derer, die ihn kannten.“
Mit dem Matrosen meinte Hochhuth Kurt Petzold. Die Zeitschrift Der Spiegel hatte dessen Fall schon 1972 bekannt gemacht und Petzold interviewt. Dieser erinnerte sich daran, dass Filbinger vor seinem Prozess „unseren geliebten Führer“ gerühmt habe, der „das Vaterland wieder hochgebracht hat“. Filbinger klagte damals erfolgreich auf Unterlassung dieser Aussagen.[10]
Im Mai 1978 klagte er erneut auf Unterlassung, diesmal gegen Hochhuths Äußerungen. Das Stuttgarter Landgericht untersagte daraufhin am 23. Mai 1978 durch eine einstweilige Verfügung die Behauptung, Filbinger sei nur wegen Strafvereitelung einer Haftstrafe entgangen. Die Hauptverhandlung am 13. Juni 1978 bestätigte dieses Verbot, ließ aber die Bezeichnungen „furchtbarer Jurist“ und „Hitlers Marinerichter“ als Werturteile zu. Das Gericht bestätigte, dass Filbinger als Marinerichter sowohl im Verfahren gegen Petzold wie auch gegen Gröger, dessen Fall inzwischen bekannt geworden war, formal korrekt „im Rahmen des damals geltenden Rechts“ gehandelt habe.
Hochhuth erklärte noch vor dem Urteil, die Aussage von der Aktenvernichtung und Strafvereitelung sei falsch gewesen und er werde sie nicht wiederholen. Damit schien die Affäre zunächst abgeschlossen zu sein.[11]
Bekanntwerden der Todesurteile
Während des laufenden Prozesses fand Hochhuth in international verstreuten Kriegsgerichtsakten der NS-Zeit den Fall Walter Gröger und gab seine Entdeckung der Mutter Grögers und der ZEIT bekannt. Diese legte ihren Bericht Filbinger vor dem Abdruck vor. Daraufhin berief er am 5. Mai 1978 eine Pressekonferenz ein, auf der er erklärte:[12]
- Er sei erst in der „letzten Phase“ mit diesem Fall befasst worden
- Er habe angesichts der Verfügung des Gerichtsherrn nur das von diesem gewünschte Todesurteil beantragen können; ein anderes Urteil hätte seine Abberufung und Bestrafung wegen Befehlsverweigerung zur Folge gehabt. Ein Kriegsgerichtsverfahren hätte es ihm unmöglich gemacht, in anderen Fällen Leben zu retten.
- Fahnenflucht sei damals in allen kriegführenden Staaten Europas mit dem Tod bestraft worden.
- Er habe „mit allen Mitteln“ versucht, dem Dienst in der Marinejustiz zu entgehen:
- Meine Abwehr gipfelte in der Meldung für den Dienst bei der U-Boot-Waffe, die damals schon als Himmelfahrtskommando galt. Ich habe mich deshalb gegen diese Tätigkeit gewehrt, weil ich während des ganzen Dritten Reiches meine antinazistische Gesinnung nicht nur in mir getragen, sondern auch sichtbar gelebt habe.
- Abschließend erklärte er: Ich habe kein einziges Todesurteil selbst gefällt!
Die ZEIT druckte diese Stellungnahme zusammen mit dem ausführlichen Bericht über Gröger im Wortlaut ab. In einem Kommentar fragte Theo Sommer dazu:[13]
- Müsste Filbinger nicht zurücktreten — oder aber zu Mutter Gröger nach Langenhagen fahren und für die eigene Person jenen läuternden Kniefall vor der Vergangenheit tun, den Willy Brandt in Warschau für das ganze deutsche Volk vollzogen hat?
Der Spiegel befragte Filbinger am 8. Mai 1978 zu dem Fall. Herausgeber Rudolf Augstein kommentierte dazu:[14]
- Vom SPIEGEL befragt, erinnerte er sich nur mühsam an den Tod dieses jungen Matrosen. Erst bei dem Stichwort „Schweden“ ging ihm nach eigener glaubhafter Bekundung ein Erinnerungs-Licht auf: war dies wohl sein einziger Todesfall?
Das ARD-Magazin Panorama berichtete Anfang Juli 1978 über zwei Todesurteile, die Filbinger in Abwesenheit der Deserteure verhängt hatte. An diese Verfahren konnte er sich zunächst nicht mehr erinnern; dann bezeichnete er sie als „Phantomurteile“, die nicht zur Vollstreckung gedacht gewesen seien und ohnehin keine Folgen mehr für die Verurteilten hätten haben können. In diesem Zusammenhang rechtfertigte er sich in einem Spiegel-Interview mit dem Satz: Was damals rechtens war, kann heute nicht Unrecht sein!
Damit behauptete er eine Rechtskontinuität zwischen NS-Gesetzen und denen eines demokratischen Rechtsstaates. Darin sahen viele ein mangelndes Unrechtsbewusstsein und fehlende moralische Distanzierung von der NS-Zeit. Dies wurde als skandalös empfunden; Erhard Eppler, SPD, bescheinigte Filbinger darum ein „pathologisch gutes Gewissen“. - In seinen späteren Memoiren betonte Filbinger, „damals“ in dem Satz habe sich auf das Militärstrafrecht in seinem alten Bestand von 1874 bezogen, das die anfängliche Grundlage für das Militärstrafrecht in der NS-Zeit bildete. Doch auch auf dieser Basis hatte er die Vollstreckung des Todesurteils an Gröger ungewöhnlich zügig vorangetrieben.[15]
Rücktritt
Seit Juli 1978 wandte sich die öffentliche Meinung zunehmend gegen Filbinger. Zwar gab das baden-württembergische Staatsministerium am 3. August 1978 ein viertes Verfahren bekannt, in dem Filbinger ein bereits gefälltes Todesurteil in eine Freiheitsstrafe umwandeln konnte (Fall Krämer). Doch weil er zuvor monatelang vertreten hatte, „kein einziges Todesurteil selbst gefällt“ zu haben, den Fall Gröger „vergessen“ und weitere Todesurteile bestritten hatte, während ihm Begnadigungen wieder einfielen, war seine Glaubwürdigkeit nun zerstört.
Nachdem die führenden Gremien von CDU und CSU Filbinger anfangs einmütig unterstützt hatten, nahm die innerparteiliche Kritik auch seitens führender Unionspolitiker wie Alfred Dregger, Norbert Blüm, Richard von Weizsäcker und Matthias Wissmann nun stark zu.[16]
Am 7. August 1978 trat Filbinger schließlich als Ministerpräsident zurück und erklärte dazu:[17]
- Dies ist die Folge einer Rufmordkampagne, die in dieser Form bisher in der Bundesrepublik nicht vorhanden war. Es ist mir schweres Unrecht angetan worden. Das wird sich erweisen, soweit es nicht bereits offenbar geworden ist.
Filbingers Kritiker dagegen sahen den eigentlichen Rücktrittsgrund in seinem Umgang mit vergangenen Fehltritten, nicht in diesen selbst. So zeigte er keine Reue gegenüber den Opferangehörigen. Dies wurde als starr und uneinsichtig empfunden: Er wehrt jede Schulderkenntnis ab... Zudem fiel die Affäre zeitlich mit dem Höhepunkt der Diskussion um innere Sicherheit und Antiterrorgesetze zusammen. Filbingers Haltung dazu wurde als Kontinuität zu seiner Haltung als Militärrichter gewertet: ...Er bleibt dem Obrigkeitsstaat hörig. ... Es führt in der Tat eine gerade Linie von Gröger-Urteil und Manneszucht-Verdikt zu dem Filbinger von heute: damals kein Nazi, heute nur ein obrigkeitlicher Demokrat. Er ist ein Mann von law and order geblieben...[18]
Neuer Ministerpräsident, später auch neuer CDU-Landesvorsitzender wurde Lothar Späth. Ende März 1979 gab Filbinger auch sein Amt als einer von sieben stellvertretenden Bundesvorsitzenden ab, blieb aber bis 1981 im CDU-Bundesvorstand. Die Affäre führte die Bundes-CDU in Diskussionen über den richtigen Oppositionskurs und in ein Zustimmungstief. Die baden-württembergische CDU ernannte Filbinger gleichwohl 1979 zum Ehrenvorsitzenden. Im selben Jahr gründete er mit Freunden das Studienzentrum Weikersheim, das er bis 1997 leitete und dessen Ehrenpräsident er bis zu seinem Tod war.
Rehabilitationsversuche
Filbinger versuchte in den Jahrzehnten nach seinem Rücktritt, seine Amtsausübung als Marinerichter zu rechtfertigen und seine öffentliche Rehabilitation zu erreichen. Dazu schrieb er eine Autobiografie, weitere Schriften und 1994 seine Memoiren Die geschmähte Generation. Darin erklärte er die Affäre 1978 damit, dass das ehemalige DDR-Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) nach seinem Wahlsieg von 1976 belastende Dokumente gefälscht und den westlichen Medien zugespielt habe. Dabei berief er sich auf das 1993 erschienene Buch Auftrag: Irreführung von zwei ehemaligen Stasioffizieren, Günter Bohnsack und Herbert Brehmer, in dem es hieß:[19]
- Wir haben Filbinger durch aktive Maßnahmen bekämpft, das heißt Material gesammelt, gefälschtes oder verfälschtes Material in den Westen lanciert. Der Kampf gegen Filbinger war ein wesentlicher Bestandteil, der über lange Jahre hindurch geführten Aktion „Schwarz” gegen Konservative, CDU/CSU, Faschisten. Aus dem Stasi-Dokument P3333, betreffend Filbinger, ergibt sich, dass dieser seit Ende der sechziger Jahre im Visier des Staatssicherheitsdienstes gewesen ist.
Eine Quelle dafür, dass auch Hochhuths Vorwürfe und die Akten zu Filbingers Todesurteilen auf solchen Stasidokumenten beruhten, gaben die Autoren jedoch nicht an.
Ferner behauptete Filbinger, er habe zum Freiburger Freundeskreis um Reinhold Schneider gehört, der Kontakte zu verschiedenen Widerstandsgruppen gegen das NS-Regime hielt. Er sei „von den Verschwörern des 20. Juli 1944 für eine Verwendung nach geglücktem Attentat auf Adolf Hitler vorgesehen“ gewesen. Die Kriegsgerichtsbarkeit zur Wahrung der Disziplin unter den Soldaten sei im Frühjahr 1945 überlebensnotwendig gewesen, da die Marine sonst nicht so viele ostdeutsche Flüchtlinge über die Ostsee nach Schleswig-Holsteinnicht hätte retten können.
Der Historiker Golo Mann schrieb in einer Rezension zu Filbingers Memoiren von einer „meisterhaft konzertierten Hetze“ gegen ihn und urteilte über den Fall Gröger:[20]
- Eine Rettung des Matrosen Gröger war von vorneherein unmöglich: seine Verurteilung in einem ersten Prozess, zu acht Jahren Gefängnis, wurde von dem Chef der Flotte im Norden kassiert. Die Todesstrafe, so sah es der Verteidiger, stand fest, ehe Filbinger überhaupt in Erscheinung trat; dieser, so berichtete eben der Verteidiger später, spielte während des Prozesses nur noch die Rolle eines Statisten, weswegen er, der Verteidiger, ihn denn auch völlig vergessen hatte.
Der Rechtsgelehrte Ernst Hirsch meinte in Anspielung auf die Dreyfus-Affäre: Es fehlt der Geist des Emile Zola, der das Unrecht, das man ihm [Filbinger] angetan hat, auf die Gassen schreit.[21]
Durch weitere Untersuchungen und Zeitungsartikel, die ihn auch im Fall Gröger entlasteten, sah Filbinger sich nun als vollständig rehabilitiert an. Diese Sicht teilt bis heute auch der CDU-Landesverband Baden-Württemberg und das Studienzentrum Weikersheim.
Verhältnis zum Nationalsozialismus
Filbingers Behauptung einer durchgehend antinazistischen Gesinnung führte zu weiteren Recherchen. Im Juli 1978 veröffentlichte der Spiegel seinen Aufsatz vom März/April 1935 aus der Zeitschrift Werkblätter des Bundes Neudeutschland. Darin erklärte er die damals vorbereitete nationalsozialistische Strafrechtsreform:[22]
- Erst der Nationalsozialismus schuf die geistigen Voraussetzungen für einen wirksamen Neubau des deutschen Rechts...
Denn er habe den Schutz der Freiheitsrechte des Einzelnen vor staatlichen Eingriffen durch den Schutz der „Volksgemeinschaft“ durch einen starken Staat ersetzt. Dieser habe die Strafen für Hoch- und Landesverrat schon verschärft und mit Todesstrafe bedroht. Dies genüge jedoch noch nicht:
- Die Volksgemeinschaft ist nach nationalsozialistischer Auffassung in erster Linie Blutsgemeinschaft... Diese Blutsgemeinschaft muß rein erhalten und die rassisch wertvollen Bestandteile des deutschen Volkes planvoll vorwärtsentwickelt werden. Die Denkschrift des preußischen Justizministers fordert daher Schutzbestimmungen für die Rasse, für Volksbestand und Volksgesundheit, darüber hinaus aber auch für die geistigeren Element des Volksseins: für Religion und Sitte, schließlich für Volksehre und Volksfrieden.
Auch Familie und Ehe würden als „sittliche Basis“ der Volksgemeinschaft künftig vor „höhnischer Herabsetzung“ geschützt; „willkürliche Eingriffe in die Zeugungskraft (Sterilisation) oder das keimende Leben“ (Abtreibung) würden strafbar.
- Schädlinge am Volksganzen jedoch, deren offenkundiger verbrecherischer Hang immer wieder strafbare Handlungen hervorrufen wird, werden unschädlich gemacht werden. Das bisher geltende Strafrecht hat gegenüber solchen Schädlingen offenkundig versagt. Man vertiefte sich in das Seelenleben des Verbrechers, fand dieses durch Erbanlagen, Erziehung und Umwelt ungünstig beeinflusst und war mehr auf Besserung des – meist unverbesserlichen – Täters, als auf eine eindrucksvolle und scharfe Strafe sowie wirksamen Schutz der Gesamtheit bedacht.
Das neue Gesetz werde jedoch nur durch „lebendige Richterpersönlichkeiten“ in das Volk hinein wirken; es verlange daher „den neuen Juristen, der aus Kenntnis und Verbundenheit mit dem Volke des Volkes“, nicht bloß nach formaler Sach- und Gesetzeslage, Recht spreche.
Laut Clemens Heni übernahm der 21-jährige Filbinger damit wesentliche Elemente der nationalsozialistischen Volkstums- und Rassenlehre, die sich im September in den Nürnberger Rassegesetzen niederschlug. Dieses Denken habe seine Urteile als Marinerichter später mitbestimmt.[23]
Kurz nach dieser Veröffentlichung erinnerte ein ehemaliger Kommilitone den Ministerpräsidenten in einem offenen Brief daran, dass er von 1935 bis 1937 in Freiburg als Mitglied des SA-Studentensturms in brauner Uniform aufgetreten sei.[24]
Auch Filbingers Behauptung, er sei gegen seinen Willen zum Marinerichter berufen worden, stieß auf Widerspruch. Der Militärhistoriker Frank Roeser stellte 2007 rückblickend dazu fest:[25]
- Wer im Dritten Reich Anklagevertreter oder Militärrichter geworden ist, war im Sinne der Nationalsozialisten ein zuverlässiger Jurist. [...] Ein solches Richteramt konnte man ablehnen, ohne Probleme zu bekommen. Das galt für Sondergerichte und Militärgerichte gleichermaßen.
Dass Filbinger auch nach der deutschen Kapitulation Gehorsamsverweigerung wie im Fall Petzold mit NS-Vokabular verurteilt habe, belege, dass er „der nationalsozialistischen Denkweise noch sehr verhaftet“ gewesen sei.
Ähnlich urteilte der Richter Helmut Kramer im Blick auf den Fall Petzold im Mai 2007:[26]
- Es ist müßig, darüber zu streiten, ob Filbinger im Innern ein Anhänger Hitlers war... Auch kann dahinstehen, ob Hans Filbinger allein als Opportunist und aus Karrieregründen der SA und der NSDAP beigetreten ist und ob er den Nationalsozialisten [1935 in einer Studentenzeitschrift] nur nach dem Munde reden wollte... Hatte er tatsächlich die NS-Ideologie durchschaut, war dies um so schlimmer. Denn dann hätte er sich im Widerspruch zu seiner Überzeugung in den Dienst des Unrechtstaates gestellt. Vielleicht war er aber selbst nach Kriegsende noch ein unbelehrbarer Nazi...
Diskussion um Entscheidungsspielräume
Filbingers Berufung auf mangelnde Handlungsspielräume bei seinen Urteilen wurde intensiv diskutiert. Schon am 12. Mai 1978 fragte Theo Sommer in der ZEIT zum Fall Gröger, ob „Bemühung, Mannhaftigkeit, vielleicht schon ein wenig Schläue genügt haben könnten, das nur scheinbar Unabwendbare abzuwenden?“
Rudolf Augstein wies am 8. Mai 1978 auf die von 1938 bis 1945 geltende Kriegsstrafverfahrensordnung hin: Danach hatten Gerichtsherren praktisch keine Weisungsbefugnis zur tatsächlichen Würdigung eines Falles, die den Anklagevertretern oblag. Diese mussten rechtliche Bedenken gegen eine Weisung oder Entscheidung vortragen und schriftlich festhalten, falls diese unberücksichtigt blieben. Dies habe Filbinger im Fall Gröger anerkannt.[27]
Zu Filbingers 90. Geburtstag 2003 untersuchten Historiker dieses Thema erneut. So fand Florian Rohdenburg bei Recherchen im Bundesarchiv keine Fälle, wo Ankläger und Richter der NS-Militärjustiz bestraft wurden, wenn sie von Vorgaben der Gerichtsherrn abweichende Anträge oder Urteile abgaben. Nach Wolfram Wette, der sich auf Rohdenburgs Forschung stützte, hätte Filbinger dem Gerichtsherrn oder dessen juristischen Beratern mitteilen können, dass er das erstinstanzliche Urteil gegen Gröger nach wie vor für ausreichend halte. Er hätte dies mit dem unsoldatischen Charakterbild des Matrosen begründen können. Denn Grögers militärischer Vorgesetzter, Korvettenkapitän Schneider, hatte in einer für den zweiten Prozess angeforderten Stellungnahme diesen als „hoffnungslosen Schwächling“ bezeichnet, „der nie seine Soldatenpflichten erfüllen wird“. Fehlende „Mannhaftigkeit“ war im NS-Militärrecht ein Grund, von der Todesstrafe abzusehen. Dass Filbinger diese Möglichkeiten nicht erwog, führt Wette auf seine Einstellung zur Fahnenflucht und zu Gröger zurück:[28]
- Gröger hatte eine ganze Latte von militärischen Vorstrafen und schien für die kämpfende Volksgemeinschaft ohne Wert zu sein. Warum sollte Filbinger einen solchen Mann zu retten versuchen?
Demgegenüber betonte Günther Gillessen im November 2003 mit Berufung auf Franz Neubauer die damaligen Prozessumstände: Filbinger habe den Fall erst am Tag der Hauptverhandlung übernommen, nachdem die Untersuchung mildernder Umstände abgeschlossen und negativ ausgefallen war. Er habe keinen Einfluss mehr auf die Vorbereitung der Anklage nehmen können. Die Weisung des Flottenchefs sei nicht gesetzwidrig ergangen, daher habe Filbinger keinen Widerspruch gegen sie einlegen können. Ein Gnadengesuch habe er nach der Prozessordnung nicht stellen können, da dies nur dem Verteidiger zustand. Doch räumt auch Gillesen ein, dass der Richter verpflichtet war, dem Gerichtsherrn bei Todesstrafenanträgen Gründe für einen Gnadenerweis darzustellen. Ob Filbinger als Ankläger solche Gründe hätte nennen können, ließ er offen.[29]
Der Völkerrechtsexperte René Schneider versuchte diesen Punkt juristisch zu klären, indem er Filbinger am 28. Mai 2004 wegen Verdachts auf Teilnahme am Justizmord anzeigte. Er begründete dies mit der damaligen Rechtslage: Filbinger habe für Gröger die Todesstrafe beantragt, ohne „gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 KStVO 'seine Bedenken vorzutragen und sie in den Akten zu vermerken'“. Er sei daher ebenso für das Todesurteil verantworlich wie der vorsitzende Richter und der Gerichtsherr.[30] Er wies auf ungeprüfte mildernde Umstände hin, die die „Führerrichtlinie“ vom April 1940, mit der das Todesurteil begründet wurde, nannte:[31]
- Eine Zuchthausstrafe wird in diesen Fällen im allgemeinen als ausreichende Sühne anzusehen sein, wenn jugendliche Unüberlegtheit, falsche dienstliche Behandlung, schwierige häusliche Verhältnisse oder andere nicht unehrenhafte Beweggründe für den Täter hauptsächlich bestimmend waren.
Darauf beriefen sich andere Militärrichter der NS-Zeit oft. Schneiders Anzeige wurde jedoch abgewiesen.
Der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt, der den Fall Gröger anhand der Originalakten erforscht hat, sagte im April 2007:[32]
- Filbinger hätte die Todesstrafe nicht fordern müssen, er hat trotzdem in dem Verfahren mitgespielt. Das war gut, um seine Position als Marine-Oberstabsrichter zu sichern. Aus anderen Fällen ist bekannt, dass es keinen Zwang dazu gab. Filbinger hätte nicht einmal ein Disziplinarverfahren fürchten müssen, hätte er sich anders entschieden...Um aber Filbingers Rolle zu beleuchten, sollte man als Gegenbeispiel den Fall des Reichkriegsgerichtsrates Dr. Rottka nehmen. Er hat häufig im Sinn der Angeklagten genauere Prüfungen gefordert, um voreilige Todesurteile zu vermeiden. Er ist schließlich entlassen worden. Das wären für Filbinger die maximalen Konsequenzen gewesen.
Helmut Kramer schrieb dazu wenig später:
- Mit der formal korrekten Behauptung, es gebe kein einziges Urteil von ihm, durch das ein Mensch sein Leben verloren habe, versuchte Filbinger darüber hinweg zu täuschen, dass er die Todesurteile als Ankläger erwirkt hatte. Ein Staatsanwalt, der ein ungerechtes Todesurteil gefordert und damit das Gericht in Zugzwang gebracht hat, kann nicht seine Hände in Unschuld waschen und die Verantwortung für den Totschlag auf das Gericht abschieben.
Deshalb beurteilt er Filbinger wie Wette weiterhin als „furchtbaren Juristen“. Er sei damit aber kein Sonderfall, sondern ein typischer Mitläufer unter ca. 1000 Militärrichtern gewesen, deren Verhalten während und nach der NS-Zeit erst ganz allmählich kritisch aufgearbeitet wurde.[33]
Wirkungen
Die Filbingeraffäre löste eine jahrelange öffentliche Diskussion über die Militärjustiz der NS-Zeit aus. Forderungen nach Rehabilitation der Opfer wurden unterstützt etwa von der EKD und anderen gesellschaftlichen Gruppen.
1991 sprach das Bundessozialgericht den Hinterbliebenen der von der NS-Militärjustiz wegen Fahnenflucht, Befehlsverweigerung oder anderer antinazistischer Betätigungen hingerichteten deutschen Soldaten das Recht auf eine Opferentschädigung zu.
Bereits 1990 hatte die bundesdeutsche Justiz alle Todesurteile der ehemaligen DDR, die wegen Kriegsverbrechen (Waldheimer Prozesse), systemfeindlichen Aktivitäten und Spionage verhängt worden waren, aufgehoben. Zudem leitete sie einige Strafverfahren wegen Rechtsbeugung gegen DDR-Richter ein, die solche Todesurteile gefällt hatten. Einen solchen Fall nahm der Bundesgerichtshof (BGH) zum Anlass, am 16. November 1995 in einem obiter dictum („nebenbei“) seine Rechtsansicht über die NS-Justiz zu äußern: Diese habe die Todesstrafe beispiellos missbraucht; Todesurteile von Volksgerichtshof, Sonder- und Kriegsgerichten der NS-Zeit seien ungesühnt geblieben, die damalige Rechtsprechung sei „angesichts exzessiver Verhängung von Todesstrafen nicht zu Unrecht oft als 'Blutjustiz' bezeichnet worden“. Eine „Vielzahl ehemaliger NS-Richter“, die in der Bundesrepublik ihre Laufbahn fortsetzten, hätten nach rechtsstaatlichen Kriterien „strafrechtlich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen zur Verantwortung gezogen werden müssen.“ „Darin, daß dies nicht geschehen ist, liegt ein folgenschweres Versagen bundesdeutscher Strafjustiz.“[34]
Damit fand der BGH laut Wolfram Wette „...endlich den Mut, alte Betrachtungsweisen über Bord zu werfen und eine selbstkritische Bilanz des Umgangs mit der NS-Militärjustiz zu ziehen.“[35]
Am 23. Juli 2002 wurde das Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege verabschiedet, in dem die NS-Unrechtsurteile gegen die Deserteure der Wehrmacht pauschal aufgehoben wurden.
Spätzeit
Laut Wolfram Wette wurde Filbinger seit Mitte der 1970er Jahre zur „Reizfigur“ seiner politischen Gegner, die in ihm eine Verkörperung des „autoritären Charakters“ und der dazugehörigen „Law-and-Order-Politik“ gesehen hätten. Er habe nach seinem Rücktritt bewusst die Rolle des Fürsprechers und Wortführers derjenigen Angehörigen der Kriegsgeneration übernommen, die an ihren damaligen Verhalten gegenüber dem NS-Regime nichts auszusetzen fand.[36]
Im Studienzentrum Weikersheim engagierte sich Filbinger für eine „geistig-moralische Wende“, die Helmut Kohl als Bundeskanzler 1983 angekündigt, die aus Sicht des rechten CDU-Flügels aber ausgeblieben war. Dies richtete sich gegen die von der Studentenbewegung der 1960er Jahre eingeleitete gesellschaftliche Demokratisierung und kulturelle Liberalisierung und sollte den Nationalkonservatismus in der CDU stärken. Zudem war Filbinger Mitglied in der Paneuropa-Union und im „Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem“.[37]
Am 15. September 2003, seinem 90. Geburtstag, sagte Filbinger einen Empfang in Freiburg, seinem langjährigen Wohnsitz, ab, nachdem der damalige Oberbürgermeister Freiburgs, Dieter Salomon, seine Teilnahme zurückgezogen hatte. Am Folgetag wurde er mit einem Empfang im Residenzschloss Ludwigsburg geehrt. Es kamen etwa 130 geladene Gäste, darunter fast das gesamte CDU/FDP-Kabinett, der damalige Ministerpräsident Erwin Teufel und sein Vorgänger Lothar Späth. Vor den Toren des Schlosses protestierten Demonstranten gegen den Ehrenvorsitzenden der Landes-CDU. Die Vorsitzenden von SPD und Grünen blieben der Veranstaltung fern.
Am 11. Oktober 2003 hielt Filbinger in Karlsruhe eine Rede vor dem Bund der Vertriebenen zum Thema „Mit Menschenrechten Europa vollenden“. Nach heftigen Protesten im Vorfeld kam es zu einer Gegendemonstration, zu der alle Oppositionsparteien des badenwürttembergischen Landtags, DGB, Jugendverbände und Universitätsgruppen aufgerufen hatten.[38]
Am 31. März 2004 wurde Filbinger anlässlich der Bundespräsidentenwahl 2004 von der Landtagsfraktion der CDU in Baden-Württemberg zum siebten Mal (nach 1959, 1969, 1974, 1979, 1994, 1999) als Wahlmann für die Bundesversammlung zur Bundespräsidentenwahl vorgeschlagen und auf einer gemeinsamen Liste aller Landtagsfraktionen einstimmig gewählt. Die Bundes-SPD und Bundestagsabgeordneten der Grünen und der PDS distanzierten sich von diesem Stimmverhalten und erinnerten an Filbingers umstrittene Vergangenheit. Kritik kam auch von der Schriftstellervereinigung P.E.N. Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland.
Günther Oettingers Trauerrede
Nach Filbingers Tod fand am 11. April 2007 ein Requiem mit anschließendem Staatsakt im Freiburger Münster statt. 700 Menschen nahmen Abschied von ihm, darunter Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, Unions-Fraktionschef Volker Kauder, die Nachfolger Filbingers als Ministerpräsidenten Lothar Späth, Erwin Teufel und Günther Oettinger. Letzterer hielt eine Trauerrede, in der er erklärte:[39]
- Hans Filbinger war kein Nationalsozialist. Im Gegenteil: Er war ein Gegner des NS-Regimes. Allerdings konnte er sich den Zwängen des Regimes ebenso wenig entziehen wie Millionen Andere. ...
- Es gibt kein Urteil von Hans Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte. Und bei den Urteilen, die ihm angelastet werden, hatte er entweder nicht die Entscheidungsmacht oder aber nicht die Entscheidungsfreiheit, die viele ihm unterstellen.
- Hans Filbinger hat mindestens zwei Soldaten das Leben gerettet: Einer von ihnen, Guido Forstmeier, weilt noch heute unter uns und kann bezeugen, dass sich Filbinger dabei großer Gefahr ausgesetzt hat.
Damit übernahm Oettinger Filbingers Selbstdarstellung in wesentlichen Punkten. Satz 1 verschwieg seine NSDAP-Mitgliedschaft und Aussagen, die sein Festhalten an der NS-Ideologie noch nach Kriegsende nahelegten. Satz 2 deutete einen aktiven NS-Juristen zum Widerstandskämpfer um; dies wurde vielfach als Geschichtsfälschung (Hochhuth: „unverfrorene Erfindung“) kritisiert. Satz 4 - eine häufige Verteidigungsformel Filbingers - verschwieg seinen Hinrichtungsbefehl gegen Gröger und verschleierte, dass auch seine übrigen Todesurteile nur wegen vorheriger Flucht der Angeklagten nicht vollstreckt werden konnten.[40] Satz 5 nahm im Historikerstreit um Filbingers Entscheidungsspielräume einseitig zugunsten der These vom Befehlsnotstand Partei.
Wegen Oettingers Trauerrede wurde das Verhältnis der CDU zu Filbinger und seinen politischen Positionen erneut thematisiert. Während der Landesgruppenchef im Bundestag Georg Brunnhuber erklärte, die Rede sei genial und jedes Wort Oettingers sei richtig gewesen, mahnte Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich, sie hätte sich gewünscht, dass Oettinger in der Rede auch an die Opfer und deren Gefühle erinnert hätte. So erklärte die Schwester von Walter Gröger, sie sehe Filbinger bis heute als Mörder ihres Bruders.[41]
Nach heftigen bundesweiten Protesten, in denen sein Rücktritt gefordert und er wegen Verhöhnung von NS-Opfern angezeigt wurde, zog Oettinger am 16. April die beanstandeten Formulierungen zurück und entschuldigte sich bei Verfolgten und Opfern der NS-Justiz, falls er sie verletzt habe.
Siehe auch
Quellen
- ↑ Homepage Hans Filbinger, 10. Gaubrief
- ↑ Hugo Ott in: Hürten, Jäger, Ott (1980) S. 15f
- ↑ Ricarda Berthold, Filbingers Tätigkeit als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg in Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger - eine deutsche Karriere, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8, S.43
- ↑ Christian Semler: Der Nazi-Richter urteilte bis zum Schluss, taz vom 14. April 2007
- ↑ DIE ZEIT 12. Mai 1978 (Nachdruck vom 16. April 2007 - 18:35 Uhr): Erschießen, Sargen, Abtransportieren
- ↑ Ricarda Berthold, a.a.O. S.46f, S.60
- ↑ Der Spiegel: Ministerpräsident, Marinerichter, Mitläufer 2. April 2007
- ↑ Martin Lüdke: '^'Die Eule der Minerva. Max Horkheimers „Gesammelte Schriften“ (ZEIT 1986)
- ↑ Hans Filbinger: Festvortrag auf der 7. Weikersheimer Hochschulwoche 1998
- ↑ DIE ZEIT, Erschießen..., a.a.O., 12. Mai 1978
- ↑ Wolfram Wette: Was Unrecht war, kann heute nicht Recht sein! (Vortrag zum 90. Geburtstag Filbingers, 14. September 2003)
- ↑ Hans Filbinger: Deshalb stelle ich fest (Stellungnahme zum Fall Gröger, DIE ZEIT 12. Mai 1978)
- ↑ Theo Sommer: Die Bürde der Vergangenheit (DIE ZEIT 12. Mai 1978)
- ↑ Der Spiegel Nr. 19/1978: Erleuchtung beim Stichwort «Schweden»
- ↑ Ricarda Berthold, a.a.O. S. 46f, S. 61
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. April 2007, 2. Seite: Hans Filbinger. In den Strömungen der Zeit
- ↑ Wolfram Wette, a.a.O. S. 8
- ↑ Theo Sommer, a.a.O.
- ↑ Hans Filbinger.de: Im Visier der Stasi
- ↑ Golo Mann, Rezension zu Filbingers Memoiren, „Welt am Sonntag“, 27. August 1987
- ↑ Website: Hans Filbinger
- ↑ Hans Filbinger (1935): Kritische Würdigung des geltenden Strafgesetzbuches und Ausblick auf die kommende Strafrechtsreform, in: Werkblätter, 7. Jg., Heft 5–6, März/April 1935, S. 265–269
- ↑ Clemens Heni: Hans Filbinger war ein Nazi. Wenig bekannte Quellen des katholischen Bundes Neudeutschland (pdf)
- ↑ Wolfram Wette, a.a.O. S. 5
- ↑ Frank Roeser, Die Welt online, 16. April 2007: Solche Lügen dürfen nicht stehen bleiben
- ↑ Helmut Kramer: Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist
- ↑ Rudolf Augstein: Erleuchtung beim Stichwort „Schweden“, Der Spiegel Nr. 19/1978
- ↑ Wolfram Wette, a.a.O. S. 13
- ↑ Günther Gillessen: Der Fall Filbinger. Ein Rückblick auf die Kampagne und die historischen Fakten
- ↑ René Schneider, Anzeige gegen Filbinger 2004 (pdf)
- ↑ zitiert nach Medienanalyse
- ↑ Manfred Messerschmidt: Er hätte auch anders gekonnt (Spiegel-Interview 12. April 2007)
- ↑ Helmut Kramer, a.a.O.
- ↑ Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/ 94
- ↑ Wolfram Wette: Filbinger - eine deutsche Karriere, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8, S.163. Wette verweist dazu auf: Neue Juristische Wochenschrift 1996, S.857 ff. und auf Otto Gritschneder: Rechtsbeugung. Die späte Beichte des Bundesgerichtshofs, in: Neue Juristische Wochenschrift 1996, S. 1239ff.
- ↑ Wolfram Wette, a.a.O. S.9
- ↑ Jens Mecklenburg (Hrsg.), Handbuch Rechtsextremismus, Berlin 1996, S. 458
- ↑ Dokumentation über den Protest gegen den Filbinger-Auftritt am 11. Oktober 2003 in Karlsruhe (pdf)
- ↑ Spiegel online, Dokumentation 12. April 2007: Hans Filbinger war kein Nationalsozialist
- ↑ Forum Justizgeschichte: Ausgerechnet Hans Filbinger Ältester der Bundesversammlung, Presseerklärung 20. Mai 2004
- ↑ Der Spiegel Nr. 16/2007, Pathologisch gutes Gewissen, S. 36
Werke
- Die geschmähte Generation. Politische Erinnerungen. Die Wahrheit aus den Stasi-Akten. 3., erg. u. überarb. Aufl., Bechtle-Verlag, Esslingen u. a. 1994, ISBN 3-762805-23-7 (Autobiografie)
- Hans Filbinger. Ein Mann in unserer Zeit (Herausgeber: Lothar Bossle), Universitas-Verlag, 1998, ISBN 3800410524
- Entscheidung zur Freiheit, Busse-Seewald Verlag, 1982, ISBN 3512002137
- Die Medien - das letzte Tabu der offenen Gesellschaft. Die Wirkung der Medien auf Politik und Kultur (mit Eugen Biser und Lothar Bossle), ISBN 3775811354
Literatur
Biografisches
- Wolfram Wette (Hrsg.): Filbinger, eine deutsche Karriere. 1. Aufl., zu Klampen-Verlag, Springe 2006, ISBN 3-934920-74-8
- Fred Ludwig Sepaintner (Hrsg.): Hans Filbinger – aus neun Jahrzehnten. Von: Hans Filbinger, Fred Ludwig Sepaitner; Erstausg., DRW-Verlag/G. Braun Buchverlag, Leinfelden-Echterdingen/Karlsruhe 2003, ISBN 3-87181-536-5. (Festschrift zum 90. Geburtstag)
Filbinger-Affäre
- Heinz Hürten, Wolfgang Jäger, Hugo Ott, Hrsg. von Bruno Heck: Hans Filbinger – Der Fall und die Fakten: eine historische und politologische Analyse. 1. Aufl., Verlag v. Hase & Koehler, Mainz 1980, ISBN 3-7758-1002-1 (Aufsatzsammlung, herausgegen von der Konrad-Adenauer-Stiftung)
- Franz Neubauer: Das öffentliche Fehlurteil – Der Fall Filbinger als ein Fall der Meinungsmacher. 1. Aufl., S. Roderer Verlag, Regensburg 1990, ISBN 3-89073-487-1. (Verlags-Schriftenreihe: Theorie und Forschung/Zeitgeschichte 2/122)
- Günter Bohnsack, Herbert Brehmer: Auftrag: Irreführung. Wie die Stasi Politik im Westen machte, Carlsen Verlag GmbH, 1993, ISBN 3551850038
- Thomas Ramge: Die großen Polit-Skandale. Eine andere Geschichte der Bundesrepublik. Kapitel 7: Der furchtbare Jurist – Marinerichter Hans Karl Filbinger und sein pathologisch gutes Gewissen (1978). ISBN 3-593-37069-7
Vergangenheitsbewältigung
- Helmut Kramer u. Wolfram Wette (Hrsg.): Recht ist, was den Waffen nützt: Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. 1. Aufl., mit einem Geleitwort v. Hans-Jochen Vogel, Aufbau-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-351-02578-5 (Aufsatzsammlung; Seite 43: Hans Filbinger)
- Jörg Musiol: Vergangenheitsbewältigung in der Bundesrepublik. Kontinuität und Wandel in den späten 1970er Jahren, Tectum; 2006, ISBN 3828891160
- Rosemarie von dem Knesebeck (Hrsg.): In Sachen Filbinger gegen Hochhuth. Die Geschichte einer Vergangenheitsbewältigung, Rowohlt TB, 1983, ISBN 3499145456
- Norbert Frei: Karrieren im Zwielicht. Hitlers Eliten nach 1945. Das Buch zur ARD-Fernsehserie, Campus Sachbuch, 2001, ISBN 3593367904
- Rolf Surmann: Filbinger, NS-Militärjustiz und deutsche Kontinuitäten. In: Dieter Schröder, Rolf Surmann (Hrsg.): Der lange Schatten der NS-Diktatur, UNRAST-Verlag, Münster 1999, ISBN 3-89771-801-4
Weblinks
Eigendarstellung
- hans-filbinger.de (Domaininhaber: Studienzentrum Weikersheim)
- Nachruf auf Hans Filbinger (Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg)
Kritik
- Wolfram Wette: Vortrag zu der Veranstaltung „Was Unrecht war, kann nicht Recht sein!“ am Sonntag, 14. September 2003, 19 Uhr, im Saal des Historischen Kaufhauses in Freiburg i. Br. (Kurzfassung, pdf)
- John Philipp Thurn: Sauberer Richter, saubere Wehrmacht? (Hrsg: u-asta-info, Uni Freiburg, 2. Dezember 2004)
- Rainer Blasius: In den Strömungen der Zeit. Hans Filbingers Tätigkeit als Marinerichter im Zweiten Weltkrieg, FAZ, 13. April 2007
Verteidigung
- Günther Gillessen: Der Fall Filbinger. Ein Rückblick auf die Kampagne und die historischen Fakten
- Harald Noth: Hans Filbinger und seine selbstgerechten Richter (12. April 2004)
- Ansgar Graw: Oettinger-Debatte: Filbinger und die Fakten (Die WELT, 16. April 2007)
Dokumentation
- DIE ZEIT 12.05.1978 16.4.2007 - 18:35 Uhr "Erschießen, Sargen, Abtransportieren" (zu den Fällen Petzold und Gröger)
- DIE ZEIT 12.05.1978 13.4.2007 - 13:23 Uhr "Deshalb stelle ich fest" (Stellungnahme Filbingers zum Fall Gröger)
- DIE ZEIT 12.05.1978 13.4.2007 - 12:51 Uhr Theo Sommer: "Die Bürde der Vergangenheit" (Kommentar zu Filbingers Reaktionen im politischen Gesamtkontext 1978]
- Diskussionsforum des Fritz Bauer Instituts: Literatur zum Fall Fulbinger und zur NS-Justiz
Oettinger-Rede
- Severin Weiland: Oettingers blinder Fleck (Spiegel online, 12. April 2007)
- Landeszentrale für politische Bildung Baden Württemberg: Oettingers Trauerrede für Filbinger - Reaktionen darauf - Rückblick auf den Fall Filbinger
- Helmut Kramer: Hans Filbinger - ein Furchtbarer Jurist (Faktenzusammenstellung)
Personendaten | |
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NAME | Filbinger, Hans Karl |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Politiker (CDU) |
GEBURTSDATUM | 15. September 1913 |
GEBURTSORT | Mannheim |
STERBEDATUM | 1. April 2007 |
STERBEORT | Freiburg im Breisgau-Günterstal |